• Keine Ergebnisse gefunden

Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten derBundesregierung für Kultur und Medien

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten derBundesregierung für Kultur und Medien"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

BKMBek

Ausfertigungsdatum: 09.12.2003 Vollzitat:

"Bekanntmachung der Bezeichnung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 9.

Dezember 2003 (BGBl. I S. 2543)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 17.12.2003 +++)  

----

Die durch Ziffer IV des Organisationserlasses vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) geschaffene oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers führt seit dem 22. Oktober 2002 die Bezeichnung "Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien".

D e r C h e f d e s B u n d e s k a n z l e r a m t e s

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Loris Vedovato über die Rekonstruktion einer Villa römischen Stil http://www.zeitenblicke.historicum.net/2003/03/vedovato.htm mit weiteren Beiträgen

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Dezember 1997 bekannt, der mit Wirkung vom gleichen Tage in Kraft tritt:.

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de. - Seite 1 von

Bindende Vorschlagsrechte für je ein ehrenamtliches Mitglied haben die für Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde sowie das Kuratorium der Helmut und Loki

Mit dieser Vorschrift soll die Zuständigkeit für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraums auf die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassen ist