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--- Nr. 21 Plön, den 08.06.2006 135. Jahrgang ---

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Einladung zur 7. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Preetz-Stadt und –Land am Mittwoch, dem 14. Juni 2006, um 16:00 Uhr,

im Ratssaal der Stadt Preetz, Bahnhofstraße 27 131

2. Haushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2006 132

3. Bekanntmachung der Feststellung der Jahresrechnung 2004 und über die Auslegung des Schlussberichtes des

Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Plön 135

--- 1.

An die Mitglieder

der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Preetz-Stadt und -Land

E i n l a d u n g

zur: 7. Sitzung der Verbandsversammlung des

Abwasserzweckverbandes Preetz-Stadt und -Land am: Mittwoch, dem 14. Juni 2006

um: 16:00 Uhr

im: Ratssaal der Stadt Preetz, Bahnhofstraße 27

Sehr geehrte Mitglieder,

zur genannten Sitzung der Verbandsversammlung des Abwas- serzweckverbandes Preetz-Stadt und -Land am Mittwoch, dem 14. Juni 2006 lade ich Sie ein.

T a g e s o r d n u n g Öffentlicher Teil

1 Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Anwesenden

2 Ergänzung der Tagesordnung, Beschluss

3 Beschlussfassung zum Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß § 46 Abs. 8 GO Vorschlag: TOP 11 - 24 4 Einwohnerfragestunde

5 Niederschrift über die 6. Sitzung der Verbandsver- sammlung vom 22.12.2006, öffentliche Sitzung 6 Jahresabschluss zum 31.12.2005 des Abwasser-

zweckverbandes Preetz-Stadt und –Land

7 Bericht des Verbandsvorstehers, Öffentlicher Teil 8 Bericht des Geschäftsführers, Öffentlicher Teil 9 Fragestunde der Verbandsversammlungsmit-glieder 10 Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

11 Niederschrift über die 6. Sitzung der Verbandsver- sammlung vom 22.12.2005

Nichtöffentliche Sitzung

12 Bericht des Verbandsvorstehers Nichtöffentlicher Teil

13 Bericht des Geschäftsführers Nichtöffentlicher Teil

14 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme Ausbau der Straße „Am Jahnplatz“

15 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme Erneuerung RW-Kanal zwischen Schwanenweg und Zappenweg

16 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme RW- und SW Kanalsanierung zwischen Birkenweg Nr. 108 und Vogelweide

17 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme Anschluß der Straße „Am Heidberg“ an die SW- Kanalisation

18 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme Anschluß der Nettelseer Str. an die SW-Kanalisation 19 Vergabe von Bauleistungen für den Ausbau der Stra-

ße "Am Jahnplatz"

20 Vergabe von Bauleistungen für den Birkenweg zwi- schen Zappenweg und Schwanenweg

21 Vergabe von Bauleistungen für den Birkenweg zwi- schen Birkenweg

Nr. 108 und Vogelweide

22 Vergabe von Bauleistungen für den Anschluß der Straße "Am Heidberg" an das zentrale Schmutzwas- sernetz des AZV.

23 Fragestunde der Verbandsversammlungsmit-glieder 24 Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schneider Verbandsvorsteher

Anlagen

(Öff. Anz. Plön 2006 – Nr. 21)

---

(2)

2.

H a u s h a l t s s a t z u n g d e s K r e i s e s P l ö n f ü r d a s H a u s h a l t s j a h r 2 0 0 6

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach den Beschlussen des Kreistages vom 30.03.2006 sowie 15.05.2006 und mitGenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssat- zung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 91.253.900,-- EUR

in der Ausgabe auf 100.583.200,-- EUR

Defizit: 9.329.300,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 12.657.900,-- EUR

in der Ausgabe auf 12.657.900,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 5.677.800,-- EUR

davon inneres Darlehen 1.178.800,-- EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 6.157.300,-- EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 30.000.000 ,-- EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 338,64 Stellen

§ 3

Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden wie folgt festgesetzt:

1. für die allgemeine Kreisumlage 33 v.H.

2. für die zusätzliche Kreisumlage 33 v.H.

3. der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche Vomhundertsatz

nach § 28 Abs. 5 FAG auf 120 v.H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für de- ren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung gem. § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 bzw. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000,-- EUR. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

§ 5

Für den Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses werden festgesetzt:

a. Betriebsteil I - Kreiskrankenhaus - 1. im Erfolgsplan

die Erträge auf 19.668.000,-- EUR

die Aufwendungen auf 20.070.400,-- EUR

der Jahresgewinn auf 0,-- EUR

der Jahresverlust auf 402.400,-- EUR

2. im Vermögensplan

die Einnahmen auf 772.200,-- EUR

die Ausgaben auf 772.200,-- EUR

(3)

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,--EUR

b. Betriebsteil II - Rettungsdienst - 1. im Erfolgsplan

die Erträge auf 4.901.800,-- EUR

die Aufwendungen auf 4.327.600,-- EUR

der Jahresgewinn auf 574.200,-- EUR

der Jahresverlust auf 0,-- EUR

2. im Vermögensplan

die Einnahmen auf 149.700,-- EUR

die Ausgaben auf 149.700,-- EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen auf 0,-- EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR

5. der Höchstbetrag für Kassenkredite auf 500.000,-- EUR

§ 6

Für den Wirtschaftsplan des Alten- und Pflegeheimes "Haus am Klostergarten" werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan

die Erträge auf 5.648.200,-- EUR

die Aufwendungen auf 5.733.300,-- EUR

der Jahresgewinn auf 0,-- EUR

der Jahresverlust auf 85.100,-- EUR

2. im Vermögensplan

die Einnahmen auf 226.800,-- EUR

die Ausgaben auf 226.800,-- EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen auf 0,-- EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 500.000,-- EUR

§ 7

Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften von den Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenan- teil. Der zu erstattende Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 01.06.2006 erteilt.

24306 Plön, den 06.06.2006

gez. Dr. Gebel (Dr. Gebel)

-Landrat-

Die vorstehende Haushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2006 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 kann während der Dienststunden in der

(4)

Kreisverwaltung Plön

Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung in 24306 Plön

Hamburger Str. 17/18 Zimmer A 320 eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein die in der Haushaltssat- zung aufgeführten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (§ 2 Ziff. 1) lediglich bis zu ei- ner Höhe von 5.200.000 € genehmigt hat.

Plön, den 06.06.2006 Az.: 12-10-11/06

Kreis Plön Der Landrat

Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung

(Öff. Anz. Plön 2006 - Nr. 21)

---

(5)

3.

Bekanntmachung der Feststellung der Jahresrechnung 2004

und über die Auslegung des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Plön

Gemäß § 57 KrO in Verbindung mit § 94 GO vom 23. Juli 1996 (GVOBl. 1996 Schl.-Holst. S. 529) in der Fassung der letzten Änderung vom 16. Dezember 1997 (GVOBl. 1997 Schl.-Holst. S. 474) wird bekannt gemacht, dass der Kreistag des Kreises Plön in seiner Sitzung am 30.03.2006 die Jahres- rechnung 2004 festgestellt hat.

Die Jahresrechnung 2004 sowie der Schlussbericht des Rech- nungsprüfungsamtes des Kreises Plön und die Stellungnahme der Verwaltung hierzu können während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön Zimmer A 320

Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön eingesehen werden.

24306 Plön, den 07.06.2006 Az.: 12-11-3/04

Kreis Plön -Der Landrat-

Amt für Finanzen- und Wirtschaftsförderung

(Öff. Anz. Plön 2006 - Nr. 21)

---

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