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Kirchl. Amtsbl. Nr. 3 2019 S. 69-96

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Kirchliches Amtsblatt

für die

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers

2019 Ausgegeben zu Hannover am 30. September 2019 Nr. 3

H 21564 B

Inhalt: Seite

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

KN Nr. 3 Bekanntmachung des Beschlusses der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission

über die 92. Änderung der Dienstvertragsordnung ... 70

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Nr. 22 Vertretung der Landessuperintendenten und Landessuperintendentinnen in den Sprengeln; Personalveränderung ... 71

I. Gesetze und Verordnungen II. Verfügungen Nr. 23 Allgemeine Anpassung der Besoldung und Versorgung aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in der Landeskirche in den Jahren 2019 bis 2021 ... 71

Nr. 24 Kollektenplan für das Kirchenjahr 2019/2020 ... 76

III. Mitteilungen Nr. 25 Entschädigung für die Erteilung von Religionsunterricht durch Pastoren und Pastorinnen ... 81

Nr. 26 Urlauberseelsorge-Dienst 2020 ... 81

IV. Stellenausschreibungen ... 85

V. Personalnachrichten ... 89

(2)

KN Nr. 3 Bekanntmachung des Beschlusses der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission über die 92. Änderung der Dienstvertragsordnung

H a n n o v e r, den 12. Juli 2019 Nachstehend geben wir den Beschluss der Ar- beits- und Dienstrechtlichen Kommission vom 9.

Mai 2019 über die 92. Änderung der Dienstver- tragsordnung bekannt.

Konföderation evangelischer Kirchen

in Niedersachsen - Geschäftsstelle -

R a d t k e

92. Änderung der Dienstvertragsordnung Vom 9. Mai 2019

Aufgrund des § 14 Absatz 2 des Kirchengesetzes über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsver- hältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG-Kirche) vom 12. Dezember 2017 (Kirchl.

Amtsbl. Hannover S. 156) hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission die Dienstvertrags- ordnung vom 16. Mai 1983 in der Fassung der Be- kanntmachung der 61. Änderung vom 10. Juni 2008 (Kirchl. Amtsbl. Hannover S. 70), zuletzt geändert durch die 91. Änderung der Dienstvertragsordnung vom 8. November 2018 (Kirchl. Amtsbl. Hannover 2019 S. 2), wie folgt geändert:

§ 1

Änderung der Dienstvertragsordnung 1. Im Inhaltsverzeichnis wird zu § 21b der Wort-

laut „und in der Evangelisch-Lutherischen Kir- che in Oldenburg” ergänzt.

2. Im § 21b wird nach Eigenbeteiligung an der Alters- und Hinterbliebenenversorgung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braun- schweig der Wortlaut „und in der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Oldenburg“ ergänzt.

3. Anlage 9 wird wie folgt geändert:

3.1. Nummer 5 wird wie folgt neu gefasst:

„Nr. 5 Tabellenentgelt:

Abweichend von § 15 Absatz 2 TV-L erhalten die Mitarbeiterinnen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 TVöD- V Entgelt nach der Anlage C zum TVöD-V.“

3.2. Nummer 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Nummer 3 der Anlage D Abschnitt 12 zum TVöD-V (VKA)“

wird durch die Angabe „§ 16 Absätze 2.1, 3.1 und 4.1 TVöD-V (VKA)“ er- setzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe „Num- mer 3 der Anlage D Abschnitt 12“

durch die Angabe „§ 16 Absatz 2.1 Satz 5 TVöD-V (VKA)“ ersetzt.

bb) In Buchstabe a) wird die Angabe

„Nummer 3 Absatz 2 Satz 5 der An- lage D Abschnitt 12 zum TVöD-V“

durch die Angabe „§ 16 Absatz 2.1 Satz 5 TVöD-V (VKA)“ ersetzt.

cc) In Buchstabe b) wird die Angabe

„Nummer 3 Absatz 2 Satz 5 der An- lage D Abschnitt 12 zum TVöD-V“

durch die Angabe „zu § 16 Absatz 2.1 TVöD-V“ ersetzt.

c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „die Nummer 3 der An- lage D Abschnitt 12 zum TVöD-V (VKA)“ wird durch die Angabe „§

16 Absätze 2.1, 3.1 und 4.1 TVöD-V (VKA)“ ersetzt.

3.3. In Nummer 9 wird in der Nummer 2 fol- gender Satz 6 angefügt:

6Mitarbeiterinnen, die im Dezember 2016 nach den Regelungen des TV-L in der sog. kleinen Entgeltgruppe 9 der Endstufe (Stufe 4) zugeordnet waren und mit Ablauf des 31. Dezember 2016 min- destens eine Stufenlaufzeit von 9 Jahren vollendet hatten, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2019 der Stufe 6 zugeordnet.“

3.4. In Nummer 10 wird in der Nummer 2 fol- gender Satz 6 angefügt:

6Mitarbeiterinnen, die im Dezember 2018 nach den Regelungen des TV-L in der sog. kleinen Entgeltgruppe 9 Endstu- fe (Stufe 4) zugeordnet waren und mit Ab- lauf des 31. Dezember 2018 mindestens eine Stufenlaufzeit von 9 Jahren vollendet hatten, werden mit Wirkung vom 1. Janu- ar 2019 der Stufe 6 zugeordnet.“

Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen

(3)

§ 2 Inkrafttreten Es treten in Kraft:

1. § 1 Nummer 1 und § 1 Nummer 2 mit Wirkung vom 1. Juli 2019,

2. § 1 Nummer 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2019.

W e s t e r s t e d e, den 9. Mai 2019

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission

J a n ß e n Vorsitzender

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers Nr. 22 Vertretung der Landessuper in ten-

denten und Landessuperintenden- tinnen in den Sprengeln; Personal- veränderung

H a n n o v e r, den 8. Juli 2019 Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung vom 14. Februar 2019 (Kirchl. Amtsbl. S. 3) teilen wir mit, dass anstelle von Superintendent Wilhelm Hel- mers, Bremervörde, mit sofortiger Wirkung Superin- tendentin Jutta Rühlemann, Osterholz-Scharmbeck,

an 1. Stelle und Superintendentin Susanne Wendorf- von Blumröder, Bremerhaven, an 2. Stelle für die Amtszeit bis 31. Dezember 2024 als ständige Ver- tretungen im Sprengel Stade bestellt worden sind.

Der Kirchensenat der Evangelisch-lutherischen

Landeskirche Hannovers In Vertretung:

D r. S p r i n g e r

II. Verfügungen Nr. 23 Allgemeine Anpassung der Besoldung

und Versorgung aus öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnissen in der Landeskirche in den Jahren 2019 bis 2021

H a n n o v e r, den 8. Juli 2019 Das landeskirchliche Besoldungs- und Versorgungsrecht sieht für Pastoren und Pastorinnen sowie Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen eine entsprechende Anwendung des für die Beamten und Beamtinnen des Landes Niedersachsen geltenden Besoldungs- und Versorgungsrechts vor.

Damit gelten auch für die Jahre 2019 bis 2021 die staatlichen Regelungen über die Anpassung von Dienst-, Versorgungs- und Anwärterbezügen.

Das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Juni 2019 (Nds. GVBl. Nr. 9/2019, S. 114 ff.) sieht in seinem Artikel 1 Folgendes vor:

1. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden - mit Wirkung vom 1. März 2019 um 3,16 %, - mit Wirkung vom 1. März 2020 um 3,20 %

und

- mit Wirkung vom 1. März 2021 um 1,40 % erhöht,

wobei die Erhöhung im Jahr 2019 mindestens 100,00 Euro beträgt.

2. Die Anwärtergrundbeträge werden mit Wirkung vom 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um 50,00 Euro erhöht.

3. Die Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 entfallen ab 1. März 2019, so dass die Besoldungsgruppe A 5 künftig das erste Einstiegsamt ist.

Die jeweiligen Grundgehaltssätze, Familien- zuschläge, allgemeinen Stellenzulagen und Anwärtergrundbeträge ergeben sich aus den Anlagen.

Die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) der COMRAMO IT Holding AG in Hannover und die Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (NKVK) in Hannover werden das Erforderliche veranlassen.

Das Landeskirchenamt D r. S p r i n g e r

(4)

Die Anlagen 1 bis 4 gelten ab 1. März 2019 für unter das Pfarrer- und Kirchenbeamtenrecht sowie das Kandidatenrecht fallende Personen

Besoldungsordnung A Anlage 1a

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besol- dungs- gruppe

Erfahrungszeit je Stufe 2 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 4 Jahre Erfahrungsstufe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

A 5 2.201,80 2.273,30 2.328,84 2.384,38 2.439,93 2.495,48 2.551,03 2.606,58

A 6 2.248,74 2.309,74 2.370,73 2.431,71 2.492,68 2.553,69 2.614,68 2.675,67 2.736,64

A 7 2.337,89 2.392,69 2.469,45 2.546,18 2.622,94 2.699,67 2.776,44 2.831,23 2.886,04 2.940,88

A 8 2.470,57 2.536,15 2.634,50 2.732,84 2.831,18 2.929,56 2.995,13 3.060,66 3.126,24 3.191,79 A 9 2.617,80 2.682,31 2.787,27 2.892,24 2.997,21 3.102,18 3.174,31 3.246,76 3.322,46 3.398,76 A 10 2.803,65 2.893,30 3.027,77 3.162,28 3.299,33 3.441,52 3.536,32 3.631,12 3.725,90 3.820,71 A 11 3.198,29 3.340,90 3.486,60 3.632,33 3.778,02 3.875,20 3.972,31 4.069,47 4.166,60 A 12 3.606,56 3.780,23 3.953,98 4.127,70 4.243,52 4.359,30 4.475,13 4.590,93 A 13 4.045,76 4.233,36 4.420,94 4.608,50 4.733,59 4.858,65 4.983,71 5.108,78 A 14 4.256,86 4.500,10 4.743,35 4.986,62 5.148,80 5.310,98 5.473,11 5.635,31

A 15 5.211,61 5.479,03 5.693,02 5.906,97 6.120,94 6.334,91

A 16 5.751,25 6.060,54 6.308,02 6.555,49 6.802,96 7.050,39

Besoldungsordnung B - Auszug - Anlage 1b

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsgruppe

B 2 7.610,93

B 4 8.531,48

B 7 10.078,23

B 8 10.595,49

Anlage 2 Die das Grundgehalt ergänzende allgemeine Stellenzulage beträgt monatlich:

Personenkreis Monatsbeträge in Euro

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen in Laufbahnen der Laufbahngruppe 1, in denen das erste Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

oder das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 ist

a) in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 21,66

b) in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 84,80

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 in Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, in denen das erste Einstiegsamt

ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 ist 94,25

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist, Kandidaten und Kandidatinnen des Predigtamtes sowie Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand

in der Besoldungsgruppe A 13 94,25

4.263,72 4.706,76 5.233,84 5.797,51 6.548,87 7.297,83

(5)

Anlage 3 Familienzuschlag

(Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1 (§ 35 Abs. 1 NBesG) Stufe 2 (§ 35 Abs. 2 NBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 132,72 251,86

übrige Besoldungsgruppen 139,38 258,52

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 119,14 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 326,25 Euro.

Anlage 4 Grundbeträge für Anwärter und Vikare

(Monatsbeträge in Euro)

Personenkreis Grundbetrag

Anwärter/-innen des gehobenen Dienstes 1.219,74

Vikare/Vikarinnen 1.451,92

Die Anlagen 1 bis 4 gelten ab 1. März 2020 für unter das Pfarrer- und Kirchenbeamtenrecht sowie das Kandidatenrecht fallende Personen

Besoldungsordnung A Anlage 1a

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besol- dungs- gruppe

Erfahrungszeit je Stufe 2 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 4 Jahre Erfahrungsstufe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

A 5 2.272,26 2.346,05 2.403,36 2.460,68 2.518,01 2.575,34 2.632,66 2.689,99

A 6 2.320,70 2.383,65 2.446,59 2.509,52 2.572,45 2.635,41 2.698,35 2.761,29 2.824,21

A 7 2.412,70 2.469,26 2.548,47 2.627,66 2.706,87 2.786,06 2.865,29 2.921,83 2.978,39 3.034,99

A 8 2.549,63 2.617,31 2.718,80 2.820,29 2.921,78 3.023,31 3.090,97 3.158,60 3.226,28 3.293,93 A 9 2.701,57 2.768,14 2.876,46 2.984,79 3.093,12 3.201,45 3.275,89 3.350,66 3.428,78 3.507,52 A 10 2.893,37 2.985,89 3.124,66 3.263,47 3.404,91 3.551,65 3.649,48 3.747,32 3.845,13 3.942,97 A 11 3.300,64 3.447,81 3.598,17 3.748,56 3.898,92 3.999,21 4.099,42 4.199,69 4.299,93 A 12 3.721,97 3.901,20 4.080,51 4.259,79 4.379,31 4.498,80 4.618,33 4.737,84 A 13 4.175,22 4.368,83 4.562,41 4.755,97 4.885,06 5.014,13 5.143,19 5.272,26

A 14 4.393,08 4.644,10 4.895,14 5.146,19 5.313,56 5.480,93 5.648,25 5.815,64 5.983,03

A 15 5.378,38 5.654,36 5.875,20 6.095,99 6.316,81 6.537,63 6.758,43

A 16 5.935,29 6.254,48 6.509,88 6.765,27 7.020,65 7.276,00 7.531,36

Besoldungsordnung B - Auszug - Anlage 1b

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsgruppe

B 2 7.854,48

B 4 8.804,49

B 7 10.400,73

B 8 10.934,55

4.400,16 4.857,38 5.401,32

(6)

Anlage 2 Die das Grundgehalt ergänzende allgemeine Stellenzulage beträgt monatlich:

Personenkreis Monatsbeträge in Euro

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen in Laufbahnen der Laufbahngruppe 1, in denen das erste Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

oder das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 ist

a) in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 22,35

b) in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 87,51

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 in Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, in denen das erste Einstiegsamt

ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 ist 97,27

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist, Kandidaten und Kandidatinnen des Predigtamtes sowie Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand

in der Besoldungsgruppe A 13 97,27

Anlage 3 Familienzuschlag

(Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1 (§ 35 Abs. 1 NBesG) Stufe 2 (§ 35 Abs. 2 NBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 136,98 259,93

übrige Besoldungsgruppen 143,84 266,79

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 122,95 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 336,69 Euro.

Anlage 4 Grundbeträge für Anwärter und Vikare

(Monatsbeträge in Euro)

Personenkreis Grundbetrag

Anwärter/-innen des gehobenen Dienstes 1.269,74

Vikare/Vikarinnen 1.501,92

(7)

Die Anlagen 1 bis 3 gelten ab 1. März 2021 für unter das Pfarrer- und Kirchenbeamtenrecht sowie das Kandidatenrecht fallende Personen

Besoldungsordnung A Anlage 1a

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besol- dungs- gruppe

Erfahrungszeit je Stufe 2 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 4 Jahre Erfahrungsstufe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

A 5 2.304,07 2.378,89 2.437,01 2.495,13 2.553,26 2.611,39 2.669,52 2.727,65

A 6 2.353,19 2.417,02 2.480,84 2.544,65 2.608,46 2.672,31 2.736,13 2.799,95 2.863,75

A 7 2.446,48 2.503,83 2.584,15 2.664,45 2.744,77 2.825,06 2.905,40 2.962,74 3.020,09 3.077,48

A 8 2.585,32 2.653,95 2.756,86 2.859,77 2.962,68 3.065,64 3.134,24 3.202,82 3.271,45 3.340,05 A 9 2.739,39 2.806,89 2.916,73 3.026,58 3.136,42 3.246,27 3.321,75 3.397,57 3.476,78 3.556,63 A 10 2.933,88 3.027,69 3.168,41 3.309,16 3.452,58 3.601,37 3.700,57 3.799,78 3.898,96 3.998,17 A 11 3.346,85 3.496,08 3.648,54 3.801,04 3.953,50 4.055,20 4.156,81 4.258,49 4.360,13 A 12 3.774,08 3.955,82 4.137,64 4.319,43 4.440,62 4.561,78 4.682,99 4.804,17 A 13 4.233,67 4.429,99 4.626,28 4.822,55 4.953,45 5.084,33 5.215,19 5.346,07 A 14 4.454,58 4.709,12 4.963,67 5.218,24 5.387,95 5.557,66 5.727,33 5.897,06

A 15 5.453,68 5.733,52 5.957,45 6.181,33 6.405,25 6.629,16

A 16 6.018,38 6.342,04 6.601,02 6.859,98 7.118,94 7.377,86

Besoldungsordnung B - Auszug - Anlage 1b

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsgruppe

B 2 7.964,44

B 4 8.927,75

B 7 10.546,34

B 8 11.087,63

Anlage 2 Die das Grundgehalt ergänzende allgemeine Stellenzulage beträgt monatlich:

Personenkreis Monatsbeträge in Euro

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen in Laufbahnen der Laufbahngruppe 1, in denen das erste Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 5

oder das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 6 ist

a) in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 22,66

b) in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 88,74

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 in Laufbahnen der Laufbahngruppe 2, in denen das erste Einstiegsamt

ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 ist 98,63

Kirchenbeamte/Kirchenbeamtinnen der Besoldungsgruppe A 13 in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2, in der das zweite Einstiegsamt ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ist, Kandidaten und Kandidatinnen des Predigtamtes sowie Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand

in der Besoldungsgruppe A 13 98,63

4.461,76 4.925,38 5.476,94 6.066,79 6.853,05 7.636,80

(8)

Nr. 24 Kollektenplan für das Kirchenjahr 2019/2020

H a n n o v e r, den 16. Juli 2019 Nachstehend geben wir den Kollektenplan für das Kirchenjahr 2019/2020 bekannt (§ 6 Rechtsverordnung über das kirchliche Kollektenwesen – Kollektenordnung (KollO) – RS 602-1).

Die Zahl der Wahlpflichtkollekten, die durch Beschluss des Kirchenvorstandes zu Gunsten anderer Kollektenzwecke bestimmt werden können, wird auf max. 12 festgelegt. In Gemeinden, in denen nur alle 2 Wochen ein Gottesdienst stattfindet, können bis zu 6 Wahlpflichtkollekten abgewählt werden; in Gemeinden, in denen nur alle 4 Wochen ein Gottesdienst stattfindet, bis zu 3 (§ 6 Absatz 3 KollO).

Die Erträge der Kollekten sind von den Kirchengemeinden innerhalb von 30 Tagen an die zuständige Verwaltungsstelle weiterzuleiten (§ 14 Absatz 1 KollO). Da wir gehalten sind, die Kollekten zeitnah zu verwenden und die mit Kollektenmitteln geförderten Einrichtungen und Projekte verlässliche Angaben brauchen, bitten wir diese Frist unbedingt zu wahren.

Die Verwaltungsstellen haben bei der Abführung der landeskirchlichen Pflicht- und Wahlpflichtkollekten an die Finanzbuchhaltung des Landeskirchenamtes die Kollekten nach Kirchenkreisen zusammenzufassen und als Verwendungszweck die dem Kollektenzweck zugeordnete Investitionsnummer anzugeben.

Das Landeskirchenamt D r. S p r i n g e r

Nr. Datum Name des Sonntags bzw. Feiertags

Invest.- Nr.

1000…

Pflicht- kollekte

Wahlpflichtkollekte (bis zu 12 Kollekten können mit einem an- deren Zweck belegt werden)

Freie Kollekte der Kirchen- gemeinde 1 01.12.2019 1. So. im Advent 711941 Hilfsaktion Brot

für die Welt

2 08.12.2019 2. So. im Advent 711942 Weltmission: Glauben

leben - den Menschen zu- gewandt (ELM, Gossner Mission, Hildesheimer Blindenmission)

3 15.12.2019 3. So. im Advent 731943 Freie

Kollekte

4 22.12.2019 4. So. im Advent 711944 Diakonisches Werk in

Niedersachsen

5 24.12.2019 Heiligabend 711941 Hilfsaktion Brot

für die Welt

6 25.12.2019 1. Weihnachtstag 711941 Hilfsaktion Brot für die

Welt

Anlage 3 Familienzuschlag

(Monatsbeträge in Euro)

Stufe 1 (§ 35 Abs. 1 NBesG) Stufe 2 (§ 35 Abs. 2 NBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 138,90 263,57

übrige Besoldungsgruppen 145,86 270,53

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,67 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 341,40 Euro.

(9)

Nr. Datum Name des Sonntags bzw. Feiertags

Invest.- Nr.

1000…

Pflicht- kollekte

Wahlpflichtkollekte (bis zu 12 Kollekten können mit einem an- deren Zweck belegt werden)

Freie Kollekte der Kirchen- gemeinde

7 26.12.2019 2. Weihnachtstag 711945 VELKD

8 29.12.2019 1. So. nach Weihnach-

ten 711946 Seelsorge an Blinden,

Taubblinden, Schwerhö- rigen u. Gehörlosen 9 31.12.2019 Altjahrsabend (Silve-

ster) 711941 Hilfsaktion Brot für die

Welt

10 01.01.2020 Neujahrstag 732001 Freie

Kollekte 11 05.01.2020 2. So. nach Weihnach-

ten 712002 EKD - Ökumene

und Auslandsar- beit

12 12.01.2020 1. So. nach Epiphanias 712003 Weltmission: Taufe leben - Glauben bezeugen (Ev.- luth. Missionswerk in Niedersachsen, Her- mannsburg)

13 19.01.2020 2. So. nach Epiphanias 732004 Freie

Kollekte 14 26.01.2020 3. So. nach Epiphanias 712005 Bibelgesellschaf-

ten in der Landes- kirche

15 02.02.2020 Letzter So. nach Epi-

phanias 712006 Diakonie leben - Beson-

dere regionale Projekte fördern, Diakonie in Schwesternschaften 16 09.02.2020 Septuagesimae 722007 Kirchenkreis-

kollekte

17 16.02.2020 Sexagesimae 732008 Freie

Kollekte

18 23.02.2020 Estomihi 712009 Zukunft(s)gestalten -

Projekte zur Armutsbe- kämpfung bei Kindern

19 01.03.2020 Invokavit 712010 Ev. Bund, Gustav-Adolf-

Werk, Martin-Luther- Bund

20 08.03.2020 Reminiszere 712011 Diakonie als Rettungsan-

ker (Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe, Bahn- hofs- und Seemanns- mission)

21 15.03.2020 Okuli 712012 Förderung der Gospelar-

beit in der Landeskirche

22 22.03.2020 Lätare 732013 Freie

Kollekte

23 29.03.2020 Judika 712014 Hospiz- und Palliativ-

arbeit

24 05.04.2020 Palmarum 712015 Diakonische Familienhilfe

25 09.04.2020 Gründonnerstag 712016 EKD - Besondere gesamtkirchliche Aufgaben

26 10.04.2020 Karfreitag 712017 Hilfe für Flüchtlings-

schulen im Libanon

(10)

Nr. Datum Name des Sonntags bzw. Feiertags

Invest.- Nr.

1000…

Pflicht- kollekte

Wahlpflichtkollekte (bis zu 12 Kollekten können mit einem an- deren Zweck belegt werden)

Freie Kollekte der Kirchen- gemeinde 27 12.04.2020 Ostersonntag 712018 Volksmission in

der Landeskirche

28 13.04.2020 Ostermontag 712019 Weltbibelhilfe (Deutsche

Bibelgesellschaft Stuttgart) 29 19.04.2020 Quasimodogeniti 712020 Sprengelkollekte

Hannover 29 19.04.2020 Quasimodogeniti 712021 Sprengelkollekte

Hildesheim- Göttingen 29 19.04.2020 Quasimodogeniti 712022 Sprengelkollekte

Lüneburg 29 19.04.2020 Quasimodogeniti 712023 Sprengelkollekte

Osnabrück 29 19.04.2020 Quasimodogeniti 712024 Sprengelkollekte

Ostfriesland-Ems 29 19.04.2020 Quasimodogeniti 712025 Sprengelkollekte

Stade

30 26.04.2020 Miserikordias Domini 732026 Freie

Kollekte

31 03.05.2020 Jubilate 712027 Für Menschlichkeit in der

Altenpflege - Diakonische Altenhilfe

32 10.05.2020 Kantate 712028 Förderung der Kir-

chenmusik in der Landeskirche

33 17.05.2020 Rogate 712029 Wege aus der Armut fin-

den - Betroffene Men- schen beteiligen und för- dern (DWiN)

34 21.05.2020 Christi Himmelfahrt 732030 Freie

Kollekte

35 24.05.2020 Exaudi 712031 Niederdeutsche Wortver-

kündigung (Verein Platt- düütsch in de Kark Ned- dersassen-Bremen e. V.) 36 31.05.2020 Pfingstsonntag 712032 Weltmission:

Gottes Geist über- windet Grenzen (ELM, Gossner Mission, Hildes- heimer Blinden- mission)

37 01.06.2020 Pfingstmontag 712033 Chancen eröffnen - Diako-

nische Behindertenhilfe

38 07.06.2020 Trinitatis 722034 Kirchenkreis-

kollekte

39 14.06.2020 1. So. nach Trinitatis 712035 Frauenprojekte in der Ökumene (Frauenwerk der Landeskirche)

40 21.06.2020 2. So. nach Trinitatis 732036 Freie

Kollekte

(11)

Nr. Datum Name des Sonntags bzw. Feiertags

Invest.- Nr.

1000…

Pflicht- kollekte

Wahlpflichtkollekte (bis zu 12 Kollekten können mit einem an- deren Zweck belegt werden)

Freie Kollekte der Kirchen- gemeinde 41 28.06.2020 3. So. nach Trinitatis 712037 Telefonseelsorge

42 05.07.2020 4. So. nach Trinitatis 712038 Evangelische Jugendar-

beit in der Landeskirche

43 12.07.2020 5. So. nach Trinitatis 712039 Missionarisches Zentrum

Hanstedt 44 19.07.2020 6. So. nach Trinitatis 712040 Bildungsaufgaben

der Landeskirche, Schulseelsorge, schulnahe Jugend- arbeit

45 26.07.2020 7. So. nach Trinitatis 732041 Freie

Kollekte

46 02.08.2020 8. So. nach Trinitatis 712042 Förderung neuer Kir-

chenmusik und kirchen- musikalische Arbeit mit Kindern

47 09.08.2020 9. So. nach Trinitatis 712043 EKD - Diakonie für Deutschland, Evangelischer Bundesverband

48 16.08.2020 10. So. nach Trinitatis 712044 Förderung des Verständ- nisses zwischen Christen und Juden (Verein Begeg- nung - Christen und Ju- den Niedersachsen e. V.)

49 23.08.2020 11. So. nach Trinitatis 732045 Freie

Kollekte

50 30.08.2020 12. So. nach Trinitatis 712046 Förderung der Arbeit mit künftigen Religionslehr- kräften

51 06.09.2020 13. So. nach Trinitatis 722047 Kirchenkreiskol- lekte

52 13.09.2020 14. So. nach Trinitatis 712048 Diakonische Zurüstung und Bildung für Ehren- amtliche (DWiN) 53 20.09.2020 15. So. nach Trinitatis

(Michaelis) 732049 Freie

Kollekte

54 27.09.2020 16. So. nach Trinitatis 712050 Tschernobyl-Aktion der Landeskirche

55 04.10.2020 Erntedankfest (17. So.

nach Trinitatis) 712051 Diakonisches Werk in Nieder- sachsen

56 11.10.2020 18. So. nach Trinitatis 712052 Weltmission: Was ihr den Nächsten tut, das tut ihr mir (ELM, Gossner Mis- sion, Hildesheimer Blin- denmission)

(12)

Nr. Datum Name des Sonntags bzw. Feiertags

Invest.- Nr.

1000…

Pflicht- kollekte

Wahlpflichtkollekte (bis zu 12 Kollekten können mit einem an- deren Zweck belegt werden)

Freie Kollekte der Kirchen- gemeinde 57 18.10.2020 19. So. nach Trinitatis 712053 Familien mit Neugebore-

nen stärken - DELFI und wellcome sowie Familien- projekte

58 25.10.2020 20. So. nach Trinitatis 712054 Migrationsarbeit in der Landeskirche (Ausländer-, Aus- siedlerarbeit, aus- ländische Studie- rende)

59 31.10.2020 Reformationstag 732055 Freie

Kollekte 60 01.11.2020 21. So. nach Trinitatis 712056 Auf einen guten Start

kommt es an - Diako- nische Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit 61 08.11.2020 Drittletzter So. des Kir-

chenjahres 712057 Frieden stiften - Gewalt-

prävention fördern (landes- kirchliche Friedensarbeit) 62 15.11.2020 Volkstrauertag (Vor-

letzter So. des Kirchen- jahres)

712058 Volksbund Deutsche

Kriegsgräberfürsorge und Aktion Sühnezeichen Friedensdienste

63 18.11.2020 Buß- und Bettag 732059 Freie

Kollekte 64 22.11.2020 Letzter So. des Kirchen-

jahres (Ewigkeits- sonntag)

712060 Sprengelkollekte Hannover 64 22.11.2020 Letzter So. des Kirchen-

jahres (Ewigkeits- sonntag)

712061 Sprengelkollekte Hildesheim- Göttingen 64 22.11.2020 Letzter So. des Kirchen-

jahres (Ewigkeits- sonntag)

712062 Sprengelkollekte Lüneburg 64 22.11.2020 Letzter So. des Kirchen-

jahres (Ewigkeits- sonntag)

712063 Sprengelkollekte Osnabrück 64 22.11.2020 Letzter So. des Kirchen-

jahres (Ewigkeits- sonntag)

712064 Sprengelkollekte Ostfriesland-Ems 64 22.11.2020 Letzter So. des Kirchen-

jahres (Ewigkeits- sonntag)

712065 Sprengelkollekte Stade

(13)

Nr. 25 Entschädigung für die Erteilung von Religionsunterricht durch Pastoren und Pastorinnen

Gemäß § 4 Absatz 2 der Rechtsverordnung über die Erteilung von evangelischem Religionsunter- richt durch Pastoren und Pastorinnen vom 5. Juli 2017, Kirchl. Amtsbl. S. 60, werden die Entschädi- gungen bekannt gegeben:

Ab 01.06.

2018

Ab 01.03.

2019

Ab 01.03.

2020

Schulform Euro

je U.-Std.

Euro je U.-Std.

Euro je U.-Std.

1. Grund-, Haupt- und

Realschulen 23,91 Euro 24,67 Euro 25,46 Euro 2. Förderschulen 28,36 Euro 29,26 Euro 30,20 Euro 3. Gymnasien und

berufsbildende Schulen 33,13 Euro 34,18 Euro 35,27 Euro

Bei einem Einsatz in der Oberschule ist – je nach- dem, ob jahrgangsbezogener oder schulformbe- zogener Unterricht erteilt wird – entweder auf die Schulform des Schulzweiges oder auf den Jahrgang abzustellen, in dem der Unterricht überwiegend er- teilt wird. Dabei sind die Jahrgänge des Sekundar- bereichs I der Nr. 1 und die Jahrgänge des Sekund- arbereichs II der Nr. 3 zuzuordnen.

H a n n o v e r, den 2. September 2019

Das Landeskirchenamt D r. S pr i n g e r III. Mitteilungen

Nr. 26 Urlauberseelsorge-Dienst 2020

H a n n ove r, den 17. September 2019 In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers wird für das Jahr 2020 der Urlauber- seelsorge-Dienst ausgeschrieben.

Auf Antrag werden Pastorinnen und Pastoren zu den im Anhang beschriebenen Diensten beauftragt.

Bewerbungen bitten wir nach vorheriger Rück- sprache mit dem zuständigen Pfarramt des Einsatz- ortes und mit der Referentin für Urlauberseelsorge auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt zu richten. Eine Beauftragungszeit beträgt mindestens 14 Tage.

Der Dienst in Urlaubsgebieten, zu denen das Lan- deskirchenamt den Auftrag erteilt, wird gemäß § 4 Absatz 3 der Urlaubsbestimmungen vom 14. De- zember 2005 (Kirchl. Amtsbl. S. 281), zuletzt geän- dert am 17.12.2007 (Kirchl. Amtsbl. 2008 S. 7) auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet.

Ruheständler können bis zum Alter von 70 Jahren beauftragt werden. Beauftragungen oberhalb dieser Altersgrenze sind als Ausnahme(n) und in Abstimmung mit der Referentin für Urlauberseelsorge im Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche möglich; mit Vollendung des 75.

Lebensjahres endet die Möglichkeit der Beauftragung.

Bewerbungen von Diakoninnen und Diakonen oder Prädikantinnen und Prädikanten zur Mitarbeit in der Urlauberseelsorge in den ausgeschriebenen Orten sind nach vorheriger Absprache mit der Refe- rentin für Urlauberseelsorge an das Landeskirchen- amt möglich.

Für den Dienst am Einsatzort gelten die oben ge- nannten Bestimmungen mit Ausnahme der Urlaubs- regelungen, die mit dem jeweiligen Anstellungsträ- ger zu klären sind.

Der beauftragten Person werden die notwendigen Fahrtkosten für die Reise zum und vom Einsatz mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel (2. Klasse) vom zuständigen Kirchen(kreis)amt er- stattet. Besteht die Möglichkeit, vergünstigte Fahr- karten zu nutzen, so ist diese wahrzunehmen.

Zusätzlich wird beauftragten Personen unentgelt- lich Unterkunft gewährt. Kosten für die Mitnahme von Familienangehörigen und sonstige Kosten gehen zu Lasten der beauftragten Person. Eine Entschädi- gung für den Dienst kann nicht gezahlt werden.

(14)

Interessierte setzen sich bitte für alle Einsatz- orte in Verbindung mit Pastorin Antje Wachtmann, Referentin für Kirche im Tourismus / Urlauber- seelsorge im Haus kirchlicher Dienste der Evan- gelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, E-Mail: urlauberseelsorge@kirchliche-dienste.de, Telefon: 04941/959251, Fax: 04941/991736, Anschrift: Georgswall 7, 26603 Aurich.

Weitere Informationen: www.urlauberseelsorge.info Das Landeskirchenamt

D r. S pr i n g e r

Region Ostfriesland

Urlauberseelsorgestelle Zeit Kirchenkreis Besondere Aufgaben

26579 Baltrum Januar –

Dezember

Norden 14-tägig: Gottesdienst oder Kindergottesdienst, wöchentlich: 2 Andachten, 1 christl.

Themenabend. Bereitschaft zur Arbeit mit Kindern, Teamarbeit und Gespräch. Alles andere nach Absprache mit dem örtlichen Pfarramt.

26757 Borkum Januar –

Dezember

Emden-Leer Gottesdienste, Familiengottesdienste, thema- tische Gesprächsabende, Vorträge, medita- tive Strandspaziergänge oder Pilgerwege über die Insel, ökumenische Dreiklang-Andachten, Abendandachten (u. a. Abendgebet nach Taizé), Bereitschaft zu Seelsorgegesprächen, Gästetrau- ungen oder Dankgottesdienste zu Ehejubiläen.

Eigene Ideen und Vorschläge sind ausdrücklich erwünscht und willkommen. Die jeweiligen Aufgaben werden in Absprache mit dem Pfarramt flexibel und der saisonalen Situation entsprechend vereinbart.

26553 Dornum- Westeraccumersiel (KG Westeraccum)

Juni – August

Harlingerland Gottesdienste und Einzelveranstaltungen auf dem Campingplatz, geistliche Angebote und Sprechzeiten,

Vorträge und Gesprächsangebote nach Absprache. Für die Zeit der Seelsorge wird ein Diensthandy zur Verfügung gestellt.

Auch eigene Ideen und Vorschläge sind gerne erwünscht.

26427 Esens-Bensersiel Juni – September

Harlingerland Wöchentlich: Gottesdienst, eine Abend- Andacht und Reisesegen auf dem Campingplatz Bensersiel;

Gesprächsangebote; Rufbereitschaft über das

„Urlauberhandy“;

Wöchentlich einmal „Musik und Texte“ in der St.-Magnus-Kirche, Esens; weitere Veranstal- tungsangebote nach eigenem Interesse und Fä- higkeiten möglich; grundsätzliche Bereitschaft, die Samstags-Öffnung der St.-Magnus-Kirche zu übernehmen; Kasualien für Urlauber.

(15)

26571 Juist Januar – Dezember

Norden Predigtgottesdienste, zwischen Pfingsten und Erntedank liturgisch geprägter Wochen- schlussgottesdienst mit Bildmeditation, Abend- mahl und Gästekantorei, verschiedene An- dachten, Vortrags- und Gesprächsabende, Gästetrauungen und -taufen, Seelsorge und Be- ratung in Absprache mit dem örtlichen Pfarramt.

Wöchentliche Dienstbesprechung, in der die Got- tesdienste gemeinsam vorbereitet werden.

26465 Langeoog Januar – Dezember

Harlingerland Wöchentlich abwechselnd Predigt- und Fami- liengottesdienste, Andachten, Gesprächs- und Vortragsabende, Gästetrauungen, Seelsorgege- spräche.

Eigene Ideen und Vorschläge sind willkommen.

Die jeweiligen Aufgaben werden in Absprache mit dem Pfarramt flexibel und der saisonalen Situation entsprechend vereinbart.

26506 Norddeich Juli – September

Norden Dreimal pro Woche: Gute-Nacht-Kirche für Kin- der, Präsenz im Kirchenstrandkorb; wöchent- lich: Gottesdienst (anschl. Zeit für Gespräche);

einmal: Vortrags- und Gesprächsabend, medi- tativer Strandgottesdienst; Einzelseelsorge bei Bedarf.

26548 Norderney Januar – Dezember

Norden U. a. Gottesdienste, Andachten, Vortrags- oder Gesprächsabend, Gästetrauungen, meditative Angebote, ggf. Einzelseelsorge, Krankenhausseelsorge an Inselgästen;

Kirchenführungen. Alles nach Absprache mit dem örtlichen Pfarramt.

26474 Spiekeroog Januar – Dezember

Harlingerland Übernahme von Sonntagsgottesdiensten, Predigt gottesdienst oder Kindergottesdienst in Absprache mit dem Pfarramt. Übernahme von Abendandachten in der Alten Kirche, Ge- staltung von Veranstaltungen wie Gesprächs- abende, Kirchenführungen, Wanderungen über die Insel mit geistlichen Impulsen, Le- sungen, Angebote für Familien, z. B. La- gerfeuerabende, Guten-Abend-Geschichte, Mittags- oder Abendgebet am ökumenischen Strandkorb. Bereitschaft zur Übernahme von Taufen oder Trauungen von Gästen.

26409 Carolinensiel Juni – September

Harlingerland Gottesdienste in Deichkirche und Kirch- enzelt in Absprache mit dem Pfarramt und

„Kirche Unterwegs“, z. T. „Open-Air“;

Abendandachten in der Deichkirche; Konzert- moderation; Gesprächsangebot für Einzelseel- sorge nach Anfrage; weitere Veranstaltungsan- gebote nach eigenem Interesse und Neigungen (z. B. Radtour mit Kirchenführungen, Mittags- gebet, Themenabende); Bereitschaft zur Über- nahme von Taufen oder Trauungen von Gästen.

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26427 Neuharlingersiel Juni – September

Harlingerland Gottesdienste im Haus am Hafen, Abendan- dachten in der historischen Sielhofkapelle, Gesprächs angebot für Einzelseelsorge u. a. im Strandkorb der Kirchengemeinde, Übernahme von Taufen oder Trauungen von Gästen, weitere Veranstaltungsangebote nach eigenem Interesse und Fähigkeiten, Hafengottesdienste in Absprache und Zusammenarbeit mit dem örtlichen Pfarramt.

Region Elbe-Weser

Urlauberseelsorgestelle Zeit Kirchenkreis Besondere Aufgaben 27476 Cuxhaven-

Duhnen

Ganz- jährig (nach Bedarf)

Cuxhaven- Hadeln

Predigt- und Familiengottesdienste in der Duh- ner Kapelle, Gute-Nacht-Geschichten (Di.-Fr.) oder Andachten in der Andachtsreihe (Di.- Sa.), theologisch-geistliche Vortrags- und Ge- sprächsabende, Einzelseelsorge bei Bedarf, ggf.

Amtshandlungen (Urlaubertaufen im Sonntags- gottesdienst, Urlaubertrauungen, Hochzeitsjubi- läen) in Absprache mit der Urlauberpastorin vor Ort.

27632 Dorum Mai –

September

Wesermünde Urlaubergottesdienste (auch für Familien und

„in anderer Form“) in den Kirchen und beim Strandfest (August); Gute-Nacht-Geschichte im Kinderspielhaus am Strand; Bereitschaft zu Seel- sorgegesprächen; weitere Angebote (Vorträge, offenes Singen etc.) nach Absprache und je nach Wunsch und Neigung.

Ein Schwerpunkt liegt neben den Gottesdiensten bei Angeboten für Kinder und Familien.

Interessierte setzen sich bitte für alle Einsatzorte in Verbindung mit Pastorin Antje Wachtmann,

Referentin für Kirche im Tourismus /

Urlauberseelsorge im Haus kirchlicher Dienste

der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, E-Mail: urlauberseelsorge@kirchliche-dienste.de, Telefon 04941/959251, Fax: 04941/991736, Anschrift: Georgswall 7, 26603 Aurich.

Weitere Informationen: www.urlauberseelsorge.info

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Im Kirchenkreisamt Uelzen ist wegen Eintritts des Stelleninhabers in den Ruhestand zum 01.01.2020 oder später die Stelle der

Amtsleitung (m / w / d) neu zu besetzen.

Das Kirchenkreisamt Uelzen ist die zentrale Verwaltungsstelle für den Ev.-luth. Kirchenkreis Uelzen und leistet Verwaltungshilfe für 28 Kirchengemeinden mit etwa 54.000 Gemeindegliedern. Darüber hinaus sind ein Friedhofsverband, ein Kindertagesstättenverband und diakonische Einrichtungen (Sozialpädagogische Familienhilfe, Familienbildungsstätte, Lebensraum Diakonie e.V.) sowie zahlreiche Stiftungen vorhanden.

Das Kirchenkreisamt unterstützt die Kirchengemeinden und Einrichtungen insbesondere in den Bereichen Personal-, Haushalt- und Kassenwesen, sowie Liegenschaften und Bauangelegenheiten. Weitere Informa- tionen finden Sie auch im Internet unter www.kirche-uelzen.de. Das Kirchenkreisamt Uelzen wird zum 01.01.2020 das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen auf die Doppik umstellen. Zum 01.01.2023 wird die Fusion der Kirchenkreisämter Uelzen, Lüneburg und Lüchow-Dannenberg angestrebt.

Mit dieser Stelle sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:

- Die fachliche, wirtschaftliche und organisatorische Leitung des Kirchenkreisamtes - Führung und Leitung von 23 Mitarbeitenden des Kirchenkreisamtes

- Betreuung und Beratung der Kirchenkreisgremien (KKT, KKV und div. Unterausschüsse).

- Haushalts- und Finanzplanung für den Kirchenkreis Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:

- Dipl. Verwaltungswirt*in (FH) (m / w / d), Dipl. Verwaltungsbetriebswirt*in (FH) (m / w / d), abgeschlossenes Hochschulstudium (Master oder Diplom) in den genannten Aufgabenfeldern oder eine vergleichbare Qualifikation

- Mehrjährige Leitungserfahrung bevorzugt in einer kirchlichen Verwaltung - Umfassende Fachkenntnisse und Erfahrung in der Doppik

- Erfahrung und Kenntnisse kirchlicher Strukturen sowie ihrer Veränderungsprozesse - Verhandlungskompetenz und Durchsetzungsfähigkeit

- Konfliktfähigkeit

- Team- und Kooperationsfähigkeit

- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten - Führerschein Klasse B und Bereitschaft zum Einsatz des privaten PKW

Wir bieten Ihnen:

Eine unbefristete Planstelle in Vollzeit

- Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 BVGErgG bzw. eine vergleichbare Angestelltenvergütung

- Eine abwechslungsreiche Führungsaufgabe mit Gestaltungsspielräumen - Ein kompetentes und motiviertes Team

- Angebote zur Gesundheitsförderung

Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet. Der Wohnsitz im Kirchenkreis Uelzen ist wünschenswert.

Die Tätigkeit als Leitung der kirchlichen Verwaltungsstelle ist mit erheblicher Entscheidungsverantwortung und Außenwirkung für die gesamte Kirche verbunden. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD für die Mitarbeit voraus.

Interesse? Dann überzeugen Sie uns - fachlich und persönlich!

Für Auskünfte oder Rückfragen stehen Ihnen Propst Jörg Hagen (Telefon: 0581 – 5116) oder der Amtsleiter Herr Ralf Bode (Telefon: 0581 – 9791 – 10) zur Verfügung.

IV. Stellenausschreibungen

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Über Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen freuen wir uns.

Senden Sie diese bitte bis spätestens 1. November 2019 an:

Ev.-luth. Kirchenkreisvorstand Uelzen, Propst Jörg Hagen, Pastorenstraße 4, 29525 Uelzen

oder per E-Mail an Propstei.Uelzen@evlka.de.

Hinweis:

Nach der Neufassung von § 8 des Pfarrstellenbesetzungsgesetzes (PfStBG; vgl. Seite 158 im Kirchl. Amtsbl.

Nr. 6/2010) werden Pfarrstellen seit Januar 2011 rechtsverbindlich nur noch im Internet unter www.freie-pfarrstellen.de

ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Stellen erscheinen dort zum 1. jeden Monats.

Nachrichtlich:

Das Kirchenamt der EKD schreibt die Wiederbesetzung der Auslandspfarrstelle in London-West (Großbritannien) aus. Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen

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Leitung (m/w/d) des Kirchenkreisamtes Burgdorfer Land

Das Kirchenkreisamt Burgdorfer Land in Burgwedel ist die Verwaltungsstelle für die Ev.-luth. Kirchen- kreise Burgwedel-Langenhagen und Burgdorf. Zu jedem der beiden lebendigen Kirchenkreise gehören rund 50.000 Gemeindeglieder in jeweils 18 Kirchengemeinden. Ein Schwerpunkt in beiden Kirchenkreisen ist die religionspädagogische Arbeit in den Kindertagesstätten. Für die Kindertagesstätten in Trägerschaft der beiden Kirchenkreise nimmt das Kirchenkreisamt die Aufgaben der betriebswirtschaftlichen Leitung wahr.

Eine wichtige Aufgabe des Kirchenkreisamtes ist neben der Begleitung der täglichen Arbeit in Kirchenge- meinden und Einrichtungen sowie der verschiedenen Gremien die Beratung und Unterstützung der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Angelegenheiten der Personal-, Finanz-, Haushalts-, Liegenschafts- und Kindertagesstättenverwaltung. Dabei sind die kompetenten und dienstleistungsorientierten Mitarbeitenden in sechs Abteilungen und mehreren Stabsstellen nicht nur ausführend, sondern in engem Kontakt mit den Einrichtungen auch mitgestaltend tätig.

In den kommenden Jahren wird das Kirchenkreisamt weiter zu entwickeln sein, unter anderem sind auch Kooperationen mit benachbarten Ämtern denkbar. Dazu suchen wir eine Leitung, die strategisch denkt und sich an dieser Entwicklung aktiv beteiligt.

Zum nächstmöglichen Termin ist im Kirchenkreisamt Burgdorfer Land die Stelle der Amtsleitung (m/w/d)

zu besetzen. Es handelt sich dabei um eine unbefristete Vollzeitstelle, die nach Besoldungsgruppe A14 BVGErgG bewertet ist. Eine Bewertung ist beabsichtigt. Sofern die Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis nicht vorliegen, ist eine Beschäftigung im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis möglich.

Mit dieser Stelle sind insbesondere folgende Aufgaben verbunden:

- Leitung des Kirchenkreisamtes, die auf Kooperations- und Teamfähigkeit gründet

- Betreuung und Beratung der Gremien beider Kirchenkreise mit ihren Gemeinden und Einrichtungen im Rahmen zugeordneter Aufgaben

- aktive Begleitung von Entwicklungs-, Planungs- und Veränderungsprozessen (z. B. im Aufbau eines um- fassenden Gebäudemanagements, regionale Kirchenentwicklung)

Wir erwarten:

- einen erfolgreichen Abschluss eines verwaltungs-, finanz- oder wirtschaftswissenschaftlichen Hochschul- studiums (Bachelor, Master oder vergleichbar) oder eine vergleichbare Qualifikation

- mehrjährige nachgewiesene Leitungserfahrung - Personalführungskompetenz und Konfliktfähigkeit

- Erfahrungen und Kenntnisse kirchlicher Strukturen sowie ihrer Veränderungsprozesse - Sozial- und Kommunikationskompetenz

- Verhandlungsgeschick und gute Kommunikationsfähigkeit - betriebswirtschaftliches Denken

- gute IT-Kenntnisse, sicherer Umgang mit MS-Office-Programmen

- ein freundliches, verbindliches und sicheres Auftreten, Kreativität und Flexibilität im Umgang mit wech- selnden Anforderungen

- hohe Einsatzbereitschaft, Loyalität, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

- Bereitschaft zur Teilnahme an Gremiensitzungen auch in den Abendstunden sowie die Bereitschaft, den eigenen Pkw gegen Kostenerstattung einzusetzen

Die Tätigkeit als Leitung der kirchlichen Verwaltungsstelle ist mit erheblicher Entscheidungsverantwortung und Außenwirkung für die gesamte Kirche verbunden. Daher setzen wir grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD für die Mitarbeit voraus.

(20)

Schwerbehinderte werden bei Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist nicht teilzeitgeeignet.

Was Sie noch über uns wissen sollten: Mit flexiblen Arbeitszeitregelungen unterstützen wir die Verein- barkeit von Beruf und Familie. Wir bieten vielfältige Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Perso- nalentwicklung, die Ausbildung von jungen Menschen und die Nachwuchsförderung sind für uns selbstver- ständlich.

Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung erbitten wir ausschließlich auf dem Postweg bis zum 15. November 2019

V e r t r a u l i c h An den

stellv. Vorsitzenden des Kirchenkreisamtsausschusses Herrn Superintendent Holger Grünjes

Kirchplatz 11 30853 Langenhagen Tel.-Nr.: 0511 736353

Weitere Informationen über die Ev.-luth. Kirchenkreise Burgwedel-Langenhagen und Burgdorf sowie das Kirchenkreisamt Burgdorfer Land finden Sie im Internet unter

http://www.kirche-burgwedel-langenhagen.de http://www.kirchenkreis-burgdorf.de und

http://www.kirchenkreisamt-burgdorfer-land.de.

Wir freuen uns auf Sie!

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Herausgeber: Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Landeskirchenamt, Rote Reihe 6, 30169 Hannover

Telefon: 0511 1241-0, Fax: 0511 1241-266

NORD-LB Hannover IBAN: DE78 2505 0000 0101 3591 31 BIC: NOLADE2HXXX Evangelische Bank IBAN: DE76 5206 0410 0000 0060 09 BIC: GENODEF1EK1 Druck: Leinebergland Druck GmbH & Co. KG, Alfeld

Die Lieferung an kirchliche Dienststellen der Landeskirche ist unentgeltlich.

Das Kirchliche Amtsblatt ist auch online abrufbar unter:

http://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/meta/service/kirchliches-amtsblatt Erscheinungsweise: nach Bedarf

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