Bergische Universität
Wuppertal
24. Februar 2014
Betriebsausgabenbegriff
Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.
§ 4 Abs. 4 UStG
Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG:
Ausgaben sind in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie geleistet worden sind
Ausnahmen
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, z.B. Mieten, Leasinggebühren u.ä.
Anlagengüter sind über die AfA abzugrenzen
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Betriebsausgabenproblem bei der BUW
Zuordnung von Gegenständen
Ermittlung von „indirekten“ Personalkosten
Ermittlung von „direkten“ Personalkosten
Anlauf- oder Vorlaufkosten
Overheadkosten
Grundsätzliches aus Sicht der Finanzverwaltung zu den BA
Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben der Hochschule § 34 AO im steuerlichen Bereich
Erklärungspflichten aus den Einzelsteuergesetzen
Mitwirkungspflichten der Beteiligten § 90 AO
Auskunftspflicht der Beteiligten § 93 AO
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Lösungsansätze
Personalkosten
Stundenzettel
-- wissenschaftl.
Personal
-- nichtwissen-
schaftl. Personal
Sachausgaben
Zuordnungs-
entscheidung mit periodengerechter Prüfung
„Wer schreibt, der…“
Kostenmodell der
BUW für Overhead
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BgA und Kapitalertragsteuer
Verdeckte Gewinnausschüttung
Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung
Veranlassung durch Gesellschaftsverhältnis
Ohne Gewinnverteilungsbeschluss
Auswirkung auf den „Gewinn“
Geeignet sein, beim Empfänger eine Einnahme aus Kapitalvermögen zu sein
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Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG
Größenabhängige Merkmale i.S.d.
§ 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG
• Umsätze> 350.000 € im Kj.
oder
• Gewinn > 30.000 € im Wj.
Bilanzielle Gewinnermittlung für den unterhaltenen BgA
• aufgrund außersteuerlicher Verpflichtung für BgA (z.B.
EigBges), (§ 140 AO) oder
• freiwillig
BMF v. 09.02.2012
Bilanzierung für Gesamthaushalt (kommunale/ Staatliche Doppik) schließt Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG für Gewinnermittlung BgA nicht aus!
Anwendungsbereich
Ausschüttungsfiktion des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Regiebetrieb
Phasengleicher Bezug Kapitalertrag i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG und Gewinns aus BgA i.S.d. § 4 Abs. 1 KStG
Unmittelbar zum Schluss des Wj.
Untrennbarer Bestandteil des Kernhaushalts, Grundsatz der Gesamtdeckung
BFH v. 11.07.2007 I R 105/05 BFH v. 23.01.2008 I R 18/07
„Zufluss“ der Kapitalerträge
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Regiebetrieb:
phasengleiche Vereinnahmung
Gewinntransfer = Leistung i.S.d. § 27 KStG Zufluss
Kapitalertrag
31.12.2007
2007 2008
Einlagen 07 Gewinn 07 31.12.2006
Verprobung Bestand steuerliches Einlagekonto
Eigenbetrieb:
nachgelagerte Überführung in Allgemeinhaushalt
Zufluss Kapitalertrag
Einlagenrückgewähr
Verdeckte Einlage
Vermögensvorteil, d.h. entweder Erhöhung Aktivposten oder Minderung Passivposten
Veranlassung durch Gesellschaftsverhältnis
Keine gesellschaftsrechtliche Einlage
Keine Gewinnauswirkung zulässig
Bewertung grundsätzlich mit dem Teilwert
Beispielrechnung für Steuerbelastung Annahmen:
Sachausgaben 60.000 €
Personakosten 60.000 €
Overheadsatz 50% der Personalkosten = 30.000 €
Gewinnzuschlagsatz 4% = 6.000 €
Hieraus ergibt sich ein Gesamtumsatz in Höhe von 156.000 €.
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Berechnung KSt und GewSt
Gewinn nach Projektabschluss 6.000,00 € Körperschaftsteuer 15%
900,00 €
Solidaritätszuschlag 5,5% 49,50 €
Gewerbesteuermessbetrag 210,00 €
Kapitalertragssteuer
ausschüttbarer Gewinn 4.021,50 €
KapESt 15%
603,23 €
Solidaritätszuschlag 5,5% 33,18 €
Gesamtbelastung: 2.614,90 €
Relative Belastung des Gewinns:
43,58%
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Vorsteuerabzug bei Hochschulen
BMF-Schreiben vom 02.01.2014 - IV D 2 – S7300/12/10002
„3 Sphärentheorie“
Unternehmerischer Bereich
Unternehmensfremde Tätigkeiten
Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten