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Academic year: 2022

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mit Stadtteilen Oberstotzingen, Stetten o. L. und Lontal mit Reuendorf

Mitteilungsblatt

der Stadt

Niederstotzingen

Nr. 18 Donnerstag, 6. Mai Jahrgang 2021

Verleger: Stadt Niederstotzingen · Postfach 61 · 89166 Niederstotzingen · Tel.: 07325/102-0 · Fax: 07325/102-36

www.niederstotzingen.de · info@niederstotzingen.de · Verantwortlich: Bürgermeister Bremer oder Vertreter im Amt · Bezugspreis: 2,00 €/ mtl.

Änderung Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes

Auf Grund des Feiertags „Christi Himmelfahrt“ am 13. Mai 2021 wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt in der KW 19

auf Montag, 10. Mai 2021, 9.00 Uhr vorverlegt.

Das Mitteilungsblatt erscheint dann am Mittwoch, 12. Mai 2021.

Später eingehende Texte und Anzeigen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bitten um Beachtung!

Amtliche Bekanntmachungen

Bericht

zur Sitzung des Gemeinderates am 28.04.2021

Internetversorgung

- Vergabe der Planungsleistungen Die Stadt Niederstotzingen hat die Pla- nungsleistungen für die Errichtung einer passiven Netzinfrastruktur für die Stadt Niederstotzingen europaweit ausgeschrie- ben. Im Rahmen der Ausschreibung wurde zunächst die Eignung der Bewerber ge- prüft. Von 6 Bewerbern wurde daher ein Bewerber nicht zum weiteren Verfahren zu- gelassen. Von den 5 verbliebenen Bewer- bern gaben 4 ein verbindliches Angebot ab. Nach Wertung auf Grundlage der vor- gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ist obsiegender Bieter die Ge- oData GmbH, Westhausen mit einer Ange- botssumme in Höhe von 185.000,01 Euro (netto), wie Herr Zimmermann von ius- comm Rechtsanwälte ausführte.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe an die GeoData GmbH, Westhau- sen mit einer Angebotssumme in Höhe von 185.000,01 Euro (netto) unter Kenntnis- nahme des Ausschreibungsverfahrens.

Sanierung Schulhausgebäude - Baufortschritt

und Baukostenentwicklung

Herr Hüll und Herr Gall (Bauleiter) berich- teten über den aktuellen Stand bei der Sa- nierung des Schulhausgebäudes. Der 1.

Bauabschnitt liegt im Zeitplan und wird

voraussichtlich im Juni 2021 abgeschlos- sen. Der 2. Bauabschnitt erfolgt im An- schluss und soll bis Februar 2022 abge- schlossen werden.

Danach ging Herr Hüll auf die Baukosten- entwicklung ein und erläuterte dem Gre- mium die Kostenmehrungen durch bisher beauftragte Nachträge. Außerdem standen folgende Aufträge zur Vergabe. 25.000 Euro (brutto) für zusätzliche Schlosserar- beiten, um den Forderungen der Unfall- kasse Baden-Württemberg nachzukom- men, 30.000 Euro (brutto) für die Instand- setzung des Kamins und 21.000 Euro (brutto) für die Ausrüstung des Gebäudes mit einer elektronischen Schließanlage.

Der Vorsitzende erachtetete eine elektroni- sche Schließanlage für eine sinnvolle Inve- stition, um künftig den Anforderungen der vielen Nutzergruppen (Schule, Hort, NiKi, VHS, Vereine) des Gebäudes Rechnung zu tragen, auch im Hinblick auf eine Erweite- rung des Systems bei anderen städtischen Liegenschaften.

Nachdem keine Wortmeldungen vorlagen, beschloss der Gemeindrat einstimmig die - Beauftragung des Nachtragsangebots in Höhe von 25.172,55 Euro (brutto) an die Fa. Dehler Stahl- und Metallbau GmbH

& Co. KG aus Lauingen,

- Vergabe der Arbeiten zur Kaminsanie- rung an die Fa. Kögel Schornsteine GmbH aus 71522 Backnang zu einem Angebotspreis von 30.559,20 Euro (brutto),

- Vergabe der Lieferung und Montage der elektronischen Schließanlage an die Fa WFW Alarm- und Datentechnik aus 89518 Heidenheim zu einem Angebots- preis von 21.898,77 Euro (brutto) und nahm vom aktuellen Sachstand und den Kosten Kenntnis.

Sanierung Wasserturm Stetten

Am 03.04.2019 hat der Technische Aus- schuss des Gemeinderats das Ingenieur- büro Degen und Partner mbb mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung für die Sanierung des Wasserturms im Stadt- teil Stetten beauftragt. Im Rahmen dieser Vorplanung sollten die Vor- und Nachteile einer Sanierung des Turms oder dessen Ersatz durch eine Druckerhöhungsanlage (DEA) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung und Vorplanung wurden dem Technischen Ausschuss am 16.10.2019 vorgestellt. Zur weiteren Grundlagenermittlung und Vorplanung fan- den hiernach Klärungsgespräche mit der Landeswasserversorgung und dem Kreis- brandmeister statt.

Herr Degen erläuterte dem Gremium an- hand einer Präsentation die Vor- und Nachteile der beiden Alternativen. Der Vor- sitzende ergänzte die Vorgaben der För- derrichtlinie Wasserwirtschaft. Eine reine Sanierungsmaßnahme sei nach Auskunft des Regierungspräsidiums nicht förder- fähig. Gesonderte Fördermöglichkeiten für Fassungsgemeinden wie Niederstotzingen sind nicht vorhanden.

Die Anschaffung einer DEA für 372.000 Euro und einer Nutzungsdauer von 30 Jah- ren stand einer Sanierung des Wasser- trums für 604.000 Euro und einer Nut- zungsdauer von 55 Jahren gegenüber.

Herr Feil erkundigte sich danach, ob die Druckverhältnisse sich durch die Sanie- rung verbessern und ob über die gesamte Nutzungszeit (55 Jahre) das Volumen für die Einwohnerschaft aus Stetten ausreicht.

Eine Verbesserung der Druckverhältnisse wird durch die Sanierung nicht erreicht, so Herr Degen. Die Erneuerung der Zuleitung vom Wasserturm in das Ortsnetz könnte jedoch eine Verbesserung mit sich bringen.

Zur zweiten Frage konnte er keine vailde Aussage treffen, da die Einwohnerentwick-

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lung für die nächsten 55 Jahre nicht ab- sehbar ist. Allerdings könne man aufgrund der bisherigen Einwohnerentwicklung Stet- tens und aufgrund der aktuellen Wohnb- auflächenreserve davon ausgehen, dass das künftige Volumen ausreichend sei.

Herr Wetzler sprach sich für die Sanierung des Turms und gegen eine Drucker- höhungsanlage aus, da die sehr gute Be- triebssicherheit eine hohe Versorgungs- sicherheit für die Einwohner von Stetten nach sich zieht. Da die Brauerei als großer Wasserverbraucher weggefallen ist, ging er davon aus, dass das Volumen auch für mehr Einwohner in Stetten ausreicht.

Auch Herr Dr. Spizig befürwortete die Sa- nierung wegen der Wartungsarmut und der soliden Betriebssicherheit im Gegensatz zur DEA. Er bat um Prüfung, ob eine Zwei- teilung des Wasserbehälters möglich sei, um während der Reinigung eines Teils die Wasserversorgung durch den anderen Teil zu gewährleisten.

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile (insbesondere die Betriebssicherheit, Nut- zungsdauer, Löschwasserversorgung und Reinigungsmöglichkeiten) beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Turmsanie- rung im Rahmen der weiteren Planung zu verfolgen und zu konkretisieren.

Entwicklung Baugebiet „Höhe II“

Der Vorsitzende und Frau Armele erläuter- ten den Tagesordnungspunkt. Mit der Ent- wicklung des Baugebiets „Höhe II“ können auch in Niederstotzingen wieder Bauplätze zur Verfügung gestellt werden. Da nun die Kaufverträge abgeschlossen wurden, kann nun das verbindliche Bauleitplanverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eingeleitet werden.

Hierzu soll das Büro a2Plan aus 73463 Westhausen mit der Planungsleistung zur Aufstellung des Bebauungsplans und mit den Leistungsphasen 1 und 2 für die Er- schließungsplanung beauftragt werden.

Der Vorsitzende gab an, dass die Planung ein schlüssiges Gesamtkonzept ergeben soll für den Fall, dass das Baugebiet künf- tig in südlicher Richtung erweitert wird.

Herr Feil und Herr Däumling sprachen sich dafür aus, auch Mietwohnungen und so- zialen Wohnungsbau vorzusehen, um auch diesen Bedarf zu decken.

Frau Kammerer bat um Ausarbeitung ver- schiedener planerischer Alternativen, was die Grundstücksgrößen anbelangt.

Auf Nachfrage von Frau Schindler be- stätigte der Vorsitzende, dass die Planung auch die Ausrichtung der Gebäude in ener- getischer Hinsicht berücksichtigen könne.

Sodann beschloss der Gemeinderat die Beauftragung des Büros a2Plan aus 73463 Westhausen mit der Planungsleistung zur Aufstellung des Bebauungsplans und mit den Leistungsphasen 1 und 2 für die Erschließungsplanung zum Preis von 27.140,95 Euro.

Abschließend dankte der Vorsitzende allen Verkäufern für die Bereitschaft, Grund- stücke zu verkaufen, um eine Bebauung zu ermöglichen.

Eigenkontrollverordnung

- Vergabe der Kanalreinigung und TV- Inspektion

Nach der Vorstellung des Tagesordnungs- punktes beschloss der Gemeinderat ein- stimmig die Vergabe der Kanalreinigung und TV-Inspektion im Teilgebiet 10 an die Firma Kanal-Eisenring e.K. aus 89567 Sontheim zu einem Preis von 34.185,73 Euro (brutto) zu vergeben.

Stellplatzsatzung

der Stadt Niederstotzingen

Der Gemeinderat hatte in seiner öffentli- chen Sitzung vom 24. Februar 2021 den Entwurf der Stellplatzsatzung gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Anhörung der Träger Öffentlicher Belange (TÖB) beschlossen. Am 04.03.2021 wurde im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt Niederstotzingen bekannt gege- ben, dass die Stellplatzsatzung in der Zeit vom 15.03.2021 bis zum 16.04.2021 öf- fentlich ausliegt. Gleichzeitig wurden das Landratsamt Heidenheim, das Polizeiprä- sidium Ulm, die Gemeinde Sontheim, die Stadt Günzburg und der Verwaltungsver- band Langenau aufgefordert, im Zeitraum der Auslegung eine Stellungnahme als berührter TÖB abzugeben.

Es gingen zwei Stellungnahmen vom Landratsamt Heidenheim (Fachbereich Bau und Fachbereich Straßenverkehr) und eine vom Polizeipräsidium Ulm ein. Diese wurden vom Gremium zur Kenntnis ge- nommen.

Der Gemeinderat beschloss hiernach ein- stimmig die Stellplatzsatzung der Stadt Niederstotzingen.

Einführung eines Ratsinformationssy- stems (RIS)

- Anpassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Nieder- stotzingen

Nach § 34 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) besteht die Möglichkeit, Sitzungen schriftlich oder elektronisch einzuberufen und auch die Sitzungsunterlagen elektronisch zur Verfü- gung zu stellen. Für die Umsetzung der di- gitalen Gremienarbeit muss die Geschäfts- ordnung des Gemeinderates entsprechend geändert werden, so Herr Renner. Im An- schluss verlas er die neuen Passagen, wel- che in die Geschäftsordnung aufgenom- men wurden. Er betonte, dass sich die Standardformulierungen am Muster des Gemeindetags orientieren.

Ohne Wortmeldung beschloss der Ge- meinderat einstimmig die Änderungen der Geschäftsordnung.

Niederstotzingen/

Sontheim an der Brenz

Aufstufungsantrag von einem Doppel- Kleinzentrum zu einem Doppel-Unter- zentrum im Zuge der Regionalplan- fortschreibung Ostwürttemberg Zunächst führte der Vorsitzende in das komplexe Thema ein.

Welche Wohn- und Lebensverhältnisse herrschen in 10, 20 und 30 Jahren in Sont- heim an der Brenz und Niederstotzingen?

Wie stellt sich in den kommenden Jahren die Qualität und Quantität der Versor- gungs- und Dienstleistungseinrichtungen dar? Über welche Infrastruktureinrichtun- gen verfügt die Raumschaft und welche Mobilitätsangebote können die Einwohne- rinnen und Einwohner nutzen?

Fragen, die sich die Gemeindeverwaltun- gen und kommunalpolitischen Gremien stellen und auf die es in der Zukunft Ant- worten zu finden gilt. Bei der Beantwor- tung der beispielhaft aufgezählten Zu- kunftsfragen sind die Kommunen einge- bunden in ein hierarchisches System aus Vorgaben auf EU-, Bundes-, Landes- und Regionsebene, der sogenannten Raum- ordnung. Hierbei gilt der Grundsatz: Die kommunale Entwicklung, insbesondere wiederum die Bauleitpläne, sind Zielen der Raumordnung anzupassen. Über Pläne und Ziele verankern diese überörtlichen Ebenen Ziele und Grundsätze der räumli- chen Entwicklung. Dabei müssen die Vor- gaben der jeweils höheren Stufe von den nachfolgenden Planungsebenen beachtet werden. Maßgeblich sind hierbei insbeson- dere der Landesentwicklungsplan Baden- Württemberg und der Regionalplan Ost- württemberg, der sich aktuell in der Fort- schreibung befindet. Die Fortschreibung des Regionalplans wird für Niederstotzin- gen und Sontheim relevant sein. So theo- retisch das Konstrukt wirkt, so direkt und unmittelbar wirkt es sich auf der örtlichen Ebene aus.

Der Regionalplan Ostwürttemberg formu- liert dabei den Grundsatz, dass die Region Ostwürttemberg als Wirtschafts- und Le- bensraum strukturell und räumlich so zu entwickeln ist, dass alle Teilräume der Re- gion die Entwicklungschancen, die sich aus der Verbesserung der Verkehrser- schließung, der Energieversorgung sowie der sozialen und kulturellen Infrastruktur ergeben, nutzen und so am allgemeinen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fortschritt der Region und des Landes teil- nehmen können. Dabei sollen sich alle Teil- räume der Region entsprechend ihrer besonderen Eignung und ihrer bereits vor- handenen individuellen Ausstattung wirt- schaftlich und kulturell entwickeln und so in gegenseitiger Ergänzung und durch Lei- stungsaustausch der gesamten Regions- bevölkerung gute und vielfältige Lebens- und Entwicklungsbedingungen bieten.

Der Regionalplan Ostwürttemberg über- nimmt somit eine steuernde Funktion. Ins- besondere in den Bereichen:

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Veranstaltungskalender

Eine Übersicht über die gesamten Termine für 2021 finden Sie unter www.niederstotzingen.de

Vorschau Woche vom 12. Mai 2021 bis 19. Mai 2021

Donnerstag, 13. Mai 2021 Himmelfahrts-Gottesdienst

Evangelische Kirchengemeinde Niederstotzingen vor Andreaskirche

Christi Himmelfahrt-Sternwallfahrt

Katholische Kirchengemeinde Niederstotzingen Mariä Himmelfahrt-Kirche

Mittwoch, 19. Mai 2021 Gemeinderatssitzung

Woche vom 06. Mai 2021 bis 11. Mai 2021

Sonntag, 9. Mai 2021 Gottesdienst mit Konfirmation

Evangelische Kirchengemeinde Niederstotzingen Andreaskirche

● der räumlichen Ordnung und Entwick- lung der Region

● der regionalen Siedlungsstruktur (u.a.

zentrale Orte, Entwicklungsachsen)

● der regionalen Freiraumstruktur (u.a. re- gionale Grünzüge und Grünzäsuren)

● der Infrastruktur (u.a. Verkehrswesen, Energieversorgung)

Dabei nimmt das sogenannte „Zentrale Orte System“ eine tragende Rolle ein.

„Zentrale Orte“ übernehmen neben der Versorgung ihrer Einwohner festgeschrie- bene Versorgungs- und Entwicklungsfunk- tionen für die Bevölkerung ihres Einzugs- bereichs. Grundsätzlich besteht das Zen- trale Orte System aus:

1. Oberzentren (innerhalb der Region Ostwürttemberg nicht vorhanden) 2. Mittelzentren (Aalen, Schwäbisch-

Gmünd, Ellwangen, Heidenheim) 3. Unterzentren (Bopfingen, Giengen,

Gerstetten, Herbrechtingen, Heubach, Lorch, Neresheim)

4. Kleinzentren (Abtsgmünd, Dischin- gen, Gschwend, Königsbronn, Leinzell, Mutlangen, Oberkochen, Steinheim, Unterschneidheim, Westhausen/Lauch- heim, Sontheim/Niederstotzingen) Es gibt auch Orte, die nicht als zentraler Ort innerhalb des Regionalplans ausgewie- sen werden.

Mit der Zuordnung zu einer zentralen Stufe (eben Kleinzentrum, Unterzentrum, Mittel- zentrum, Oberzentrum) sind bestimmte Rechte und damit auch Entwicklungsmög- lichkeiten für eine Kommune verbunden.

Während die Ober- und Mittelzentren über den Landesentwicklungsplan festgelegt werden, erfolgt die Ausweisung von Unter- und Kleinzentren über den Regionalplan.

Beispiele:

Mit einer zentralörtlichen Stufe sind Rechte für die so zugeordnete Kommune verbun- den. So sieht der aktuell (noch) gültige

„Regionalplan Ostwürttemberg 2010“ bei- spielsweise vor, dass ein Schwerpunkt für die Gewerbe- und Dienstleistungs(flä- chen)entwicklung in Mittel- und Unterzen- tren liegen soll, nicht aber in Kleinzentren.

Unterzentren dürfen demnach über Ge- werbeflächen von rund 15 ha verfügen.

Zudem sieht allein schon der Landesent- wicklungsplan Baden-Württemberg, also die Landesebene, großflächige Einzelhan- delsbetriebe „in der Regel“ nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren, nicht aber in Kleinzentren oder nicht zentralen Orten vor.

Ausnahmen bestehen bei Sortimenten der Nahversorgung.

Auch bei der baulichen (Wohn-)Entwick- lung stehen beispielsweise Unterzentren mehr Möglichkeiten im Vergleich zu Klein- zentren zu.

Fortschreibung des Regionalplans Ost- württemberg 2021:

Der Regionalverband Ostwürttemberg (RVO) bereitet derzeit die Regionalplanfort- schreibung vor. Dabei erfolgen mehrere Verfahrensschritte, bis voraussichtlich Mitte 2023 der entsprechende Beschluss gefasst werden kann.

Im Lichte der Regionalplanfortschreibung stellt sich für Sontheim an der Brenz und Niederstotzingen die Frage, ob der Status Quo eines gemeinsamen Kleinzentrums gehalten werden soll, oder ob ein Aufstu- fungsantrag zu einem gemeinsamen Un- terzentrum gestellt wird.

Hierbei sind die folgenden Gedanken zu berücksichtigen:

1. Die Raumschaft Sontheim an der Brenz und Niederstotzingen verfügt über mehr als 10.000 Einwohner und bildet einen eigenen Einzugsbereich (= Ver- flechtungsbereich). Es sollte das Ziel sein, dass eine bestmögliche Versor- gung der Bürgerinnen und Bürger in der Raumschaft Sontheim-Niederstot- zingen gesichert und zukünftig ent- wickelt werden kann.

2. Die Raumschaft Sontheim an der Brenz und Niederstotzingen befindet sich auf der Entwicklungsachse (Crailsheim -) Ellwangen - Aalen - Heidenheim - Giengen (- Langenau - Ulm/Neu-Ulm).

Mit „Stuttgart 21“ und dem geplanten Ausbau der Brenzbahn bieten sich für die Wohn- und Arbeitsbevölkerung neue Perspektiven und für beide Kom- munen weitere Entwicklungspotenziale.

3. Die Raumschaft Sontheim und Nieder- stotzingen liegt an der Randzone der Region Ostwürttemberg in direkter Nachbarschaft zu Bayern. Aufgrund sich unterscheidender regionalplaneri- scher Vorgaben, wurden in der jüngs- ten Vergangenheit verschiedene Nach- barkommunen – wie zum Beispiel

Günzburg/Leipheim oder Dillingen a.d.

Donau/Lauingen – zum Oberzentrum aufgestuft. Mit der Folge, dass sich dort zentralörtliche Einrichtungen und Angebote konzentrieren und massiv zusätzliche Wohn- und Gewerbe- flächen entstehen bzw. entstehen kön- nen. Dadurch entsteht eine Sogwir- kung, die der Region Ostwürttemberg im südlichen Verbandsgebiet nicht nur Kaufkraft entzieht. Vielmehr findet ein Wettbewerb statt, der sich auf Fragen der Bildungslandschaft, der Mobilität, Wohnen, Gewerbe, etc. auswirkt.

4. Aufgrund des Preisniveaus in den Me- tropolen, den Großstädten und Städten suchen die Menschen auch im erwei- terten Einzugsbereich Wohnraumange- bote, wollen dabei aber nicht auf die Vorteile einer gewissen Urbanität und ihrer Vorteile verzichten. Hier können sich Sontheim an der Brenz und Nie- derstotzingen gemeinsam positionie- ren, wenn die regionalplanerischen Rahmenbedingungen vorhanden sind.

Diese Grundgedanken wurden in der Sit- zung des Gemeindeverwaltungsverbandes Sontheim-Niederstotzingen am 14.04.

2021 diskutiert, abgewogen und vorbera- ten. Die Mitglieder des Gemeindeverwal- tungsverbands vertraten die Auffassung, dass eine Aufstufung zu einem gemeinsa- men Unterzentrum die Raumschaft Sont- heim-Niederstotzingen stärkt und die Entwicklungsbemühungen unterstützt.

Die Mitglieder des Gemeindeverwaltungs- verbands Sontheim-Niederstotzingen empfahlen den jeweiligen Gremien die Be- auftragung zur Ausarbeitung einer Ent- scheidungsgrundlage für einen Aufstu- fungsantrag, so dass die Gremien aus Nie- derstotzingen und Sontheim an der Brenz über eine finale Antragsstellung entschei- den können und bei einem positiven Votum die Ausarbeitung sogleich als Antrag ein- gereicht werden kann.

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Die Entscheidungsgrundlage soll die Vor- teile und die innewohnenden Herausforde- rungen einer Aufstufung zum Unterzent- rum beleuchten, eine Strukturanalyse be- inhalten sowie die räumlich-funktionalen Zusammenhänge innerhalb der Region, des Landkreises sowie der angrenzenden bayerischen Landesteile darstellen.

Frau Hegele signalisierte Unterstützung.

Herr Feil und Herr Hegele sprachen sich dafür aus, die Entscheidungsgrundlage für eine Antragstellung zu erarbeiten. Der Ge- meindeverwaltungsverband biete hierfür eine gute Grundlage; müsse aber auch mit Leben gefüllt werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die imakomm Akademie mit der Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für einen Aufstufungsantrag zu einem gemeinsamen Doppelunterzentrum der Kommunen Sont- heim an der Brenz/Niederstotzingen zu einem Auftragswert von insgesamt 16.200 Euro (netto) zu beauftragen. Die Kosten werden hälftig von den beteiligten Kommu- nen getragen.

Der Gemeinderat hat über folgende Baugesuche beraten und das Einver- nehmen erteilt

Neubau einer Anlieferungshalle auf den Flst. 7, 7/1, 7/2 und 8/3, Bahnhofstraße 26 in Niederstotzingen

Wohnhausanbau beim Gebäude Frieden- straße 13, Flst. 10/3 in Oberstotzingen Neubau eines Einfamilienhauses mit Ga- rage auf dem Flst. 145/11, Vordere Reute 3 in Oberstotzingen

Neubau einer landwirtschaftlichen Mehr- zweckhalle auf dem Flst. 560, Sandweg 53 in Niederstotzingen

Bekanntgaben

Der Bürgermeister informierte, dass er nach Rücksprache mit den Fraktionsvor- sitzenden von seinem Eilentscheidungs- recht (aufgrund der langen Lieferfristen für die Geräte) Gebrauch gemacht hat, um Luftreinigungsgeräte anzuschaffen. Die Geräte werden in der Schule und den Kin- dergärten eingesetzt und sollen zusätzlich zum normalen Lüften dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren. Der Ge- meinderat nahm dies positiv zur Kenntnis.

Darüber hinaus gab er bekannt, dass die Stadt einen Termin mit dem Eigentümer des Grundstücks an der Ecke Bergstraße/

Burgberger Straße hatte. Die Stadt strebt hier eine Lösung an, um den städtebauli- chen Missstand in zentraler Lage zu besei- tigen.

Öffentliche Bekanntmachung

Über den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Höhe II“ in Niederstot- zingen gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Höhe II” beschlossen.

Auf Grund des anhaltenden Bedarfs nach Bauplätzen für Wohngebäude möchte die Stadt Niederstotzingen die baurechtliche Grundlage für die bauliche Entwicklung einer Fläche am westlichen Ortsrand schaffen. Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes liegt auf den Flst.-Nr. 464, 465 ,466, 467 und umfasst ca. 1,65 ha.

Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und ist im Osten durch den Sta- renweg und das daran anschließende bestehende Wohngebiet begrenzt. Nördlich befindet sich ein Seniorenwohnheim sowie weitere Wohnbebauung. Im Westen und Süden ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Die Erschließung des Ge- bietes kann über den Starenweg sowie über den Siebenbürgenweg erfolgen.

Grundsätzlich sollen folgende Ziele umgesetzt werden:

• Bedarfsgerechte Bereitstellung von Grundstücken für Wohnbebauung; insbesondere für Familien vor Ort.

• Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung öko- logischer Aspekte.

• Ökonomische Erschießung durch Anschluss an bereits vorhandene technische Infra- strukturen.

• Ausbildung eines neuen begrünten Ortsrandes.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich aktuell im unbeplan- ten Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Zur Realisierung der Planung ist deshalb die Auf- stellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Plangebiet ist Teil einer im Flächen- nutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche, der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt

Niederstotzingen, 06.05.2021 Marcus Bremer, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

In-Kraft-Treten der Stellplatzsatzung der Stadt Niederstotzingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Niederstotzin- gen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2021 die Abwägung der eingegan- genen Stellungnahmen der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.

§ 4 (2) BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB durchgeführt und die entsprechenden Beschlüsse hierzu ge- fasst.

Nachfolgend hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2021 die im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellte Stellplatzsatzung nach § 74 (2) Nr. 2 Landesbauordnung Baden-Württem- berg (LBO BW) als Satzung beschlossen.

Bitte tragen Sie

Mund-Nasenschutz

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Die Stellplatzsatzung der Stadt Niederstot- zingen kann bei der Stadtverwaltung Nie- derstotzingen, Im Städtle 26, Zimmer E6, während der Dienststunden eingesehen werden. Hier werden auch Auskünfte über den Inhalt der Satzung erteilt. Zusätzlich kann die Satzung auch im Internet unter https://www.stadt-niederstotzingen.de/

de/Verwaltung-Politik/Ortsrecht-/-Satzun- gen eingesehen werden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Ver- mögensnachteile, deren Leistung schrift- lich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschä- digungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfah- rens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB ein be- achtlicher Mangel des Abwägungsvor- gangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt- machung schriftlich gegenüber der Ge- meinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechts- vorschriften oder den Mangel des Abwä- gungsvorgangs begründen soll, ist darzu- legen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Sat- zungen, die unter Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften der Gemeinde- ordnung oder aufgrund der Gemeindeord- nung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind ein Jahr nach dieser Be- kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat, oder wenn in- nerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- gründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist je- dermann diese Verletzung geltend ma- chen. Die Verletzungen sind schriftlich

gegenüber der Stadtverwaltung Nieder- stotzingen, Im Städtle 26, 89168 Nieder- stotzingen geltend zu machen.

Die Satzung tritt mit dieser Bekanntma- chung in Kraft.

Niederstotzingen, 06.05.2021 Marcus Bremer, Bürgermeister

Stellplatzsatzung

Die Satzung liegt dieser Ausgabe als Ein- legeblatt bei.

Ordnungsamt

Nachimpfung aller Hühner gegen New Castle Disease lt. Impfanordnung

des Landratsamtes Heidenheim

Am Samstag, den 08.05.2021, findet von 11.00 bis 12.00 Uhr in den Räumen der Tierarztpraxis Grützner/Dr. Knödler die Impfstoffausgabe gegen die atypische Ge- flügelpest (New Castle Disease) statt.

Es besteht weiterhin Impfpflicht für alle Hühnerbestände. Tiere dürsten lassen.

Evtl. Rückfragen an Tierarztpraxis Grützner/

Dr. Knödler, Bissingen, Tel. 07324/980544.

Achtung:

Bitte MUND-NASEN-SCHUTZ tragen und ABSTANDSREGELN beachten.

Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren

Wir gratulieren

Niederstotzingen

Am 6. Mai 2021

Herrn Bernhard Roth zum 85. Geburtstag Am 9. Mai 2021

Frau Josefine Bomm zum 78. Geburtstag Am 10. Mai 2021

Herrn Christian Mickley zum 70. Geburtstag

Oberstotzingen Am 11. Mai 2021

Herrn Edmund Hegele zum 75. Geburtstag

Volkshochschule Niederstotzingen

ZOOM-Schulung - Erfolgreiche Teil- nahme an Videokonferenzen

Die Veranstaltung ist eine Kooperations- veranstaltung der Volkshochschulen Natt- heim, Giengen, Herbrechtingen, Nieder- stotzingen, Sontheim, Gerstetten, Königs- bronn und Oberkochen

Referenten: Heinz Ulm und Hanns Wulff Schinke

Thema: Online mit Zoom

Termin: Mittwoch, 12.05.2021, von 18.30 - 20.00 Uhr

Gebühr: kostenlos

Anhand der Videoplattform Zoom erklären die Dozenten Hanns-Wulff Schinke und Heinz Ulm, wie solche Plattformen funktio- nieren. Diese Erfahrungen lassen sich so- wohl im betrieblichen Umfeld als auch im Home-Office sinnvoll und zeitsparend nut- zen.

Die Funktionalitäten von einem Zoom Mee- ting, wie

- Nutzung der Breakout-Räume und die Möglichkeiten des

- gemeinsames Arbeiten an Dokumenten - Bildschirm teilen

- Informationsaustausch im Chat - Nutzung des Whiteboards

- Generierung von Umfragen und Abstim- mungen

- Anordnungsmöglichkeiten der Teilneh- mer

werden besprochen.

Mit diesen Kenntnissen sind Sie jederzeit in der Lage an einem Online-Meeting teil- zunehmen. Meetings auf anderen Plattfor- men werden danach für Sie ebenfalls kein Problem mehr sein, da alle nach dem glei- chen Muster mit wenigen Abweichungen funktionieren. Ein digitales Workbook er- halten die Teilnehmer ebenfalls

Um eine reibungslose Einwahl in die Schu- lung zu gewährleisten, erfolgt am Montag, 10.05.2021, Uhrzeit 18.00 Uhr, ein kurzer Technik-Checkup.

Anmeldung unter Telefonnummer:

07325/102-31 und -33

Info unter Telefonnummer: 07325/951953 Anmeldeschluss: 07.05.2021

Umweltecke

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim

Änderung Termine Altpapiersammlung Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb teilt mit, dass derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Vorschriften keine Sammlungen von Altpapier unter Mitwirkung von Ver- einen oder anderen gemeinnützigen Organisationen durchgeführt werden dürfen.

Hiervon betroffen sind auch Bringsamm- lungen. Soweit möglich, werden als Alter- native für die Sammlungen im Mai ge- werbliche Dienstleister einspringen, wobei es allerdings zu terminlichen Verschiebun- gen kommen kann.

So werden die vorgesehenen Sammlungen am Samstag, den 22.05.2021, in Stetten und Lontal vorverlegt auf Freitag, den 07.05.2021.

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Und die vorgesehene Sammlung am Samstag, den 29.05.2021, in Oberstotzin- gen wird ebenfalls vorverlegt auf Freitag, den 07.05.2021.

Das Altpapier ist bis 6.00 Uhr bereitzustellen.

Änderung der Müllabfuhr

Auf Grund der Feiertage „Christi Himmel- fahrt“ am 13.05.2021 verschiebt sich die Abholung des Mülls in der nächsten Kalen- derwoche 19/2021.

Bitte entnehmen Sie den geänderten Ter- min aus Ihrem Abfallkalender des Kreisab- fallwirtschaftsbetriebs Heidenheim an der Brenz!

Vereinsnachrichten

GESANGVEREIN FROHSINN STETTEN o. L.

Altpapiersammlung im Mai

Liebe Stettener/Lontaler Bürgerinnen und Bürger,

leider dürfen wir aufgrund Corona unsere nächste Sammlung im Mai abermals nicht durchführen. Wie im Gemeindeblatt bereits mitgeteilt wurde, wird die Sammlung im Mai wieder durch gewerbliche Anbieter er- folgen.

Deshalb möchten wir Sie herzlich bitten, wenn irgendwie möglich, das Altpapier noch zu Haus zu deponieren und für uns aufzubewahren.

Im Juli ist die nächste Vereinssammlung geplant und wir hoffen, dass wir bis dahin die Notbremse gelöst haben und die Ver- eine wieder sammeln dürfen um ihre Ver- einskassen etwas zu entlasten.

Bleiben Sie uns bitte, was das letzte Mal, wieder treu - das war super!

Ihre Vorstandschaft

OBST- UND

GARTENBAUVEREIN NIEDERSTOTZINGEN E.V.

Die Zeit nach Corona,

liebe Mitgliederinnen und Mitglieder unse- res OGV.

Die gesamte Vorstandschaft des OGV Nst.

hofft, dass es Euch Allen gut geht und der Garten und die Freude an der Natur, über die Einschränkungen z.Zt. hinweg hilft.

2020 wollten wir unsere Hauptversamm- lung, die satzungsgemäß im 1. Vierteljahr stattfinden sollte, mit einer zukunftswei- senden Veranstaltung am 13.03.2020 unter dem Motto „ Friday for Future im OGV“

vorbereiten.

Doch dann kam Corona. Unsere Hauptver- sammlung konnte nicht stattfinden!

Lt. dem Covid-19-Bundesgesetz Art 2 §5 bleiben Mitglieder des Vereinsvorstandes solange im Amt, bis sie abberufen wurden oder ein Nachfolger durch eine Mitglieder- versammlung gewählt wird.

Wir werden die Hauptversammlungen in Präsenz nachholen, sobald es die Corona- Situation zulässt. Eine virtuelle Hauptver- sammlung können wir nicht durchführen.

Ein Teil der langjährigen Vorstandschaft möchte bei der nächsten Hauptversamm- lung die Ämter in jüngere Hände geben, auch Vorstand Werner Junginger nach über 30 Jahren. Um nach Corona mit neuen Ideen und Konzepten den Obst- und Gartenbauverein, als grünen Verein und auch mit Blick auf die Klimaverände- rungen neu aufzustellen, suchen wir jetzt Freunde mit dem grünen Daumen für einen Neuanfang. Ob eine Gruppe, ob Einzelper- sonen oder Zusammenschlüsse von meh- reren Familien, alles ist denkbar. Die Chance, aktiv in unserer Stadt die grünen Themen voranzubringen. Meldet Euch ein- fach bei Vorstand Werner Junginger per mail unter werner.junginger@web.de, wir freuen uns darauf.

Alle bisherigen Mitglieder stehen gerne bei Wunsch auch weiterhin beratend zur Ver- fügung.

Wie wichtig gesellige und fachliche Veran- staltungen, Landesgartenschaubesuche und Ausflüge fehlen, merken wir jetzt in dieser Zeit. Die nur schwer vorstellbare Alternative wäre, dass ein Verein sich an- sonsten auflösen und verschwinden wird.

Das wollen wir Alle nicht, deshalb nützt die Chance, mit eigenen Ideen die grüne Zu- kunft zu gestalten. Wir, und die nächsten Generationen freuen sich darauf!

Die Vorstandschaft des Obst- und Garten- bauvereins Niederstotzingen

Kirchliche Nachrichten

GOTTESDIENSTE und VERANSTALTUNGEN

der Kath. Kirchengemeinden

Vom 08. Mai 2021 bis 15. Mai 2021 6. Sonntag der Osterzeit

(L 1: Apg 10,25-26.34-35.44-48;

L 2: 1 Joh 4,7-10; Ev: Joh 15, 9-17) Christi Himmelfahrt

(L 1: Apg 1,1-11, L 2: Eph 1,17-23 od.

Eph 4,1-13)

ST. PETRUS UND PAULUS NIEDERSTOTZINGEN

Sonntag. 09.05.

10.15 Uhr Eucharistiefeier - im Freien Dienstag, 11.05.

18.30 Uhr Eucharistiefeier - im Freien -

Donnerstag, 13.05. - Christi Himmelfahrt 9.30 Uhr Sternwallfahrt der Seelsorge-

einheit Lone-Brenz - Prozession nach Stetten (mit den geltenden Schutz- maßnahmen)

MARIÄ

HIMMELFAHRT STETTEN

Sonntag, 09.05.

9.00 Uhr Eucharistiefeier - im Freien - 17.00 Uhr Maiandacht - im Freien - Donnerstag, 13.05. - Christi Himmelfahrt 11.00 Uhr Festgottesdienst zum Hoch-

fest Christi Himmelfahrt - im Freien -

Freitag, 14.05.

18.30 Uhr Eucharistiefeier - im Freien -

ST. MARTINUS

OBERSTOTZINGEN

Samstag, 08.05.

18.30 Uhr Eucharistiefeier - im Freien - Mittwoch, 12.05.

18.30 Uhr Eucharistiefeier - im Freien - Donnerstag, 13.05. - Christi Himmelfahrt 9.30 Uhr Sternwallfahrt der Seelsorge-

einheit Lone-Brenz - Prozession nach Stetten (mit den geltenden Schutz- maßnahmen)

Samstag, 15.05.

18.30 Uhr Eucharistiefeier - im Freien -

Werktags- und Sonntagsgottesdienste im Freien möglich

Liebe Gemeindemitglieder von Nieder- stotzingen, Oberstotzingen und Stetten, von unserer Diözese wurde nun geneh- migt, dass wir bei stabilen Inzidenzzahlen unter 300 Gottesdienste im Freien feiern können.

Daher laden wir am kommenden Wochen- ende herzlich ein:

Am Samstag, um 18.30 Uhr und am Mitt- woch um 18.30 Uhr zur Eucharistiefeier vor der St.-Martinus-Kirche in Oberstotzingen.

Am Sonntag, um 9.00 Uhr zur Eucharistie- feier, um 17.00 Uhr zur Maiandacht und am Freitag um 18.30 Uhr zur Eucharistiefeier vor der Mariä-Himmelfahrts-Kirche in Stet- ten.

Am Sonntag um 10.15 Uhr und am Diens- tag um 18.30 Uhr zur Eucharistiefeier vor der St.-Petrus-und-Paulus-Kirche in Nie- derstotzingen.

Die Gottesdienste finden bei sehr schlech- ten Wetter (starkem Regen) nicht statt.

Auch im Freien gelten die bekannten Coronamaßnahmen:

Erfassung der Teilnehmer, Mund-Nasen- Schutz, Desinfektion, Abstand, kein Singen möglich.

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Wir freuen uns, dass wir auf diesem Weg gemeinsam feiern können und grüßen Sie alle ganz herzlich. Ihr Pastoralteam Sollte sich diesbezüglich im Lauf der Woche noch etwas ändern, werden wir es durch die Heidenheimer Zeitung, auf unserer Homepage im Internet und den Schaukästen veröffentlichen.

Sternwallfahrt nach Stetten am Fest Christi Himmelfahrt, Donnerstag 13.05.2021

Im Rahmen unserer Seelsorgeeinheit laden wir alle zur Sternwallfahrt nach Stetten ein.

Allerdings dieses mal aufgrund der Corona-Pandemie unter Einhaltung der all- gemein gültigen Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften: genügend Abstand, Schutzmasken, Desinfektion und gegen- seitige Rücksichtnahme!

Beachten Sie bitte, dass dann in den ein- zelnen Gemeinden kein Gottesdienst sein wird.

Die Gemeinden Niederstotzingen und Oberstotzingen gehen ab 9.30 Uhr von der St. Petrus und Paulus Kirche und der St.

Martinus Kirche aus in einer Öschprozes- sion (Ösch = Flur) nach Stetten. Die Ge- meinden Herbrechtingen, Bolheim und Bissingen machen sich zur gleichen Zeit auf den Weg.

Der gemeinsame Gottesdienst der 6 Ge- meinden unserer Seelsorgeeinheit ist um 11.00 Uhr im Freien vor der Wallfahrtskir- che Mariä Himmelfahrt in Stetten.

Bitte informieren Sie sich vorab: Denn sollte sich diesbezüglich im Lauf der Woche noch etwas ändern, werden wir es durch die Heidenheimer Zeitung, auf unserer Homepage im Internet und in den Schaukästen veröffentlichen.

Impulse auf Homepage und youtube-Kanal

Seit dem 2. Ostersonntag sind auf der ho- mepage und dem youtube-Kanal der See- lsorgeeinheit Lone-Brenz Predigten und Impulse vom Pastoralteam zu den jeweili- gen Sonntagen eingestellt. Dies soll für alle Interessierten eine Stärkung und Ermuti- gung in dieser Corona-Zeit sein.

Schauen Sie einfach mal rein.

Hoffnungsgarten für Trauernde

Stationen zu Trauer, Tod und Hoffnung können im Obstgarten des Tagungshauses Schönenberg und hinter der Wallfahrtskir- che individuell und unter Beachtung der Corona-Verordnung begangen und be- trachtet werden. Die Seelsorgerinnen der Landpastoral sind anwesend und stehen auf Wunsch gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Termin: Samstag, 15.05.2021 im Zeit- raum zwischen 12.00 und 18.00 Uhr Ort: Obstgarten des Tagungshauses Schö- nenberg, Schönenberg 40; 73479 Ellwan- gen und hinter der Wallfahrtskirche.

Leitung, Info und Anmeldung bis 14.05.

2021 bei:

Ingrid Beck, Telefon: 07961/9249170-16, Mail: ingrid.beck@drs.de oder Michaela Bremer, Telefon: 07961/9249170-12, Mail:

michaela.bremer@drs.de

Die Stationen entstanden in Kooperation mit der Seelsorgeeinheit Limeshöhe und können auch anschließend voraussichtlich noch bis 13.06.2021 besucht werden, wozu es keiner Anmeldung bedarf.

Seelsorgliche Trauergespräche sind je- derzeit auch unabhängig vom Besuch des Hoffnungsgartens möglich; Termin und Ort nach Vereinbarung.

Radpilgern auf dem Jakobusweg Die Landpastoral Schönenberg lädt ein zu einem Radpilgerweg am 09.05.2021. Der ca. 50 km lange Rundweg beinhaltet die Etappe Dinkelsbühl-Ellwangen des Jako- busweges. Die Strecke führt durch eine reizvolle Landschaft und versteht sich als ein Angebot für Körper und Geist. Unter- wegs finden sich Stationen, die von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr aufgebaut sind. Start und Ende sind sowohl zeitlich als auch ört- lich flexibel möglich. Die Teilnahme ist nur entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gül- tigen Corona-Bestimmungen möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: landpastoral.schoenenberg@drs.de oder unter Tel. 07961/924917014 bis zum 06.05.2021.

Erreichbarkeit des Kath. Pfarramtes In unserem Pfarrbüro sind wir wieder zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 9.00 – 11.30 Uhr und Donnerstag von 14.30 – 17.30 Uhr oder Termine bitte nach telefonischer Absprache.

Tel. 07325/919066, Fax 07325/919067 Sie können sich in wichtigen Anliegen auch an das Pfarrbüro in Herbrechtingen weden:

Tel. 07324/98520

In seelsorgerischen Notfällen:

Pfarrer van Meegen: Tel. 07325/9224020 Pfarrvikar Muc: Tel. 07325/9224021 Gemeindereferentin Beate Limberger:

Tel. 07324/985226 oder 0172/8457368 oder E-Mail: Beate-Limberger@gmx.de.

E-Mail-Adresse:

stpeterundpaul.niederstotzingen@drs.de Homepage:

https://se-lone-brenz.drs.de

GOTTESDIENSTE, VERANSTALTUNGEN der Evangelischen Kirchengemeinde Niederstotzingen

Wochenspruch:

Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht ver- wirft, noch seine Güte von mir wendet.

Psalm 66,20

Sonntag, 09.05. - Rogate

10.30 Uhr Gottesdienst mit Konfirma- tion von Tara Neumann (Pfarrer Ulrich Erhardt) – Der Posaunenchor wird die-

sen Gottesdienst mitgestalten – Das Gottesdienstopfer ist für unsere eigene Kirchengemein- de bestimmt. Ob der Gottes-

dienst vor oder in der Andreas- kirche stattfindet, hängt vom Infektionsgeschehen ab.

Sonntag, 16.05. - Exaudi 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Ulrich Erhardt) – Das Gottesdienstopfer ist für

unsere eigene Kirchengemein- de bestimmt. Ob der Gottes- dienst vor oder in der Andreas- kirche stattfindet, hängt vom Infektionsgeschehen ab.

Gottesdienste bis auf weiteres OpenAir – „falls das Infektionsgeschehen es zulässt“

Da zur Zeit im Landkreis die Corona-Inzi- denzzahlen nach wie vor über 200 Neuer- krankte pro 100.000 Einwohner über sieben Tage sind, feiern wir entsprechend der landeskirchlichen Vorgaben unsere Gottesdienste bis zu einem Absinken des Wertes über sieben Tage hinweg unter diese Schwelle auf dem Vorplatz vor der Andreaskirche im Freien. Eine kleine Gruppe des Posaunenchores wird diese Gottesdienste begleiten.

Falls sich die Inzidenzzahlen über drei Tage hinweg auf über 300 Neuerkrankte pro 100.000 Einwohner über sieben Tage im Landkreis erhöhen oder die staatlichen bzw. kirchlichen Vorgaben sich ändern, finden keine Präsenzgottesdienste statt.

Bitte deshalb die Hinweise auf der Home- page www.sontheim-niederstotzingen- evangelisch.de beachten.

Außerdem werden dann die Glocken nicht eine und eine halbe Stunde vor dem Got- tesdienst läuten. Zur Gottesdienstzeit läu- tet die Gebetsglocke, die Kirche ist zur Andacht geöffnet und eine gedruckte Pre- digt wird zum Mitnehmen bereitliegen. In diesem Fall gibt es ein digitales Angebot auf der Homepage. Eine Lesepredigt und Gebete für den aktuellen Sonntag sind dort bereits jetzt zu finden.

Am Sonntag, 09.05.2021 wird in der Andreaskirche konfirmiert:

• Tara Neumann

Weitere Konfirmationstermine sind der 13.06.2021 und der 04.07.2021.

Hinweis zu den Veranstaltungen über das gottesdienstliche Angebot hinaus Die Gruppen treffen sich im Rahmen der im Moment geltenden rechtlichen Vorga- ben nach Vereinbarung.

Ansonsten haben wir nach wie vor Ange- bote im Netz unter www.sontheim-nieder- stotzingen-evangelisch.de und auf unserer Facebookseite Evangelische Gesamtkir- chengemeinde Sontheim-Niederstotzingen.

Kontaktdaten

Evangelisches Pfarramt, Teckstraße 8, 89168 Niederstotzingen

Telefon: 07325/919180 Fax: 07325/919181

E-Mail: Pfarramt.Niederstotzingen@elkw.de Homepage: www.sontheim-niederstotzin- gen-evangelisch.de

Facebook: Ev. Jugend Niederstotzingen und Evangelische Gesamtkirchengemeinde Sontheim-Niederstotzingen

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GOTTESDIENSTE, VERANSTALTUNGEN der Neuapostolischen Kirche

Niederstotzingen

Derzeit sind die Gottesdienste in Präsenz ausgesetzt. Sobald es die behördlichen Vorgaben erlauben, finden wieder Gottes- dienste in Präsenz statt.

Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Neuapostolischen Kirche Niederstotzingen zum weiteren Vorgehen unter www.nak- heidenheim.de/niederstotzingen.

Weitere Infos unter www.nak-sued.de

Ich schaffe es ...

… in Kindern Geschenke Gottes zu sehen, statt etwas Selbstverständliches. Mit Chri- stus.

Infos:

http://niederstotzingen.nak-Heidenheim.de

GOTTESDIENSTE, VERANSTALTUNGEN der evangelischen Chrischona-Gemeinde Niederstotzingen

Donnerstag, 06.05.

19.30 Uhr Gebetsgottesdienst im Ge- meindezentrum Sontheim Sonntag, 09.05.

9.00 Uhr Gottesdienst im Gemeinde- zentrum Sontheim

11.00 Uhr Gottesdienst im Gemeinde- zentrum Sontheim

Wöchentlich gibt es eine neue Audio-Pre- digt auf unserer Homepage unter Media.

Kontakte und Infos: Chrischona-Gemeinde, Schillerstraße 33, Sontheim, Tel. 07325/

921735, Fax 07325/921736

Internet: www.chrischona-sontheim.de

Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Notfallpraxis

Öffnungszeiten der ärztlichen Notfallpraxis Heidenheim:

Mo.: 19.00 - 22.00 Uhr Di.: 19.00 - 22.00 Uhr Mi.: 15.00 - 22.00 Uhr Do.: 19.00 - 22.00 Uhr Fr.: 17.00 - 22.00 Uhr Sa.: 8.00 - 22.00 Uhr So.: 8.00 - 22.00 Uhr feiertags: 8.00 - 22.00 Uhr Den diensthabenden Arzt bzw. die dienst- habende Ärztin erreichen Sie an Wochen- enden, Feiertagen und jede Nacht unter der Telefonnummer: 116 117

Ärztetafel

Die ärztliche Notfallpraxis befindet sich im Klinikum Heidenheim, Schlosshaustraße 100, 89522 Heidenheim.

Rettungsdienst Telefonnummer: 112

Augen- und HNO-ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer: 116 117

Zahnärztlicher Notfalldienst

am Samstag und Sonntag (oder Feiertag) von 11.00 bis 12.00 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr zu erfragen unter der Tel.-Nr.

0711/7877777

Apotheken-Notdienst 08.05.2021:

Engel-Apotheke,

Heidenheimer Straße 36, Giengen an der Brenz, Tel. 07322/4067

09.05.2021:

Zentral-Apotheke,

Eugen-Jaekle-Platz 12, Heidenheim an der Brenz, Tel. 07321/21824

13.05.2021:

Bären-Apotheke,

Marktstraße 23, Giengen an der Brenz, Tel. 07322/96270

Hospizgruppe Niederstotzingen Hilfe bei der Begleitung Sterbender und schwerkranker Menschen

Kontaktadressen:

Ilse Gessler, Tel. 8200 bzw. 6638 Ingrid Mäck, Tel. 6157

Evang. Kirchengemeinde, Tel. 919180 Kath. Kirchengemeinde, Tel. 919066

Pflegestützpunkt

des Landkreises Heidenheim Tel. 07321/3212424

pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de

Sonntagsdienst der Ökumenischen Sozialstation Unteres Brenztal gGmbH Geschäftsstelle: Tel.-Nr. 919094

Tierärztlicher Notfalldienst

Für Notfälle wenden Sie sich an Ihren Haustierarzt.

Störungen der Strom- bzw. Erdgasversor- gung, Tel. 0731/60000

Netzleitstelle der SWU-Netze, Ulm

Strom- und Erdgasversorgung

Ist Ihre HAUSNUMMER

gut erkennbar angebracht?

Im Notfall kann das entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder

durch den Rettungsdienst sein!

Was sonst noch interessiert!

Bauarbeiten im Bahnhof Giengen beeinflussen vom 07.05. bis 14.05.

2021 Züge auf der Brenzbahn

Die Deutsche Bahn arbeitet vom 07.05. bis 14.05.2021 an Gleis 2 im Bahnhof Giengen (Brenz) und erneuert dabei rund 1000 Schwellen. Dadurch kommt es im genann- ten Zeitraum an verschiedenen Tagen zu Veränderungen bei den Zügen des SWEG- Verkehrsbetriebs Hohenzollerische Lan- desbahn und der DB Regio auf der Brenzbahn.

So steht von Montag bis Freitag, 10.05. bis 14.05.2021, im Bahnhof Giengen nur ein Bahnsteig zur Verfügung, was beim IRE 3271 (Abfahrt 7.03 Uhr in Aalen, Ankunft 7.58 Uhr in Ulm) zum Ausfall des Halts Giengen sowie bei drei RB57 zu veränder- ten Fahrzeiten führt, damit nicht auch bei diesen Zügen der Halt in Giengen ausfallen muss.

Da bereits von Freitag, 07.05.2021, nachts an allen Bahnsteiggleisen gebaut wird, kann Zug 26580 der RB57 (Abfahrt 23.17 Uhr in Ulm, Ankunft 0.07 Uhr in Heiden- heim) an allen Tagen zwischen dem 7. und 14.05.2021 nicht in Giengen halten. Vom Halt Hermaringen verkehrt deshalb ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit einem Kleinbus für Reisende nach Giengen sowie von Giengen über Herbrechtingen nach Heidenheim.

Vor Fahrtantritt sollten die Fahrgäste ihre Reiseverbindungen unbedingt überprüfen.

Die Mitfahrt in den SEV-Bussen ist nur mit gültiger Fahrkarte möglich. Fahrgäste müs- sen ihren Fahrschein an den Automaten oder den Verkaufsstellen an den Bahnhö- fen erwerben. In den SEV-Bussen können keine Fahrräder mitgenommen werden.

Die konkreten Fahrplanänderungen sind auf den Websites www.sweg.de, www.hzl- online.de, www.efa-bw.de und www.bahn.de zu finden. Telefonische Auskünfte erteilt außerdem der SWEG-Verkehrsbetrieb Ho- henzollerische Landesbahn in Hechingen unter Telefon 0 74 71/18 06 11.

Terminservice

in der Bücherei Sontheim!

Die Bücherei Sontheim ist mit vorheriger Terminvereinbarung für Sie geöffnet.

Die Besuchszeiten können Montags - Don- nerstags sowie am Freitagvormittag ver- einbart werden. Am Freitagnachmittag und Samstag ist die Bücherei derzeit nicht be- setzt.

Bitte melden Sie sich per Mail c.neubert@sontheim-brenz.de oder telefo- nisch 07325/1734 an.

Eine Rückgabe ist jederzeit über den Rückgabekasten möglich.

Über „Ostalb.Onleihe.de“ können Sie trotz Schließung weiterhin Medien, Hörbücher und Zeitschriften online ausleihen.

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Bitte beachten:

Die Bücherei ist am Freitag, den 14.05.

2021, nicht besetzt.

Landratsamt Heidenheim

Einladung zum virtuellen „Aktionstag Pflegeberufe“ am 11.05.2021

Digitale Veranstaltung im Rahmen der Aktionswoche Pflege im Landkreis Hei- denheim

Gut ausgebildete und engagierte Pflege- kräfte werden mehr denn je gebraucht. Vor diesem Hintergrund laden der Landkreis Heidenheim, die Maria-von-Linden-Schule und die Berufsfachschule für Pflege und Gesundheit der Kliniken Landkreis Heiden- heim gGmbH zum virtuellen „Aktionstag Pflegeberufe“ am Dienstag, 11.05.2021, ein. Sie wollen zeigen, dass die Pflege ein spannendes Berufsfeld mit Zukunft ist. Von 9.00 bis 15.00 Uhr werden ausführliche In- formationen und umfassende Einblicke in den Pflegeberuf sowie in die Ausbildung zur Pflegefachkraft und zum Altenpflege- helfer geboten. Zudem berichten Auszubil- dende der Maria-von-Linden-Schule und der Berufsfachschule für Pflege und Ge- sundheit von ihren Erfahrungen in der Aus- bildung.

Der virtuelle „Aktionstag Pflegeberufe“

richtet sich an Schüler ab der achten Klasse, Lehrerende, Wieder- und Querein- steiger sowie an alle weitere am Pflegebe- ruf interessierte Personen. Die Zugangs- daten sind unter https://www.landkreis- heidenheim.de/aktuelles/news, www.klini- ken-heidenheim.de und unter www.mvl- hdh.de zu finden. Weitere Auskünfte gibt Diana Rau unter Tel. 07321/3217850 und per Mail an d.rau@landkreis-heidenheim.de

Neue Hinweisschilder an den Autobah- nen A7 und A8

Das UNESCO-Welterbe „Höhlen und Eis- zeitkunst der Schwäbischen Alb“ ist nun für alle Reisenden, ob von nah oder sehr fern unübersehbar. Drei touristische Hin-

Zukunftsakademie

Heidenheim an der Brenz

ZAK-MINT-Challenge für Jugendliche Herausforderung gewünscht? Dann mach mit bei unserer MINT-Challenge. Es warten interessante MINT-Experimente und span- nende Fragen.

Auf www.zak-heidenheim.de/mint-quiz/ gibt es eine bunte Sammlung an Aufgaben, zu- sammengestellt und präsentiert von den MINT-Schülermentoren der Zukunftsaka- demie.

Egal, ob Logik, Klima, Science oder Me- chanik – für jede und jeden ist etwas dabei!

Unter allen Einsendungen verlosen wir coole MINT-Malbücher des Bundesmini- steriums für Bildung und Forschung.

Sende Deine Lösung bis 18.05.2021 an zu- kunftsakademie@heidenheim.de.

weisschilder an den Autobahnen A7 und A8 wurden in den letzten Tagen ange- bracht. Sie sind wichtiger Baustein im In- formations- und Beschilderungssystem für das Welterbegebiet. Bereits im vergange- nen Herbst konnte die Beschilderung der Taleingänge und der Fundhöhlen im Ach- und Lonetal erfolgreich abgeschlossen werden.

Vorbeifahrende sollen durch die Autobahn- beschilderung darauf aufmerksam ge- macht werden, dass sie sich in unmittel- barer Nähe eines UNESCO-Welterbes be- finden. Aber auch anreisenden Gästen wird so das nahende Ziel frühzeitig vorangekün- digt. Die Besucherlenkung beginnt damit schon auf der Autobahn. Von den jeweili- gen Autobahnausfahrten werden Anrei- sende weiter durch ein touristisches Leitsystem zu den beiden Tälern und den Präsentationsorten geführt.

Die touristischen Hinweistafeln an den Au- tobahnen A7 und A8 sind Teil eines Be- schilderungskonzepts, das die Arbeits- gemeinschaft Weltkultursprung in Zusam- menarbeit mit dem Landesamt für Denk- malpflege, den Landkreisen und den Städten und Gemeinden im Welterbege- biet erarbeitet hat. Die Autobahnbeschil- derung wird kofinanziert durch den Alb- Donau-Kreis, den Landkreis Heidenheim und die Stadt Ulm.

Start der Bundeswaldinventur 2022 im Kreis Heidenheim

Seit Anfang April sind im Kreis Heidenheim Aufnahmetrupps der Firma Green Owl De- velopment UG im Wald unterwegs, die Daten zur Bundeswaldinventur 2022 erhe- ben. Die Datenerfassung erfolgt durch Stichproben in einem Erfassungsnetz von zwei mal zwei Kilometern. Die erste Bun- deswaldinventur war 1987, seit 2002 findet sie im zehnjährigen Turnus statt. Ziel ist eine großräumige Erfassung der Waldver- hältnisse und forstlichen Produktionsmög- lichkeiten. Des Weiteren werden auch Daten zum Holzvorrat, der Baumartenzu- sammensetzung oder den Totholzvorräten erhoben. Neu ist seit diesem Jahr die Ent- nahme von DNA-Proben. Dadurch sollen Erkenntnisse zur genetischen Vielfalt und zu Anpassungsprozessen der Wälder im Rahmen des Klimawandels gewonnen werden. Außerdem finden die Daten der Bundeswaldinventur Anwendung bei inter- nationalen Berichtspflichten wie dem Kyoto-Protokoll und der Klimarahmenkon- vention.

Allgemeine Informationen zur Bundeswal- dinventur sind unter www.bundeswaldin- ventur.de zu finden.

Online-Seminar: „Babys erster Brei“

Am Mittwoch, 19.05.2021, bietet das Forum Ernährung HDH des Landkreises Heidenheim von 9.30 bis 11.00 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr eine Online-Info- veranstaltung für Eltern von Säuglingen an.

Die BeKi-Referentin der Landesinitiative bewusste Kinderernährung, Gudrun Kün-

zel, gibt wertvolle Informationen wie der schrittweise Übergang von der Milch zum Brei gut gelingt. Die Eltern erhalten prakti-

sche Tipps zu selbstgemachten und gekauften Breien sowie Informationen zu

einem ausgewogenen Ernährungsplan eines Kindes im ersten Lebensjahr. Während der Veranstaltung geht die Referentin gerne auf individuelle Fragen ein. Für dieses Video-Seminar bekommen die Interessen- ten einen Tag vorher per E-Mail einen Ein- ladungslink zugeschickt. Die Veranstaltung ist kostenlos, Informationsbroschüren wer- den auf Wunsch im Anschluss per Post zu- gesandt. Eine Anmeldung beim Fach- bereich Landwirtschaft des Landratsamtes Heidenheim ist bis spätestens Montag, 17.05.2021, per E-Mail unter landwirt- schaft@landkreis-heidenheim.de erforder- lich.

Gemeinsam die Zukunft Europas gestal- ten Überschrift

Aufruf zur Teilnahme an der Konferenz zur Zukunft Europas Unterzeile

Heute, am 09.05.2021, dem Europatag, eröffnen die drei wichtigsten Institutionen der Europäischen Union, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat, die Konferenz zur Zukunft Eu- ropas. Die Konferenz zur Zukunft Europas ist ein Prozess, der es allen europäischen Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, die Herausforderungen und Prioritäten Euro- pas zu erörtern.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung. Der einfachste Weg ist vom heimischen PC über die digitale Plattform https://futureu.europa.eu/ Die digitale Platt- form ist mit einer automatisierten Überset- zung ausgestattet. Alle Europäerinnen und Europäer können so miteinander in den Dialog treten, unabhängig von Fremdspra- chenkenntnissen. Auf der digitalen Platt- form können eigene Ideen geteilt werden, es können die Ideen anderer diskutiert werden und man kann an (virtuellen) Ver- anstaltungen teilnehmen. Die Konferenz wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2022 Schlussfolgerungen mit Leitlinien für die Zukunft Europas erarbeiten.

Erste Kommunale Pflegekonferenz und Aktionswoche Pflege im Landkreis Hei- denheim

Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft, die Zunahme von Pflegebe- dürftigen und von pflegenden Angehörigen sowie der große Bedarf an Pflegefachkräf- ten – das sind Themen, die unsere Gesell- schaft herausfordern. Bei der ersten Kom- munalen Pflegekonferenz im Landkreis Heidenheim in digitaler Form wurde einmal mehr deutlich, welche Bedeutung die Pfle- gekräfte in diesen besonderen Zeiten haben.

„Es ist im Landkreis Heidenheim ein großes Anliegen, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu unterstützen. Pflege bedeutet Verantwortung und Pflege benötigt Innovation, um die aktuellen und die kommenden Herausforderungen zu

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meistern. Die positive Resonanz bei der Veranstaltung durch über 80 Teilnehmer aus Politik, Städten und Gemeinden, dem Bildungs- und Arbeitssektor, den Kranken- kassen vor Ort, den kirchlichen Vertretern, der ambulanten, teilstationären und sta- tionären Pflege sowie der Klinik, dem Eh- renamt und der Landkreisverwaltung be- stätigte das hohe Interesse zu diesem wichtigen Thema.

Pflege betrifft alle, denn in der Regel hat jeder im Laufe des Lebens mit dem Thema Pflege und Krankheit zu tun. Im Fokus der Pflegekonferenz stand zudem die Umset- zung altersgerechter Quartiersstrukturen.

Hier gilt es, Bewährtes wie die stationäre Pflege zu stabilisieren, ebenso wie intelli- gente, zukunftsorientierte und unkonven- tionelle Lösungen zu fördern. Eine Regionalkonferenz zum Thema „Quartier 2030: Unsere Gemeinschaft stark machen, unsere Kommunen voranbringen“ ist hierzu im Oktober 2021 geplant. Ein Au- genmerk liegt auf der Entlastung in der häuslichen Pflege durch ein passendes Angebot an Tagespflege und ausreichend planbare Kurzzeitpflegeplätze, hierin be- steht ein Ausbaubedarf.

Ziel der ab sofort einmal jährlich stattfin- denden Kommunalen Pflegekonferenz ist es, alle Akteure zum Thema Pflege und Se- nioren zusammenzuführen.

Der dringende Bedarf an ausreichend Pfle- gekräften ist nicht erst seit der Corona Pandemie ein Thema.

Eine Aktionswoche zur Pflege findet vom 05.05. bis 12.05.2021 statt. Geplant sind beispielsweise Aktionen zum Tag „Men- schen mit Behinderung“ am 05.05.2021.

Ein Podcast zum Thema „Eine Ausbildung in der Pflege. Warum nicht?!“ der Kontakt- stelle Frau und Beruf steht unter www.frau-beruf.info/podcast zur Verfü- gung. Schüler der Pflegeausbildung ge- stalten am 11.05.2021 einen virtuellen

„Aktionstag Pflegeberufe“ und am 12.05.

2021 besteht die Möglichkeit, Fragen zum Thema Pflege bei der Hotline des Pflege- stützpunkts gemeinsam mit der AOK zu stellen. Der 1. FC Heidenheim bringt sich in diese Aktionswoche ebenfalls mit ein.

Ausführliche Informationen zu den Ange- boten im Rahmen der Aktionswoche Pflege werden auf der Homepage des Landkrei- ses Heidenheim unter www.landkreis-hei- denheim.de eingestellt.

Kreative Ideen bei der Aktion Handab- druck Heidenheim

Mit großem Engagement, viel Kreativität und bunter Farbe setzten über 300 Men- schen im Landkreis Heidenheim ein Zei- chen für eine nachhaltige und klimage- rechte Zukunft. Neben zahlreichen Privat- personen haben sich auch Personen des öffentlichen Lebens im Landkreis sowie Vereine und Schulen beteiligt. Zur gemein- samen #AktionHandabdruckHeidenheim hatte das Klimaschutzmanagement, die Bio-Musterregion Heidenheim plus und das Forum Ernährung HDH aufgerufen. Die

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim

Umwelttipp: Klimaschutz beginnt bei Abfallvermeidung

Sie möchten nachhaltiger leben und sich inspirieren lassen? Dann schauen Sie sich doch mal die Internetseiten des Kreisab- fallwirtschaftsbetriebes genauer an, und zwar unter www.abfall-hdh.de . Dort kön- nen Sie viele Anregungen und Tipps be- kommen. Ganz gleich, ob über Abfuh- termine für Restmüll, Bioabfälle, Gelber Sack, Gartenabfälle oder Altpapier. Inter- essante Infos über Problemstoffe, aber

VdK Ortsverband Niederstotzingen

Seriöse Gesundheitsinformationen im Internet

Tipps, worauf man in puncto Seriosität bei Gesundheitsinformationen im Netz achten sollte, gibt die VdK Patienten- und Wohn- beratungsstelle Baden-Württemberg: So sollten die Infos aktuell und von erwiese- nen Experten verfasst sein. Die Internet- seite müsse ein Impressum haben, aus dem der Verfasser hervorgeht. Vertrauens- würdig seien Anbieter, die keine geschäft- lichen Interessen verfolgen, wie medizi- nische Fachgesellschaften, Universitäten, gemeinnützige Stiftungen oder Einrichtun- gen des öffentlichen Gesundheitswesens.

Werbung müsse erkennbar sein. Die VdK- Patientenberatung rät auch zum Blick auf HON-Siegel oder afgis-Zertifikat. Beide Prüfsiegel kennzeichneten qualitativ hoch- wertige Websites.

Verlässlich seien beispielsweise: www.ge- sundheitsinformation.de. Anbieter ist das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dank einer VdK-BW-Kooperation mit IQWiG kann man mehr als 500 geprüfte Gesundheitsthemen auch über www.vdk- bawue.de aufrufen. Ebenso seriös seien www.patienten-information.de (Anbieter:

Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin/ÄZQ), www.gesund.bund.de vom B u n d e s g e s u n d h e i t s m i n i s t e r i u m , www.krebsinfor-mationsdienst.de (Anbie- ter: Deutsches Krebsforschungszentrum).

auch aktuelle Termine und Zeiten, wo in diesem Jahr das Umweltmobil Station macht in den einzelnen Gemeinden sind abrufbar. Klar, dass auch das kostenlose Angebot über die „virtuelle Gebraucht- börse“ stets einen Blick lohnt. Werden doch hier verschiedenste Gegenstände im Internet per Inserat verschenkt. Hier haben die Einwohner des Landkreises über den Punkt „Eintrag in die Gebrauchtbörse“, die Möglichkeit, Dinge, die sie verschenken möchten oder die sie suchen, über ein For- mular einzugeben. Wer möchte, kann zudem Fotos einstellen. Weitere Anregun- gen geben etwa ein kurzer Aufklärungsfilm über Bioabfälle oder Tipps zum Thema Kompost für den Garten, Erdenmischun- gen und Rindenmulch. Weitere Stichworte sind Container-Standorte für Gartenabfälle im Landkreis oder Glascontainer-Stan- dorte, das Geschirrmobil des Kreisabfall- wirtschaftsbetriebs oder ein eingestelltes Abfall-Lexikon. Wer möchte, kann Anträge abrufen, um etwa Schlösser für die Müll- tonnen zu bestellen oder Anlieferungser- klärungen zu Bauschutt. Zahlreiche aktualisierte Infoblätter, etwa zu Gartenab- fällen, Gelber Sack, Schrott und Alteisen, Sperrmüll, Abfallgebühren oder Elektro- geräte sind ebenso eingestellt wie Hin- weise zu Big Bags für Erdaushub und Bauschutt. Übrigens: Abfallvermeidung und Mülltrennung ist praktizierter Klima- schutz.

aus der gesamten Region eingesendeten Bilder und Plakate sind seit dem 22.04.

2021, dem Earth Day, in den Schloss Ar- kaden Heidenheim sowie in den Schaufen- stern der Innenstädte in Heidenheim, Herbrechtingen, Gerstetten, Steinheim und Giengen ausgestellt. „Wir freuen uns sehr über das große Engagement der Bürgerin- nen und Bürger. Die zahlreichen Ideen zei- gen, dass sich bereits viele Menschen in der Region für einen schonenden Umgang mit unserer Erde einsetzen und dafür aktiv einstehen“, kommentiert Landrat Peter Polta die rege Beteiligung. Welche Ideen die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises haben um nachhaltiger zu agieren, und was sie bereits dafür tun, weiß Daniela Schweikhart vom Forum Er- nährung HDH. „Unsere Auswertung zeigt, dass Verpackungen reduzieren, Radfahren, Öffentliche Verkehrsmittel nutzen und re- gional sowie saisonal einkaufen ganz oben auf der Liste stehen“, sagt sie. Auch Strom sparen, Nachhaltige Landwirtschaft, Bio- Lebensmittel einkaufen oder selbst gärt- nern sind für viele ein großes Anliegen.

Genannt wurden daneben die Bereiche Fleischkonsum reduzieren, Wasser sparen, Lebensmittelverschwendung reduzieren und Wälder und Artenvielfalt schützen. Mit der Aktion wollten die Initiatoren zum Re- flektieren, Austauschen und Handeln anre- gen. Die ersten 80 Einsendungen sind unter www.landkreis-heidenheim.de/ak- tion_handabdruck einsehbar.

Hintergrundinfos:

Der Earth Day ist ein weltweiter Aktionstag, an dem Aktionen zum Schutz der Umwelt und im Zeichen der Nachhaltigkeit stattfin- den. Er findet bereits seit über 50 Jahren statt. Die Organisation des Earth Days ver- steht sich als neutraler Player, der eine Bühne für Dialog und Initiativen bieten möchte.

Der „Handabdruck“ als Symbol steht für positive Veränderung. Im Gegensatz zum

„Fußabdruck“, der meist die Belastung der Umwelt symbolisiert, steht der Handab- druck für die Vergrößerung des eigenen Beitrags zur Nachhaltigkeit durch Aktion.

In der Aktion steht Handabdruck folglich für positive Veränderung, für ein bewusstes Verbinden miteinander und für aktives Mit- gestalten.

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Wichtige Rufnummern

Feuerwehr/Polizei/Rettungsdienst 112

Polizeiposten Sontheim 07325/919003 Giftnotrufzentrale 0761/19240 Ärztliche Notfallpraxis 07321/480050 Störungsdienst Wasser 0172/9209416 Kläranlage Niederstotzingen 07325/3486

oder 0172/9935061 Störungsdienst Strom und Gas

Netzleitstelle SWU-Netze, Ulm 0731/60000

SONSTIGES

PAN - Privates Alten- und

Pflegehaus Niederstotzingen 07325/950-0 Hilfe- & Pflege zu Haus GmbH 07321/971601 Kirchliche Sozialstation

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