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Personalrat Der Personalrat GHWRGS beim SSA Mannheim Augustaanlage Mannheim

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Academic year: 2022

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ÖPR Rechenschaftsbericht 2019

Teilpersonalversammlungen im SSA Mannheim

Mit dem Tätigkeitsbericht legen wir Rechenschaft über unsere Arbeit ab, möchten Sie in die Themen, die uns beschäftigen, einbinden und über wichtige Vorgänge informieren.

1. Aufgabengebiete und Termine seit September 2018

 1300 schriftliche Eingänge seit Beginn des aktuellen Schuljahres (Mails/schriftliche Anfragen an den ÖPR bis März 2019)

 Zusätzlich ca. 150 schriftliche Anträge auf Unterstützung bei Versetzungen (mit mehreren hundert schriftlichen Anfragen zur Vorabberatung verbunden)

 300 Eingänge im Bereich der Mitbestimmung zu Fortbildungen Zahlreiche Auswärtstermine:

 Teilnahme an Terminen in GLKen oder Dienstbesprechungen an Schulen

 Begleitung zu Konfliktgesprächen

 Teilnahme an Funktionsstellenverfahren für Fachlehrkräfte

 Teilnahme an Funktionsstellenverfahren für Konrektorate

 Amtseinführungen

 Verabschiedungen in den Ruhestand

 Monatsgespräche mit der Amtsleitung

 ÖPR Sitzungen

 Vorstandssitzungen

 telefonische und persönliche Beratung innerhalb und außerhalb der Sprechstunden

 Teilpersonalversammlungen SBZ/Inklusion und Arbeitnehmer/innen

 Teilnahme an Sprengelsitzungen

 Arbeitsgruppentreffen ÖPR/ BPR; ÖPR/HPR

 AGS Ausschusssitzungen

 Organisation und Durchführung der Teilpersonalversammlungen SBBZ/Inklusion, Arbeitneh- mer_innen.

Personalrat

Der Personalrat GHWRGS beim SSA Mannheim Augustaanlage 67 ▪ 68165 Mannheim

personalrat@ssa-ma.kv.bwl.de

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2 2. Unterrichtsversorgung

Der Lehrkräftemangel hat Auswirkungen auf viele Bereiche in unserer Tätigkeit.

Die Unterrichtsversorgung aufrecht zu erhalten ist eine große Herausforderung im Schulalltag. Gerade bei zeit- gleich eintretenden mehreren kurzfristigen Ausfällen kommen die Schulleitungen und das Kollegium in Not.

Das KM hat ein Maßnahmenpaket zur Sicherung der Unterrichtsversorgung verabschiedet:

Teilzeitanträge und Anträge auf Beurlaubung sind hinsichtlich der Dringlichkeit zu prüfen und restriktiver zu genehmigen, Möglichkeit des Einsatzes von Pensionär_innen über die Altersgrenze hinaus (+ 10% mehr Ge- halt); gezielte Ressourcensteuerung des im System befindlichen Personals (der Beamte folgt der Stelle: Abord- nungen, Versetzung aus dienstlichen Gründen); frühere Einstellungsverfahren und Ausweitung der schulschar- fen Verfahren, um Lehrkräfte frühzeitig zu binden; Qualifizierung von Gymnasiallehrkräften zur Lehrbefähigung GS und auch Sekundarstufe 1; Flexibilisierung des Freistellungsjahres…

Des Weiteren wird nun regelmäßig erhoben, wieviel Unterricht ausfällt. Eine Entlastung bringt dies den be- troffenen Schulen nicht.

3. Personalmaßnahmen: Versetzung/ Abordnungen (im Zeichen schlechter Unterrichtsversorgung)

Versetzungen:

Der Lehrkräftemangel wirkt sich auch auf die diesjährige Versetzungsrunde aus. In diesem Schuljahr haben sich die Bedingungen geändert.

• Es gibt weiterhin Probleme bei den Freigaben bei WEG- Versetzungsanträgen an schwer nachzubesetzenden Stellen vor allem im ländlichen Raum und an herausfordernden Standorten (GTS, GMS, Brennpunktschulen).

• der Mangel an Sonderpädagogen, zukünftig auch an Grundschullehrkräften kann nicht aus dem Bestand aufgefangen werden.

• Keine ausreichende Lehrerreserve, eine hohe Anzahl von Nichterfüllern musste eingestellt.

• Weiterhin Wartezeiten bei Aufnahme in stark nachgefragten Regionen.

Aktuell befinden sich … Datensätze in der SSA internen Versetzungsliste, die wir alle hinsichtlich der Dringlich- keit nach sozialen Kriterien, Einsatzwünsche und konkurrierenden Anträgen prüfen.

Knapp ¼ der Lehrkräfte hat den ÖPR beteiligt und um Unterstützung gebeten. Hier werden für jeden Einzelfall Gespräche mit dem SSA geführt.

Aufgrund des Lehrkräftemangels werden die Freigaben nicht mehr so großzügig verteilt, da jeder Bereich der Schulverwaltung seine Lehrkräfte halten möchte.

Zuständig im ÖPR sind Jörg Götz-Hege, Ute Sendner, Timo Haas, Simon Glockner und Stefan Köhler.

Tendenzen können ab Ende Juni kommuniziert werden.

Versetzungsanträge mit der Bitte um Unterstützung bitte an Jörg Götz-Hege.

Abordnungen und Bestellung zur Krankheitsreserve:

Die Erfahrungen aus den Personalplanungen der letzten Jahre zeigen, dass es außerordentlich wichtig ist, alle Verfahrensschritte bei Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen einsichtig zu machen. Das setzt breite Information in den Lehrerkollegien und nachvollziehbare Entscheidungsschritte voraus. Bei der Entscheidung, ob eine Versetzung oder Abordnung als geeignete Maßnahme vorgenommen werden soll, ist die mittelfristige Versorgungssituation der abgebenden und aufnehmenden Schule ein wichtiges Kriterium.

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Mit der im vergangenen Jahr abgeschlossenen Dienstvereinbarung und den zwei beigefügten Anhörungsbögen (1. KV-Benennung (= Formblatt KV) sowie 2. Abordnung / Abordnung Inklusion / Versetzung aus dienstlichen Gründen (= Formblatt ABO/VERS) soll Transparenz hinsichtlich des Auswahlverfahrens der zu versetzenden bzw. abzuordnenden Lehrkräfte geschaffen werden.

Um dies sicherzustellen, ist eine offene Kommunikation zwischen Schulamt, Schulleitung und betroffenen Lehr- kräften notwendig. Die Herauslösung einer Lehrkraft aus einem Lehrerkollegium muss aus der jeweiligen kon- kreten Gegebenheit verantwortet werden.

4. Hoher Bedarf an Vertretungsreserve und daraus resultierend Bedarf an Mehrarbeit (MAU):

Wir haben einen Lehrermangel, landesweit vor allem an GS, an SBBZen und im ländlichen Raum. Weder der Personalrat noch das Schulamt können dieses Problem lösen.

Schwangerschaften, Krankheitswelle und Fortbildungswünsche führen zu Vertretungsbedarfen.

Daher ist durch die Schulleitung angeordnete Mehrarbeit ein Mittel, um die Unterrichtsversorgung zu gewähr- leisten. Dies führt zu einer hohen Belastung von Lehrkräften, vor allem an Grundschulen und Ganztagesschu- len, da von diesen eine Verlässlichkeit erwartet wird.

Um hier eine einheitliche Regelung zu ermöglichen und Handlungssicherheit zu schaffen, haben wir mit dem SSA eine Dienstvereinbarung getroffen.

Jede gehaltene und nicht dokumentierte Mehrarbeit, die weder vergütet noch durch Freizeit ausgeglichen wird, verdeckt die schlechte Unterrichtsversorgung.

5. MAU (neue Dienstvereinbarung)

Die Rahmendienstvereinbarung wurde verfasst, um den Schulleitungen und Kollegien Handlungssicherheit im Umgang mit Anordnung und Vergütung von Mehrarbeit zu geben. Alle hier ausgeführten Darlegungen regeln, unter welchen Bedingungen Mehrarbeit angeordnet und vergütet wird. Sofern darüber hinaus innerhalb der Schulen des SSA Mannheim keine weitergehenden Regelungen getroffen werden, erübrigt sich eine Einführung des Beteiligungsverfahrens des ÖPR im Einzelfall.

6. Die Inklusion:

Die Inklusion: Zahlen 2018/19

• Anzahl IN Schüler insgesamt: 1065 (+ 32)

• 26 IN LK der allg. Schule (+ 9)

(an allg. Schulen versetzte oder eingestellte SoL)

589 IN LWS der allg. Schule (+ 147)

(an allg. Schulen versetzte oder eingestellte SoL)

• Anzahl der IN LWS von privaten SBBZ an allg. Schulen: 228 (+ 117)

213 LK in IN (+ 1)

von öfftl. SBBZ an allg. Schulen für die Inklusion abgeordnet

• Anzahl der IN LWS: 2983; Ø 2,8 (+ 672)

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ca. 72 % der sonderpäd. LWS in der Inklusion über ABO von den SBBZ (- 4 %) ca. 20 % der LWS von „hauseigene“ Sonderpädagogische LK der allg. Schulen (+ 1 %) ca. 8 % der LWS von privaten SBBZ (+ 4 %)

Beim Lehrpersonal sieht es anders aus:

89 % der LK vom SBBZ (- 3,5 %) 11 % von der allg. Schule (+ 3,5 %)

1065 Kinder werden aktuell im SSA Mannheim inklusiv beschult.

Eine Verbesserung der Ausstattung ist aufgrund des Lehrkräftemangels kaum zu erwarten.

Das KM ermöglicht Qualifizierungslehrgänge (Hola 2 und 4). Allerdings bisher nicht für GS Lehrkräfte.

7. Beteiligungsverfahren des ÖPR: Spannungsfelder

Seit Beginn des Schuljahres beschäftigen wir uns auf vielen Ebenen mit der Problematik des hohen Vertre- tungsbedarfs an Schulen. Jede Schule versucht hier geeignete Konzepte zu entwickeln, um im Falle eines Aus- falles die Vertretung organisieren zu können. Besonders für die Grundschulen und die Ganztagesschulen ist die verlässliche Unterrichtszeit bei hohen Ausfällen kaum zu gewährleisten.

In unserem ÖPR Info zu MAU haben wir darauf hingewiesen, wann wir als ÖPR zu beteiligen sind.

Da es bis vergangene Woche in unserem Schulamt keine Dienstvereinbarung zwischen SSA und ÖPR gab, die die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Anordnung von Mehrarbeit regelt, kam es zu Situationen in de- nen wir mit einzelnen Schulen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine gesetzeskonforme Einigung finden mussten, wenn diese zur Vertretungssicherung Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienste eingeführt hatten.

Dies ist für alle Beteiligten zeitintensiv und konfliktär.

Daher freue ich mich, dass nun die Dienstvereinbarung MAU am 11.04.2018 gemeinsam mit der Amtsleitung abgeschlossen wurde.

Diese wird sowohl für die Schulleitungen als auch für die Kollegien Klarheit und somit Handlungssicherheit bieten.

Ebenso klären wir aktuell mit dem Fachbereich Unterrichtsversorgung die Abläufe bei Abordnungen und Bestel- lungen zur Vertretungsreserve neu. Auch hierzu wurde eine Rahmendienstvereinbarung abgeschlossen.

Weitergehend möchte ich Sie noch auf die wichtige Möglichkeit der Mitbestimmung im Rahmen der GLKen aufmerksam machen.

Konferenzrecht: Kolleginnen und Kollegen wenden sich oftmals im Zusammenhang mit Problemen an den Personalrat, die sie eigentlich selbst an der Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf der Basis des Konferenz- rechts lösen könnten und sollten. Die Konferenzordnung sieht umfassende Informationsrechte vor. Zu vielen Bereichen können Anträge gestellt und Empfehlungen ausgesprochen werden. Fordern Sie diese Rechte ein.

Auf der anderen Seite möchten wir auch die Schulleitungen ermuntern, Transparenz herzustellen und das Kol- legium in die Pflicht zu nehmen, mitzuwirken und mitzuentscheiden.

Der ÖPR kommt gerne an Schulen und informiert zu diesem Thema. Bitte laden Sie uns ein.

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8. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Auch beim Arbeits- und Gesundheitsschutz hat der Personalrat Überwachungs- und Beteiligungsrechte. Für die Schulleitungen ist Gesundheitsschutz Führungsaufgabe! Der Personalrat ist in regelmäßigen Arbeitsschutzaus- schusssitzungen im Schulamt vertreten, in denen über geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beraten wird.

9. Fortbildung:

Politik fordert Qualität! Qualität braucht Fortbildung! Aktuell gibt es eine große Umstrukturierungsmaßnahme im KM und die Gründung neuer Institute (siehe Bericht BPR).

Erörterung mit dem Fachbereich Fortbildung: Schulen können Bedarfe und Wünsche an Schilf und Abrufveran- staltungen melden. Diese werden bedient (zuständig: Herr Mail).

Es kam in diesem Schuljahr zum Abschluss einer überarbeiteten Dienstvereinbarung zu Kriterien der regionalen Lehrkräftefortbildung.

Der ÖPR ist zu bei Nichtfreigabe eines Fortbildungswunsches zu informieren. Der Grund der Nichtzustimmung durch die SL muss kurz mitgeteilt werden. Bei Problemen in dieser Frage wenden Sie sich bitte an den ÖPR (Herrn Stefan Bechtold).

Es gab ein weiteres Einigungsstellenverfahren im HPR, bezüglich Fobi am WE und in den Ferien. Das KM argu- mentiert immer wieder damit, dass Schulleitungen und Lehrkräfte zurückmelden, dass Sie lieber in der unter- richtsfreien Zeit mehrtägige Fortbildungsangebote wünschen.

10. Fachlehrkräfte

Im Februar 2019 hat das SSA Mannheim insgesamt 9 Funktionsstellen für Fachlehrkräfte (A11+Amtszulage bzw.

EG10+Amtszulage) im Amtsblatt "Kultus und Unterricht" ausgeschrieben.

Die amtliche Bezeichnung dieser Stellen lautete:

- Fachoberlehrer als Fachbetreuer / Fachoberlehrerin als Fachbetreuerin (7) - Fachoberlehrer als Stufenleiter / Fachoberlehrerin als Stufenleiterin (2) Diese teilen sich in folgende Bereiche auf:

-> 2 Stellen im GS-Bereich -> 4 Stellen im Sek 1-Bereich -> 3 Stellen im Bereich der SBBZ

Stefan Bechtold, selbst Fachlehrkraft, wird das gesamte Bewerberverfahren stellvertretend für das ÖPR- Gremium verfolgen. Die Ausschreibungen und das Verfahren entsprachen den Vorgaben und die Bewerber- übersichten wurden dem ÖPR transparent dargelegt.

12. Teil PV SBBZ/ Inklusion

Es gab Nachfragen, warum es zur Schulart GMS keine Anträge gibt. Hierzu möchte ich darauf verwei- sen, dass wir im Herbst eine gesonderte Teilpersonalversammlung für GMSen hatten.

Die dort behandelten Anträge behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit und können auf der Home-

page eingesehen werden.

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Örtlicher Personalrat (GHWRGS) für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Büro und Sprechstunde:

Örtlicher Personalrat (ÖPR) Staatliches Schulamt Mannheim

Donnerstag: 14:00-15:30 Uhr (Beamt_innen) Mittwoch: 14:00-15:30 Uhr (Arbeitnehmer_innen) Mail: Personalrat@ssa-ma.kv.bwl.de

Tel: 0621 2924108

ÖPR Infos, Anträge und Rückmeldungen zu den PVen, sowie der ausführliche Rechenschaftsbericht sind ein- gestellt auf der Homepage des Staatlichen Schulamtes:

www. schulamt-mannheim.de Link „Örtlicher Personalrat“

Postadresse:

Personalrat

Staatliches Schulamt Mannheim Augustaanlage 67

68165 Mannheim Tel. 0621 29241-08

Vorsitzende: Ricarda Kaiser Ricarda.kaiser@ssa-ma.kv.bwl.de Tel: 0621 2924167

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