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Academic year: 2022

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Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 06 vom 06. Februar 2020 1

Politische Rechte

Landratsbeschlüsse, rechtskräftig

Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist keine Abstimmungsbegehren eingereicht worden sind, hat die Landeskanzlei am 31. Januar 2020 folgende im Amtsblatt vom 5. Dezember 2019 publizierten Landratsbeschlüsse als rechtskräftig erklärt:

– Projekt Cybercrime (Ausgabenbewilligung; Änderung des Dekrets zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung [Dekret EG StPO]; Beantwortung Postulat 2017/186 «Kantonale Strategie Cyber- Kriminalität») (2017-186)

– Kantonsspital Baselland (KSBL): Weiteres Vorgehen nach Ablehnung des Staatsvertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG (USNW AG) und Wandlung der beiden Darlehen (2019-167)

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Finanzreferendum – Frist 2. April 2020

Der Landrat hat am 30. Januar 2020 beschlossen:

– Ausgabenbewilligung zur Mitfinanzierung von tagesklinischen Strukturen in der psychiatrischen Versorgungskette vom 1. Januar 2020 bis zum 31.

Dezember 2022 (2019-698)

Für die Behandlungen von Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft in psychiatrischen Tageskliniken wird abgestützt auf § 16 SpiVG für die Jahre 2020 – 2022 eine neue einmalige Ausgabe von CHF 7’968’000 bewilligt.

– Ausgabenbewilligung für die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen (GWL) des Kantonsspitals Baselland für das Jahr 2020 (2019-792)

Für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen und besonderen Leistungen des Kantonsspitals Baselland wird für das Jahr 2020 eine neue einmalige Ausgabe von CHF 13'000'000 bewilligt.

Diese Beschlüsse unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 2. April 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

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2 Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft 06 vom 06. Februar 2020

Gesetzesreferendum – Frist 2. April 2020

Der Landrat hat am 30. Januar 2020 beschlossen:

– Taxigesetz: Geltungsbereich präzisieren; (2018-390)

Die Gesetzestexte können unter http://www.bl.ch/referenden auf dem Internet eingesehen oder bei der Landeskanzlei, Tel. 061 552 50 08, bestellt werden.

Dieser Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 2. April 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Gesetzes- und Finanzreferendum – Frist 2. April 2020 Der Landrat hat am 30. Januar 2020 beschlossen:

– Energieförderprogramm «Baselbieter Energiepaket»: Anschlussfinanzierung nach Ablauf Verpflichtungskredit 2009/200 – Ausgabenbewilligung und Anpassung kantonales Energiegesetz (2019-457)

Den Änderungen des kantonalen Energiegesetzes vom 16. Juni 2016 wird zugestimmt.

Für die Finanzierung der in diesem Gesetz vorgesehenen Energieförderbeiträge wird eine neue einmalige Ausgabe «Baselbieter Energiepaket» von CHF 30 Mio. bewilligt.

Die Gesetzestexte können unter http://www.bl.ch/referenden auf dem Internet eingesehen oder bei der Landeskanzlei, Tel. 061 552 50 08, bestellt werden.

Dieser Beschluss unterliegt den Bestimmungen von § 31 Absatz 1 Buchstaben b und c der Kantonsverfassung über das fakultative Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 2. April 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

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