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Öffentliche Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung

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Diese Mitteilung und weitere Informationen zur Stadt Arbon finden Sie auf www.arbon.ch Medienstelle

Stadthaus, Hauptstrasse 12 9320 Arbon

Telefon: 071 447 61 05 Telefax: 071 446 30 80 E-Mail: medien@arbon.ch Home: www.arbon.ch

Arbon, 7. November 2017

Öffentliche Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung

Noch bis Ende Jahr läuft die öffentliche Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung: Die Arboner Bevölkerung kann Dokumente und Pläne einsehen und sich dazu einzubrin- gen. Die relevanten Unterlagen sind in einer Ausstellung im Stadthaus zu sehen und finden sich auch auf der städtischen Website.

Seit dem 8. September 2017 können sich Interessierte und Betroffene zur laufenden Revisi- on der Ortsplanung äussern. Diese Möglichkeit wurde bisher erst zweimal genutzt. Die bei- den erhaltenen Eingaben betreffen die geplante Umzonung und verdichtete Überbauung in Steineloh beim AFG-Center sowie den vorgesehenen Hochhausstandort beim heutigen Ho- tel Metropol.

Die Revision der Ortsplanung umfasst die Aktualisierung des Richtplans, des Zonenplans und des Baureglements. Da wegen verändertem kantonalem Recht für den Oberthurgau ein Musterbaureglement erarbeitet wurde, konnte das kommunale Arboner Baureglement auf dieser Grundlage angepasst werden. Der Zonenplan stellt dabei die Inhalte auf einem Plan dar.

Einführung neuer Bezeichnungen

Daraus ergeben sich die wichtigsten Änderungen. So haben die Zonen neue Bezeichnungen erhalten. Die bisherige „Wohn- und Gewerbezone mittlerer Baudichte (WG-m)“ etwa heisst neu „Wohn- und Arbeitszone mittlerer Baudichte (WA3)“. Neu ist auch das Mass für die Be- bauungsdichte. Was früher die „Ausnützungsziffer“ war, ist heute die „Geschossflächenzif- fer“. Zweck ist die kantonale Vereinheitlichung von Baubegriffen in den Ortsplanungen, die in allen Thurgauer Gemeinden überarbeitet werden müssen. Ebenfalls aus dem veränderten übergeordneten Recht ergeben sich die neuen Regelungen zur Höhenmessweise von Ge- bäuden.

Medienmitteilung

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Separat dargestellte Gefahrenzonen

Nachdem in den Jahren zuvor für die ganze Schweiz umfassende Gefahrenkarten erarbeitet wurden, müssen diese in Form von Gefahrenzonen in die Zonenpläne der Städte und Ge- meinden eingebracht werden. Umgesetzt ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem im Plan separat dargestellten Kartenbild. Schliesslich müssen die Gemeinden Standorte für höhere Häuser und Hochhäuser festlegen. Verankert ist dies im Baureglement, welches auf das „Konzept zu Gebieten für höhere Häuser und Hochhäuser“ verbindlich verweist.

Arboner Besonderheiten

Ausserdem gibt es Arbon-spezifische Änderungen. Neu wird für den Hafendamm und im Bereich Buchhorn die Touristik- und Freizeitzone eingeführt. Diese soll eine zukünftige an- gemessene Ausstattung mit Einrichtungen und Anlagen ermöglichen, die sich in die beste- henden Grünräume einfügt. Dabei sind jeweils Gestaltungspläne zu erstellen, es bietet sich die Möglichkeit zur Mitwirkung. Sogenannte Mischzonen ohne klare Zuweisung als Wohn- oder Gewerbezone sind im neuen Zonenplan reduziert. Das ermöglicht eine bessere Raum- ordnung und höhere Planungssicherheit. Die in Arbon bisher weit verbreiteten Vorgarten- schutzzonen wurden auf typische Gebiete reduziert.

Das Baureglement sieht neu eine Planungs- und Baukommission vor. Diese soll Verwal- tungsprozesse vereinfachen, indem sie etwa über kleinere Baugesuche entscheiden oder Geschäfte der Ortsplanung vorberaten soll. Damit kann der Stadtrat entlastet und der Pro- zess insgesamt beschleunigt werden.

Weitere Änderungen betreffen u. a. Regelungen zu Parkfeldern, Reklameanlagen, Anten- nen- und Mobilfunkanlagen sowie zu erneuerbaren Energien und vorgeschriebenen Energie- konzepten. Diese und grösstenteils auch die oben angeführten Arbon-spezifischen Änderun- gen lagen bereits 2013 öffentlich auf. Einsprachen gegen diese Inhalte gab es damals keine.

Mitwirkung noch bis Ende Jahr

Die Phase der öffentlichen Mitwirkung läuft bis zum 31. Dezember 2017, die öffentliche Auf- lage erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2018. Noch bis zum 22. Dezember ist im 3. Ge- schoss des Stadthauses die Ausstellung zur Revision der Ortsplanung zu sehen. Zudem sind sämtliche Unterlagen unter www.arbon.ch (Bereich „Stadtentwicklung“) abrufbar.

Thomas Wiegand, Leiter der Stabsstelle Stadtentwicklung, ist gern bereit, Termine zu ver- einbaren, um Fragen zu beantworten.

Kontakt für weitere Informationen:

Thomas Wiegand, Stadtplanung/Stadtentwicklung Telefon: 071 447 61 97

E-Mail: thomas.wiegand@arbon.ch

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