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Geplanter Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg

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Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Nürnberg, 19.12.2013 PM 115-13/LFG Verkehr

Geplanter Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg

VERBÄNDE LEGEN KLAGEBEGRÜNDUNG UND NEUE GUTACHTEN BEIM VERWALTUNGS- GERICHT ANSBACH VOR

Der Bund Naturschutz hat Anfang August 2013 Klage gegen den Planfeststel- lungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken beim Verwaltungsgericht Ans- bach eingereicht. Die Klage gegen das auf mindestens 450 Mio. € geschätzte Bauvorhaben wird finanziell und fachlich unterstützt vom Bündnis gegen den Frankenschnellweg, dem Verkehrsclub Deutschland, dem Nürnberger Energie- wendebündnis, dem Verein zum Schutz des Rednitztals und von Privatleuten.

Am 13.12.13 wurde von Rechtsanwalt Eike Schönefelder im Auftrag des BN die Klagebegründung eingereicht.

„Neben verfahrensrechtlichen Fehlern rügen wir natürlich die fehlerhafte Klas- sifizierung des Frankenschnellweges als Kreisstraße. Die Stadt argumentiert hier, dass der Durchgangsverkehr nur einen geringen Anteil ausmache und es deshalb keine Autobahn werde. Dazu gibt es hinreichend Urteile des Bundes- verwaltungsgerichtes, des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und unterer Gerichte, die das eindeutig zum Beispiel beim Autobahnring München oder zur Westumgehung Freising geklärt haben. Hier in Nürnberg entsteht ein Lücken- schluss für eine Autobahn“, so Schönefelder in einer Erklärung zur Klageschrift.

Daneben wird in der Klageschrift die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung gerügt, auf deren Erstellung die Stadt bewusst verzichtete, die aber – da es sich um eine Autobahnplanung handelt – verpflichtend ist.

Neue, dem Gericht ebenfalls vorgelegte Gutachten erhärten dabei die Position der Ausbaugegner. Eine im Auftrag des BN vom Verkehrsplanungsbüro regio- consult Marburg erstellte Studie zum Verkehr kommt zu dem Schluss, dass die Verkehrsprognosen nicht haltbar sind, weil sie auf völlig veralteten Grundlagen beruhen. So wurde z.B. eine Verkehrsmatrix aus den Jahren 1987/88 zugrunde gelegt, aus einer Zeit als die DDR noch existierte und die Verkehrsströme noch ganz anders aussahen. Dass der Prognosehorizont bis 2020 nicht einmal mehr zehn Jahre nach Planfeststellung umfasst, ist ebenfalls als Rechtsfehler anzuse- hen.

Eine weiteres Gutachten wurde von regioconsult Marburg im Auftrag der Land- tagsfraktion von Bündnis 90-Die Grünen zu den zu erwartenden Immissionen Feinstaub und Stickoxide erstellt. Hier zeigt sich, dass die Stadt nach veralteten Gesetzen zum Immissionsschutz (22. BImSchV) plante, mittlerweile aber eine strengere 39. Bundesimmissionsschutzverordnung gilt. Mit den unzureichen- den Verkehrsprognosen sind natürlich auch die darauf beruhenden Immissi- onsprognosen falsch. Die Gutachterfirma Accon, die im Auftrag der Stadt tätig

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Nürnberg, 19.12.2013 PM 115-13/LFG Verkehr war, hat allerdings weitere Fehler wie falsche Annahmen zur Windgeschwin-

digkeit - zu Gunsten der Straßenplanung – gemacht. Im Ergebnis sind umfang- reiche Grenzwertüberschreitungen vor allem an den Tunnelenden zu besor- gen, wo die Abgase ungefiltert herausgeblasen werden sollen.

MdL Markus Ganserer, Sprecher des Bündnisses gegen den Frankenschnell- weg: „Vielleicht hätte die Stadt doch besser eine Umweltverträglichkeitsprü- fung erstellen lassen, dann hätte man das im Vorfeld merken können. Die Ent- lastung der Anwohner im Tunnelbereich darf nicht durch zusätzliche Belastung der Anwohner außerhalb des Ausbaubereiches erkauft werden. Die Anwohner im Bereich Werderau und Fürth sind keine Menschen zweiter Klasse.“

Zu Hilfe kommt dem Bund Naturschutz in der Klage ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2013. Darin wird festgehalten, dass Umweltverbände die Einhaltung von Luftreinhalteplänen gerichtlich gel- tend machen können. Die Rechte von Umweltverbänden wurden damit massiv gestärkt. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe DUH gegen das Land Hessen.

Sie bekam höchstinstanzlich Recht und schaffte damit einen Präzedenzfall, der auch für die Klage gegen den Frankenschnellwegausbau relevant ist. Hatte doch die Stadt Nürnberg alles daran gesetzt, die Verbände auch formal von ei- ner Klagemöglichkeit auszuschließen. Dazu diente die Klassifizierung als Kreis- straße und die zwei getrennten Bauabschnitte, damit die Baulänge unter fünf Kilometern blieb. So wollte man die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung umgehen, eine relevante gesetzliche Grundlage, auf der der BUND Naturschutz nach dem Rechtsbehelfegesetz seine Klagebefugnis herleitet, weil das Bun- desnaturschutzgesetz als formaler Klagezugang eine Thematisierung des Ge- sundheitsschutzes nicht ermöglicht.

Zusätzlich hat die Europäische Kommission Deutschland Mitte Oktober 2013 vor dem EU-Gerichtshof wegen des (mangelhaften) Zugangs zu Gerichten ver- klagt.

„Wir gehen deshalb von einer Klagezulassung aus und könnten damit die halbe Miete haben, denn die Hürde der Klagezulassung nach dem Rechtsbehelfege- setz ist nicht einfach zu überwinden. Da haben sich die Stadt und SÖR möglich- erweise verkalkuliert. Die Anwohner müssen vor den gesundheitsschädlichen Stäuben und Stickoxiden geschützt werden. Wir setzen darauf, dass auch das Gericht den Schutz der Menschen durchsetzt“, so der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner.

Dr. Otto Heimbucher, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt: „Es zeigt sich, dass eine gerichtliche Prüfung der Planung absolut sinnvoll ist. Der LKW-Verkehr durch die Stadt nimmt wohl deutlich zu. Das konnte der BN über- haupt erst prüfen, nachdem SÖR Mitte November 2013 ein Gutachten zum großräumigen Verkehr rausrückte, das vorher unter Verschluss lag. Nicht ein- mal die Regierung von Mittelfranken hatte es. In den Planungsunterlagen war es nicht dokumentiert. Der Stadtrat bekam es auch nicht. Es widerspricht aber der städtischen Verkehrsprognose deutlich.“

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„Der Verkehrsclub Deutschland unterstützt die Klage des BN voll und ganz. Wir halten den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg für ein Projekt aus einer vergangenen Epoche, als die autoverkehrsgerechte Stadt als Zukunft gesehen wurde. Städte wie Saarbrücken, die das in den siebziger Jahren umgesetzt haben leiden noch heute unter den verheerenden Folgen“, so Ralf Altenberger, VCD Landesverband Bayern.

Berthold Söder vom VCD Kreisverband Nürnberg: „Die Stadträte von CSU, SPD und FDP haben sich entschieden, dem Transitverkehr durch Nürnberg den roten Teppich auszurollen. Wir meinen, man sollte das Geld lieber für die Bürger der Stadt einsetzen und den Nahverkehr ausbauen.“

Für Rückfragen:

Tom Konopka Regionalreferent Telefon 0911 81878-24

Tom.konopka@bund-naturschutz.de

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