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Sachstandsbericht zur Abarbeitung der Rückstände "Anträge Hilfen zur Pflege ambuland und stationär"

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Bremen, 25.04.2019 Bearbeitet von: Marienfeld Tel.: 361 15371

Lfd. Nr. 301/19

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration

am 02.05.2019

Bearbeitungsrückstau bei der Bearbeitung von „Hilfen zur Pflege“ im Amt für Soziale Dienste

A. Problem

Seit der Befassung in der Deputation am 23.08.2018 (Vorlage 121/19) wurde der Deputation regelmäßig mündlich und schriftlich der Sachstand berichtet. Ein mündlicher Bericht wurde in der Deputation am 17.01.2019 durch den Amtsleiter des Amtes für Soziale Dienste gegeben und ein schriftlicher Bericht erfolgte in der Deputation am 21.02.2019 (Vorlage 282/19). In der Deputation am 21.03.2019 erfolgte eine mündliche Befassung mit einem Verweis auf die Fra- gestunde in der Bürgerschaft. Der Senat hat in seiner Antwort vom 26.03.2019 der Bürgerschaft geantwortet. In dieser Fragestunde wurde die Darlegung der Entwicklung der Rückstände und des Personaleinsatzes angekündigt.

Für die Sitzung am 02. Mai 2019 erfolgt eine erneute schriftliche Berichterstattung zu den offe- nen Fragestellungen.

Die Fraktion der CDU hatte folgende Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft ge- stellt:

„Wie hoch ist der Bearbeitungsrückstau bei den „Hilfen zur Pflege“ aktuell und wie hoch war er vor einem Jahr?“

Verabredet war eine weitere Behandlung dieses Themas in der Deputation insbesondere zu folgenden Fragestellungen der Fraktion der CDU:

1. Personaleinsatz für die Bearbeitung von Hilfen zur Pflege im Fachdienst Stationäre Leistun- gen und

2. Entwicklung der Rückstände in der ambulanten und stationären Pflege.

B. Lösung

1. Für den Fachdienst Stationäre Leistungen konnten alle 9 neuen Stellen besetzt werden, allerdings mit zum großen Teil fachfremdem Personal. Deshalb kann diese Personalmaß- nahme nicht sofort Wirkung erzielen. Eine Wirkung wird erst nach Abschluss der Einarbei- tungsphase erwartet. Zudem sind immer wieder Personalfluktuationen auszugleichen.

Der Fachdienst wurde zum 01.01.2019 umorganisiert.

In einem sogenannten Front-Office werden eingehende Anträge auf Vollständigkeit geprüft, fehlende Unterlagen angefordert, um sie abschließend bearbeiten zu können.

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Ein Sonderarbeitsteam mit 3 Beschäftigungsvolumen (BV) und einer Teamleitung mit 0,75 BV (insgesamt 4 Mitarbeiter*innen) bearbeiten die Rückstände, die vor dem 01.06.2018 entstanden sind. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 9 Monate.

Im „Team Pflege“ werden die Neuanträge mit 9,87 BV und eine Teamleitung mit 0,8 BV (insgesamt 12 Mitarbeiter*innen) bearbeitet.

2. Ambulante Pflege

In der ambulanten Pflege erfolgt die Begutachtung und Bedarfsfeststellung durch Pflege- fachkräfte des Gesundheitsamtes, die Implementierung von Maßnahmen durch den Sozial- dienst Erwachsene und die verwaltungsrechtliche Umsetzung durch die Wirtschaftlichen Hil- fen.

Dieses wird in einem durch Kooperationsvereinbarung geregelten standardisierten Verfah- ren umgesetzt. Die Begutachtung und Bedarfsfeststellung durch das Gesundheitsamt Bre- men erfolgt im Auftrag des Amtes für Soziale Dienste. Der Träger der Sozialhilfe ist gem. § 63a Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) verpflichtet, den notwendigen pflegerischen Be- darf zu ermitteln und festzustellen.

Diese Bearbeitung erfolgt in den sechs Bremer Sozialzentren. Hier hat der vorübergehende Rückgang der Fallzahlen durch die Pflegestärkungsgesetze gewirkt. Deshalb bestehen, wie der Senat bereits beantwortet hat, in der Bearbeitung der ambulanten Hilfe zur Pflege keine Bearbeitungsrückstände.

Bei neuen Anträgen auf Hilfe zur Pflege konnte die Bearbeitungsdauer - je nach Komplexität der Sachverhaltsaufklärung - nochmals verkürzt werden. Sie liegt jetzt bei vier bis sechs Wochen. In Fällen, die bereits Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten, erfolgt eine Weiter- gewährung in der Regel ohne Leistungsunterbrechung. Im Eilverfahren können Pflegemaß- nahmen im Sinne von vorläufigen Entscheidungen innerhalb von wenigen Tagen eingesetzt werden.

3. Stationäre Pflege

In der stationären Pflege werden die Anträge häufig über die Pflegeheime unvollständig ge- stellt. Die Vervollständigung der Anträge ist zum Teil zeitintensiv. Die sozialhilferechtliche Prüfung ist wegen der Komplexität aufwändiger. Es ist häufig der Einsatz von Vermögen zu prüfen (u.a. Hausbesitz, Schenkungen). Die Berechnung dieser Leistung ist wegen der Rangfolge verschiedener sozialhilferechtlicher Leistungen für die Berechnung von Kosten- beiträgen schwierig.

Die pflegerische Versorgung ist durch den Versorgungsauftrag des Pflegeheimes gesichert.

Die Pflegeheime haben die Möglichkeit, sich bei rückständigen Zahlungen, Gefährdung der Liquidität an das Sonderarbeitsteam zu wenden, um kurzfristig Lösungen zu vereinbaren.

Das wird auch genutzt.

Die Fallzahlen, ohne die noch nicht bearbeiteten Fälle, in der stationären Pflege sind kon- stant.

Die Bearbeitungsdauer im Fachdienst Stationäre Leistungen beträgt für die Fälle, die in ei- nem Sonderarbeitsteam bearbeitet werden, ca. 9 Monate. Diese werden kontinuierlich ab- gebaut. Ansonsten liegt die Bearbeitungsdauer bei ca. 4 – 6 Monaten.

Insgesamt besteht aktuell ein Rückstand von 291 nicht abschließend bearbeiteten Fällen (Stand Ende März). Dieser ist gegenüber der Antwort des Senats (274) wegen der hohen Fluktuation in der Fallzahl noch etwas angewachsen.

Im Januar 2019 betrug der Bearbeitungsrückstand im Sonderarbeitsteam 167 Fälle. Aktuell sind es noch 121 Fälle. Die Abarbeitung dieses Rückstandes wird spätestens bis Ende des Jahres erwartet. Danach kann dieses Team aufgelöst werden und die aktuellen Anträge be- arbeiten.

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Im „Team Pflege“ sind zurzeit 170 neu eingegangene Fälle noch nicht abschließend bear- beitet.

Eine Wirkung der bereits umgesetzten Personalmaßnahme mit zusätzlichen neun Stellen wird nach Abschluss der Einarbeitungsphase eintreten, so dass dann die Rückstände abgearbeitet sein sollten und insgesamt eine schnellere Bearbeitung erfolgt.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Es entstehen keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Beant- wortung dieser Anfrage. Die Bearbeitungsrückstände betreffen alle Geschlechter gleicherma- ßen.

E. Beteiligung / Abstimmung Keine erforderlich.

F. Beschlussvorschlag

Die städtische Deputation für Soziales, Jugend und Integration nimmt den Bericht der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport zur Kenntnis.

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