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Beratungsunterlage

Gemeinde Abtsgmünd

Amt: Ortsbauamt Az.: 656.45

Straßenbeleuchtung

Datum:

15.05.2020

Vorberatung Entscheidung

öffentlich nicht öffentlich Technischer Ausschuss

am 25.05.2020

öffentlich nicht öffentlich Gemeinderat

am 28.05.2020 Tagesordnungspunkt:

Vorstellung der Licht-Masterplanung in der Gemeinde Abtsgmünd;

Stellung eines Zuschussantrages

1. Ausgangslage

Aufgaben der kommunalen Beleuchtung:

Dank der aktuellen und sich immer weiter entwickelnden LED-Technologie befindet sich die Be- leuchtung im öffentlichen Raum im starken Umbruch. Noch nie war Licht so innovativ, flexibel und effizient. Damit erschließen sich völlig neue Möglichkeiten und Perspektiven für die technische und dekorative Beleuchtung in Städten und Gemeinden. Dabei sind die Anforderungen an eine gute Beleuchtung über die Jahre hinweg immer die Gleichen geblieben:

- Sicherheit im Straßenverkehr verbessern - Sicherheitsgefühl der Passanten erhöhen - Attraktives Erscheinungsbild schaffen

- Kosten einsparen bei gleichzeitiger Reduktion der CO2-Emissionen Verkehrssicherungspflicht:

Die von der Rechtsprechung aus Paragraph 823 Bürgerliches Gesetzbuch (Schadensersatz) ab- geleitete Straßen-Verkehrssicherungspflicht umfasst auch eine Beleuchtungspflicht. Sie ist im Prinzip begrenzt auf geschlossene Ortslagen und gefährliche Straßenabschnitte wie Kreuzungen, Einmündungen, Engpässe, scharfe Kurven, Gefällestrecken und gekennzeichnete Fußgänger- überwege. Dazu zählen auch Straßen, die Bauschäden aufweisen oder aufgrund ihrer Anlage Ge- fahren auslösen können. Da solche Gefährdungen ein hohes Unfallrisiko bergen, wird für diese Fälle auch Außerorts eine Beleuchtungspflicht angenommen. Die Rechtsprechung orientiert sich am Stand der Technik, also an DIN 13201-1 und DIN EN 13201. Zu den Pflichten des Betreibers gehört auch die Überwachung der Anlagen bis hin zur Überprüfung der Standfestigkeit der Masten.

Unfälle als Folge nachgewiesener Pflichtverletzungen haben zivil- und strafrechtliche Konsequen- zen. Das gilt auch für Beleuchtungsanlagen, die nicht aufgrund der Verkehrssicherungspflicht in- stalliert und betrieben werden.

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Sicherheit:

Ein Sicherheitsgefühl für die Bürger und Passanten wird durch eine, nach den Vorgaben der nor- mativen Werte zugrunde gelegte Menge an Licht gewährleistet. Des Weiteren dient eine optimale Ausleuchtung der urbanen Flächen auch der Kriminalitätsprävention und dem subjektiven Sicher- heitsempfinden des einzelnen Bürgers. Um die Entscheidung der richtigen Beleuchtungsqualität zu erleichtern, hat man in der DIN EN 13201 eine Richtschnur, die durch Auswahl an vorgegebenen Kriterien, einem die entsprechenden Lichtwerte ermittelt. Die Vorgaben können dann je nach An- forderung an den Straßencharakter, mit einer Leuchtdichte (cd/m²) oder einem Beleuchtungsstär- kewert (lx) angegeben werden.

Attraktives Erscheinungsbild schaffen:

Die Beleuchtung trägt wesentlich zum Erscheinungsbild einer Stadt oder Gemeinde bei. Tagsüber prägen die Leuchten das Ortsbild durch Form und Design. In der Nacht bestimmt vor allem ihre Lichtwirkung, ob die Menschen gut sehen können und sich in ihrer Umgebung wohlfühlen. Obwohl hier vor allem Funktionalität gefragt ist, werden darüber hinaus die Atmosphäre und das Ambiente maßgeblich durch das Licht bestimmt.

Leuchtmittel:

Über die Jahre hat sich im Gemeindegebiet Abtsgmünd ein breites Spektrum an unterschiedlichen Außenleuchtentypen angesammelt. Auffällig ist auch, das teilweise hohe Alter der einzelnen Leuchtengruppen. Dabei ist es nicht nur der Leuchtenkörper der aufgrund von mangelnder Effekti- vität (blinde Spiegel, vergilbte Wannen, Ersatzteilbeschaffung), zum Tausch ansteht, sondern auch die in den Leuchten verwendete Leuchtmittel – z.B. HME/HQL (Quecksilberdampflampen) - die nach den Europäischen Richtlinien (ErP) ab 2015 nicht mehr eingesetzt werden dürfen!

Bestand Leuchtmittel in der Gemeinde Abtsgmünd:

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Die Gemeinde Abtsgmünd betreibt nach der Zusammenstellung der EnBW ODR insgesamt 1.260 Leuchtstellen (Stand 2014). Wie in der vorigen Grafik zu erkennen ist, sind mit einem Anteil von 49

% Leuchtmittel in Betrieb, deren Leistung größer 70 Watt ist. Dies schlägt sich somit auch erheb- lich auf den Stromverbrauch und die dadurch entstehenden Kosten aus.

Der durchschnittliche Stromverbrauch der Straßenbeleuchtung liegt bei ca. 348.000 kWh pro Jahr, was bei einem Strompreis von ca. 23,61 ct/kWh brutto Kosten in Höhe von ca. 82.000,- € verur- sacht. Hinzu kommt noch eine Wartungspauschale von 14,28 € brutto pro Leuchtstelle, was im Dienstleistungsvertrag „Licht“ mit der EnBW ODR vertraglich vereinbart ist. Es entstehen der Ge- meinde Abtsgmünd somit jährlich Gesamtkosten von über 100.000,- € für die Straßenbeleuchtung.

Hier die Zusammenstellung der Kosten der letzten fünf Jahre:

Verbrauch in kWh 2015

Verbrauch in kWh 2016

Verbrauch in kWh 2017

Verbrauch in kWh 2018

Verbrauch in kWh 2019 Stromverbauch

gesamt 352.837,90 347.390,40 348.004,30 342.409,00 348.668,00

Wartung Leuchte 18.078,48 € 18.064,20 € 18.064,20 € 18.049,92 € 18.049,92 € Wartung LED 8,33 € 8,33 € 8,33 € 8,33 € Strom 84.150,56 € 81.301,77 € 83.379,97 € 81.513,31 € 82.323,14 € Gesamtkosten 102.229,04 € 99.374,30 € 101.452,50 € 99.571,56 € 100.381,39 €

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(

348.415,86 kWh/a X 0,2361 €/kWh = 82.260,99 €/a (209.049,52 kg CO2/a)

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Die gemeindliche Straßenbeleuchtung umfasst, wie bereits gesagt, über 1.260 Leuchtstellen mit 1350 Leuchtmitteln. Diese unterteilen sich in technische Leuchten und dekorative Leuchten mit unterschiedlichen Lichtpunkthöhen. Da dies eine im Laufe der Jahre gewachsene Struktur dar- stellt, sind auch entsprechend viele unterschiedliche Leuchten verbaut. Es gibt ca. zehn verschie- dene Leuchtenhersteller und davon ca. 40 verschiedene Leuchtentypen. Dies macht die Unterhal- tung und Wartung schwierig und eine Ersatzteilvorhaltung ist aufgrund der Vielfältigkeit nicht mög- lich.

2. Wichtige Punkte im Masterplan

Lebensräume von Insekten schützen:

Künstliches Licht lockt Insekten an. Diese werden empfindlich in ihrem natürlichen Lebensrhyth- mus gestört. Für die meisten nachtaktiven Insekten gilt, dass sie die spektrale Zusammensetzung und die Helligkeit des Lichts von Leuchtstofflampen und Quecksilberdampf-Hochdrucklampen deutlich stärker wahrnehmen als die Menschen. Auch das schwache Mondlicht, das Insekten ver- mutlich zur Orientierung nutzen, empfinden sie als deutlich heller. Das Licht von Natriumdampf- Hochdrucklampen dagegen nehmen sie als nicht so hell wahr, da die meisten Insekten gegenüber orangen und roten Spektralanteilen weniger empfindlich sind. Aufgrund der nicht vorhandenen UV- Strahlung ist aber auch LED-Licht als insektenfreundlich einzuordnen.

Lichtfarbe und Farbwiedergabe:

In der Straßenbeleuchtung ist eine gute Farbwiedergabe von zentraler Bedeutung. Vor allem ist dies für die Verkehrssicherheit von Relevanz. Vergleicht man in einer typischen Beleuchtungssi- tuation die Wirkung einer Natriumdampflampe mit eher schlechter Farbwiedergabe und eher gel- bem Farbspektrum, mit einer weißen LED mit guter Farbwiedergabe, so bleibt unter der Natrium- dampflampe eine Reihe von Details verborgen. Eine gute Farbwiedergabe trägt somit wesentlich zur frühzeitigen Identifizierung von Gefahrenquellen in den Dunkelstunden bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.

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Lichtimmission:

Als „Lichtverschmutzung“ oder „Lichtsmog“ wird bei der Beleuchtung städtischer Ballungsräume die Lichtimmission bezeichnet, die nach oben strahlt und den Himmel erhellt. Künstliches Licht durch Straßenbeleuchtung, angestrahlte Bauwerke, Flutlichtanlagen und Leuchtreklame haben vielfältige Auswirkungen auf Mensch und Natur. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden Lichtimmissionen als schädliche Umwelteinwirkungen eingestuft, wenn sie durch ihre Art, Ausmaß oder Dauer Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die All- gemeinheit herbeiführen. Deshalb ist es wichtig, diese Faktoren bereits bei der lichttechnischen Planung zu berücksichtigen.

Norm:

Für sämtliche Berechnungen und zum Nachweis der Normenkonformität gelten die Vorgaben der DIN 13201-1 + 2.

Leuchten:

Für die neuen Leuchten in LED-Technik stehen sowohl in der technischen Variante, wie auch in der dekorativen Ausführung zahlreiche Hersteller zur Verfügung, die eine zuverlässige Technik anbieten. Folgende Eckdaten für die geplanten Leuchten werden vorgeschlagen:

- Lebensdauer 60.000 – 100.000 h - Farbtemperatur 3.000 Kelvin - Farbwiedergabeindex Ra > 80 - Überspannungsschutz > 6 kV - Aufbau Modular

- Steuerung Autark mittels Astro DIM

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3. Kostenschätzung

Amortisationsberechnungen (einfache Berechnung ohne Berücksichtigung von Strompreissteigerungen oder Fördermaßnahmen!)

Aktuell 100% der Leuchten im Ganznachtbetrieb

348.415,86 kWh/a X 0,2361 €/kWh = 82.260,99 €/a

Geplant davon 50 % der Leuchten mit Nachtabsenkung – Dimmung 50%

64.372,86 kWh/a X 0,2361 €/kWh = 15.198,43 €/a

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Verbrauchsdaten Bestandsanlage laut Berechnung pro Jahr ca. 348.415,86 kWh Verbrauchsdaten nach Umrüstung auf LED-Leuchten pro Jahr ca. 64.372,86 kWh

Einsparung pro Jahr ca. 284.043,00 kWh

bei 0,2361 €/kWh 67.062,55 €

Gesamtinvestition

Lichtpunkthöhe bis 5,30m: 50 % technische Leuchte Trilux Cuvia 40 50 % dekorative Leuchte Hess Madrid Lichtpunkthöhe bis 10,00m: 100 % technische Leuchte Trilux Cuvia 40 Spezialleuchten – Umrüstsätze einbauen

622.873,50 €

Zuschuss 20% aus Investitionskosten 124.574,70 €

Eigenmittel der Gemeinde Abtsgmünd 498.298,80 €

Amortisationszeit ca. 8 Jahre

Die angegebenen Leuchtentypen und Firmenbezeichnungen sind rein symbolisch gewählt, um einen Preis für die Investition zu errechnen. Vor tatsächlicher Festlegung der einzelnen Leuchten, werden diese bei einer Bemusterung vorgeführt und auf dieser Basis eine Ausschreibung erstellt.

Sollte hierbei generell im gesamten Gemeindegebiet die Festlegung auf eine rein technische und günstigere Leuchte fallen, könnten nochmals erhebliche Kosten eingespart werden, was die Amor- tisationszeit nochmals deutlich reduziert.

4. Wartung und Instandsetzung

Bei Leuchten, die auf LED Technologie basieren, wird sich eine zyklische Wartung der Beleuch- tungsanlage hauptsächlich auf ein Sichtprüfung oder Reinigung der Leuchten reduzieren. Sollte wider erwartend doch mal eine LED- oder Versorgungseinheit defekt sein, so wird diese sofort getauscht, da eine Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gegeben sein sollte. Da die Entwick- lung der LED Leuchten auch im Bereich des Gehäusedesigns eine Wandlung und Fortschreitung erfährt, wäre es eventuell sinnvoll, einen kleinen Bestand der verbauten Gehäuse zu bevorraten, da bei einem Unfall oder einer Erweiterung der Anlage, der Gehäusetyp entweder nicht mehr lie- ferbar ist, oder erst mit erheblichen Lieferzeiten nachgeliefert werden kann. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Vielfalt der Leuchten weitestgehend zu reduzieren.

2015 2016 2017 2018 2019

Wartungspauschale

pro Leuchte 12,- €/a 18.078,48 € 18.064,20 € 18.064,20 € 18.049,92 € 18.049,92 € Zusatzarbeiten

Dienstleistungs- vertrag "Licht"

EnBW ODR 15.246,73 € 8.470,72 € 13.390,24 € 11.949,19 € 2.412,60 € Instandsetzungen

durch Fa. Heide 3.754,60 € 8.183,10 € 5.984,43 € 8.131,14 € 12.360,26 €

Gesamtkosten 37.079,81 € 34.718,02 € 37.438,87 € 38.130,25 € 32.822,78 €

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Wie in der vorigen Tabelle ersichtlich ist, bezahlt die Gemeinde Abtsgmünd aus dem Dienstleis- tungsvertrag „Licht“ mit der EnBW ODR jährlich pro Leuchte 12,- € (Netto). Es fallen dadurch jähr- lich Kosten von knapp über 18.000,- € an.

Wenn allerdings Leuchten ausfallen, weil diese einen Defekt haben, fällt dies nicht unter den Dienstleistungsvertrag und es entstehen weitere Kosten. Dadurch entstehen jährlich ebenfalls wei- tere erhebliche Kosten.

Durch die vollständige Erneuerung der Beleuchtungsköpfe lassen sich somit nochmals zusätzliche Kosten einsparen, da die Unterhaltungspauschale deutlich reduziert werden kann. Die weiteren Unterhaltungsarbeiten lassen sich sicherlich auch noch reduzieren aber nicht vollständig einspa- ren, da hierbei teilweise auch Kabelschäden behoben werden müssen.

5. Förderung

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Beleuchtungstechnik bei Lichtsignalanlagen einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik. Gefördert wird auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte,

um Beleuchtungsmissstände zu beheben (z. B. an Fußgängerübergängen oder an Bushaltestellen).

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50 Pro- zent durch die neu installierte Technik nachgewiesen werden. 20% Förderquote für die zonenwei- se zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung und 25% Förderquote bei der Installation einer Rege- lungs- und Steuerungstechnik für eine adaptive Nutzung der Beleuchtungsanlage (z.B. Bewe- gungsmelder/Regensensoren)

Zuwendungsfähig für die Förderung sind:

 Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten einschließlich der Steuer- und Re- gelungstechnik

 Ausgaben für qualifiziertes externes Fachpersonal zur Installation der Anlagenkomponenten

 Ausgaben für die nach der Installation durchzuführende photometrische Messung, wodurch die Erfüllung der Werte entsprechend der gewählten Beleuchtungsklassen durch qualifizier- tes externes Fachpersonal nachgewiesen werden kann

 Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagen- komponenten durch qualifiziertes externes Fachpersonal

 Ganzjährige Antragstellung vom 01.01.2020 bis 31.12.2022!

6. Finanzierung

Im Haushaltsplan 2020 sind unter Teilhaushalt 5 - 5410 Gemeindestraßen (ErgebnisHH) insge- samt 209.000,- € für die Umstellung der Straßenbeleuchtung in LED-Technik eingeplant. Je nach Art um Umfang der Umsetzung dieser Masterplanung muss der Restbetrag im Haushaltsplan 2021 vorgesehen werden.

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7. Weitere Vorgehensweise / Zeitschiene

Der geplante Ablauf für die Umsetzung dieser Licht-Masterplanung könnte wir folgt aussehen:

Ausarbeitung Förderantrag Ende Juni 2020 Einreichung Förderantrag Anfang Juli 2020

Erwartete Bewilligung November 2020

Ausführungsplanung und Bemusterung bis Februar 2021 Bau- und Ausschreibungsbeschluss Februar 2021

Vergabe der Arbeiten April 2021

Ausführungszeitraum Mai – Oktober 2021

8. Beschlussantrag der Verwaltung

1.) Die Verwaltung empfiehlt, die vorgestellte Masterplanung zu billigen und für die Umstellung der gesamten Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Abtsgmünd (ca. 1.260 Leuchten) in LED- Technik einen Förderantrag bei Projektträger Jülich (Projektträger des Bundes) zu stellen.

2.) Je nach Art und Umfang der letztlich festgelegten Maßnahme, werden die fehlenden Haus- mittel im Haushaltsjahr 2021 bereit gestellt.

Aufgestellt:

Abtsgmünd, 15.05.2020

Ralf Löcher

Leiter des Ortsbauamtes

Referenzen

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