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Biomasseanlagen und ihre Folgewirkungen

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Academic year: 2022

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14. November 2017

20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier

BIOMASSEANLAGEN – STATUS QUO

Biomasseanlagen und ihre

Folgewirkungen

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BIOMASSEANLAGEN – STATUS QUO

Stand 2017

• 133 Biomasseanlagen

• 314 MW Engpassleistung

• 2 Mrd. kWhel jährliche Stromeinspeisung

• 4,5 Mrd. kWhth jährliche Wärmelieferung

Vorteile

• GrundlasMähig und flexibel – ganzjährige Versorgung

• KraU-Wärme-Kopplung

• Verwertung von Schadholz und stofflich nicht nutzbarer SorYmente

• CO2-neutral

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BIOMASSEANLAGEN – ARBEITGEBER

Arbeitsplätze

• 6.400 Vollzeitarbeitsplätze

•  Biomasseanlagen

•  Brennstofflieferke^e

•  Technologieunternehmen

•  AdministraYon und Dienstleistung

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BIOMASSEANLAGEN – ARBEITGEBER

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20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier 4

Quelle: Österreichische Energieagentur

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BIOMASSEANLAGEN – WIRTSCHAFTSMOTOR

Wertschöpfung seit 2003

• Erlöse Brennstofflieferke^e à 2,30 Mrd. €

• Strom- und Wärmeverkauf à 2,41 Mrd. €

• InvesYYonen und Betriebsaufwände à 1,45 Mrd. €

Wertschöpfung bleibt in Österreich

• >85 % heimische Brennstoffe

• >65 % heimische Technologie

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BIOMASSEANLAGEN – WIRTSCHAFTSMOTOR

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Quelle: Österreichische Energieagentur

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DAS ÖKOSTROMGESETZ

PoliYscher Wille zur Energiewende

20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier

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DAS ÖKOSTROMGESETZ

PoliAsche MoAvaAon

• RedukYon der CO2-Emissionen

•  Erreichen des Kyoto-Ziels

•  Erreichen des 2°C-Ziels

• Energiewende

•  Entwicklung eines erneuerbaren Energiesystems

• Technologieförderung

•  Forschung und Entwicklung vorantreiben

•  Einsatz neu entwickelter Technologien forcieren

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DAS ÖKOSTROMGESETZ

Regelung 2002

• Erste bundesweite Regelung

• Abnahmepflicht und Einspeisevorrang für Ökostrom

• Ökostromtarife jährlich in Ökostromverordnung festgelegt

Betroffene Energieerzeuger

• Biomasse

• Biogas

• KleinwasserkraU

• WindkraU

• Photovoltaik

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„KLEINE“ ÖSG – NOVELLE 2017

Wind

•  SonderkonYngent

•  Verlängerung der Antragsverfallsfrist und der Baufrist

Wasser

•  SonderkonYngent und erhöhtes jährliches KonYngent

•  Anhebung der InvesYYonsförderung und der Förderquote

PV

•  InvesYYonsförderung für Anlagen und Speicher

Biogas

•  Nachfolgeförderung für Anlagen der effizienten 2.GeneraYon

à Keine Regelung für feste Biomasse! à „große“ Novelle

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ZUKUNFT DER TARIFREGELUNG

Aus für die Biomasseanlagen oder Erhalt/Ausbau des

Status-Quo

20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier

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ENDE DER TARIFREGELUNG?

Konsequenzen

• NachhalYge Strom- und Wärmeversorgung gefährdet

• 6.200 Arbeitsplätze gefährdet

• Österreichische Wertschöpfung gefährdet

• Erhöhter Importbedarf für Strom und fossile Energieträger

• Erreichung der Klimaziele gefährdet

• Kein Referenzanlagen in Österreich für exportorienYerte Technologieunternehmen

• Waldhygiene beeinträchYgt – wohin mit dem Schadholz?

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ENDE DER TARIFREGELUNG?

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20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier 13

Quelle: Österreichische Energieagentur

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ENDE DER TARIFREGELUNG?

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20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier 14

Quelle: Österreichische Energieagentur

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NACHFOLGEFÖRDERUNG

Konsequenzen

• Erhalt bestehender Anlagen bis zum Ende der Lebensdauer

• InvesYYon in bestehende Anlagen zur Effizienzsteigerung

• Keine Neuschaffung von Arbeitsplätzen

• Maximal gleichbleibende Erlöse und Wertschöpfung

• Keine weitere SubsYtuYon fossiler Energieträger

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20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier

ÖKOSTROMREGIME NEU

Die ZukunU der

Biomasseanlagen gestalten

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ZIELE

• Bestehende Anlagen sichern

• Biomassenanteil an der Ökostromerzeugung erhöhen

• Ökostromanteil am Stromverbrauch erhöhen

• Arbeitsplätze schaffen und sichern

• Hochtechnologie aus Österreich fördern

• Versorgungssicherheit für Strom und Wärme garanYeren

• Regionalität in der EnergieprodukYon ermöglichen

• Beitrag zur Waldhygiene leisten

-> lebenswerte ZukunV im ländlichen Raum mitgestalten

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ZIELERREICHUNG

• Modernisierung bestehender Anlagen

•  Effizienzsteigerung

•  Arbeitsplätzen erhalten

• Neubau weiterer Anlagen

•  Steigerung der ÖkostromprodukYon aus Biomasse

•  Neue Arbeitsplätze schaffen

• Weiterentwicklung der Anlagentechnik

•  Förderung von Forschung und Entwicklung!

à Dafür braucht es ein zuverlässiges Ökostromregime!

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ÖKOSTROMREGIME NEU

Nachfolgetarifregelung

• Neuregelung für alle Anlagen

• Budgetäre Aufstockung

•  Abbau Wartelisten

•  Direkte Nachfolgeförderung

• Flexibilisierung

•  Volllastbetriebsstunden sta^ Betriebsjahre

•  UmsYegsmöglichkeit für Bestandsanlagen

• Gleicher zulässiger Brennstoffmix im Nachfolgetarifmodell

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ÖKOSTROMREGIME NEU

Modernisierte Anlagen

• DefiniYonen

•  Modernisierte Anlage à > x % der NeuinvesYYon

•  Nachgerüstete Anlage à > y % der NeuinvesYYon

• Behandlung wie Neuanlage

•  InvesYYonsanreize

•  Anreize zur Effizienzsteigerung

•  günsYger als Neubau

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20. Österreichischer Biomassetag; Hans-Christian Kirchmeier 20

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SCHLUSSFOLGERUNGEN

•  Es geht um die Existenz der Ökostromerzeugung aus fester Biomasse!

•  Die „große“ Ökostromnovelle muss den Bestand der Anlagen sichern und einen moderaten Ausbau

ermöglichen!

•  Die Betreiber müssen eine gemeinsame Sprache sprechen!

- > Veranstaltung am 27. November 2017, 13:00, Wien

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

www.ig-holzkraU.at

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