„Philosophie musst Du studieren, und wenn Du nicht mehr Geld hättest, als
nötig ist, um eine Lampe und Öl zu kaufen, und nicht mehr Zeit als von Mitternacht bis zum Hahnenschrei.“
(Hölderin, Brief an seinen Bruder, 13.10.1796)
Herzlich willkommen!
Programm:
- Alle Informationen zum Studium
- Fragen im Anschluss…
Struktur
Universität Koblenz-Landau Campus Koblenz
Fachbereich II
Institut für Kulturwissenschaft
Seminar Philosophie
Seminar Ethnologie Seminar
Medienwissenschaft
Campus Landau
Studiengänge
Philosophie
Bachelor/Master of Education
Ethik/Philosophie
(Lehramt: GS, R+, Gym, BBS)
Natur & Kultur (2-Fach-Bachelor:
Physik/Philosophie)
Andere Studiengänge:
Diplom-Pädagogik, Magister,
Computervisualistik, …
Das Seminar Philosophie
• Hauptamtlich Lehrende
– Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Matthias Jung – Prof. Dr. Jürgen Goldstein
– PD Dr. Martin F. Meyer
– Wissenschaftliche Mitarbeiter: Dr. Heiner Michel, Dr.
Werner Moskopp, Dr. Jan Sailer
• Apl. Professoren, Privatdozenten, Lehrbeauftragte
• Sekretariat: Frau Bäurle
• Hilfskräfte
• Studentische Fachschaftsvertretung
Informationsquellen
• Homepage der Universität
–
Allgemein: www.uni-koblenz.de
–
Seminar Philosophie: www.uni-koblenz-
landau.de/de/koblenz/fb2/ik/institut/philosophie
• Homepages der Lehrenden
–
www.uni-koblenz.de/~mjung
–
www.uni-koblenz.de/~wmoskopp
• FSV: Homepage, Facebook, Sprechstunde, Vollversammlungen
–
www.uni-koblenz.de/~fsphilo
–www.facebook.com/fachschatten
–
FB Gruppe: „Ethik & Philosophie Uni Koblenz“
• AStA usw.
Das Ethik-Studium
• Modulstruktur
• Lehrveranstaltungen
• Belegung/Studium
• Dokumentation (Klips, Modulzettel)
• Leistungsnachweise (Teilmodule)
• Modulabschlussprüfungen
• Formalia/Regeln
Modulstruktur I
Modulstruktur II
• http://www.uni-koblenz-
landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/ab teilungen/abt-
3/rechtsgrundlagen/rechtsv/poen/medlehrba /po-lehramt-ba-14-10-2014-lesefassung
(ab S. 47: Anhang)
Modulstruktur III
• Modulhandbuch
http://userpages.uni-koblenz.de/~mjung/wp-
content/uploads/2012/10/ModulhandbuchBach elor.pdf
detaillierte Beschreibung der Inhalte rechtliche/aktuelle Grundlage
= Prüfungsordnung
Lehrveranstaltungen (LV)
• Vorlesungen (V)
• Seminare/Übungen (S/Ü)
Belegung/Studium
• Auswahl der LV nach Modul und Veranstaltungsart
• Beispiel: Modul 1
• 2 Vorlesungen, 2 Seminare
• Teilmodultitel ≠ Lehrveranstaltungstitel !
• Suche nach geeigneter LV in Klips
– Allgemeine Übersicht nach Titeln/Themen
Oder:
– Auswahl/Übersicht direkt nach Modul
– Oder mithilfe des Vorlesungsverzeichnisses:
Belegung/Studium
• Auswahl der LV erfolgt nach Modul (z.B. 1) und Lehrveranstaltungsart (Vorlesung oder Seminar)
• Bei Beachtung dieser Faktoren: freie Wahl nach Interesse, Zeit o.ä.
• Teilmodulbezeichnung 1.2, 2.3 u.ä.
weitestgehend irrelevant
• Reihenfolge der Module nicht zwingend
Dokumentation
• KLIPS
– Belegung, Stundenplanerstellung – Prüfungsanmeldung
– Notenverbuchung
• Modulzettel
– Zur Datensicherung und Übersicht
Leistungsnachweise (Teilmodule)
• Bestätigung der Teilnahme für eine Lehrveranstaltung (Creditpoints)
• Individuelle Regelung durch Lehrenden (siehe Ankündigungen in Klips und Absprachen in
erster Sitzung)
• In Seminaren: regelmäßige Teilnahme und ggf.
Ergebnisprotokolle, Essays o.ä.
Modulabschlussprüfungen
• Klausuren
– 90 Minuten; Essayform
– Frage zu einem Seminar/einem Modul
• Hausarbeit
– Wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem vereinbarten Thema; Umfang ca. 15-20 Seiten (je nach
Modul/Vereinbarung)
• Kolloquium/Mündliche Prüfung
– 15-20 Minuten zu vereinbartem Thema
• Prüfungsform je nach Modul (siehe Prüfungsordnung)
Formalia/Regeln
1. Leistungspunkte (PO § 5, Absatz 2)
„Jedes Modul ist mit Leistungspunkten (LP) versehen, die dem ungefähren Zeitaufwand entsprechen, der in der Regel durch die Studierende oder den Studierenden für den Besuch aller
verpflichtenden Lehrveranstaltungen des Moduls, die Vor- und
Nachbereitung des Lehrstoffes, den ggf. erforderlichen Erwerb
von Leistungsnachweisen, die Prüfungsvorbereitung und die
Ablegung der Modulprüfung aufzuwenden ist.“
(gemäß Modulhandbuch)
2. Anwesenheit (PO § 5, Absatz 3)
„Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten für Module ist der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfung gemäß § 11 nach regelmäßiger Teilnahme an den
Lehrveranstaltungen des Moduls. […] Eine regelmäßige
Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. Nur in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung
bekannt, ob eine Anwesenheitskontrolle erfolgen wird. Bei Vorlesungen wird keine Anwesenheitskontrolle
durchgeführt.“
3. Modulabschlüsse: Anforderungen (PO § 11, Absatz 1-2)
„Die Modulprüfungen werden studienbegleitend erbracht; sie schließen das jeweilige Modul ab. […] Eine Modulprüfung
besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die
Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt.“
4. Täuschungsversuche/Plagiate
(PO § 18, Abs. 5/7)
„Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Eine
Kandidatin oder ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf einer
Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die
betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). In
schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Kandidatin oder den Kandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.“
„Bei schriftlichen Studienleistungen (außer bei Klausuren) hat die oder der Studierende bei der Abgabe der Arbeit eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die
angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Erweist sich eine solche Erklärung als unwahr oder liegt ein sonstiger Täuschungsversuch oder ein Ordnungsverstoß bei der Erbringung von Studienleistungen vor, gelten die Absätze 5 und 6 entsprechend.“
(http://www.uni-koblenz-landau.de/de/koblenz/fb2/downloads/plagiat.pdf)