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TOP 6 - Entwurf eines Vorkaufsortsgesetzes – „Kleine Wolke“

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Academic year: 2022

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(1)

Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 12. Oktober 2021

Der Senat überreicht der Stadtbürgerschaft den „Entwurf eines Vorkaufsortsgesetzes „Kleine Wolke“ mit der Bitte um Beschlussfassung in der Oktober-Sitzung.

Es soll am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten.

Der Entwurf ist von der Senatorin für Justiz und Verfassung rechtsförmlich geprüft worden.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung (Stadt) hat dem Ortsgesetzentwurf am 30.09.2021 zugestimmt.

Anlass des beigefügten Entwurfs eines Ortsgesetzes ist die Sicherung bestehender

Planungsabsichten und weiterer städtebaulicher Maßnahmen im Bereich, südlich der Friedrich-Humbert-Straße, Fritz-Tecklenborg-Straße (beidseitig), Tauwerkstraße (beidseitig) und nördlich der Straße Grohner Gartenweg in Bremen-Vegesack, die durch den kommunalen Grunderwerb erleichtert werden.

In Ausschöpfung der Ermächtigung in § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch werden durch den in der Anlage beigefügten Entwurf eines Vorkaufsortsgesetzes nebst Begründung die Voraussetzungen für den kommunalen Grunderwerb in dem vorgenannten Bereich geschaffen, um die Bauleitplanung durch den möglichen kommunalen Grunderwerb zu sichern und zu erleichtern.

Die Stadtbürgerschaft wird um Beschlussfassung in der Oktober-Sitzung gebeten.

(2)

Vorkaufsortsgesetz „Kleine Wolke Vom

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 2939) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz:

Anwendungsbereich § 1

Dieses Ortsgesetz gilt für ein Gebiet in Bremen-Vegesack, im Ortsteil Grohn südlich der Friedrich-Humbert-Straße und nördlich der Straße Grohner Gartenweg und umfasst die Fritz-Tecklenborg-Straße (beidseitig) sowie die Tauwerkstraße (beidseitig). Es umfasst die Gemarkung VR 181, Flur 181, Flurstücke 984/2, 67, 968, 1079/1, 1078, 1077, 1076, 1075, 1074/1, 1070, 1091/7 und 1091/65. Das Gebiet ist in einem Lageplan im Maßstab 1: 1 000 in Anlage 1 dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes. Eine Ausfertigung des Lageplans liegt bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur kostenfreien Einsichtnahme aus.

Vorkaufsrecht § 2

(1) Der Stadtgemeinde Bremen steht für die in § 1 bezeichneten Grundstücke ein Vorkaufsrecht im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches zu.

(2) Die Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Stadtgemeinde den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Ortsgesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den Der Senat

(3)

Hinweis:

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – werden

1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan

(4)

Anlage Teil B zu §1 des Vorkaufsortsgesetzes "Kleine Wolke"

Lageplan

für ein Gebiet in Bremen-Vegesack südlich der Friedrich-Humbert-Straße, Fritz-Tecklenborg-Straße (beidseitig), Tauwerkstraße (beidseitig),

nördlich Grohner Gartenweg

Gemarkung VR 181, Flur 181, Flurstücke 984/2, 967, 968, 1079/1, 1078, 1077, 1076, 1075, 1074/1, 1070, 1091/7, 1091/65

ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN

Abgrenzung des Ortsgesetzgebietes

Dieser Lageplan ist Bestandteil

des Vorkaufsortsgesetzes vom ...

Dieser Lageplan hat dem Senat bei seinem Beschluss vom ... zum

Vorkaufsortsgesetz vorgelegen.

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Bremen, den ...

Dieser Lageplan hat der Stadtbürgerschaft bei ihrem Beschluss vom ... zum Vorkaufsortsgesetz vorgelegen.

Bremen, den ...

Bekanntmachung des Vorverkaufsortsgesetzes gemäß § 25 Abs.1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 16 Abs.

2 BauGB im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom ... Seite ...

Stand: 29.07.2021 Gezeichnet: Hartlage

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Bauamt Bremen- Nord

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Gaswerk

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Grohner Gartenweg Fritz-Tecklenborg-Straße

Tauwerkstraße Karl-Homann-Straße

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5

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110

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12

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23 19

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999/2

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1091/7 976/1

960

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1079/1 966/17

1091/56

1098/6 423/5

1068/5 966/7

1059/7 1091/39 971

970

979/1 976/2

1075

1001/1

974

1070 425/3

425/2

1091/57

999/1

852/7

1091/50 1091/60

1082/1 966/8

1057/10 1069/1 984/2

966/15

1077

1091/48 975

1098/4

987

993

1096

1047/1 966/12

1078 966/4

966/10 966/3

1091/41 963

1071/2 966/13

1091/65 771/9

992 966/16

968 966/19

1091/52 977

966/2 966/1

1091/40 966/5

1068/9 966/14

966/18

1003/2 985

1098/3

1091/49

1101/1 1098/5 966/9

1074/1 966/6

965 957/2

419

1094/7

988

1076 991

1097/1

990 957/1

1093/11 958

966/11

Grohner Gartenweg

Tauwerkstraße Fritz-Tecklenborg-Straße

Friedrich-Humbert-Straße

0 10 20 30 40 50 m

Originalmaßstab 1 : 1000

Referenzen

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