• Keine Ergebnisse gefunden

282. Schreibfehlerberichtigung der 2. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Katholische Fachtheologie (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 197)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "282. Schreibfehlerberichtigung der 2. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Katholische Fachtheologie (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 197)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2012/2013 – Ausgegeben am 03.09.2013 – 41. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

282. Schreibfehlerberichtigung der 2. Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Katholische Fachtheologie (MBl. vom 24.06.2013, 32. Stück, Nummer 197)

In § 5 lautet die Beschreibung des Leistungsnachweises bei Modul StEOP 2 richtigerweise wie folgt:

Leistungsnachweis Kombinierte Modulprüfung (1. Schriftliche Prüfung im Umfang von 3 ECTS und 2. Absolvierung des Proseminars Einführung in die bibelwissenschaftlichen Methoden im Umfang von 3 ECTS)

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Curriculums dem Bachelorcurriculum ‚Katholische Religionspädagogik‘, veröffentlicht am 17.06.2008 im

1) Im Curriculum sind sämtliche Begründungen zu streichen. 2) In den Modulen WM I und II ist der Hinweis auf den Anhang zu streichen, da dessen Inhalte sich nun

Zulassungsvoraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung aus dem Fach Verfassungsrecht ist die positive Absolvierung des judiziellen Abschnittes, mit Ausnahme

Änderung (Wiederverlautbarung) erschienen im Mitteilungsblatt am 17.06.2008, 31. 206), in der nachfolgenden Fassung

Das Diplomstudium der Katholischen Fachtheologie dient der theologischen Bildung sowie der wissenschaftlichen Berufsvorbildung, insbesondere für das Priesteramt und

Modulziel: In diesem Modul sollen die Studierenden Wissen aus dem Fach Unternehmensrecht erwerben und das Fach insbesondere in seinem systematischen Zusammenhang

a) Voraussetzung für die Zulassung zur Zweiten Diplomprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der

Februar 2007 beschlossene Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Kunstgeschichte (erschienen am 14.06.2002 im UOG 93 Mitteilungsblatt der Universität Wien,