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„Philosophie musst Du studieren, und

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Academic year: 2021

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„Philosophie musst Du studieren, und wenn Du nicht mehr Geld hättest, als

nötig ist, um eine Lampe und Öl zu kaufen, und nicht mehr Zeit als von Mitternacht bis zum Hahnenschrei.“

(Hölderin, Brief an seinen Bruder, 13.10.1796)

(2)

Herzlich willkommen!

Programm:

- Alle Informationen zum Studium

- Fragen im Anschluss…

(3)

Struktur

Universität Koblenz-Landau Campus Koblenz

Fachbereich II

Institut für Kulturwissenschaft

Seminar Philosophie

Seminar Ethnologie Seminar

Medienwissenschaft

Campus Landau

(4)

Studiengänge

Philosophie

Bachelor/Master of Education

Ethik/Philosophie

(Lehramt: GS, R+, Gym, BBS)

Natur & Kultur (2-Fach-Bachelor:

Physik/Philosophie)

Andere Studiengänge:

Diplom-Pädagogik, Magister,

Computervisualistik, …

(5)

Das Seminar Philosophie

• Hauptamtlich Lehrende

– Geschäftsführender Leiter: Prof. Dr. Matthias Jung – Prof. Dr. Jürgen Goldstein

– PD Dr. Martin F. Meyer

– Wissenschaftliche Mitarbeiter: Dr. Heiner Michel, Dr.

Werner Moskopp, Dr. Jan Sailer

• Apl. Professoren, Privatdozenten, Lehrbeauftragte

• Sekretariat: Frau Bäurle

• Hilfskräfte

• Studentische Fachschaftsvertretung

(6)

Informationsquellen

• Homepage der Universität

Allgemein: www.uni-koblenz.de

Seminar Philosophie: www.uni-koblenz-

landau.de/de/koblenz/fb2/ik/institut/philosophie

• Homepages der Lehrenden

www.uni-koblenz.de/~mjung

www.uni-koblenz.de/~wmoskopp

• FSV: Homepage, Facebook, Sprechstunde, Vollversammlungen

www.uni-koblenz.de/~fsphilo

www.facebook.com/fachschatten

FB Gruppe: „Ethik & Philosophie Uni Koblenz“

• AStA usw.

(7)

Das Ethik-Studium

• Modulstruktur

• Lehrveranstaltungen

• Belegung/Studium

• Dokumentation (Klips, Modulzettel)

• Leistungsnachweise (Teilmodule)

• Modulabschlussprüfungen

• Formalia/Regeln

(8)

Modulstruktur I

(9)

Modulstruktur II

• http://www.uni-koblenz-

landau.de/de/uni/organisation/verwaltung/ab teilungen/abt-

3/rechtsgrundlagen/rechtsv/poen/medlehrba /po-lehramt-ba-14-10-2014-lesefassung

(ab S. 47: Anhang)

(10)

Modulstruktur III

• Modulhandbuch

http://userpages.uni-koblenz.de/~mjung/wp-

content/uploads/2012/10/ModulhandbuchBach elor.pdf

 detaillierte Beschreibung der Inhalte  rechtliche/aktuelle Grundlage

= Prüfungsordnung

(11)

Lehrveranstaltungen (LV)

• Vorlesungen (V)

• Seminare/Übungen (S/Ü)

(12)

Belegung/Studium

• Auswahl der LV nach Modul und Veranstaltungsart

• Beispiel: Modul 1

•  2 Vorlesungen, 2 Seminare

• Teilmodultitel ≠ Lehrveranstaltungstitel !

(13)

Suche nach geeigneter LV in Klips

– Allgemeine Übersicht nach Titeln/Themen

Oder:

(14)

– Auswahl/Übersicht direkt nach Modul

(15)
(16)

– Oder mithilfe des Vorlesungsverzeichnisses:

(17)

Belegung/Studium

• Auswahl der LV erfolgt nach Modul (z.B. 1) und Lehrveranstaltungsart (Vorlesung oder Seminar)

• Bei Beachtung dieser Faktoren: freie Wahl nach Interesse, Zeit o.ä.

• Teilmodulbezeichnung 1.2, 2.3 u.ä.

weitestgehend irrelevant

• Reihenfolge der Module nicht zwingend

(18)

Dokumentation

• KLIPS

– Belegung, Stundenplanerstellung – Prüfungsanmeldung

– Notenverbuchung

• Modulzettel

– Zur Datensicherung und Übersicht

(19)
(20)

Leistungsnachweise (Teilmodule)

• Bestätigung der Teilnahme für eine Lehrveranstaltung (Creditpoints)

• Individuelle Regelung durch Lehrenden (siehe Ankündigungen in Klips und Absprachen in

erster Sitzung)

• In Seminaren: regelmäßige Teilnahme und ggf.

Ergebnisprotokolle, Essays o.ä.

(21)

Modulabschlussprüfungen

• Klausuren

– 90 Minuten; Essayform

– Frage zu einem Seminar/einem Modul

• Hausarbeit

– Wissenschaftliche Ausarbeitung zu einem vereinbarten Thema; Umfang ca. 15-20 Seiten (je nach

Modul/Vereinbarung)

• Kolloquium/Mündliche Prüfung

– 15-20 Minuten zu vereinbartem Thema

• Prüfungsform je nach Modul (siehe Prüfungsordnung)

(22)

Formalia/Regeln

1. Leistungspunkte (PO § 5, Absatz 2)

„Jedes Modul ist mit Leistungspunkten (LP) versehen, die dem ungefähren Zeitaufwand entsprechen, der in der Regel durch die Studierende oder den Studierenden für den Besuch aller

verpflichtenden Lehrveranstaltungen des Moduls, die Vor- und

Nachbereitung des Lehrstoffes, den ggf. erforderlichen Erwerb

von Leistungsnachweisen, die Prüfungsvorbereitung und die

Ablegung der Modulprüfung aufzuwenden ist.“

(23)

(gemäß Modulhandbuch)

(24)

2. Anwesenheit (PO § 5, Absatz 3)

„Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten für Module ist der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfung gemäß § 11 nach regelmäßiger Teilnahme an den

Lehrveranstaltungen des Moduls. […] Eine regelmäßige

Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. Nur in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden. Bei den übrigen Lehrveranstaltungen gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der Veranstaltung

bekannt, ob eine Anwesenheitskontrolle erfolgen wird. Bei Vorlesungen wird keine Anwesenheitskontrolle

durchgeführt.“

(25)

3. Modulabschlüsse: Anforderungen (PO § 11, Absatz 1-2)

„Die Modulprüfungen werden studienbegleitend erbracht; sie schließen das jeweilige Modul ab. […] Eine Modulprüfung

besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die

Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt.“

(26)

4. Täuschungsversuche/Plagiate

(PO § 18, Abs. 5/7)

„Versucht die Kandidatin oder der Kandidat das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Eine

Kandidatin oder ein Kandidat, der den ordnungsgemäßen Ablauf einer

Prüfung stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die

betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). In

schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss die Kandidatin oder den Kandidaten von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.“

„Bei schriftlichen Studienleistungen (außer bei Klausuren) hat die oder der Studierende bei der Abgabe der Arbeit eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die

angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Erweist sich eine solche Erklärung als unwahr oder liegt ein sonstiger Täuschungsversuch oder ein Ordnungsverstoß bei der Erbringung von Studienleistungen vor, gelten die Absätze 5 und 6 entsprechend.“

(27)

(http://www.uni-koblenz-landau.de/de/koblenz/fb2/downloads/plagiat.pdf)

(28)

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Referenzen

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(4) Versucht der Kandidat/die Kandidatin, die Zulassung zu einer Prüfung durch Täuschung zu erhalten oder sind wesentliche Voraussetzungen der Zulassung seitens des

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(6) Versucht eine Bewerberin oder ein Bewerber, das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die

(1) Unternimmt es eine Studierende oder ein Studieren- der, das Ergebnis einer Prüfungs- oder Studienleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder

(3) Versucht eine Kandidatin/ ein Kandidat, das Ergebnis seiner eigenen Prüfungsleistung oder das einer anderen Kandidatin /eines anderen Kandidaten durch Täuschung zu

(3) Versucht ein Kandidat/ eine Kandidatin, das Er- gebnis seiner/ihrer eigenen Prüfung oder das Ergebnis der Prüfung eines anderen schuldhaft durch Täu- schung oder Benutzung

(4) Versucht jemand, das Ergebnis der Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird diese Prüfungsleistung