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Stadt Augsburg Augsburg, den ..

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Stadt Augsburg Augsburg, den ..……...

Wohnbauförderung und Wohnen

Team Wohnraumangelegenheiten AZ: 640- ...

Vollzug des Bayerischen Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Hintergrundinformation:

Der soziale Wohnungsbau wurde ab 01.01.2002 durch das Gesetz zur Reform des Wohnungs- baurechts völlig neu ausgerichtet und an die heutigen Bedürfnisse angepasst. Insbesondere wurden die durch andere Reformen z. B. Mietrechtsreform, Lebenspartnerschaftsgesetz geschaffenen Veränderungen im Wohnraumförderungsgesetz berücksichtigt und ab 01.05.2007 in das Bayerische Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrecht übernommen.

Zwischenzeitlich sind nicht nur Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad in der Seitenlinie, Pflegekinder und Pflegeeltern, sondern auch Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft gemeinsam wohnberechtigt.

Bei Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sind wegen den förder- rechtlichen Folgen (z. B. Wohnungsgrößen, Einkommensgrenzen) strenge Maßstäbe bei der Berücksichtigung des Haushaltsangehörigen anzulegen. Es müssen innere Bindungen bestehen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner begründen und daneben eine weitere Lebensgemeinschaft nicht zulassen.

Zur beweiskräftigen Dokumentation Ihrer Antragsangaben und des Sachverhaltes ist daher die Form der Niederschrift gewählt worden.

Niederschrift:

Im Amt Wohnbauförderung und Wohnen sprachen die nachfolgend aufgeführten zukünftigen Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft vor und erklärten folgendes:

Name und Vorname Geburtsdatum Ausgewiesen durch PA/RP-Nr.:

Name und Vorname Geburtsdatum Ausgewiesen durch PA/RP-Nr::

„Wir beabsichtigen eine über eine bloße Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehende auf Dauer angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaft in der neuen Wohnung zu begründen. Es bestehen zwischen uns innere Bindungen, die ein gegenseitiges finanzielles Einstehen füreinander zukünftig begründen und die keine weitere Lebensgemeinschaft zulassen.

Wir sind damit einverstanden, dass die Richtigkeit unserer Angaben durch Rückfragen bei anderen Stellen, insbesondere dem Bürgeramt, dem Amt für Soziale Leistungen und der Wohngeldstelle, dem Schulverwaltungsamt/Amt für Ausbildungsförderung, dem JobCenter Stadt Augsburg und dem Finanzamt überprüft werden kann.“

selbst gelesen, genehmigt aufgenommen:

und unterschrieben Datum:

... ...

Unterschrift Antragsteller(in)

... ...

Unterschrift Partner Amt Wohnbauförderung und Wohnen

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