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Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld

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Academic year: 2022

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Stadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Kommunaler

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld

2015 - 2020

- E N T W U R F -

(2)

Impressum Stadt Krefeld

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Von der Leyen Platz 1

47798 Krefeld Information:

Norbert Axnick 02151-863270 norbert.axnick@krefeld.de Christiane Wirth 02151-863450 christiane.wirth@krefeld.de

Der vorliegende Kommunale Kinder- und Jugendförderplan wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am ……… be- schlossen.

(3)

- Inhalt -

Vorbemerkung ………. 6

Teil A Kinder- und Jugendarbeit ……….. 7

1. Jugendverbandsarbeit ……….. 7

1.1 Förderstrukturen und Fördermodalitäten ……… 7

1.2 Finanzielle Rahmenbedingungen ……….. 8

1.3 Perspektive ……….. 8

2. Offene Kinder- und Jugendarbeit ………. 9

2.1 Allgemeine Entwicklungen ……… 9

2.2 Krefelder Rahmenbedingungen und Standards ………. 11

2.2.1 Leitlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit ……….. 11

2.2.2 Planungs- und Wirksamkeitsdialog ………. 11

2.2.3 Leistungsstruktur ……….. 12

2.2.4 Personal ………. 19

2.2.5 Fachlichkeit ………. 20

2.2.6 Erreichungsquoten ……… 20

2.2.7 Umfang und Lage der Angebote ………. 20

2.2.8 Fachlich-pädagogische Angebotsstunden ………. 21

2.2.9 Gebäude und Raumprogramm ………. 21

2.3 Förderstrukturen und Fördermodalitäten ………. 21

2.3.1 Leistungsvereinbarung ……… 21

2.4 Finanzielle Rahmenbedingungen ……… 22

2.5 Einrichtungsbezogene IST-Situation ……… 23

2.5.1 Einrichtungen, Träger und Personal ……… 23

2.5.2 Vernetzung ……….. 24

2.5.3 Professionalität und Ehrenamtlichkeit ………. 24

2.5.4 Stammbesucher/innen ………. 25

2.5.5 Leistungsspektrum ……….. 26

2.5.6 Kooperation und Schnittstellenarbeit ……….. 27

2.5.7 Gebäude ……… 27

2.5.8 Spielmobil „Aktion Mobifant“ ………. 28

2.6 Sozialraumprofile ……… 29

2.6.1 Sozialraumindikatoren ………..30

2.6.2 Strukturelle und fachliche Einschätzungen im Kontext der Planungsräume ……….. 32

2.7 Bezirksjugendarbeit ………. 51

(4)

2.8 Handlungsbedarfe aus fachlicher Sicht ……….. 51

2.8.1 Kooperation mit Schule ……….…. 51

2.8.2 Dialog mit Eltern / Familien ……….… 53

2.8.3 Außerschulische Jugendbildung ……….. 53

2.8.4 Interkulturelle / Internationale Jugendarbeit ………. 54

2.8.5 Partizipation ………. 55

2.8.6 Spezielle sozialpädagogische Angebote ……… 55

2.8.7 Mobile Angebote ……… 56

2.8.8 Qualifizierung und Weiterbildung ……… 56

2.8.9 Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit ……… 57

2.9 Strukturelle Handlungsbedarfe ……….. 57

2.9.1 Personal in den Einrichtungen ……… 57

2.9.2 Einrichtungsbezogene Sachaufwendungen ………. 58

2.9.3 Gebäudeinstandhaltung ……… 58

2.9.4 Personal in der Bezirksjugendarbeit ……… 59

2.10 Zusammenfassung der Handlungsbedarfe ……… 59

2.11 Schwerpunkte und Perspektiven für 2015 bis 2020 ………. 63

Literatur ………. 64

Teil B Kinder- und Jugendschutz ……… 65

1. Aufgaben und Rahmenbedingungen ………. 65

2. Handlungsfelder ………. 68

3. Finanzielle Rahmenbedingungen ………. 68

4. Fachliche Entwicklungen ………. 69

4.1 Sucht ……… 70

4.2 Gewalt ………. 71

4.3 Medien ……… 72

4.4 Ideologie ……… 73

4.5 Konsum ……….. 75

4.6 Sexualität ………. 76

4.7 Gesundheit ………. 77

5. Dialog mit Eltern / Familien ……… 78

6. Schwerpunkte und Perspektiven für 2015 bis 2020 ………. 79

(5)

Teil C Jugendsozialarbeit ……… 80

1. Aufgaben und Ziele ………. 80

2. Qualitätsstandards ………..81

3. Angebote der Jugendsozialarbeit ………. 83

3.1 Schulbezogene Jugendsozialarbeit an Krefelder Schulen ………….. 84

3.2 Jugendberufsagentur (ZIP) ……… 84

3.3 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ………. 85

3.4 Neustart ……….. 85

3.5 Casemanagement für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ……….. 86

3.6 Jugend in Arbeit Plus ………. 86

3.7 Jugendwerkstatt Fichtenhain ………. 86

4. Personelle und finanzielle Rahmenbedingungen ……… 86

4.1 Finanzielle Rahmenbedingungen der freien Träger ……….. 87

5. Schwerpunkte und Perspektiven 2015 bis 2020 ……….88

5.1 Bezirkliche Ausrichtung der Kommunalen ZFB ……….88

5.2 Fortführung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit ……….88

5.3 Jugendberufsagentur (ZIP) ……… 89

5.4 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ………. 90

5.5 Sozialraumorientierte Projekte ………. 90

5.5.1 Jugend Stärken im Quartier ………. 90

5.5.2 Hardenberg im Perspektivwechsel ……… 91

5.5.3 Neuzugewanderte / junge Flüchtlinge ……… 91

Teil D Anteil der Förderbereiche am Gesamtbudget der Jugendhilfe ……… 93

(6)

Vorbemerkung

Laut § 15 Abs. 4, Drittes Ausführungsgesetz zum KJHG NRW, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfe- planung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertre- tungskörperschaft festgeschrieben wird.

Der bisherige Förderplan wurde vom Jugendhilfeausschuss am 16.06.2010 für den Zeitraum 2010 bis einschließlich 2014 beschlossen. Da sich die Legislaturperiode diesmal, aufgrund der früher stattgefundenen Kommunalwahl, um ein Jahr verlängert, und die nächste Kommunalwahl erst im Jahr 2020 stattfindet, erweitert sich der Zeit- rahmen für den aktuellen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan entsprechend.

Der neue Förderplan erstreckt sich somit über die Jahre 2015 bis einschließlich 2020.

Um eine kommunal abgestimmte Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Ju- gendförderplanes zu gewährleisten, wurden sowohl die jeweils involvierten Fachorga- nisationen und Träger als auch die politischen Mandatsträger/innen in einen gemein- samen Dialog eingebunden. Dieser Dialog fand, differenziert nach den jeweiligen Teil- bereichen, in Form von Workshops statt:

 Workshop „Kinder- und Jugendarbeit“: 07.02.2105

Im Vorfeld fand dazu am 03.02.2015 eine erweiterte Trägerkonferenz zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit statt.

 Workshop „Kinder- und Jugendschutz“ am 30.01.2015

 Workshop „Jugendsozialarbeit“ am 06.02.2015

Die aus den Workshops resultierenden Einschätzungen basieren im Wesentlichen auf - der Auswertung vorhandener Daten und aktueller Informationen,

- einer Reflexion und Beurteilung der jeweiligen Gesamtsituation,

- der fachlichen Einschätzung hinsichtlich sozialräumlicher, zielgruppen- bzw. themenbezogener Entwicklungen.

Der aktuelle Förderplan 2015 - 2020 ist eine Fortschreibung des bisherigen Förder- planes und löst diesen ab. Um weiterhin ein vollständiges und transparentes Gesamt- bild zu erhalten und um häufige Querverweise zum bisherigen Förderplan zu vermei- den, wurde teilweise die Darstellung von nach wie vor gültigen Rahmenbedingungen und inhaltlichen Ausrichtungen aus dem bisher bestehenden Förderplan (in redaktio- nell überarbeiteter Form) übernommen.

Damit verbundene Kosten und deren Finanzierbarkeit aus dem städtischen Haushalt werden jeweils erst zum konkreten Entscheidungszeitpunkt bewertet. Alle finan- ziellen Auswirkungen bedürfen noch der Erörterungen im Rahmen der

Etatberatungen im Rat der Stadt Krefeld und stehen unter dem Vorbehalt der jährlichen Mittelbereit- stellung durch den Rat der Stadt Krefeld sowie

gegebenenfalls auch unter dem Vorbehalt möglicher Auflagen seitens der Kommunalaufsicht des Landes NRW.

(7)

Teil A Kinder- und Jugendarbeit

„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Men- schen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mit gestaltet werden, sie zur

Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozi- alem Engagement anregen und hinführen“ (§ 11 Abs. 1, SGB VIII).

Die Kinder- und Jugendarbeit soll „….durch geeignete Angebote die individuelle, so- ziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Inte- ressen und Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu öko- logischem Bewusstsein und zu nachhaltigem umweltbewusstem Handeln zu vermit- teln. Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mit- teln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Le- bensformen befähigen“ (§ 2 Abs. 1, Drittes Ausführungsgesetzes zum KJHG NRW).

1. Jugendverbandsarbeit

„Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern“ (§ 12 Abs. 1, SGB VIII).

„In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendver- bände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten“ (§ 12 Abs. 2, SGB VIII).

Jugendverbände leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erziehung und Bildung junger Menschen. Sie sind mit ihren pädagogischen Angeboten in den Altersbezügen der Kinder und Jugendlichen verortet und bieten ihnen in vielfältiger Weise u.a. Möglich- keiten der Selbstorganisation, des konkreten Mitgestaltens und Mitwirkens, der Bera- tung und Unterstützung in besonderen Alltagsfragen. Ihre Stärken liegen vor allem in ihren unterschiedlichen Wertorientierungen, für die sich junge Menschen freiwillig entscheiden können. Schwerpunkt der Jugendverbandsarbeit sind vor allem die politi- sche und soziale Jugendbildung, die Partizipation, die Kinder- und Jugenderholung und das ehrenamtliche Engagement. Hinzu kommen, je nach Verbandsprofil, z.B. An- gebote im Zusammenwirken mit Schule, Angebote im Bereich der Prävention und der interkulturellen Jugendarbeit (vgl. Ausführungen im Landesjugendplan).

Jugendverbandsarbeit und Offene Kinder- und Jugendarbeit stehen dabei als zwei, sich ergänzende, Angebotssäulen für Kinder und jugendliche nebeneinander.

1.1 Förderstrukturen und Fördermodalitäten

Finanziell unterstützt die Stadt Krefeld die Arbeit der Jugendverbände (wie auch Gruppen, die nicht als Verband organisiert sind und z.B. Ferienfreizeiten durchführen) auf der Grundlage und nach den Richtlinien des städtischen Jugendförderplans. Eine Anpassung bzw. Aktualisierung der Förderkriterien / Fördermodalitäten erfolgte letzt-

(8)

malig im Jahr 2011. Die einzelnen Förderpositionen lauten wie folgt:

- Kinder- und Jugendfreizeiten - Örtliche Ferienveranstaltungen - Außerschulische Jugendbildung - Material für Kinder- und Jugendarbeit - Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte

- Um- und Neubau, Inneneinrichtung und Instandsetzung

Der vollständige Text ist den „Richtlinien zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus Mitteln der Stadt Krefeld“ zu entnehmen.

1.2 Finanzielle Rahmenbedingungen

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden die Mittel für den städtischen Jugend- förderplan ab 2014 von 34.900,--EUR auf 9.900,--EUR ab 2015 reduziert.

Demgegenüber betrug das Antragsvolumen im Jahr 2014 insgesamt 58.541,--EUR, davon 47.747,--EUR für Kinder- und Jugendfreizeiten. De facto flossen 26.615,--EUR in die Förderung der Ferienfreizeiten freier Träger, Verbände und sonstigen Gruppen, an denen insgesamt 1107 Kinder (zum Teil aus finanziell stark benachteiligten Familien) teilnahmen.

1.3 Perspektive

Der Krefelder Jugendring, als Dachorganisation der Krefelder Jugendverbände, löste sich, nach einer relativ kurzen Revitalisierungsphase, im Jahr 2011 ersatzlos auf. Das noch im bisherigen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan formulierte Ziel, über einen gemeinsamen, kontinuierlichen Dialog die (für die Kinder- und Jugendarbeit im Allgemeinen und für die Jugendverbandsarbeit im Speziellen) relevanten Themen und Inhalte zu definieren und in eine zielführende Arbeit und in ein klares Profil einmün- den zu lassen, konnte daher nicht in dem gewünschten Maß eingelöst werden.

Ende 2014 haben sich mehrere Jugendverbände, analog zur Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, zusammengeschlossen, um sich gemeinschaftlich zu vertreten.

Ziel ist es, diesen begonnenen Prozess zu verstetigen und alle Jugendverbände in die Arbeitsgemeinschaft zu integrieren. Dazu bedarf es einer intensiven Begleitung und Unterstützung seitens der Bezirksjugendarbeit, die als Fachberatungsstelle auch den Schulungs- und Beratungsbedarf der Jugendverbände sicherstellt.

(9)

2. Offene Kinder- und Jugendarbeit 2.1 Allgemeine Entwicklung

Konzeptionelle Debatten hinsichtlich der Aufgaben, des Selbstverständnisses, der Entwicklung und Zukunftsfähigkeit prägen die Offene Kinder- und Jugendarbeit seit jeher. Dies zeugt einerseits von einem ausgeprägten Bewusstsein, im Kontext gesell- schaftlicher, sozioökonomischer und (jugend)politischer Zusammenhänge, das eigene Arbeitsfeld immer wieder kritisch zu reflektieren, um lebensweltorientierte, wirkungs- volle und nachhaltige Angebote zu ermöglichen. Andererseits sollten diese Diskurse aber auch nicht in eine rein reaktive Haltung gegenüber aktueller jugendhilfe- und bildungspolitischer Strömungen münden. Es würde an dieser Stelle allerdings zu weit führen, die Diskussionen um die Perspektive der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in aller Ausführlichkeit zu behandeln, daher können nur einige Kernaspekte exempla- risch aufgegriffen und hervorgehoben werden.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit erfreulicherweise nicht in der Situation, sich ständig neu legitimie- ren und erfinden zu müssen. Die Frage ist allerdings, wie kompetent und glaubwürdig sie sich selbst darstellt und wie ernsthaft und wertschätzend sie von der Öffentlichkeit und Politik wahrgenommen wird. Stand der Begriff „Jugend“ in der sozialen Moderni- sierungsphase der Bundesrepublik noch als Synonym für Aufbruch, Veränderung, Wertewandel und Flexibilisierung, lässt sich seit den 1990er Jahren eine Verschiebung der öffentlichen Aufmerksamkeit beobachten (vgl. Münchmeier, 2014). In Folge ver- änderter Lebensbedingungen als auch verschärfter sozialer Problemlagen, richtete sich das politische Interesse und der Jugendhilfefokus zunehmend auf Themen wie zum Beispiel „Frühe Hilfen“, „Kinderbetreuung“, „Kindeswohlgefährdung“, „Bildung“,

„Synchronisation des Übergangs von Schule und Beruf“.

Eine Engführung der Jugendpolitik auf eine Krisen- und Krisenbewältigungspolitik wird der Lebensphase Jugend jedoch in keiner Weise gerecht. Daher wurde und wird das Thema „Eigenständige Jugendpolitik“ auch von Seiten der Bundesregierung, von den Fraktionen im Deutschen Bundestag und im Bereich der politischen Parteien wieder verstärkt diskutiert (vgl. BMFSFJ – 14. Kinder- und Jugendbericht, S. 415).

Insofern bedarf es einer klaren jugendhilfepolitischen Positionierung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie kommunalpolitisch abgestimmten, „Rollenklärung“

innerhalb der verschiedenen Arbeitsfelder und Systeme.

Offene Kinder- und Jugendarbeit selbst muss sich in diesen Prozess aktiv einbringen und seine Aufgaben und Potentiale eindeutig artikulieren. Sie muss sich, wie andere Arbeitsfelder auch, den Herausforderungen stellen, die mit Fehlentwicklungen und sozialen Problemlagen einhergehen. Offene Kinder- und Jugendarbeit ist keine Enkla- ve freien Aufwachsens und kein Refugium außerhalb gesellschaftlicher Realitäten.

Gleichwohl bietet sie aber einen Erfahrungs- und Gestaltungsort, in dem junge Men- schen freiwillig agieren und dabei Anregung und Unterstützung erhalten. Die Ziele und Inhalte orientieren sich sowohl an den konkreten Lebenswelten wie auch indivi- duellen Entwicklungen junger Menschen und sind somit weder unbestimmt noch be- liebig. Im Sinne einer ganzheitlich orientierten Persönlichkeitsbildung, ist Offene Kin- der- und Jugendarbeit daher ein ergänzendes Sozialisationsfeld neben Familie, Schu- le, Berufsausbildung und Medienwelt. Dabei zeichnet sie sich durch einen, gesetzlich definierten, eigenständigen Auftrag (§ 11 SGB VIII und § 15 Abs. 1 Drittes Ausfüh- rungsgesetz KJHG NW) sowie durch eine spezifische pädagogische Fachlichkeit aus.

(10)

Diese Fachlichkeit baut im Wesentlichen auf Motivation, Ermutigung, soziale Verant- wortung, ganzheitliches Lernen und Engagement.

Bei aller gebotenen Netzwerkarbeit (vgl Pkt. 2.5.6) erscheint aber vor dem Hinter- grund eine fachliche Abgrenzung zu anderen Bereichen immer dann sinnvoll und not- wendig, wenn es darum geht, die spezifischen Stärken und Kompetenzen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen und Instrumentalisierungstendenzen vorzubeugen. Allerdings setzen die (im Vergleich zu anderen pädagogischen Arbeits- feldern) sehr knapp bemessenen personellen und finanziellen Ressourcen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit enge Grenzen. So betrug zum Beispiel in den vergangenen Jahren der prozentuale Anteil der Ausgaben für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Krefeld, gemessen am Gesamtvolumen der Jugendhilfe, lediglich 3,8 %. Dieser Anteil verringert sich, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung, auf 2,5 % in 2015 (s. Teil „D“).

Solche Rahmenbedingungen konterkarieren letztendlich die Erfordernisse und Her- ausforderungen in der praktischen Arbeit mit jungen Menschen. Daher setzt sich die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe in einem Positions- papier auch dafür ein, die „…bisherige appellative Aussage des § 79 Abs.2 Satz 2 SGB VIII “…in eine konkrete Gewährleistungsverpflichtung der Kommunen umzu- wandeln“ (AGJ 2011, S. 2).

Auch die propagierte Offenheit von Offener Kinder- und Jugendarbeit erfährt dadurch Einschränkungen. Offenheit bedeutet nicht nur eine Offenheit zum Beispiel gegenüber verschiedenen Personen, Gruppen, Religionen oder Weltanschauungen, sondern auch Zuwendung zu kinder- und jugendrelevanten Themen. Dies setzt jedoch die Möglich- keit für eine intensive Auseinandersetzung zum Beispiel in Form von Gruppenarbeit oder Projekten voraus, was allerdings in Einrichtungen mit nur einer hauptberuflichen Fachkraft nur bedingt umzusetzen ist (siehe auch Pkt. 2.5.1und 2.9.1).

Wenn Offene Kinder- und Jugendarbeit seinem gesetzlichen Auftrag im vollen Umfang gerecht werden soll, bedarf es zunächst eines deutlichen Bekenntnisses seitens der Politik und innerhalb der Jugendhilfe. Darüber hinaus gilt es, die fachlichen Standards qualitativ weiter zu entwickeln und strukturelle Schwächen und Defizite abzubauen.

Dazu zählt auch eine stärkere Professionalisierung sowie ein selbstbewusst rekla- miertes, pädagogisches Selbstverständnis und Engagement hinsichtlich der Mitarbei- ter/innen in den Einrichtungen (vgl. Scherr / Sturzenhecker, 2014, S. 370).

Dagegen besitzt das Arbeitsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Ausbil- dung an den Hochschulen / Fachhochschulen leider oftmals nur eine marginale Be- deutung (vgl. Thole, 2005, S. 196). Gerade sie sollten nicht dazu beitragen, Offene Kinder- und Jugendarbeit als randständigen Ort für junge Menschen mit Benachteili- gungen zu charakterisieren (vgl. Scherr / Sturzenhecker, a.a.O., S. 374), sondern dif- ferenzierte und reflektierte Grundlagen sowie zur Handlung befähigende Kompeten- zen vermitteln.

Offene Kinder- und Jugendarbeit muss sich in dem Zusammenhang selbst wieder als interessantes Einstiegsfeld für neue Fachkräfte präsentieren (vgl. Deinet / Müller 2013, S. 21). Dazu trägt in Krefeld der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungs- förderung mit einer praxisnahen Qualifizierung maßgeblich bei. Dies geschieht sowohl durch den Einsatz von Berufseinsteigern/innen sowie Studierenden im Praxissemester als auch in Form einer engen Kooperation mit der Hochschule Niederrhein, Fachbe- reich Sozialwesen.

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2.2 Krefelder Rahmenbedingungen und Standards 2.2.1 Leitlinien zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit

- Nach dem SGB VIII (§ 11) und dem Dritten Ausführungsgesetz KJHG NW (§ 15 Abs. 1), hat die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) einen eigenständigen gesetzlichen Auftrag im Kontext der Jugendhilfe.

- OKJA ist ein unentbehrlicher, infrastruktureller Bestandteil eines Gemeinwesens und beteiligt sich aktiv an der Lebensweltgestaltung junger Menschen.

- OKJA unterstützt und fördert das gesunde Aufwachsen, die Persönlichkeitsbildung sowie ein solidarisches und verantwortungsvolles Miteinander und trägt damit zur Sozialisation von jungen Menschen bei.

- OKJA muss offen und unvoreingenommen sein für unterschiedliche Personen und Gruppierungen sowie auf aktuelle Geschehnisse bzw. Themen offen und offensiv eingehen.

- Die OKJA fördert das Miteinander zwischen Menschen mit und ohne Behinderung.

- OKJA ist eingebunden in plurale Strukturen. Unterschiedliche Kooperations- und Vernetzungsformen sind daher wesentlicher Bestandteil der Arbeit.

- Aufgaben, Ziele, Methoden, Standards und Bedarfslagen von OKJA müssen kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben werden.

- OKJA muss planvoll und transparent sowie in ihrer Aussage verbindlich und aussagekräftig sein.

- OKJA muss sich z.B. im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen, Planungs- und Wirksamkeitsdialogen, Evaluation und Qualitätsentwicklung an ihren Ergeb- nissen „messen“ lassen.

- OKJA soll sowohl mit dazu beitragen, die Funktion von Familie zu stärken als auch die Vereinbarkeit von beruflicher Arbeit und Familie zu unterstützen.

- OKJA muss sich den gesellschaftlichen Entwicklungen und den daraus resultieren- den Herausforderungen stellen.

2.2.2 Planungs- und Wirksamkeitsdialog

Die plurale Trägerlandschaft hat in Krefeld bereits sehr früh dazu geführt, die Offene Kinder- und Jugendarbeit auf der Basis eines Planungs- und Wirksamkeitsdialogs, im Sinne der Qualitätsentwicklung, neu zu strukturieren. Der 2002 landesweit verbind- lich eingeführte Wirksamkeitsdialog wird in Krefeld bereits seit 1999 (und seit 2002 auf der Basis von Leistungsvereinbarungen), im Konsens mit den freien Trägern, als Planungs- und Wirksamkeitsdialog (im Weiteren P&W-Dialog genannt) durchgeführt.

Zu den Kernelementen des P&W-Dialogs in Krefeld zählen z.B. folgende Aspekte:

 Abschluss von Leistungsvereinbarungen

 Erstellung von Sozialraumprofilen und Einschätzung von Bedarfen

 Formulierung und Gewährleistung fachlicher Standards

 Dokumentation der Arbeit in Form eines Berichtswesens (retrospektiv)

• Dokumentation der Arbeit in Form einer Jahresplanung (prospektiv)

 Realisierung von regelmäßigen Planungs- und Wirksamkeitsgesprächen

 Durchführung von ergänzenden Fachberatungen

 Dokumentation und Reflexion des P&W-Dialogs auf gesamtstädtischer Ebene

(12)

Von den derzeit bestehenden 19 Einrichtungen mit hauptberuflichem Personal neh- men 18 Einrichtungen am P&W-Dialog teil. Mit einer Einrichtung (Spielmobil „Aktion Mobifant“) besteht eine Sonderregelung, die jährliche Planungsabsprachen beinhal- tet.

Hinsichtlich weiterer und näherer Ausführungen zum P&W-Dialog in Krefeld wird auf fol- gende JHA-Vorlagen, respektive Beschlüsse, und Veröffentlichungen verwiesen:

• Vereinbarung über Leistungsentgelte und Qualitätsanforderungen in der Jugendhilfe (JHA-Vorlage 6180/99)

• Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, Teil 1 (JHA-Vorlage 6691/99, Anlage 1842/99)

• Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit, Teil 2 (JHA-Vorlage 1160/00)

• Stadt Krefeld: „Planungs- und Wirksamkeitsdialog in Krefeld“, 2004 (Eigendruck)

• Landesjugendamt Rheinland (Hrsg.): „Kommunaler Wirksamkeitsdialog in Krefeld – Eine fachpolitische Momentaufnahme aus Sicht der Offenen Kinder- und Jugend- arbeit“, Jugendhilfe-Report 2/2005

• Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2002/2003 (JHA-Vorlage 5283/04)

• Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2004/2005 (JHA-Vorlage 1640/06)

• Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2006/2007 (JHA-Vorlage 3635/08)

• Auswertung Planungs- und Wirksamkeitsdialog 2012 (JHA-Vorlage 4793/13)

2.2.3 Leistungsstruktur

Die Leistungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden in Krefeld wie folgt un- terschieden:

 Angebote im Bereich Sport, Spiel, Geselligkeit

 Außerschulische Jugendbildung

 Ferienprogramme

 Beratungsangebote / Individuelle Unterstützung

 Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Vielfalt

 Angebote im Bereich der Partizipation

 Förderung ehrenamtlicher Arbeit

 Schulbezogene Angebote

 Familienbezogene Angebote

 Interkulturelle Angebote / Internationale Arbeit

Spiel- und erlebnispädagogische Angebote

Arbeitsweltbezogene Angebote

Spezielle sozialpädagogische Angebote

Gemeinwesenbezogene Angebote

Diese Differenzierung bringt in vollem Umfang auch die Schwerpunkte für die Kinder- und Jugendarbeit zum Ausdruck, die in § 10 des Dritten Ausführungsgesetzes zum KJHG NRW expliziert benannt werden.

Da einzelne Projekte, Veranstaltungen etc. nicht immer eindeutig bzw. nicht nur „ein- dimensional“ den oben genannten Leistungsarten zugeordnet werden können, wird bei der Beurteilung die primäre Zielintention bzw. der überwiegende konzeptionelle Charakter des jeweiligen Einzelangebotes zugrunde gelegt.

(13)

Als Querschnittsaufgabe bzw. „Inneres Prinzip“ werden, über die rein angebotsorien- tierte Ausrichtung hinaus, Geschlechtergerechtigkeit, Partizipation, Interkulturalität, Vielfalt und Inklusion verstanden.

► Leistungsart „Sport, Spiel, Geselligkeit“

Dieser Angebotsbereich ist häufig der Zugang, über den Kinder und Jugendliche den ersten Kontakt mit der Einrichtung aufnehmen. Er prägt das Erscheinungsbild der Ein- richtung und ist mitentscheidend dafür, wie die Angebote der Einrichtung insgesamt wahrgenommen und angenommen werden. Es gilt daher (sowohl über die handelnden Personen als auch über geeignete Settings) immer wieder Situationen zu schaffen, die einen leichten Zugang ermöglichen und den Aufenthalt „attraktiv“ machen. Insofern hat diese Leistungsart auch eine hohe Animations- und Motivationsfunktion.

„Sport, Spiel und Geselligkeit“ soll in pädagogischer Abgrenzung zu Freizeitangebo- ten kommerzieller Anbieter z. B.

- eine angenehme und anregende Atmosphäre schaffen,

- Beziehungsaufbau ermöglichen sowie Beziehungsgestaltung unterstützen, - eine rege Kommunikationskultur und –vielfalt vermitteln,

- Beziehungsqualitäten wie Verbundenheit und freundschaftliches Beisammensein fördern,

- zu selbstorganisierten Aktivitäten anregen und deren Umsetzung unterstützen, - eine „Brücke“ zu weitergehenden Aktivitäten herstellen,

- professionelle Unterstützung in persönlichen Fragen anbieten.

In dem Zusammenhang sollen junge Menschen auch lernen Grenzen zu respektieren, Nähe und Distanz zu tarieren und gegebenenfalls Unterschiedlichkeiten auszuhalten oder Probleme und Konflikte im Alltagsleben konstruktiv zu lösen.

Für die konkrete pädagogische Arbeit bedeutet dies unter anderem folgendes:

- Klare Präsenz und aktive Beziehungsgestaltung - Hohe Sensibilität und Aufmerksamkeit

- Offensives Zugehen

- Ausgeprägte kommunikative Kompetenz Praxis- / Themenbeispiele

Offener Treff für Kinder und Jugendliche, Jugendcafé, Teenietreff, Spielkreise, Schü- lercafé, thematische Aktionsnachmittage, Ausflüge, Ausstellungen, Tanz, Karaoke, Zeugnisparty, diverse Sportangebote und Turniere, Fußballliga der Jugendeinrichtun- gen, Kickerliga, Billard, Disco, Fitnessangebote, Klettergarten, Nachtevents, Karneval- sumzug, Trödelmarkt, Musikveranstaltungen, Entenrennen, Spielplatzfest, Weih- nachtsfeier etc.

► Leistungsart „Außerschulische Jugendbildung“

Außerschulische Jugendbildung besitzt (als non-formaler Bildungsort) einen eigen- ständigen Bildungsauftrag neben der Schule (als formaler Bildungsort), mit eigenen spezifischen Prinzipien und Methoden hinsichtlich der Anregung und Vermittlung von Bildungsinhalten und Bildungsprozessen. Sie basiert auf Maximen wie z. B. Freiwillig- keit und Lebensweltbezug, und setzt an den individuellen Voraussetzungen, Fähigkei- ten und Fertigkeiten an. Sie ist dabei kompetenz- bzw. ressourcenorientiert und ver- folgt einen ganzheitlichen Ansatz im Sinne der Persönlichkeits(aus)bildung.

- Politische und soziale Bildung (Beteiligung an und Mitgestaltung von politischen Prozessen, Fähigkeit zur kritischen Beurteilung politischer Vorgänge entwickeln, Förderung sozialer Kompetenzen, Entwicklung von gesellschaftlicher Mitverantwor- tung und sozialem Engagement...)

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- Interkulturelle Bildung (Förderung des kulturübergreifenden Zusammenlebens) - Kulturelle Bildung (Aktive Teilnahme am kulturellen Leben und Entwicklung eigener kreativer Ausdrucksformen)

- Ökologische Bildung (Reflektierte Auseinandersetzung mit Natur- und Umwelt) - Gesundheitliche Bildung (Gesunder Umgang mit dem eigenen Körper)

- Medienkompetenz (Kritische, sinnvolle und konstruktive Nutzung von Medien) - Technische Bildung (Zusammenhänge erkennen und Anwendungen umsetzen) - Lebenspraktische Bildung (Förderung der Eigenständigkeit, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen...)

Praxis- / Themenbeispiele

„U16-Wahl“, „U18-Wahl“, Jugendbeirat, Wohnumfelderkundung und -gestaltung,

„Zeitreise“, „KinderExpo“, „Kinderrechte“, Theater, Filmprojekt, Tanzworkshop, Literaturwerkstatt, Kreativatelier, Musik, Zirkus,bildnerisches Gestalten, Schwarz- lichtprojekt, Textilgestaltung, „Mode und Kostüme“, Comics, Umweltlabor, Erlebnis- garten, Aquarienpflege, „Gesund und fit“, „Mit allen Sinnen leben“, „Rauchfreie Zo- ne“, „Liebe – damals und heute“, „Gesunde Ernährung“, Redaktionsarbeit für die In- ternetplattform „Junges Krefeld“, „Spieletester“, „Internetführerschein“, „Umgang mit sozialen Netzwerken“, Internetcafe, Foto-, Film- und Musikbearbeitung, Seifenkisten- bau, Sicherungsschein „Top Rope“, Fahrradwerkstatt, Raumgestaltung, „Bewegte Maschinen“, „Windvögel“, „Selbst kochen und backen“, „Ladies- and Gentlemen- abend“, „Nettikette für Anfänger“, Sparclub, „Umgang mit Taschengeld“

► Leistungsart „Ferienprogramme“

Ferienprogramme umfassen örtliche oder außerörtliche Maßnahmen, die im Wesentli- chen drei Aspekte beinhalten: Erholung vom Alltag / Aktive Freizeitgestaltung / Soziales Lernen.

Ferienprogramme sollen die Elemente Erholung und Entspannung sowie Erlebnis und Abenteuer in einem ausgewogenen Verhältnis enthalten. Sie sollen anregend wirken, neugierig machen, neue Sichtweisen ermöglichen und sich vom passiven „Angebots- konsum“ abgrenzen. Es soll der Aufenthalt und die Erholung in der Natur ermöglicht werden oder der Aufenthalt an Orten, die neue und nicht alltägliche Erfahrungen be- inhalten. Dies kann z.B. auch eine thematische Gestaltung von Ferienprogrammen ermöglichen. Besonders außerörtliche Ferienfreizeiten werden in der Regel sehr in- tensiv erlebt, bedingt durch das Erleben von Gemeinschaft, die Übernahme von Ver- antwortung für sich und Andere über einen längeren Zeitraum.

(Anmerkung: Die Ferienganztagsbetreung ist, vor dem Hintergrund „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, der Leistungsart „Familienbezogene Angebote“ zugeordnet)

Praxis- / Themenbeispiele

„Spiel ohne Ranzen“, „Urlaub im Süden“, Tages- und Wochenendausflüge, mehrwö- chige Ferienfreizeiten, Ferienspiele, „Ferientreff“

► Leistungsart „Beratungsangebote / Individuelle Unterstützung“

Innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden die Mitarbeiter/innen täglich mit persönlichen Erfahrungen der Kinder und Jugendlichen konfrontiert. Im alltägli- chen Umgang miteinander erzählen Kinder und Jugendliche auch über ihre eigenen Sorgen, Bedürfnisse, Schwierigkeiten oder Probleme (z.B. familiäre Konflikte, Krisen in Schule und Ausbildung, Liebeskummer etc.). Es ist daher ein Beziehungsrahmen gegeben der einen professionellen sowie qualifizierten Umgang und eine angemesse- ne und individuelle Unterstützung erfordert. Die Unterstützung kann zustande kom- men, indem die Kinder bzw. Jugendlichen ihre Anliegen selbst artikulieren oder indem Mitarbeiter/innen aufgrund eigener Beobachtungen und Erfahrungen ein Unterstüt- zungsangebot machen.

(15)

Dies kann und soll aber z.B. nicht die Arbeit einer Beratungsstelle ersetzen. Gemeint ist hier vielmehr ein Setting, für das sich Zeit genommen werden muss, um z.B.

- in einer vertrauensvollen und ruhigen Atmosphäre, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche öffnen kann, über die Anliegen zu sprechen und gemeinsam nach Lö- sungen zu suchen oder (in einem weiteren Schritt)

- konkrete Hilfestellungen zu geben, bei der Umsetzung einzelner Handlungs- bzw.

Lösungsschritte. Dies schließt Informationen über weitergehende Hilfe- und Bera- tungsangebote mit ein.

Beratung und individuelle Unterstützung meint in diesem Kontext daher nicht - das kurze Gespräch beim „Kickerspiel“ (in dem durchaus auch manche individuel len Problemlösungen en passant aufgezeigt werden können) oder

- die „Beziehungsarbeit“ schlechthin (wenngleich die Ausprägung der „Beziehungs- arbeit“ hierbei eine wesentliche Rolle spielt).

Praxis- / Themenbeispiele

Kinder und Jugendliche in Konfliktsituationen (Freundeskreis, Familie, Schule, Ausbil- dung); Beratungsgespräche mit Eltern(teilen); Begleitung von jungen Menschen, die Sozialstunden leisten (in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe)

► Leistungsart „Geschlechtergerechtigkeit und sexuelle Vielfalt“

Das in § 1 (1) SGB VIII postulierte Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwick- lung und auf Erziehung zu einer eigenen verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gilt unabhängig von geschlechtlicher Identität und sexueller Orientie- rung. Es erfährt im § 9 SGB VIII eine geschlechterbezogene Ausprägung, die in § 4 des Dritten Ausführungsgesetztes zum KJHG NW bekräftigt und ergänzt wird. Danach sind die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen, Rollenstereotype zu überwinden sowie Gleichberech- tigung und Akzeptanz zu fördern.

Praxis- / Themenbeispiele

Selbstsicherheitstraining, „Jungenträume“, „Schönheitsideale“, Tanz, Kreativangebo- te, Mädchencafe, WenDo-Training, Mädchentag / Jungentag, Mädchen-/ Jungentreff, Kochen mit Jungen, Wochenendfahrten mit Mädchen, Jungencamp, „Väter & Söhne“,

„Girlsnight“

► Leistungsart „Partizipation“

Partizipation bedeutet, Kindern und Jugendlichen Handlungsfelder anzubieten, in de- nen sie Selbstorganisations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten ausprobieren kön- nen, aber auch lernen, wie sie auf gesellschaftliche Entwicklungen und Planungen, die ihre eigene momentane Situation oder ihre Zukunft betreffen, Einfluss nehmen kön- nen. In diesem Sinne gehören alle Angebote zur Partizipation, die Jugendliche (oder Kinder) für sich selbst und/oder andere Gleichaltrige aus eigenem Interesse heraus anregen, verantwortlich (mit)organisieren und (mit)durchführen. Vor dem Hintergrund sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

- Partizipation ist ein Lernprozess, in dem Beziehungsarbeit und die Persönlichkeits- bildung eine maßgebliche Rolle spielen. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch die Mitwirkung zur Beteiligung befähigt werden. Dieser Lernprozess ist keine Ein- bahnstraße, denn auch die beteiligten Erwachsenen müssen z. B. lernen, die Sicht- weise und Interessen der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen.

- Der Prozess der Beteiligung muss für die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbar und überschaubar sein. Die Beteiligung sollte sich auf konkrete Maßnahmen bezie- hen, eine praktische, direkte bzw. unmittelbare Beteiligung ermöglichen und zeit- nahe Ergebnisse liefern.

(16)

- Der Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen muss berücksichtigt werden und die organisatorische Abwicklung zielgruppengerecht sein.

- Die Partizipationsprojekte müssen für Kinder bzw. Jugendliche relevant sein.

Praxis- / Themenbeispiele

U-16 und U18-Wahl, Jugendversammlung, Kinder-Team, Jugendbeiratswahl, Team- sitzung Helferteam, Besucherversammlung, Ökumenischer Jugendausschuss, Jugendvertreter Kuratorium, Renovierungswoche, Gemeindefest, Vollversammlung, Ideenkasten, Erarbeiten von Hausregeln, Meinungsrunden, Projekt „Giganten und Gnome“, Teamspieltreff, Jugendsprecherwahl

► Leistungsart „Förderung ehrenamtlicher Arbeit“

Analog zu den Angeboten im Bereich der Partizipation ist die Ermöglichung, Beglei- tung und Qualifizierung ehrenamtlichen Engagements eine der klassischen Grundleis- tungen in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

In Abgrenzung zur Partizipation, wird an dieser Stelle ehrenamtliche Arbeit verstanden als eine Aktivität/Tätigkeit, die nicht primär den eigenen Interessen dient, sondern im Sinne des Gemeinwohls für eine andere Alters- bzw. Zielgruppe erbracht wird.

Dabei kann ehrenamtliche Arbeit (ebenso wie Partizipation) auch das Ergebnis oder eine pragmatische Ausprägung von politischer und sozialer Bildungsarbeit sein.

Praxis- / Themenbeispiele

„72 Stunden Aktion“, Ehrenamtlerfrühstück, Präventionsschulung, Mitarbeiterkreis, Juleica-Grundkurs, Konfliktmanagement, Beratung & Begleitung, Jugendförderpreis, Übernachtungswochenende, „Ehrenamtler-Danke-Party“, Teamschulung und Anlei- tungsgespräche

► Leistungsart „Schulbezogene Angebote“

Mit dem Terminus „Schulbezogene Angebote“ sind schulzeitintegrierte Angebote ge- meint. Das heißt, alle Angebote, die in die Schul- bzw. Unterrichtszeit fallen oder zu- mindest einen Teil davon beanspruchen, sind als solche zu werten. Mit unterschiedli- chen methodischen Ansätzen sollen lebensweltbezogene Angebote gestaltet und da- mit eine weitere Öffnung des „Schullebens“ und des Schulunterrichts unterstützt werden. Dies schließt selbstverständlich weitergehende bzw. andere Kooperations- formen, auch außerhalb der Schul- bzw. Unterrichtszeit, nicht aus. Diese Angebote können dann gegebenenfalls auch einem anderen (außerschulischen) Angebotsbe- reich zugeordnet werden. Je nach Situation, Aufgabenstellung und Zielsetzung ist in dem Zusammenhang auch eine enge Kooperation mit der Sozialarbeit an Schulen zu berücksichtigen (vgl. Teil „C“ des Förderplanes).

Praxis- / Themenbeispiele

Lernhilfen, Konzentrationstraining, Social Media, Schülercafe, Aktion Teamgeist, Karaoke AG, Schulpatenschaft, Klassentrainings, Pausenhofaktionen, Werkprojekte, Info-Besuche, Teilnahme an Schulfesten, Spielecafé

► Leistungsart „Familienbezogene Angebote“

Die familiären Lebensformen haben sich z. B. durch Pluralisierungs- und Individuali- sierungsprozesse, wirtschaftliche und sozioökonomische Entwicklungen, demogra- phische Veränderungen, Erwerbstätigkeit, Zunahme von Einelternfamilien, neue Rol- lenbilder und Lebensentwürfe zunehmend ausdifferenziert. Öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von jungen Menschen bedeutet in dem Zusammenhang, dass die Familien eine soziale Infrastruktur vorfinden, die sowohl ihren Bedürfnissen und Inte- ressen als auch ihrem spezifischen Förderungs- und Unterstützungsbedarf entspre- chen. Familienbezogene Angebote sind dieser Aufgabe besonders verpflichtet bzw.

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stellen diese Aufgabe durch entsprechende Strukturen oder Inhalte in den Mittel- punkt. Dies umfasst Angebote, durch die unter anderem

- Mütter und Väter ihre Aufgaben in der Familie und die Erwerbstätigkeit besser mit einander vereinbaren können,

- Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können,

- der Kontakt zwischen Eltern und Kindern gefördert und unterstützt sowie elterliche Erziehungskompetenz gestärkt wird,

- Begegnungs- und Erfahrungsräume mit Eltern(teilen) entstehen. Gemeint sind An- gebote, die Eltern aktivieren und in die Arbeit mit einbeziehen oder diese durch re- gelmäßige, verbindliche und qualifizierte Betreuungsangebote für ihre Kinder ent- lasten und unterstützen.

Praxis- / Themenbeispiele

Ferienganztagsbetreuung, Familienfrühstück am Sonntag, Sprachcafé, Elterncafé, Mütter-Töchter-Mittag, Elterngespräche, „Perfektes Elterndinner“, Eltern-Kind- Backen, Familienfreizeit, Familienausflüge, Familientag, Kindergeburtstage, Werken mit Eltern

► Leistungsart „Interkulturelle / Internationale Arbeit“

Kulturelle Vielfalt ist längst zu einem integralen Bestandteil unserer alltäglichen Le- bensrealität geworden. So sehr dies jedoch auf die „Kulturelle (bzw. ethnische) Viel- falt“ zutrifft, so wenig selbstverständlich offenbart sich demgegenüber oftmals das zwischenmenschliche Verhalten. Zu sehr noch prägen z. B. Fremdheit, Abgrenzungen, stereotype Bilder, Exotismus und fehlende Dialogbereitschaft das gemeinsame Zu- sammenleben. Die bloße Präsenz kultureller und ethnischer Vielfalt reicht daher (als reduzierte Beschreibung einer multikulturellen Gesellschaft) für den Begründungszu- sammenhang interkultureller bzw. internationaler Arbeit nicht aus. Es geht um Men- schen mit unterschiedlichem (rechtlichen) Status, Erfahrungshintergrund, Geschlecht, Alter, mit unterschiedlicher Bildung und Glaubenszugehörigkeit, mit unterschiedli- chen Sorgen, Erwartungen und Einstellungen. Es gibt in diesem Sinne keine kulturelle Homogenität. Auch die deutsche Mehrheitsbevölkerung ist keine homogene Gruppe.

Insofern scheint auch die pauschale Heranziehung sogenannter „kultureller Werte“

(zumindest da, wo sie aus einer „Nationalkultur“ heraus begründet werden) wenig tragfähig. Für das gemeinsame Zusammenleben sind alle verantwortlich! Die jeweili- gen Normen und Werte müssen daher, auf Grundlage der Menschenrechte und der Verfassung, in einem dialogischen Prozess transparent gemacht und vermittelt wer- den. Damit ist die „Interkulturelle/ Internationale Arbeit“ eng verflochten mit den Aufgaben im Rahmen der politischen und sozialen Bildung (siehe Leistungsart

„Außerschulische Jugendbildung“).

Praxis- / Themenbeispiele

„KinderExpo“, Fest ohne Grenzen, Stadtteilkulturfest, Weltkindertag, Austausch mit Jugendlichen aus anderen Ländern / Internationale Begegnungen, „Afrikaprojekt“,

„Begegnung mit dem Morgenland“, „Textile Weltreise“, „Geschichte des Pfeffer- handels“

► Leistungsart „Spiel- und erlebnispädagogische Angebote“

Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in den Städten, lässt häufig nur noch eingeschränkte, funktionalisierte bzw. legitimierte Spiel-, Erfahrungs- und Erlebnisräume zu. Mit den „Spiel- und erlebnispädagogischen Angeboten“ sollen entsprechende Aktivitäten und Arrangements ermöglicht bzw. geschaffen werden, die sowohl außerhalb als auch innerhalb der jeweiligen Einrichtung durchgeführt werden können. Diese Angebote sind vornehmlich gruppenbezogene Angebote. Sie sollen

(18)

jungen Menschen z. B. „ungewöhnliche“, „außergewöhnliche“ oder herausfordernde Erlebnisse „außerhalb des Alltags“ in bzw. mit der Gruppe vermitteln. Sie können da- bei für den Einzelnen auch ein Lernen „an der Grenze“ darstellen, um eine Weiterent- wicklung zu ermöglichen oder zu beschleunigen. Hierbei geht es nicht um den „Kick“.

Eine gute Reflexion und Rückbindung an die Alltags- und Lebenswelt ist daher eine Notwendigkeit und wichtige Voraussetzung.

Praxis- / Themenbeispiele

Thematische Spielaktionen, Großgruppenspiele, Kletterparcour, Hochseilgarten, Paddelfreizeit, Seifenkistenrennen, Slackline, Einradfahren, Jonglage, Aktiv-Ausflüge, Schwimmen, Heuhotel, Abenteuertage, Nachtwanderung, Reiterhof

► Leistungsart „Arbeitsweltbezogene Angebote“

Berufliche Integration geht einher mit Identitätsbildung und ökonomischer Selbstver- antwortung, sie schafft soziale Anbindungen und hat strukturierende Funktion. Für eine Reihe junger Menschen ist der Weg dorthin jedoch brüchig (geworden) und von einem reibungslosen Übergang von der Schule in die Berufs- und Arbeitswelt kann nicht immer die Rede sein. Offene Kinder- und Jugendarbeit als freiwilliger, kommuni- kativer und interaktiver Ort eröffnet informelle Zugänge. Auf der Grundlage von Ver- trauen, des gegenseitigen Kennens und des offenen Gesprächs können vorhandene Barrieren abgebaut bzw. Verständnis oder Einsichten aufgebaut werden; begleitet von der Intention

- die Eigenmotivation der Jugendlichen zu stabilisieren bzw. zu entwickeln, - Erfolgserlebnisse zu vermitteln und Selbstbewusstsein zu stärken,

- Kenntnisse und Fähigkeiten zu trainieren, - Perspektiven aufzuzeigen.

Dies erfordert planvolle und sachkundige Unterstützungsangebote und geht weit über eine „situative Beratung“ hinaus. Die Angebote sollen primär als Gruppenangebote erfolgen (Bei Einzelhilfe: Zuordnung zur Leistungsart „Beratungsangebote / Individu- elle Unterstützung“) und in enger Kooperation bzw. Absprache mit anderen speziali- sierten Diensten stattfinden (z.B. Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförde- rung).

Praxis- / Themenbeispiele

Berufsorientierung / Berufswegeplanung, Bewerbungshilfen, Bewerbungstraining, Informations- und Beratungsangebote vor Ort, Werksführung, Internetrecherche, SAS, Bot Busklasse, Schulabgängerseminare, Sozialpraktikum, Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungs- und Praktikantenstellen

► Leistungsart „Spezielle sozialpädagogische Angebote“

Bei den „Speziellen sozialpädagogischen Angeboten“ handelt es sich um spezifizierte zielgruppenbezogene und problemorientierte Angebote innerhalb des Sozialraumes oder der Einrichtung. Die entsprechenden Angebote können sowohl reaktiv (als Folge aktueller Ereignisse) als auch präventiv ausgerichtet sein. Die Arbeit erfolgt hierbei in Gruppen mit gleichen oder ähnlichen Problem- oder Konfliktlagen. Einige Kernziele lauten z. B.:

- Eigenes Verhalten reflektieren

- Positive Potentiale erkennen und entwickeln

- Gemeinschaft herstellen, Kontakte aufbauen, wiederherstellen oder intensivieren - Verhaltensalternativen aufzeigen

- Wertorientierung vermitteln

- Zusammenhänge transparent machen - Grenzen setzen

(19)

Dadurch sollen, über eine enge Beziehungsarbeit, reflexive Methoden und intensive Motivationsarbeit, die Kinder bzw. Jugendlichen für ein konstruktives und konfliktar- mes Zusammenleben gewonnen werden.

Praxis- / Themenbeispiele

Gewaltpräventation, Entspannungsangebote, Snoezelenraum, Aufsuchende Arbeit, Drogenpräventation, WenDo-Training, Raufen nach Regeln, „Ich schicke meine Wut auf Reisen“, Kreativgruppen für spezielle Zielgruppen, Soziale Trainings, Deeskalati- onsübungen, Kommunikationstrainings

► Leistungsart „Gemeinwesenbezogene Angebote“

Offene Kinder- und Jugendarbeit ist, als Teil der sozialen Infrastruktur, eingebettet in ein mehr oder weniger pulsierendes Gemeinwesen (Sozialraum, Stadtteil, Nachbar- schaft etc.). Wenn Offene Kinder- und Jugendarbeit für sich auch den Anspruch erhebt in sozialräumlichen Dimensionen zu denken und zu handeln, dann bedeutet das gleichsam auch, sich zum Gemeinwesen hin zu öffnen, sich innerhalb des Gemeinwe- sens zu engagieren und sich z. B. für positive Lebensbedingungen junger Menschen einzusetzen. Offene Kinder- und Jugendarbeit soll einen aktiven, lebendigen und ge- staltenden Bestandteil innerhalb des Gemeinwesens verkörpern.

Hierzu gehört auch eine gute Nachbarschaft zu den vor Ort lebenden Menschen her- zustellen, zu festigen oder weiter zu entwickeln. Im Einzelnen bedeutet dies z.B.

- bürgerschaftliche Beteiligungsformen und Formen der Selbstorganisation zu initiie- ren bzw. zu begleiten,

- Elemente der Gemeinwesenarbeit zu nutzen, - soziale Netzwerkarbeit zu praktizieren,

- die eigene Leistungsfähigkeit zu dokumentieren und

- Arbeitsinhalte und Arbeitsweisen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu verdeut- lichen.

Praxis- / Themenbeispiele

Bereitstellung von Räumlichkeiten, Teilnahme an Stadtteil-, Schul- und Kirchenfesten, Bereitstellung von Spielmaterialien und Mobiliar, Seniorencafé, Stadtteilcafé,

Neujahrstreffen, Initiierung von Stadtteilaktivitäten, Charity-Veranstaltungen, generationsübergreifende Angebote, Austausch mit Bürgervereinen, Sportvereinen etc., Bürgerversammlungen

2.2.4 Personal

Um eine professionelle Arbeit leisten zu können, müssen Einrichtungen der Offe- nen Kinder- und Jugendarbeit mit grundsätzlich 2 hauptberuflichen pädagogischen Vollzeitkräften ausgestattet sein.

Unter Zugrundelegung aller Kräfte (einschließlich nebenamtlicher und ehrenamtli- cher Kräfte) ist eine geschlechtsparitätische Besetzung vorzusehen.

Die Fachkräfte müssen über angemessene persönliche, soziale und fachliche Kompetenzen verfügen. Sie müssen unter anderem über eine ausgeprägte Kommunikations- und Motivationskompetenz verfügen, Arbeitsabläufe zielorien- tiert, kreativ und effizient gestalten sowie initiativ und reflektiert handeln können.

Als Fachkräfte sind Sozialpädagogen/innen bzw. Sozialarbeiter/innen einzusetzen oder Personen mit mindestens gleichwertiger Hochschulausbildung und ausrei- chendem Erfahrungshintergrund.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme z.B. an Praxis- / Fachberatungen sowie re- gelmäßigen Fortbildungen müssen vorhanden sein.

(20)

2.2.5 Fachlichkeit

Die innerhalb der Leistungsstruktur genannten Angebote sind (auf der Grundlage aktueller Bedarfseinschätzungen sowie bestehender träger- bzw. einrichtungsbezo- gener Konzepte) inhaltlich-thematisch sowie zielgruppenorientiert zu konkretisie- ren. Dies schließt gegebenenfalls eine erforderliche Schwerpunktsetzung bzw.

Akzentuierung mit ein.

Träger- bzw. einrichtungsbezogene Konzepte sind regelmäßig fortzuschreiben.

Die Arbeit muss verbindlich, verlässlich und transparent gestaltet sowie auf Konti- nuität und Nachhaltigkeit ausgerichtet sein.

Die grundsätzliche methodische Ausrichtung der Arbeit soll ein Spektrum unter- schiedlicher Ansätze, und damit eine Vielfalt von potentiellen Möglichkeiten, wider- spiegeln (z.B. Projektarbeit, Gruppenarbeit, offene Formen, Diskurse, aufsuchende bzw. mobile Arbeit). Die jeweiligen Methoden sind im Kontext der angestrebten Ziele auszuwählen.

Die Arbeit ist sozialraumorientiert zu entwickeln. Dies setzt auch eine aktive Teil- nahme am „öffentlichen Leben“ im Stadtteil voraus.

Eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen Trägern, Einrichtungen und Gruppie- rungen ist zu gewährleisten.

Es wird eine aktive und konstruktiv-gestaltende Mitarbeit bei Fachkonferenzen, Ar- beitsgemeinschaften etc. erwartet.

Die Realisierung von Evaluation und Qualitätsentwicklung ist sicherzustellen (u.a. im Rahmen des Planungs- und Wirksamkeitsdialogs, Berichtswesens ...).

2.2.6 Erreichungsquoten

Mit den Erreichungsquoten wird eine quantitative Aussage darüber getroffen, wie viel junge Menschen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (als Stammbesucher/innen) erreicht werden sollen. Die prozentualen Werte gelten zu- nächst als „Basisquoten“ und orientieren sich, unter Berücksichtigung des sozial- räumlichen Gesamtindex, am Durchschnitt der Stadt Krefeld, bzw. an den Abweichun- gen (Durchschnitt Stadt Krefeld = 100):

5% (niedriger Wert) = < 75 10% (mittlerer Wert) = 75 - 125 15% (hoher Wert) = >125

Die abschließende Festlegung der Erreichungsquote erfolgt unter Beachtung der sozi- alen Milieus, der absoluten Zahlen und einer qualitativen Einschätzung.

Dabei können sich gegebenenfalls auch Abweichungen von der Basisquote ergeben.

Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem einwohnerstarken Planungsraum mit hohem Wert (15%) die absolute Zahl der zu erreichenden Kinder und Jugendlichen so hoch wäre, dass eine Einrichtung mit nur einer Planstelle sowohl den qualitativen als auch quantitativen Anforderungen und Erwartungen nicht gerecht werden könnte.

2.2.7 Umfang und Lage der Angebote

Der zeitliche Umfang der jeweiligen einzelnen Angebote ist im Rahmen der Pla- nungsgespräche, unter Berücksichtigung der Situation im Planungsraum, separat und einrichtungsbezogen zu definieren.

(21)

Der Umfang der Öffnungszeit beträgt

- bei Einrichtungen mit einer hauptberuflichen Vollzeitkraft mindestens 25 Stunden pro Woche.

- Die Öffnungszeit erhöht sich mit jeder weiteren hauptberuflichen Vollzeitkraft um jeweils 5 Stunden.

In Abhängigkeit von der tatsächlichen Angebotssituation, kann sich die Öffnungs- zeit um den Anteil entsprechender Angebotsstunden verringern (z.B. für einrich- tungsextern durchgeführte Angebote)

Die Lage der Öffnungszeiten muss sich grundsätzlich an den Lebenslagen und Be- dürfnissen der jungen Menschen ausrichten und ist für die jeweiligen Einrichtungen separat zu definieren.

Im Interesse der Kinder und Jugendlichen sollten Einrichtungen grundsätzlich ganz- jährig geöffnet sein. Ohne Einschränkung öffentlicher Fördermittel können jedoch Einrichtungen in folgendem zeitlichen Umfang schließen:

- Bei einer hauptberuflichen Vollzeitstelle = maximal 11 Wochen pro Jahr - Bei 1,5 hauptberuflichen Vollzeitstellen = maximal 8 Wochen pro Jahr - Ab zwei hauptberuflichen Vollzeitstellen = maximal 4 Wochen pro Jahr 2.2.8 Fachlich-pädagogische Angebotsstunden

Der Gesamtumfang der fachlich-pädagogischen Angebotsstunden (Arbeitsstunden

„am Kind bzw. Jugendlichen“) beträgt pro Jahr

- bei Leitungskräften sowie bei Einrichtungen mit nur einer hauptberuflichen Vollzeitkraft mindestens 1.028 Stunden (bzw. 1.000 Stunden bei Anrechnung von Klausurtagen für die Jahresplanung)

- bei allen übrigen hauptberuflichen Vollzeitkräften mindestens 1.266 Stunden (bzw. 1.200 Stunden bei Anrechnung von Klausurtagen für die Jahresplanung) 2.2.9 Gebäude und Raumprogramm

Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen als solche öffentlich gut erkennbar sein.

Ausreichende, geeignete und ansprechende bzw. einladende Räume sind vorzuse- hen. Hierzu gehören auch Außenflächen bzw. Freiflächen mit offenem Treffpunkt- charakter.

• Ein barrierefreier Zugang ist sicherzustellen.

Für eine angemessene, kinder- bzw. jugendgerechte Ausstattung ist zu sorgen.

2.3 Förderstrukturen und Fördermodalitäten 2.3.1 Leistungsvereinbarung

Im Sinne einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung beinhalten die bestehenden Leistungsvereinbarungen im Wesentlichen folgende Prämissen:

- Die Offene Kinder- und Jugendarbeit orientiert sich, neben der gesetzlichen Rah- mung, an den vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Grundsätzen und fachli- chen Standards.

- Die Trägervertreter/innen und Fachkräfte der Einrichtungen nehmen am Planungs- und Wirksamkeitsdialog verbindlich teil.

- Die Arbeit wird in Form eines fortzuschreibenden Berichtswesens reflektiert und dokumentiert (retrospektiv).

(22)

- Die Schwerpunkte der Jahrsplanung werden im gemeinsamen Dialog erörtert und vereinbart (prospektiv).

- Die Evaluation der Arbeit orientiert sich sowohl an qualitativen als auch quantita- tiven Merkmalen.

Mit allen Einrichtungen in freier Trägerschaft (mit hauptberuflichem Personal) wurden mit den jeweiligen Trägern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.

Für das Spielmobil „Aktion Mobifant“ besteht ein Fördervertrag seit 1998 und ein Übernahmevertrag seit 2005 (Überleitung auf einen anderen Träger).

Mit Ausnahme von 4 Trägern, die bislang eine Festbetragsfinanzierung erhalten, kommt bei allen anderen Leistungsvereinbarungen sowohl eine prozentuale Anteils- förderung als auch eine Pauschalförderung zum Tragen. Trägervereine erhalten eine anteilige Personalkostenerstattung in Höhe von grundsätzlich 90 % der tatsächlichen Kosten, unter Berücksichtigung des Tarifvertrages im Öffentlichen Dienst plus einer festgelegten Pauschale für pädagogische Sachkosten, Honorarkosten, gebäudespezi- fische Aufwendungen und Verwaltungskosten. Für die konfessionellen Träger wird eine anteilige Personalkostenerstattung in Höhe von grundsätzlich 80 % gewährt, plus einer Pauschale für die genannten Aufwendungen.

2.4 Finanzielle Rahmenbedingungen

2015

EUR 2016

EUR 2017

EUR 2018

EUR 2019

EUR 2020

EUR

Erträge 404.585 405.076 406.449 408.250 412.323 416.436

Aufwendungen 2.567.382 2.594.736 2.600.340 2.610.538 2.636.643 2.663.010 Abzügl. Auf-

wendungen für die Jugend- verbandsarbeit

9.900 9.900 9.900 9.900 9.900 9.900

Summe Auf-

wendungen 2.557.482 2.584.836 2.590.440 2.600.638 2.626.743 2.653.110 Ergebnis

Erträge ./.

Summe

Aufwendungen

-2.152.897 -2.179.760 -2.183.991 -2.192.388 -2.626.743 -2.236.674

Basis für die o.a. Darstellung ist der Haushaltsplanentwurf 2015 (Planungszeitraum bis 2018). Für die Berechnung der Jahreswerte 2019 ff wurde eine kalkulatorische Steigerung von 1% auf den Vorjahreswert zugrunde gelegt.

Ob angemeldete und begründete Veränderungswünsche im Rahmen der Etatberatun- gen Berücksichtigung finden, kann erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2015 durch den Rat beurteilt werden. Ferner können, in Abhängigkeit von der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, Veränderungen für die Folgejahre derzeit nicht prognostiziert werden.

2.5 Einrichtungsbezogene IST-Situation

(23)

2.5.1 Einrichtungen, Träger und Personal

In Krefeld bestehen insgesamt 19 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptberuflichen sozialpädagogischen Fachkräften (inklusive Spielmobil „Aktion Mobifant“):

- 2 Einrichtungen in städtischer Trägerschaft - 6 Einrichtungen in katholischer Trägerschaft - 4 Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft - 7 Einrichtungen in sonstiger freier Trägerschaft

Insgesamt 10 Einrichtungen verfügen über maximal eine Planstelle (7 Vollzeitstellen und 3 Teilzeitstellen).

In neun Einrichtungen sind mehr als eine Planstelle vorhanden.

Einrichtungen Bezirke Träger Plan-

stellen

hauptber.

päd. Fach- kräfte städt. kath. evgl. sonstige

BI Rund um St. Josef West 1,5 3

Villa K. West 2 (ab

2015) 3

Forstwaldstraße West 1 1

Schicksbaum West 1,5 2

Marienburg Nord 1 2

JZ am Wasserturm Hüls 1 1

Spiedie Mitte 1,5 2

Friedenskirche Mitte 0,8 1

Café Oje Mitte 2 3

Spielmobil Mobifant Mitte 1 1

Freizeitzentrum Süd Süd x 2 2

Canapee Süd 1 2

JZ Fischeln Fischeln 2 2

Stahlnetz Fischeln 1 1

OT Herbertzstraße Oppum Linn x 3 4

Casablanca Oppum Linn 0,7 1

Kagawa Oppum Linn 0,5 1

Funzel Ost 2 3

Jojo Uerdingen 1 1

Summe 2 6 4 7 26,5 36

Legende

● Freie Träger mit Leistungsvereinbarung seit 2002

■ Freie Träger, für die ab 2007 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen wurde

▼ Freie Träger mit Fördervertrag seit 1998 und Übernahmevertrag seit 2005

○ Freie Träger mit Leistungsvereinbarung ab 2013

Neben den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestehen in Krefeld zwei Jugendkunstschulen, die jugendkulturelle Bildungsarbeit leisten (Träger:

(24)

Werkhaus e.V. und Bürgerinitiative „Rund um St. Josef“).

Eine in NRW einmalige Besonderheit besteht hierbei insofern, als dass beide Träger an ihrem jeweiligen Standort, auch gleichzeitig Träger einer Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind. Daraus ergibt sich eine Reihe von sowohl sozialräumli- chen als auch inhaltlichen Schnittstellen.

Perspektivisch gesehen, besteht allerdings noch ein Diskussions- und Klärungsbedarf hinsichtlich der weiteren konzeptionellen Ausrichtung und finanziellen Ausgestaltung der Arbeit.

2.5.2 Vernetzung

Die Arbeitsgemeinschaft „Jugendarbeit“ (gemäß § 78 SGB VIII) bildet eine der

Grundlagen für ein abgestimmtes Handeln zwischen den Trägern und besteht aus den zwei Einzelgremien „Trägerkonferenz“ und „Fachgruppe“. An der Trägerkonferenz nehmen, neben den Vertretern/innen des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäfti- gungsförderung, die (im Sinne der Dienst- und Fachaufsicht) beauftragten Vertre- ter/innen der freien Träger teil. In der Trägerkonferenz werden vornehmlich strategi- sche Fragen im Kontext Qualitätsentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit behandelt. Die Fachgruppe setzt sich aus den hauptberuflichen, sozialpädagogischen Fachkräften der freien Träger sowie Vertretern/innen des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung zusammen.

Die Fachgruppe hat inhaltlich-gestaltende bzw. fachlich-operative Aufgaben. Arbeits- entwürfe der Fachgruppe fließen als Vorschläge in die Trägerkonferenz ein.

Darüber hinaus existieren eine katholische Arbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit („AGOJA“) sowie ein Zusammenschluss der evangelischen Ein- richtungen als Arbeitsgemeinschaft, unter Einbeziehung des Synodalen Jugendrefera- tes des Evangelischen Kirchenkreises Krefeld-Viersen.

2.5.3 Professionalität und Ehrenamtlichkeit

Im Workshop des bisherigen Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes

einigte man sich darauf, dieses Thema in der jetzigen Legislaturperiode aufzugreifen und zu behandeln. Dies gewinnt insofern an Bedeutung, als dass von den 19 vorhan- denen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Krefeld (s. Pkt. 2.5.1) sich 17 in freier Trägerschaft befinden. Darunter sind 10 konfessionelle Träger und 7 eingetragene Vereine mit der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Die handelnden Personen leisten mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit und ihrem bürger- schaftlichem Engagement eine sehr wertvolle Arbeit innerhalb der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Gemessen an der Funktion und hohen Verantwortung (insbesonde- re bei den eingetragenen Vereinen, die ausschließlich mit ehrenamtlichen Vorständen arbeiten) bedarf es aber einer angemessenen und kompetenten Begleitung und Un- terstützung. Daher wird im Zuge des Anerkennungsfahrens als freier Träger unter an- derem auch die Zugehörigkeit zu einem Dachverband erwartet. Dies ersetzt jedoch nicht den praxisbezogenen Dialog im Alltag und in Bezug auf z.B. dienstliche, fachli- che und organisatorische Obliegenheiten.

2.5.4 Stammbesucher/innen

(25)

Für die Definition der Stammbesucher/innen von Jugendeinrichtungen werden folgende Indikatoren zu Grunde gelegt:

- Häufigkeit der Besuche,

- Kenntnis von Name und Anschrift, - Kenntnis der näheren Lebenssituation.

Anzahl der Stammbesucher/innen im Jahresvergleich

2004 2007 2011 2012 2013

06 – 09 Jahre 936 787 631 693 696

10 – 14 Jahre 1.376 1.010 1.078 1.097 1.020

14 – 18 Jahre 1.096 819 712 717 680

19 – 26 Jahre 478 383 285 328 368

Summe 3.886 2.999 2.706 2.835 2.764

Der Anteil der Mädchen bewegte sich im Durchschnitt bei 46 %.

Der Gesamtschwerpunkt liegt bei der Altersgruppe der 6 – 18 jährigen. Daher wurde die Erreichungsquote im Verhältnis zur altersgleichen Einwohnerzahl errechnet.

Anteil der Stammbesucher/innen

2004 2007 2011 2012 2013

06 – 18 Jahre (Gesamt-

stadt) 29.950 29.570 26.740 26.226 25.819

06 – 18 Jahre (Stammbes.) 3.408 2.616 2.421 2.507 2.396

Erreichungsquote 11,4% 8,8% 9,1% 9,6% 9,3%

Nach einem etwas deutlicheren Rückgang im Jahr 2007, hat sich die Erreichungsquote in den letzten Jahren stabilisiert.

Da die Elternarbeit inzwischen ebenfalls ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in mehreren Einrichtungen geworden ist, wird seit 2008 daher auch im Berichtswesen die Anzahl der Eltern erfasst, die regelmäßig an Angeboten der Einrichtungen teilnehmen. Die Entwicklung zeigt dabei eine deutlich zunehmende Tendenz.

Eltern als Stammbesucher/innen

2008 2010 2011 2012 2013

187 149 190 237 347

2.5.5 Leistungsspektrum

(26)

► Prozentuale Verteilung der Leistungsarten im Jahresvergleich

Leistungsarten 2004 2007 2012 2013

1 Sport, Spiel, Geselligkeit 46,1% 41,6% 40,6% 34,7%

2 Außerschulische Jugendbildung 15,5% 15,6% 17,5% 13,2%

3 Ferienprogramme 1,6% 2,6% 3,8% 10,0%

4 Beratung / Individuelle Unter-stützung 1,7% 2,9% 2,6% 1,7%

5 Geschlechtergerechtigkeit und

sexuelle Vielfalt 6,9% 5,4% 6,2% 5,1%

6 Angebot Partizipation 5,8% 4,7% 4,9% 4,0%

7 Förderung ehrenamtlicher Arbeit 2,9% 3,0% 2,8% 2,5%

8 Schulbezogene Angebote 2,3% 1,9% 1,9% 1,7%

9 Familienbezogene Angebote 6,1% 6,7% 5,1% 12,8%

10 Interkulturelle / Internationale Arbeit 5,2% 6,5% 3,1% 2,6%

11 Spielpäd. und erlebnispäd. An-

gebote 2,5% 2,6% 2,5% 2,0%

12 Arbeitsweltbezogene Angebote 1,4% 3,6% 1,2% 1,0%

13 Spez. sozialpäd. Angebote 1,1% 1,3% 5,5% 3,4%

14 Gemeinwesenbezogene

Angebote 0,9% 1,6% 2,3% 5,3%

100 % 100 % 100 % 100 %

Deutliche Veränderungen (größer als 2 %) zeigen sich gegenüber 2013 innerhalb des Gesamtspektrums bei nachfolgenden Leistungsarten:

Vergleich zu 2004 Vergleich zu 2012 Sport, Spiel, Geselligkeit - 11,4 % - 5,9 % Außerschulische Jugendbil-

dung - 2,3 % - 4,3 %

Ferienprogramme + 8,4 % + 6,2 %

Familienbezogene Angebote + 6,7 % + 7,7 %

Interkulturelle / Intern. Arbeit - 2,6 % - 0,5 %

Spez. sozialpäd. Angebote + 2,3 % - 2,1 %

Gemeinwesenbez. Angebote + 4,4 % + 3,0 %

Umverteilungen betreffen stets mehrere Leistungsarten. Das heißt, wenn ein Zuwachs (bzw. eine Abnahme) bei einer oder mehreren Leistungsarten erfolgt, ergibt sich fol- gerichtig auch eine Veränderung bei anderen Leistungsarten.

Die fachlichen und inhaltlichen Schwerpunkte sind in Abhängigkeit von den jeweiligen Einrichtungen und Sozialräumen zu sehen und werden im Planungs- und Wirksam- keitsdialog jährlich neu abgestimmt.

► Summe der fachlich pädagogischen Angebotsstunden bei den hauptberuflichen Fachkräften im Jahresvergleich

(27)

Fachl. päd. Angebots- stunden

2004 2007 2012 2013

SOLL gem. Leistungsver-

einbarungen 25.100 25.100 26.300 * 26.600 **

IST 29.469 29.370 30.961 29.745

Differenz SOLL - IST + 4.369 + 4.270 + 4.661 + 3.145

* plus 2 x 0,5 Stellen („SpieDie“ und BI „Rund um St. Josef“)

** plus 1,5 Stellen Schicksbaum (jedoch nur anteilig, da nicht ganzjährig besetzt) sowie unter Berück- sichtigung von längeren Personalvakanzen in den Jugendeinrichtungen Forstwaldstraße und Thielenstraße

Wie die Tabelle zeigt, lagen die tatsächlich geleisteten Angebotsstunden in den Ein- richtungen bisher immer über den Mindesterwartungen. Die Differenz verringerte sich in 2013, nachdem insgesamt 2,5 Planstellen innerhalb der vergangenen Legislaturpe- riode neu geschaffen wurden.

2.5.6 Kooperation und Schnittstellenarbeit

Die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Trägern und Einrichtungen gehört mit zu einem der elementaren Bestandteile von Offener Kinder- und Jugendarbeit.

Schnittstellen ergeben sich besonders zu den Arbeitsfeldern gemäß der §§ 12, 13 und 14 SGB VIII sowie in der Umsetzung des § 8 a SGB VIII (Schutzauftrag der Jugendhilfe) und des § 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen).

Weiterhin sind die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit innerhalb ihrer Arbeit und des Sozialraumes vielfältig vernetzt und kooperieren mit unterschiedlichs- ten Organisationen, Trägern und Personen (z.B. mit anderen Jugendeinrichtungen, mit verschiedenen Abteilungen des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförde- rung, mit Schulen, Bürgervereinen etc.).

Ergänzt wird diese Zusammenarbeit durch „Runde Tische“ innerhalb der jeweiligen Jugendamtsbezirke. Diese Gremien setzen sich aus Vertretern/innen der einzelnen Fachabteilungen des Fachbereiches zusammen und gewährleisten einen ortsnahen, fachspezifischen und abteilungsübergreifenden Austausch.

2.5.7 Gebäude

Nachfolgend aufgeführte Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit befin- den sich im städtischen Eigentum:

- „Villa K.“

- JZ am Wasserturm - Freizeitzentrum Süd - Herbertzstraße - „SpieDie“

- BI Rund um St. Josef - JZ Fischeln

- Marienburg - Schicksbaum

Nach Feststellung des Fachbereiches „Zentrales Gebäudemanagement / Gebäudein- standhaltung“ besteht ein größerer Sanierungsbedarf bzw. Instandhaltungsstau bei

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