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Erlass einer Bestimmung zur Ausrichtung der Abgeltung aus dem Ertrag der

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Academic year: 2022

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Schweizerische Eidgenossenschaft Confëdëration suisse

Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bern, 4. Oktober 2021

Adressat/in :

die Kantonsregierungen

Änderung der Tierseuchenverordnung:

Eröffnung

des Vernehmlassungsverfahrens

Sehr geehrte Frau Präsidentin

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Regierungsmitglieder

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt zur Änderung der Tierseu- chenverordnung bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizeri- schen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschwei- zerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen ein Vernehm-

lassungsverfahren durch .

Wir laden Sie ein, uns Ihre allfälligen Bemerkungen bis am 31. Januar 2022

zukommen zu lassen

Die Änderung bezweckt insbesondere die Anpassung an das neue Tiergesundheits- recht der EU und hat namentlich folgende Inhalte:

Neuaufnahme verschiedener Tierseuchen in die TSV oder Umteilung bestehen- der Tierseuchen in eine andere Kategorie

Generelle Verschärfung der Massnahmen beim Ausbruch einer hochanste-

ckenden Seuche (Sperre von Tier-, Personen- und Warenverkehr)

Erlass einer Regelung zur Kennzeichnung von Alt- und Neuweltkameliden

Erlass einer Bestimmung zur Ausrichtung der Abgeltung aus dem Ertrag der

Schlachtabgabe an die Kantone für ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem

nationalen Überwachungsprogramm

Erlass einer Bestimmung, die es der Kantonstierärztin oder dem Kantonstierarzt erlaubt, bei einem Ausbruch der Afrikanischen oder der Klassischen Schweine- pest bei Wildschweinen u.a. den Zugang zu bestimmten Waldgebieten zu ver- bieten oder zu beschränken

• Ausbau der Regelungen für Aquakulturbetriebe betreffend Registrierung und Bestandeskontrolle

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Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden über die Internetadresse:

Vernehmlassunqen laufend (admin.ch).

Wir sind bestrebt, die Dokumente im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) barrierefrei zu publizieren. Wir ersuchen Sie daher, Ihre Stellung-

nahmen, wenn möglich, elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) innert der Vernehmlassungsfrist an folgende Email-Adresse zu sen-

den

vernehmlassunqen@blv.admin.ch.

Im Hinblick auf allfällige Rückfragen bitten wir Sie zudem, die bei Ihnen zuständigen Kontaktpersonen und deren Koordinaten anzugeben.

Zur Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen Frau Franziska Hostettler (Tel. 058

462 12 00; E-Mail: franziska.hostettler@blv.admin.ch) gerne zur Verfügung.

Für Ihre wertvolle Mitarbeit danken wir Ihnen.

Freundliche Grüsse

Alain Berset Bundesrat

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