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Abklärungen durch die Kantonspolizei haben ergeben, dass seit Erstellung des Kreisels schon einige Unfälle passiert sind, die glücklicherweise nur mit erheblichen Sachschäden endeten

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M 195/2001 BVE 19. Dezember 2001 49C

Motion

4107 Etter, Zollikofen (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.11.2001

Kreisel am Dorfeingang Moosseedorf

Der Regierungsrat wird beauftragt, dafür besorgt zu sein, dass der Kreisel am Dorfeingang Moosseedorf wie folgt korrigiert wird, und zwar bevor der Endbelag eingebracht ist.

• Keine unnötige Schräglage, Horizontalverlauf

• Trottoir muss von Fahrbahn dorfauswärts eingesehen werden können

• Strassenanpassung und Entwässerung müssen anders gelöst werden. Erste Priorität hat die Sicherheit!

Die heutige Situation durch die Schräglage des Kreisels mit Buckel (siehe Bild 1) ist vor allem für Fussgänger, die sich auf dem tiefer gelegenen Trottoir befinden, äusserst gefährlich. Durch den Buckel ergibt sich eine falsche Optik für den anschliessenden Strassenverlauf. Wenn der Strassenverlauf nach dem Kreisel vom Autofahrer her nicht eingesehen werden kann, sind Unfälle die logische Folge.

Bei einer Besichtigung in Anwesenheit des Kreisoberingenieurs und des bauleitenden Ingenieurs ist die Situation, die Bild 2 zeigt, eingetreten: Ein Kind befand sich ohne Begleitung von Erwachsenen mit seinem Tretauto an der gefährdeten Stelle auf dem Trottoir.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung war an Ort und Stelle, hat Fotos erstellt und besitzt die polizeilichen Unfallprotokolle. Die BfU äussert sich kritisch zum heutigen neu erstellten Zustand.

Abklärungen durch die Kantonspolizei haben ergeben, dass seit Erstellung des Kreisels schon einige Unfälle passiert sind, die glücklicherweise nur mit erheblichen Sachschäden endeten. Dazu kommen weitere Unfälle, die der Polizei nicht gemeldet wurden.

Die Fahrzeuglenker geraten bei zu schneller Fahrt über das Trottoir (siehe Bild 3).

Unmittelbar angrenzend an das Trottoir befinden sich geparkte Occasion-Fahrzeuge einer Firma, die schon einige Male beschädigt wurden (siehe Bild 4).

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 22.11.2001

Hinweis: Die im Text erwähnten Bilder werden am Behandlungstag im Grossen Rat durch den Motionär verteilt.

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Antwort des Regierungsrates

Im Rahmen der Umgestaltung und Erneuerung der Bern-/Zürichstrasse in Moosseedorf wurde am westlichen Dorfrand ein Kreisel realisiert. Dieser sichert einerseits die Kreuzung Nassegasse/Seedorffeldstrasse mit der Kantonsstrasse, andererseits bildet er das west- liche Eingangstor zum Siedlungsbereich von Moosseedorf.

Die Anpassung des Kreisels an die steileinfallende Seedorffeldstrasse sowie die Gewähr- leistung einer sauberen Entwässerung bedingte die heute vorliegende Schräglage des Kreisels. Eine horizontale Anordnung des Kreisels wäre mit umfangreichen Anpassungs- arbeiten an der Seedorffeldstrasse und daraus resultierenden erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen. Nachdem der Grosse Rat für dieses Ausbauvorhaben explizit Spar- massnahmen gefordert hatte, wurde auf diese Komfortverbesserung verzichtet.

Der Kreisel ist nach den einschlägigen Normen und Vorschriften des Ingenieurwesens geplant und gebaut. Er hat sich gut bewährt als Einfahrtsbremse und wird auch durch die allermeisten der rund 15'000 täglichen Benutzerinnen und Benutzer sicher befahren. Wie bei andern Kreiseln auf geraden Strassenabschnitten lässt sich feststellen, dass der Kreis- verkehrsplatz von einzelnen Automobilisten mit übersetzter Geschwindigkeit angefahren wird, was im Extremfall zu Problemen führen kann.

Das Tiefbauamt hat in der Zwischenzeit mit signalisationstechnischen Massnahmen die vom Motionär beanstandete Optik verbessert, um die Sicherheit für die Benutzenden zu erhöhen.

Eine bauliche Anpassung des Kreisels wäre aufwändig und nach Ansicht des Regierungs- rates unverhältnismässig und aus Kostengründen nicht zu verantworten.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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