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Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin Jg.20, Heft 01

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Neuruppin, den 28. Januar 2011 Nr. 1 – 20. Jahrgang – 4. Woche

Inhaltsverzeichnis

1. Satzungen und Verordnungen

1.1. Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für das Haushaltsjahr 2011/2012 ... Seite 1

1. Satzungen und Verordnungen

1.1. Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für das Haushaltsjahr 2011/2012

Aufgrund des § 65 ff. der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss des Kreistages vom ______ folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2011/2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

für das Haushaltsjahr 2011 für das Haushaltsjahr 2012

ordentlichen Erträge auf 224.984.900 EUR 224.321.200 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 233.670.200 EUR 233.989.600 EUR

außerordentlichen Erträge auf 81.000 EUR 0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 213.800 EUR 0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 226.379.100 EUR 224.411.100 EUR

Auszahlungen auf 237.849.100 EUR 233.763.000 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen entfallen auf

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 217.528.500 EUR 216.594.800 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 228.998.500 EUR 225.946.700 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 8.850.600 EUR 7.816.300 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 7.476.600 EUR 6.754.000 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR 0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.374.000 EUR 1.062.300 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR 0 EUR

Auszahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR 0 EUR

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28. Januar 2011

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Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

1. Satzungen und Verordnungen

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Kreisumlage nach § 130 BbgKVerf wird für alle kreisangehörigen Städ- te und Gemeinden auf 47,00 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Landkreis von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Auf- wendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kreis- tages bedürfen, wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, wer- den bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2.500.000 EUR und b) bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungs- maßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

§ 7

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 40.000.000 EUR festgesetzt.

§ 8

Der dem Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist verbindlich.

Der vorstehende Entwurf der Satzung wird hiermit veröffentlicht.

Neuruppin, den 19.01.2011

Deter Reinhardt

Vorsitzender des Kreistages Landrat

Es wird darauf hingewiesen, dass jeder in den Entwurf der Haushaltssatzung und ihren Anlagen Einsicht nehmen kann.

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst ihren Anlagen liegt zu diesem Zweck vom

31.01.2011 bis 08.02.2011

in der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin, Nebengebäude Zimmer 201 während der Dienstzeiten aus.

Eventuelle Einwendungen sind innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung beim Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin, zu erheben.

Neuruppin, den 19.01.2011

Reinhardt Landrat

Ende der amtlichen Bekanntmachungen

Amtsblatt für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Der Landrat Bezug möglich über: Kreisverwaltung OPR, 16816 Neuruppin, Virchowstr. 14–16.

Auflage: 30.000 Exemplare – kostenlos verteilt.

Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, E-Mail: redaktion@heimatblatt.de

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