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Diese Droge dürfte nicht legal sein

Das Gesundheitsministerium weigert sich trotz nachweislich massenhaftem Missbrauch, K.- o.-Tropfen als harte Droge zu deklarieren. Warum nur?

Das Paket ist von Hand adressiert, es enthält keinen Warnhinweis und keinen Beipackzettel.

Dabei ist die farblose Flüssigkeit, die in einer Plastikflasche im Paket verschickt wird, schon in einer Dosis von wenigen Millilitern tödlich. Chemiekonzerne und das

Gesundheitsministerium behaupten, sie hätten die Flüssigkeit unter Kontrolle. Das Paket ist der Gegenbeweis.

"K.-o.-Tropfen" - dieser Begriff wabert seit Jahren durch Nachtklubs und Lokalzeitungen. Mit dem Fall Gina-Lisa Lohfink hat der Begriff in diesem Jahr neue Prominenz erhalten. Dabei blieb ein Thema bislang unbeachtet: Sogenannte K.-o.-Tropfen sind in Deutschland faktisch frei erhältlich. Sie fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Das

Gesundheitsministerium weigert sich trotz nachweislich massenhaftem Missbrauch, die Chemikalie als harte Droge zu deklarieren. Weil deutsche Konzerne damit viel Geld verdienen. Den Vorschlag von Medizinern, das Mittel wenigstens für den

Konsumungenießbar zu machen, lehnt das Ministerium ebenfalls als "nicht praktikabel" ab.

Die Folge sind schwere Nervenschäden

Dabei wird die Flüssigkeit längst nicht nur als Vergewaltigungsdroge missbraucht. Sie hat sich in den vergangenen Jahren europaweit als Rausch- und Suchtmittel etabliert. K.-o.-Tropfen, der chemische Name lautet Gamma-Butyrolacton, wirken in niedrigen Dosen ähnlich wie Alkohol: Sie machen euphorisch und kontaktfreudig. In mittlerer Dosierung schläfern sie ein.

Sie sind schwer zu dosieren, ein Milliliter zu viel kann zum Atemstillstand führen. Regelmäßig kommt es auf Partys zu Todesfällen, weil ahnungslose Menschen die Flüssigkeit trinken wie Schnaps.

Unter Suchtmedizinern ist das Mittel auch aus einem anderen Grund berüchtigt: Es macht sehr schnell körperlich abhängig, der Entzug ist härter als der von Alkohol und hinterlässt häufig schwere Nervenschäden. Michael Rath, Chefarzt der Suchtabteilung des Zentrums für Psychiatrie in Bad Schussenried, Baden-Württemberg, kämpft deshalb seit Jahren dafür, dass Gamma-Butyrolacton dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt wird. Mehrmals hat das Gesundheitsministerium ihn als Experten eingeladen, jedes Mal warnte er eindringlich vor den dramatischen Folgen, die die legale Verfügbarkeit hat. Aber die chemische Industrie setzte sich bislang durch.

Chemiekonzerne brauchen die Flüssigkeit als Grundstoff, zum Beispiel für die Herstellung von Pflanzenschutzmitteln. Deshalb hat die Industrie sich mit dem Gesundheitsministerium auf ein "freiwilliges Monitoring" geeinigt. Dass das große Lücken hat, zeigt das Paket, das nach wenigen Klicks direkt ins Redaktionsgebäude der SZ geliefert wird.

Die Geschichte der K.-o.-Tropfen erzählt vom Einfluss der Industrie auf die deutsche

Gesetzgebung. Und davon, wie wirtschaftliche Interessen dem Schutz von Menschenleben vorgezogen werden.

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