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Anmeldeverfahren für die Aufnahme in die Grundschule
Monat Schule StSchA Schulträger Gesundheitsamt
Nov.
Gespräche in Kitas. Unterstützung in der Beratung bei vorzeitiger/
flexibler Einschulung sowie bei zurückge- stellten Kindern oder Kindern mit vermute- tem sonderpäd. Förderbedarf
. Erstellung von Förderplänen
Schreiben vom StSchA an Schulträger Æ Schulbezirkssatzung, Überschneidungsgebiete, Festlegungen für den deckungsgleichen Schulbezirk
Dez.
. Erhalt der Einschulungs- listen vom StSchA
Jan.
Abstimmung mit Gesundheitsamt zur schulärztli- chen Untersg.. Erhalt der Einschu- lungslisten vom EWM / Schulträger . Festlegung zur Klassenbildung
. Erfassung der Lernanfänger Stand 1.12.
lt. Meldedaten des Einwohnermeldeamtes . Übergabe der Einschulungslisten an die Schulen und das StSchA
. Öfftl. Bekanntgabe zu Schulbezirksfestlegung sowie Ort und Termin der Anmeldung
Febr.
Ersatzschulen informieren StSchA über Anmeldungen Stichtag 28.2.ANMELDUNG : 28.02.
- Inaugenscheinnahme des Kindes
- Versand von persönli- chem Elternbrief und Informationsflyer durch die SL an die Hauskinder - Verteilung von Informati- onsflyern an alle einzu- schulenden Kinder durch die Kita
- Anträge Zurückstellung - Vorzeitige Einschulung - Feststellungsverfahren - Besuch andere als zust.
Grundschule - Anmeldung an Ersatz-
schulen
- Rücksprache m. Kita - bis Mai diagn. Beob. in
Schule, Kita...
lfd. Bearbeitung bis Juni
. Meldedaten bei nicht angemeldeten Kindern überprüfen
. fortlaufende Information an zuständige/
nächstgelegene Schule über Zu-/ Wegzüge
März
. Meldung an das StSchA über den Stand der Anmeldungen. Schriftliche Aufforderung an die Eltern bei Nichtanmeldung/ Information örtlicher Träger öfftl. Jugendhilfe
Abgleich der Anmeldungen zw. Schulen / Schulträger / StSchA bei deckungsgleichem Schulbezirk
Apr.
. Hospitationen in den Kitas. Eltern informieren zuständige Grundschule über Aufnahme an Ersatzschule bis 30.4.
. Ersatzschulen informieren StSchA über die Aufnahme der Lernanfänger Stichtag 30.4.
. Information der zuständigen Schu- len über Aufnah- men an Ersatz schulen .Abgleich Einschu- lungslisten mit den öfftl. Schulen
Abstimmung mit Schulen zur schulärztlichen Unter- suchung
- Mitteilung der Termine für die schulärztl. Unters
Untersuchung an den Schulen bzw. im Gesund- heitsamt
spätestenbis 30.04. d.
Jahres
Übermittlung der Ergeb- nisse der schulärztlichen Untersuchungen an die zuständige Schule
Mai
. Schriftlicher Aufnahmebescheid an die Eltern bzw. Bescheid über die Zurückstellung vom Schulbesuch Mitteilung an das StSchA 1. Lernanfänger insges.
2. Klassenbildg. Kl. 1 3. namentl. Aufstellg.
Zurückstellg. Vorz.
Einschulg.
4. Information zu noch nicht erfolgten Anmel- dungen (lfd.) an
- StSchA - örtl. Träger
öfftl. Jugend- hilfe
Schnuppertage, Elternversammlungen usw.
Entscheidung über Aufnahme von Schülern mit son- derpäd. Förderbe- darf in eine Förder- schule oder in den gemeinsamen Unterricht
4.1 Aufforderung an Eltern bei Nicht- anmeldung und ggf. Weiterlei- tung an Kreis- ordnungsbehör- de u. örtlTräger öfftl Jugendhilfe . Zwangs-/ Buß- geldverfahren l
30
Juni
Regionalkonferenz bei deckungsgleichem Schulbezirk und bei Anträgen auf Besuch einer ande- ren als der zuständigen GrundschuleJuli
. Festlegung der Maßnahmen für eine ander- weitige Förderung bei Zurückstellungen . Informationen an Schulträger und Gesund- heitsamt bzw. SpFB über Zurückstellungen/vorzeitige Einschulungen
Aug./
Sept.
. Einschulungsfeier . Schulbeginn