nalen Zahlen und Entwick- lungen beeindrucken lassen.
Sie wiederholen die alten Ar- gumente: Es ginge nur um etwa 100 Paare im Jahr, um wenige Indikationen, und man könne sowieso nur auf eine bestimmte Krankheit hin untersuchen.
Tatsache ist aber mittlerwei- le, dass in den Ländern, in de- nen PID erlaubt ist, ständige Ausweitungen zu beobachten sind:
✁Aus den Zahlen der Euro- pean Society of Human Re- production (ESHRE) geht hervor, dass bereits heute in der Mehrzahl der PID- Durchführungen ein Scree- ning nach numerischen Chro- mosomenabweichungen durchgeführt wird. Wenn schon PID, dann möchte man mehr sehen als nur das ange- fragte Merkmal. Auch syn- chrone Untersuchungen auf monogenetische Merkmale sind technisch nicht ausge- schlossen.
✁Geschlechtswahl mit der Begründung des „family balancing“ wird bereits in drei Zentren der USA ange- boten und – wie die Zahlen von ESHRE nahe legen – in Europa bereits in Einzelfäl- len praktiziert.
✁Seit August 2001 ist in Großbritannien sogar die zweckbestimmte Auswahl ei- nes Embryos als Blut- und Gewebespender für ein er- kranktes Geschwisterkind er- laubt, nachdem dies im Jahre 2000 erstmals in den USA praktiziert worden war.
Vor diesem Hintergrund wei- terhin für eine Legalisierung der PID mit der Beteuerung der Einhaltbarkeit strenger Restriktionen einzutreten, halte ich für wenig überzeu- gend. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wer heute für die Erlaubnis der PID ein- tritt, muss wissen, dass sich international bisher keine Restriktion als stabil erwie- sen hat.
Nachzulesen ist dies auch in dem am 14. Mai der Öffent- lichkeit übergebenen Bericht der Enquete-Kommission
„Recht und Ethik der moder- nen Medizin“, in dem unter
anderem deshalb dem Bun- destag mit 16 zu 3 Stimmen empfohlen wird, das Verbot der PID in einem zukünfti- gen Fortpflanzungsmedizin- gesetz festzuschreiben.
Dr. Michael Wunder,Mitglied der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin des Deutschen Bundestages, Himmelstraße 26, 22299 Hamburg
Hilfe bei Flügen
Zu den Leserbriefen in Heft 12/2002, die sich auf den Beitrag
„Luft als rechtsfreier Raum“ von Birgit Hibbeler in Heft 5/2002 bezo- gen:
Brisantes Thema
Bislang hat die BÄK auf das Thema noch nicht reagiert.
Stattdessen habe ich per E-Mail eine Vielzahl von Zu- schriften bekommen, deren
Inhalt sehr meinen Erfahrun- gen ähnelt.
Auch wenn die Behandlung eines Patienten auf einem Flug dem einen oder anderen Kollegen als Herausforde- rung erscheinen mag, ist die Erfahrung einer nur notdürf- tigen Behandlungsmöglich- keit mit mangelndem Equipe- ment und unter rechtlich fragwürdigen Bedingungen meistenteils verzichtenswert.
Es besteht nun seit wenigen Tagen die Möglichkeit, dass sich eine renommierte und seriöse Fernsehsendung mit dem Thema befasst. Aller- dings ist es hierzu notwendig, dass wir Kolleginnen und Kollegen finden, die bereits mit Regressansprüchen nach Hilfeleistungen in der Luft konfrontiert worden sind.
Ich bitte daher erneut um Zuschriften und Fallbeispiele in entsprechender Hinsicht unter >[email protected]<.
Mein Anliegen ist es, die Ärz- teschaft für dieses brisante Thema zu sensibilisieren und vor allem die verantwortli- chen Stellen dazu zu bringen, fachlich und rechtlich ein- wandfreie Voraussetzungen zu schaffen.
Jörg Karst,Kronenstraße 55–58, 10117 Berlin
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 23½½½½7. Juni 2002 AA1603
B R I E F E
Anonym
Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen.Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und voller Anschrift gebracht. Nur in besonderen Fällen können Brie- fe ohne Namensnennung publiziert werden – aber nur dann, wenn intern bekannt ist, wer geschrieben hat. DÄ
Vorschlag
Leider habe ich den Artikel und die Briefantworten dazu erst verspätet gelesen, fühle mich dadurch aber sehr ange- sprochen, weil ich selber schon mehrfach in ähnliche Situationen bei Flügen ge- kommen bin.
Hier nun ein Vorschlag für eine eventuell raschere Ver- besserung der Situation für mitreisende Ärzte, da erfah- rungsgemäß Absprachen der verschiedenen Fluggesell- schaften bezüglich standardi- sierter Notfallausrüstung und versicherungsrechtlicher Abdeckung der Hilfe leisten- den Ärzte auf sich warten lassen.
Die Rechtsabteilung der Bundesärztekammer sollte einen englischsprachigen Text (Waiver) entwerfen und diesen im Deutschen Ärzte- blatt veröffentlichen.
Dieser „waiver“ entspräche einem Vertrag, der bei Be- darf vor Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit an Bord von Flugzeugen, unabhängig davon, in welchem Land oder ob über internationa- lem Luftraum (Flaggen- recht) sich das Flugzeug be- findet, erst vom Piloten als Vertreter der Airline unter- schrieben werden sollte und diese damit alle rechtlichen, finanziellen und sonstigen Haftungsansprüche gegen- über dem Hilfe leistenden Arzt übernimmt. Darin könnten auch Vereinbarun- gen über die Vergütung der ärztlichen Hilfeleistung ent- halten sein.
Dieses Verfahren würde wohl auch dazu führen, dass sich die Fluggesellschaften schneller auf entsprechende Standards festlegen würden.
Dr. Dorothea Hiller,Lange Straße 20, 96047 Bamberg
Verordnungsverhalten“ indi- viduell honoriert werden soll. Diese Vereinbarung ist aus wenigstens zwei Grün- den skandalös. Zum einen werden nur Einsparungen im Vergleich zu den Vor- quartalen honoriert, sodass gerade die bisher sparsamen Verordner, die keinen Spiel- raum „nach unten“ mehr ha- ben, von der Vergünstigung ausgenommen werden. Zum anderen wird unter den Ärz- ten der Druck verstärkt, ge- rade „billigere“ Patienten zu bevorzugen und die „teu- ren“ aus den Praxen zu drängen. Diese Vereinba- rung ist so unethisch und auch unausgegoren, dass wir leidgeprüften Vertragsärzte so etwas zwar von Gesund- heitspolitikern oder Kassen- vertretern erwartet hätten, nicht jedoch von unserer (angeblichen) Interessenver- tretung.
Dr. med. Reinhard Kennemann, Ückendorfer Straße 51, 45327 Essen
Arzteinkommen
Zu dem Beitrag „Den Spaß an der Arbeit verloren“ von Samir Rabba- ta in Heft 15/2002:
Psychotherapeuten unerwähnt
. . . Bei den Fachgruppen sind die Ärzte für Psycho- therapeutische Medizin, kurz die Psychotherapeuten (ob ärztlich oder psycholo- gisch), nicht aufgeführt.
Keine für mich erkennbare Begründung! Ist es die, dass dann dort peinlicherweise schwarz auf weiß stünde, dass das monatliche Netto der Psychotherapeuten noch weit unter dem Netto der Allgemeinärzte liegt?
Mich beeindruckt der Ein- kommensverlust anderer Arztgruppen so lange über- haupt nicht, solange ich bei einer Arbeitszeit von über 40 Stunden pro Woche am Monatsende nur ein Netto von circa 1 200 Euro zur Verfügung habe. Und was heißt, jede dritte Arztpraxis lohne sich wirtschaftlich
nicht? Bei den Psychothera- peuten lohnt sich jede nicht.
Dies ist ein Zustand, der schon lange bekannt ist. Ich bin wütend darüber, dass hier offenbar mit Vorliebe so getan wird, als gäbe es uns gar nicht . . .
Dr. med. R. Hagelberg,Eimsbütteler Straße 53–55, 22769 Hamburg
Palliativmedizin
Zu dem Beitrag „Defizite in der stu- dentischen Ausbildung“ von Prof.
Dr. med. Eberhard Klaschnik et al. in Heft 19/2002:
In die hausärztliche Versorgung integrieren
Als kleine Ergänzung zu Ihrem Artikel möchte ich als Hausarzt Sie darauf auf- merksam machen, dass Ihre Forderungen nach einer Ver- besserung der studentischen Ausbildung sicherlich richtig und wichtig sind. Die ent- scheidende Forderung aber muss es eigentlich sein, die Palliativmedizin besser in die (hausärztliche) Patien- tenversorgung zu integrie- ren.
Denn der derzeitige Versor- gungsmangel entsteht da- durch, dass unser Gesund- heitssystem zurzeit eine sol- che Versorgung nicht unter- stützt (Mangel an Ausbil- dung, Mangel an Fortbil- dung, fehlende Vergütungs- strukturen etc.), ja sogar teil- weise behindert (Weigerung der Pflegekostenübernahme etc.). Unsere Patienten wün- schen sich eine optimierte hausärztliche palliativmedi- zinische Betreuung, denn sie wollen weder in einem Kran- kenhaus noch auf einer Pal- liativstation oder in einem Hospiz sterben, sondern bei sich zu Hause. Und dort wer- den sie bekanntermaßen von ihrem Hausarzt betreut. Die- sen bei ausreichender Hono- rierung bestmöglich dafür zu qualifizieren sollte unser ge- meinsames Ziel sein.
Dr. med Hans-Michael Mühlenfeld, Gemeinschaftspraxis Familienmedizin, Wolmershauser Straße 215 a, 28197 Bremen
Entlassungsbrief
Zu einem Entlassungsbrief einer Fachklinik für Neurologie und Psychiatrie:
Zur Diskussion
Der nachstehend zitierte Auszug eines ärztlichen Ent- lassungsbriefes sollte zur ge- sundheitspolitischen Diskus- sion den Lesern des DÄ nicht vorenthalten werden.
Anlass war eine exakt fünf- monatige stationäre Behand- lung in einer „Fachklinik für Neurologie und Psychiatrie“.
Unter dem Abschnitt „The- rapie und Verlauf“ fand sich wortgetreu folgende Zusam- menfassung aller Therapie- maßnahmen:
„Patientin nahm teil am Ein- zelsingen, dem Chorsingen und der Musik-Gruppenthe- rapie, des Weiteren an der Heil- eurhythmie, dem Weben und der Arbeitstherapie im Park.
Innerlich behandelten wir mit s.c. Injektionen mit Argentum metallicum praeparatum D6 sowie mit Stibium metallicum praeparatum D6 täglich.
Äußere Anwendungen mit Senffußbädern täglich abends
und Oxalissalbe 30 % Bauch- auftragung täglich abends;
Bleihaube täglich abends für eine Stunde.“
Wohlgemerkt: Es handelte sich hier um alle durchge- führten Behandlungen während des insgesamt fünf- monatigen stationären Auf- enthaltes.
Dem weniger geneigten Le- ser drängt sich hier beispiel- haft der Eindruck eines ko- stenintensiven therapeuti- schen Nihilismus beziehungs- weise einer Verordnung von Wellness-Programmen zu- lasten der Versichertenge- meinschaft auf . . . Dr. med. Roland Schelter, Drosselweg 9, 85591 Vaterstetten
Arzneimittel
Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Lohn für Sparsamkeit“ von Heike Korzi- lius in Heft 20/2002:
Unausgegoren und unethisch
Die KV Nordrhein hat ge- meinsam mit den Kranken- kassen eine Vereinbarung ge- troffen, nach der „sparsames A
A1604 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 23½½½½7. Juni 2002
B R I E F E