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Richtlinienzur Anfertigung der Hausarbeitenim Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung

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Richtlinien

zur Anfertigung der Hausarbeiten

im Rahmen der Ersten Theologischen Prüfung

Vom 15. Juli 1981 (KABl. 1981 S. 234)

geändert durch Beschluss der Kirchenleitung vom 3. Juli 1997 (KABl. 1997 S. 110)

Gemäß § 15 des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Ausführung des Pfarrerausbildungsgesetzes der Evangelischen Kirche der Union vom 27. Oktober 1967 (KABl. S. 165) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Prüfungsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen zur Durchführung der Ersten und der Zweiten Theologischen Prü- fung vom 17. September 1980 (KABl. S. 169) hat die Kirchenleitung am 15. Juli 1981 folgende Ausführungsbestimmungen (Richtlinien) erlassen:

I. Zur Aufgabenstellung 1. Wissenschaftliche Hausarbeit

Die wissenschaftliche Hausarbeit soll den Nachweis führen, dass der Verfasser in einer begrenzten Zeit auf begrenztem Raum ein gestelltes Thema wissenschaftlich zu bear- beiten vermag.

2. Predigt

Bei der Predigt werden erwartet:

1. homiletische Vorarbeiten, durch die der theologisch verantwortete Weg zur Predigt einsehbar gemacht wird. Die Wahl der Methode hierzu ist frei; sie muss begründet werden. Folgende Arbeitsschritte (in austauschbarer Reihenfolge) müssen berück- sichtigt werden:

a) eine wissenschaftliche Exegese, die die Aussagen des Textes in seinem Kon- text im biblischen Horizont herausarbeitet und seine Intentionen zusammen- fasst.

b) eine homiletische Erschließung des Textes, die seine Aussagen systematisch- theologisch reflektiert, auf heutige Probleme bezieht und nach dem Zusam- menhang mit den Bekenntnissen und Lebensäußerungen der Kirche fragt. Da- bei können Analysen charakteristischer Predigten aus der Predigtgeschichte sinnvoll sein.

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c) eine Erschließung der Hörersituation (Anknüpfungsmöglichkeiten, Verste- hensschwierigkeiten, Verstehenshilfen). Dabei kann hilfreich sein, die Predigt im Blick auf eine zu beschreibende Gemeinde zu entwerfen.

d) eine Erwägung verschiedener Möglichkeiten, den Text zu vergegenwärtigen (Thematisierung eines Textgedankens, Verzicht auf bestimmte Textaussagen, Verwendung von sprachlichen Bildern, Vergleichen von literarischen Texten) und die Begründung für die getroffene Entscheidung.

e) Überlegungen zu Aufbau und Gedankenführung der Predigt (dialogischer Charakter, Gliederung, Übersichtlichkeit, Anschaulichkeit, Behaltbarkeit).

2. eine wörtlich ausgearbeitete Predigt, deren Aufbau durch Abschnitte kenntlich gemacht werden soll.

3. Unterrichtsentwurf

Der Unterrichtsentwurf soll erkennen lassen, dass sich der Verfasser mit religi- onspädagogischen Konzeptionen der Gegenwart auseinandergesetzt und mit gel- tenden Lehrplänen und in Gebrauch befindlichen Religionsbüchern vertraut ge- macht hat. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Unterrichtsplanung und ihren verschiedenen Arbeitsgängen. Sie soll konkrete Gestalt in der Skizze einer Unterrichtsstunde gewinnen.

1. Als Prüfungsaufgabe für den Unterrichtsentwurf kann ein biblischer Text oder ein Thema gestellt werden.

a) Ist ein biblischer Text Gegenstand des Unterrichtsentwurfs, dann soll die Exegese die gesamtbiblischen Bezüge berücksichtigen und systematisch- theologische Überlegungen einbeziehen.

Dabei sind diejenigen Aspekte des Textes ausführlicher darzustellen, die im Rahmen der didaktischen Überlegungen für die Unterrichtsplanung ei- ne Rolle spielen.

b) Ist ein Thema Gegenstand des Unterrichtsentwurfs, dann ist es unter sys- tematisch-theologischen und wirkungsgeschichtlichen Aspekten zu re- flektieren. Die Ausarbeitung soll sich auf Fragen konzentrieren, die für den Unterricht besondere Beachtung verdienen.

Die Entscheidung, ob das Thema an Beispielen aus der Bibel, aus seiner Wirkungsgeschichte oder der Gegenwart exemplarisch erarbeitet wird, ist zu begründen.

2. Die gewonnenen Einsichten sind auf die Situation von Jugendlichen der an- gegebenen Jahrgangsstufe zu beziehen; entwicklungs-psychologische und so- ziokulturelle Gesichtspunkte, insbesondere die der religiösen Sozialisation, sind darzulegen.

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3. Die Unterrichtsplanung soll folgende Elemente enthalten:

a) Darstellung und Begründung der Unterrichtsziele; dabei sollen die drei Lernzieldimensionen (kognitiv – affektiv – pragmatisch) nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.

b) Darstellung und Begründung des geplanten Lehrerverhaltens:

aa) Lernschritte, bb) Sozialformen, cc) Methoden, dd) Medien.

c) Bilder, Zeichnungen, Tabellen, Übersichten u. a. sollen der Arbeitmög- lichst als Foto oder Fotokopie beigefügt werden.

4. Religionspädagogische Abhandlung

Stellt das Theologische Prüfungsamt ein religionspädagogisches Thema, so ist die Arbeit nach den Kriterien der wissenschaftlichen Hausarbeit anzufertigen.

II. Zur schriftlichen Form

1. Die Prüfungsarbeiten müssen auf mit Seitenzahlen versehenen weißen DIN-A4-Blät- tern einseitig in Maschinenschrift geschrieben sein. Je Seite sind 40 Zeilen mit je ma- ximal 60 Anschlägen zugelassen. Der freie Rand soll 7 cm betragen.

Den Prüfungsarbeiten können Anmerkungen in einem Beiheft angefügt werden. Prü- fungsarbeit und Beiheft müssen einzeln gebunden sein. Die vorgeschriebene Seiten- zahl ist zu beachten (siehe §§ 17 bis 19 der Theol. Prüfungsordnung). Die Seitenzahl der Anmerkungen zuzüglich etwaiger Anlagen darf die Seitenzahl der Arbeit nicht überschreiten. Über die vorgeschriebene Seitenzahl hinausgehende Arbeiten können zurückgewiesen werden. Der Versuch, durch willkürliche Abkürzungen o. Ä.. Raum zu gewinnen, ist nicht zulässig.

2. Jeder Hausarbeit ist eine eigenhändig unterschriebene Erklärung mit folgendem Wort- laut vorzuheften:

‚Ich versichere, dass ich diese Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und die benutzte Literatur vollständig angegeben habe. Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken ent- nommen sind, habe ich unter Angabe der Quellen kenntlich gemacht.‘

III.

Diese Richtlinien treten am 1. September 1981 in Kraft.1

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1 Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Richtlinien in ihrer ursprünglichen Fassung.

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4 Archiv, Geltungszeitraum 01.09.1981 - 31.03.2005 EKvW

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