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Wie läuft ein Subventionsverfahren ab?

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Academic year: 2022

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Wie läuft ein Subventionsverfahren ab?

Die Anträge können seit 1.1.2021 nur mehr mittels Online-Antrag eingereicht werden.

Wichtig ist, dass die Ansuchen gemäß den aktuellen Vereinsstatuten korrekt unterschrieben sind. Die Unterzeichnung der Anträge erfolgt per Handysignatur oder Bürgerkarte. Nähere Informationen zur Handysignatur finden Sie unter:

https://www.handy-signatur.at/hs2/.

Ab 1.3.2021 werden alle Anträge an die Stadt Innsbruck (Kultur, Sport, Bildung etc.) im zentralen Eingang auf ihre formale Richtigkeit überprüft. Sind die formalen Kriterien (z.B. korrekte Unterschrift) nicht erfüllt, wird der Antrag automatisch abgelehnt und der Förderwerber per Mail davon in Kenntnis gesetzt. Ist alles korrekt, wird der Antrag an die zuständige Fachdienststelle zur inhaltlichen Prüfung weitergeleitet.

Nun kommt das Kulturamt als inhaltliche Prüfstelle ins Spiel. Alle Anträge werden unabhängig von der Art des Projektes oder der Höhe der Förderung eingehend begutachtet. Je vollständiger und ausführlicher die Unterlagen vorliegen (z.B.

Projektplan, Zeitplan, Finanzplan), desto rascher und unkomplizierter erfolgt die Abwicklung. Wichtig ist auch, dass die Vorgaben der Subventionsordnung (https://www.innsbruck.gv.at/subventionsordnung) der Stadt Innsbruck erfüllt werden.

Seitens des Kulturamtes wird auf Basis der vorgelegten Unterlagen ein Amtsvorschlag über die Höhe der Subvention erstellt.

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer Subvention!

Anträge bis zu EUR 3.000 können direkt von der politischen Ressortführenden behandelt werden. Anträge über EUR 3.000 werden dem Kulturausschuss zur Begutachtung über die Höhe der Förderung vorgelegt. Der Kulturausschuss gibt die Anträge mit den Empfehlungen über die Förderhöhe an den Stadtsenat oder Gemeinderat zur Entscheidung weiter.

Die Termine für die Kulturausschusssitzungen sowie die Einreichfristen werden auf der Homepage der Stadt Innsbruck im Bereich Kultursubventionen bekanntgegeben.

Anträge, die nach der vorgegebenen Frist eintreffen, können erst im übernächsten Kulturausschuss behandelt werden. Wird im Kulturausschuss über den jeweiligen Antrag einstimmig oder mehrheitlich positiv entschieden erfolgt die finale Beschlussfassung entweder:

Im Stadtsenat: bis EUR 10.000 oder

Im Gemeinderat: über EUR 10.000

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Wichtig: Es werden alle Anträge eines Förderwerbers im Jahreslauf kumulativ behandelt

(Bsp. Der erste Antrag im Jänner belief sich auf EUR 3.000 und wurde in der vollen Höhe von der Ressortführenden genehmigt. Nun wird ein zweiter Antrag mit EUR 2.500 eingereicht. Dieser muss nun dem Kulturausschuss vorgelegt werden. Im Falle einer positiven Bewertung kommt dieser Antrag in den Stadtsenat, weil EUR 3.000 + EUR 2.500 = EUR 5.500)

Im Falle einer Ablehnung des Förderantrages erhalten die FörderwerberInnen die Absage in möglichst kurzer Zeit. Im Falle einer positiven Beurteilung erfolgt die Zusage nach der Beschlussfassung in Stadtsenat oder Gemeinderat.

Referenzen

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