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Stadtverwaltung und private Hilfsorganisationen unterschreiben Vereinbarung zu Schnelleinsatzgruppen

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12.09.2019

Stadtverwaltung und private Hilfsorganisationen unterschreiben Vereinbarung zu Schnelleinsatzgruppen

Die Stadt Ludwigshafen und fünf private Hilfsorganisationen haben am Donnerstag, 12.

September 2019, einen Vertrag unterzeichnet, welcher die Sanitäts- und Betreuungsdienste im Katastrophenschutzfall festlegt. Die Vereinbarung regelt, welche Organisationen die

Stadtverwaltung neben der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr bei Großschadenslagen als so genannte Schnelleinsatzgruppen (SEG) einsetzt und beauftragt, um die städtischen Einheiten und öffentlich-rechtlichen Rettungsdienste zu ergänzen.

Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck und Vertreter*innen des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall- Hilfe sowie des Malteser Hilfsdienstes setzen ihre Unterschrift unter den Vertrag, der die Neufassung einer bisher bestehenden Vereinbarung gemäß des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) ist. "Mit dem erneuerten Vertragswerk setzen Stadtverwaltung und die hiesigen, privaten Hilfsorganisationen ihre gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahrzehnte zum Wohle der Ludwigshafener Bevölkerung fort", sagte Steinruck.

Für die Hilfsorganisationen unterzeichneten Holger Scharff, Vorsitzender Arbeiter-Samariter- Bund, Kreisverband Ludwigshafen, Willi Dörfler, Vorsitzender Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Vorderpfalz, Michael Kurz, Kreisgeschäftsführer Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Vorderpfalz, Kai Jugenheimer, Regionalvorstand Johanniter-Unfall-Hilfe Bergstraße- Pfalz, Hiltrud Gehrlein-Bischoff, Stadtbeauftragte Malteser Hilfsdienst Ludwigshafen, und Oliver Nagel-Schwab, Vorsitzender Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Ortsgruppe Ludwigshafen- Oggersheim.

Die Vereinbarung fixiert die Aufstellung und Vorhaltung der SEG, die bei

Großschadensereignissen zum Einsatz kommen. Die SEG sind dann gefordert, wenn

beispielsweise zur Behandlung, Versorgung, Betreuung oder Transport von Hilfsbedürftigen die zur Verfügung stehenden Kräfte des Rettungsdienstes nicht ausreichen, Evakuierungen

anstehen und psychosoziale Betreuungsmaßnahmen notwendig sind. Der Vertrag enthält ferner Regelungen zur materiellen Ausstattung, zur Ausbildung und zum Unterhalt der SEG sowie die Übernahmen von Verdienstausfällen der Beteiligten bei Katastrophenschutzeinsätzen.

Was ist neu?

Neu im Vergleich zur vorherigen Vereinbarung ist, dass sich nun auch die DLRG beteiligt. In der alten Vereinbarung war geregelt, dass die Hilfsorganisationen eigenverantwortlich die ständige Einsatzbereitschaft der von ihnen gestellten SEGen zu gewährleisten haben. Das bleibt auch festgehalten, aber die Stadt Ludwigshafen ist verpflichtet gemäß Paragraf 4 des

Landesgesetzes über den Brand- und Katastrophenschutzes (LBKG), solche Einheiten bereit zu stellen und diese mit der erforderlichen Ausrüstung auszustatten. Die Stadt Ludwigshafen wird gemäß dem Konzept 3.0 der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen im

Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz, welches mit dem Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz abgestimmt worden ist, die veränderten Anforderungen an die

Ausstattung umsetzen.

Zudem wird die Zusammenarbeit nun intensiviert. So erstellen alle Beteiligten beispielsweise ein gemeinsames Ausbildungskonzept und bilden einen Beirat, in dem sich alle regelmäßig austauschen können.

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