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ÖRC HUNDEFÜHRSCHEIN Retriever im Alltag

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Academic year: 2022

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Ö R C H U N D E F Ü H R S C H E I N – H F S Seite 1

ÖRC HUNDEFÜHRSCHEIN

Retriever im Alltag

Prüfungsordnung

© ÖRC Ausbildungsreferat Vorstandssitzung 21.12.2021

Personenbezogene Ausdrücke beziehen sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise!

Die Ablegung dieser Prüfung berechtigt nicht zum Antritt bei FCI oder ÖKV Prüfungen!

Der ÖRC Hundeführschein ist ein Nachweis über den Besuch des Sachkunde- vortrages, der Grundausbildung des Retrievers im Bereich Gehorsam und der Überprüfung seines Verhaltens in der Öffentlichkeit.

Hinweis: Alle Entfernungen sind Circa-Angaben!

SACHKUNDEVORTRAG

Der Sachkundevortrag wird von einem erfahrenen Hundeführer (Trainer, Leistungsrichter) oder einem Tierarzt gehalten. Er umfasst folgende Themen:

Haltung, Ernährung und Pflege des Hundes

Gesundheitliche Gesichtspunkte und Vorsorge (Entwurmung, Impfungen, etc.) Häufige Krankheiten und Parasiten

Hunde im Urlaub und auf Reisen

Erste Hilfe (Erstversorgung, Hausapotheke) Hund und Recht (Bundes- und Landesrecht)

Ethische Grundlagen, Tierschutz, Mensch-Hund-Beziehung

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Ö R C H U N D E F Ü H R S C H E I N – H F S Seite 2 Entwicklungsphasen des Hundes

Verhalten von Hunden (Ausdrucks-, Lern-, Jagdverhalten, Angst und Aggression) Rassenspezifische Eigenschaften von Hunden

Hunde im Alltag (Fragen zur Haltung, Erziehung und Auslastung) Mit dem Hund unterwegs (in Ballungsräumen, in der Natur)

Verhalten des Hundehalters gegenüber der Gesellschaft

Gefahrenquellen und Gefahrenvermeidung im Umgang mit Hunden Ausbildung und Auslastung (Bewegung und Beschäftigung) von Hunden

Stress bei Hunden (Faktoren, Vermeidung, Reduktion, Bewältigung von Stresssituationen)

Literatur-Empfehlungen (Übungs-)beispiele

PRÜFUNG GRUNDGEHORSAM

Die Prüfung erfolgt auf einem Übungsplatz der veranstaltenden ÖRC Ausbildungsstätte. Sie ist öffentlich zugänglich. Für die Prüfung ist ein sachkundiger Prüfungsleiter (Kursleiter, Trainer) zu nominieren. Er darf keinen Hund vorführen und muss den Richter während der gesamten Prüfung unterstützen.

Als Richter ist ein ÖRC Leistungsrichter einzuladen, der berechtigt ist, diese Prüfung zu richten.

Mindestens 4 Wochen vor der Prüfung ist eine Veranstaltungsgenehmigung beim ÖRC Ausbildungsreferat einzuholen.

Die Hunde müssen am Tag der Prüfung das 12. Lebensmonat vollendet haben.

Kranke Hunde, trächtige und säugende Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen. Mit läufigen Hündinnen kann am Ende der Prüfung angetreten werden.

Dem Tierschutz entsprechende Halsbänder und Leinen bzw. Moxon-Leinen mit Zugsbegrenzung sind zu verwenden.

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Ö R C H U N D E F Ü H R S C H E I N – H F S Seite 3

Allgemeines

Begrüßung Richter.

Ablesen der Microchips durch den Prüfungsleiter.

Einfache Gehorsamsübungen

Ein angeleinter Hund wartet sitzend neben dem Hundeführer in einer Entfernung von ca. 20 Schritten vom Abgang entfernt und in Sicht des Richters.

Mit einem weiteren Hund werden die folgenden Übungen gezeigt. Dieser Hund arbeitet aufmerksam, freudig und motiviert. Der Hundeführer und sein Hund sind ein „Team“.

Gehen bei Fuß mit Leine

Gehen durch eine Personengruppe

40 Schritte angeleint gerade aus gehen, Wendung rechts oder links (während der Prüfung immer gleich), 10 Schritte normal, 10 Schritte laufend, 10 Schritte langsam und normaler Schritt bis zum Abgang, nun 10 Schritte rechts, 10 weitere Schritte rechts, Wendung, nach 10 Schritten Wendung links und Richtung Abgang gehen.

Nun wird durch eine Personengruppe gegangen. Hinten links wird ein gut sozialisierter Hund mitgeführt. Außerhalb der Personengruppe nach 10 Schritten wenden und in die Personengruppe zurückgehen, anhalten und über Aufforderung zum Abgang zurückgehen.

Gehen bei Fuß ohne Leine bzw. mit Leine und Maulkorb Absetzen und Ablegen des Hundes

10 Schritte unangeleint gerade aus gehen, anhalten, Hund ablegen und 10 Schritte entfernen, über Aufforderung des Leistungsrichters zurückgehen und nach ca. 3 Sekunden den Hund in Grundstellung nehmen.

10 Schritte unangeleint gerade aus gehen, anhalten, den Hund absetzen und 20 Schritte entfernen, über Aufforderung des Leistungsrichters den Hund rufen und in Grundstellung nehmen.

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Ö R C H U N D E F Ü H R S C H E I N – H F S Seite 4

Nun in Richtung Abgang zurückgehen. Nach 20 Schritten anhalten, den Hund anleinen und einen Maulkorb anlegen. Zum Abgang gehen, anhalten und den Maulkorb abnehmen. Der Grundgehorsamsteil ist damit beendet.

VERHALTEN DES HUNDES IN DER ÖFFENTLICHKEIT

Dieser Teil der Prüfung wird auf einer öffentlichen Straße oder einem öffentlichen Platz geprüft. Eine Erlaubnis ist bei Bedarf einzuholen und auf Sicherheit ist stets zu achten!

Begegnung mit einzelnen Personen

Begegnung mit einer Personengruppe (Begrüßung und kurzes Gespräch) Begegnung mit einer Person, die einen Hund mit sich führt

Begegnung mit Läufern, Radfahrern … kommen entgegen, überholen, queren Radfahrer oder Autofahrer bleibt stehen und fragt nach dem Weg

Begegnung mit Personen mit Gehhilfen, Buggy / Kinderwagen, …

Zusätzliche Aufgaben (zwei Aufgaben auswählen)

- Auf Bank sitzende Person (zB Zeitungsleser) wird begrüßt

- Ein Regenschirm wird von vorbeigehenden Passanten aufgespannt - Kinder spielen mit Ball (beim Vorbeigehen auf Sicherheit achten)

- Kurzzeitiges Alleinlassen des an einem sicheren Ort angehängten Hundes (Hundeführer geht außer Sicht)

- Vorbeigehen an einer Baustelle, einem Parkplatz, etc.

BEWERTUNG

Bei den Gehorsamsübungen wird der Hund an der linken Seite und an der durchhängenden Leine bzw. in Freifolge geführt. Die Gangarten entsprechen natürlichen Bewegungen. Die Signale (Hör- und Sichtzeichen) nimmt der Hund gut an.

Für den Teil „Gehorsam“ sind folgende Punkte vorgesehen:

Leinenführigkeit und Personengruppe 30, Ablegen 20, Absetzen und Abrufen 20, Zurückgehen 20, Warten 10.

Mindestens 70 Punkte sind für die Bewertung „bestanden“ erforderlich.

Die Punkteanzahl wird nicht bekannt gegeben.

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Ö R C H U N D E F Ü H R S C H E I N – H F S Seite 5

Ängstliche, aggressive und unruhige Hunde (zerren an der Leine, bellen bzw.

winseln, etc.) können die Prüfung nicht bestehen.

Mit Hunden, die die Gehorsamsübungen bestanden haben, kann die Prüfung in der Öffentlichkeit (Verkehrsteil) absolviert werden. Hier erfolgt ebenfalls die Bewertung „bestanden“ und „nicht bestanden“.

Für die Prüfung insgesamt werden die Prädikate „bestanden“ oder „nicht bestanden“ vergeben.

SKIZZE

Referenzen

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