• Keine Ergebnisse gefunden

Kliniken sind Garant der Notfallversorgung DKG zu den KBV-Aussagen zur ambulanten Notfallversorgung P r e s s e m i t t e i l u n g

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Kliniken sind Garant der Notfallversorgung DKG zu den KBV-Aussagen zur ambulanten Notfallversorgung P r e s s e m i t t e i l u n g"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zu den KBV-Aussagen zur ambulanten Notfallversorgung

Kliniken sind Garant der Notfallversorgung

Berlin, 6. September 2017 – Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zu den heutigen Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Notfallversorgung:

„Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die KBV ihre Unzulänglichkeiten bei der Notfallversorgung ideenreich abarbeiten möchte. Allerdings ist die Einschätzung der KBV falsch, dass die Patienten in das Krankenhaus gehen würden, obwohl ihnen ein Arzt im Bereitschaftsdienst effektiver helfen würde.

Richtig ist vielmehr, dass die Patienten in die Kliniken kommen, weil ihnen hier effektiv geholfen werden kann. Die Kliniken haben tief gefächerte diagnostische Möglichkeiten und modernste medizintechnische Ausstattungen. Sie sind aufgrund der erforderlichen Erreichbarkeit auch in der Fläche jederzeit präsent.

Ohne die jährlich rund 20 Millionen ambulanten Behandlungsfälle der Krankenhäuser wäre die Versorgung schon heute nicht mehr aufrecht zu erhalten.

Auch der neueste Vorschlag der KBV, dass nicht-medizinische Kräfte – wie Pflegekräfte oder Arzthelfer – an der Krankenhauspforte entscheiden sollen, ob der Patient in die KV-Notfallstelle oder die Krankenhaus-Notfallambulanz gesteuert wird, muss a priori als nicht besonders weiterführend bezeichnet werden. Die Beurteilung medizinischer Notfälle sollte auch in Zukunft unter Arztvorbehalt stehen. Zudem muss gelten: Doppelvorhaltung am Ort des Krankenhauses kann nicht das Hauptziel sein.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

PRESSESTELLE

Joachim Odenbach Telefon +49 30 39801-1020 Holger Mages

Telefon +49 30 39801-1022 Dagmar Vohburger Telefon +49 30 39801-1023 Rike Stähler

Telefon +49 30 39801-1024 SEKRETARIAT Stephanie Gervers Telefon +49 30 39801–1021 Fax +49 30 39801–3021 E-Mail pressestelle@dkgev.de Wegelystraße 3

10623 Berlin

www.dkgev.de www.facebook.com/dkgev www.twitter.com/dkgev www.dkgev.de/rss2.php www.youtube.com/user/dkgev

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In gleicher Weise sind aber auch die Labormitarbeiter bei den Testungen, die Medizinischen Fachangestellten in den Fieberambulanzen, die Logistiker bei den Reorganisationen, die

In gleicher Weise sind aber auch die Labormitarbeiter bei den Testungen, die Medizinischen Fachangestellten in den Fieberambulanzen, die Logistiker bei den Reorganisationen,

Januar 2020 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben heute in einer

Auch wenn die Länder grundsätzlich für die Investitionsfinanzierung über deren Steuereinnahmen zuständig sind, hat der Bundesgesetzgeber bereits in den letzten

Auch wenn die Länder grundsätzlich für die Investitionsfinanzierung über deren Steuereinnahmen zuständig sind, hat der Bundesgesetzgeber bereits in den letzten

August 2019 – Der Deutsche Pflegerat (DPR), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben Eckpunkte für

Es ist und bleibt eine Tatsache, dass über die gesetzlichen Mechanismen zur Finanzierung der Krankenhäuser die Personalkostensteigerungen nicht ansatzweise in vollem

Auch der neueste Vorschlag der KBV, dass nicht-medizinische Kräfte – wie Pflegekräfte oder Arzthelfer – an der Krankenhauspforte entscheiden sollen, ob der Patient in