Universitätsstadt Gießen Der Magistrat
Datenschutzbeauftragter
Universitätsstadt Gießen · Datenschutzbeauftraater · Postfach 110820 · 35353 Gießen
Herrn
Prof. Dr. Aris Christidis Pestalozzistr. 68 35394 Gießen
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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Christidis,
Ihr Schreiben vom
Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Auskunft erteilt: Hons-Mortin Lein Zimmer-Nr.: 05-101
Telefon: 0641 306-1721
Telefax: 0641 306-2664
E-Mail: hons-mortin.lein@giessen.de
Öffnungszeiten: Noch telefonischer Vereinbarung
Datum
27. August 2010
nochmals danke für die Übersendung der Informationen und Ihrer Schreiben.
Wie Sie erklärt haben, ist Ihnen vor allem an der Klärung der Frage des Umgangs mit persönlichen und besonders schützenswerten Daten Ihrer Person und aus dem Umfeld Ihrer Familie gelegen.
Daher haben Sie Ihre Fragestellungen an mich in meiner Funktion als städtischer Datenschutzbeauftragter gerichtet. Ich habe Ihnen zugesagt, mich zu bemühen, Ihren Anfragen nachzugehen.
Es stellt sich jedoch heraus, dass sich die Aufarbeitung der an mich gerichteten Fragestellungen schwierig gestaltet. Um wie von Ihnen gewünscht datenschutzrechtliche Verstöße zu beurteilen, ist es zudem erforderlich, alle Zusammenhänge und Informationen zu besitzen, was speziell in diesen Sachverhalten nicht der Fall ist.
ln unserem persönlichen Gespräch hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass, wie Sie selbst anerkennen, eine Rückschau zu den Vorgängen, die Sie kritisieren, vor allem deshalb problematisch ist, da ich seinerzeit nicht in Giessen tätig war und darüber hinaus aus dieser Zeit zu den in Rede stehenden Vorgängen keine Aktenlage existiert, die konkret Grundlage einer datenschutzrechtlichen Würdigung sein könnte. Des Weiteren habe ich Ihnen dargelegt, dass ich nicht die Befugnis habe, die von Ihnen gewünschte Ermittlung durchzuführen und demzufolge Maßnahmen nach
§
203 StGB einzuleiten.Postfach 1 1 08 20 35353 Gießen
Telefon 0641 306-0 Telefax 0641 306-2323 stadt~:J iessen@g iessen .de
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Postbank Frankfurt BLZ 500 100 60 Kto.-Nr. 1 7 703 609
und Konten bei weiteren Banken in der Stadt Gießen
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Es ist mir vor diesem Hintergrund nicht möglich, die Tatbestände weiter zu erhellen, an denen Sie besonderes Interesse zeigen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht kann ich zum Beispiel Ihren Vorwurf rückblickend nicht bewerten, ob und ggf. wer zu welchen Zeiträumen Informationen aus dem oder in den Magistrat gegeben haben könnte. Demzufolge kann ich im Nachgang keine Würdigung der aus Ihrer Sicht diskussionswürdigen Protokollführung im Magistrat abgeben.
Hinzu kommt, dass seinerzeit in öffentlicher Sitzung und in der Tagespresse Kommentierungen zu den genannten Sachverhalten vorgenommen wurden. Ihre Ausführung, wonach dies konkret im Zusammenhang mit Ihrer eigenen Familiensituation steht und ursächlich auf damaligen Indiskretionen, entweder aus dem oder im Magistrat beruht, kann ich gegenwärtig aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht beurteilen. Entsprechend ist es für mich nicht möglich, zum heutigen Zeitpunkt aufzuzeigen, wie solche Informationen dann an die Autoren der jeweiligen Artikel der Giessener Tagespresse gelangt sein könnten.
Ich kann daher aus datenschutzrechtlicher Sicht Ihr Anliegen nachvollziehen, was ich Ihnen in unserem persönlichen Gespräch vermittelt habe. Dennoch bitte ich auch um Ihr Verständnis, dass meine Möglichkeiten an Grenzen stoßen und ich vor allem eine spekulative Bewertung Ihrer Anfragen vermeiden muss.
Im Hinblick auf die von Ihnen genannten Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften und hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen zum Umgang mit besonders schützenswerten, personenbezogenen Sozialdaten steht Ihnen die von Ihnen aufgezeigte Vergehensweise der Hinzuziehung rechtlichen Beistandes natürlich offen.
flit freundlichen Grüßen
I!A.
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LeinDatenschutzbeauftragter