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Haustiere. Informationen zur verantwortungsbewussten

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Academic year: 2022

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Wichtige Kontakte

Tierheim und Tiersammelstelle Berlin:

Hausvaterweg 39

13057 Berlin-Hohenschönhausen Telefon Tierheim: (030) 76888-0

Telefon Tiersammelstelle: (030) 76888-201 www.tierschutz-berlin.de

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter:

Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg Fröbelstr. 17

10405 Berlin-Pankow Telefon: (030) 90295-5130 Reinickendorf

Lübener Weg 26 13407 Berlin

Telefon: (030) 90294-5112 Charlottenburg-Wilmersdorf Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

Telefon: (030) 90291-2044

Bildquellen: iStock.com, Pixabay, Pexels

Haustiere

Informationen zur verantwortungs- bewussten Tierhaltung

GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin

Telefon: (030) 4073-0 www.gesobau.de

Katzen, Kleintiere und Exoten

Die Haltung von Katzen und Kleintieren wie Meer- schweinchen, Goldhamstern, Streifenhörnchen, Hausmäusen, Hauskaninchen, Kanarienvögeln, Schildkröten oder Zierfischen ist für Mieter*innen der GESOBAU AG ohne Genehmigung erlaubt. Für Papageien und Exoten jeder Art bedarf es einer Genehmigung.

Haltung

Die Tiere sind so zu halten, dass weder das Eigen- tum der GESOBAU AG beschädigt wird noch Dritte durch Lärm, Geruch und Verschmutzung belästigt werden. Verunreinigungen in der Umgebung müs- sen von den Besitzer*innen unaufgefordert besei- tigt werden.

Wohin mit dem Streu?

Wenn Sie Katzen- oder Kleintierstreu entsorgen – bitte immer in den Hausmüll, niemals in die Toilette!

Leinenpflicht

In unseren Wohnanlagen sind Katzen grundsätzlich an der Leine zu führen.

Hunde bei der GESOBAU

Genehmigungen für Hunde

Für die Haltung von Hunden, die im Gesetz als gefährlich eingestuft sind, werden in Wohnungen der GESOBAU AG keine Genehmigungen mehr erteilt.

Für alle Hunde, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, gilt auf dem Gelände der GESOBAU AG ausnahmslos der Leinen- und Maul- korbzwang. Von den Besitzer*innen erwarten wir eine hohe Sachkenntnis und Zuverlässigkeit in Bezug auf die Hundehaltung. Andernfalls kann die Haltung auch nachträglich verboten werden.

Gefährliche Hunde ohne Genehmigung Alle Mieter*innen, die einen als gefährlich ein- gestuften Hund ohne Genehmigung halten, sind aufgefordert, die Tiere umgehend aus ihren Wohnungen zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung werden wir gerichtlich gegen die uneinsichtigen Hundehalter*innen vorgehen.

Verbotene Hunderassen

Die Haltung folgender Hunderassen und deren Mischlinge werden von der GESOBAU AG nicht erlaubt: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Miniatur Bullterrier, Old English Bulldog, Bullterrier, Tosa Inu, Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dober- mann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastín Español, Dogo Canario und Rottweiler.

(2)

Was Sie als Hundebesitzer-

*in wissen sollten

Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin verpflichtet Sie als Halter*in dazu, unter anderem folgende Vorschriften einzuhalten:

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund bei sich aufnehmen, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Dort bekommen Sie eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung immer am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Auch den Namen und die Anschrift des Halters oder der Halterin müssen Hunde am Halsband tragen.

Chippflicht

Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, müssen mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden.

Haftpflichtversicherung

Für eventuelle Schäden, die Ihr Hund bei Personen oder Sachen anrichtet, müssen Sie als Halter*in eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro abschließen.

Leinenpflicht

Seit Januar 2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinen- pflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Hunde sind in öffentlich gekennzeichneten Grün- und Erho- lungsanlagen an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Außerdem gilt in Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Wohnhäusern Leinen- pflicht.

Maulkorbzwang

Als gefährlich eingestufte Hunde unterliegen dem Maulkorbzwang. Dieser gilt in Berlin überall außer- halb der Wohnung. Eine Befreiung der Maulkorb- pflicht ist durch einen Wesenstest möglich.

Seit dem 01.01.2010 gilt in den öffentlichen Ver- kehrsmitteln für alle Hunde Maulkorbpflicht. Kleine Genehmigung für Hunde

Bevor ein Hund bei Ihnen einzieht, brauchen Sie die Zustimmung der GESOBAU AG. Das ist im Mietvertrag so festgelegt. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre*n Kundenbetreuer*in – sie helfen Ihnen gerne weiter.

Keine Häufchen

Eigentlich selbstverständlich: Hundekot muss von den Hundehalter*innen beseitigt werden. Das gilt nicht nur in den Anlagen und auf den Grundstücken der GESOBAU AG. Nehmen Sie immer eine Plastiktüte oder einen Hundekot-Beutel mit. Noch einfacher: Die GESOBAU AG hat in einigen Wohnanlagen speziell gekennzeichnete Hundetoiletten eingerichtet, die regelmäßig gereinigt werden. Versuchen Sie, Ihren Hund daran zu gewöhnen.

Bellen ist normal

Hunde bellen – zur Begrüßung geliebter Personen, zur Verteidigung ihres Reviers, oder um auf sich auf- merksam zu machen. Es gibt allerdings auch Hunde, die schlecht erzogen oder vernachlässigt und einsam sind und deshalb den ganzen Tag kläffen. Für Nach- bar*innen kann das sehr belastend sein. Da sich mit ein bisschen gutem Willen sehr viele Angelegenhei- ten regeln lassen, möchten wir Sie als unsere Mie- ter*innen auch bei diesem Thema um gegenseitige Rücksichtnahme bitten.

Anschaffung eines Tieres

Wo Mensch und Tier eng beieinander leben, ist das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter*innen besonders gefordert. Die Anschaffung eines Haus- tiers sollte gut überlegt sein. Wenn Sie darüber nachdenken, sich ein Tier zuzulegen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

• Kann ich ihm ein artgerechtes Leben ermöglichen?

• Habe ich genügend Zeit und kann ich das Geld für Futter und Pflege, für Impfungen und Tierarzt- besuche und für eventuell notwendige Steuern (Hund) aufbringen?

• Wie steht es mit den Nachbar*innen? Werden sie durch das Tier eventuell belästigt oder gestört?

Hunde sind nur dann von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie für den Transport in geeigneten Behältnissen wie einer Tasche oder Box unterge- bracht sind.

In den Häusern und Wohnanlagen der GESOBAU AG besteht darüber hinaus auch für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern Maulkorb- zwang.

Hundeverbot

Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde gilt an bestimmten Orten wie Spielplätzen, Liegewiesen, Schwimmbädern oder öffentlichen Badestellen.

Gefährliche Hunde

Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Abstammung, der Ausbildung oder fehlerhafter Haltung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereit- schaft und Angriffslust auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde. Auch Hunde, die wieder- holt Menschen oder Tiere gehetzt oder gebissen haben, werden als gefährlich eingestuft. Solch ein Hund muss zum Wesenstest. Eine Liste von Sachverständigen, die solche Tests vornehmen, erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelauf- sichtsamt.

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Was Sie als Hundebesitzer-

*in wissen sollten

Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin verpflichtet Sie als Halter*in dazu, unter anderem folgende Vorschriften einzuhalten:

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund bei sich aufnehmen, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Dort bekommen Sie eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung immer am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Auch den Namen und die Anschrift des Halters oder der Halterin müssen Hunde am Halsband tragen.

Chippflicht

Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, müssen mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden.

Haftpflichtversicherung

Für eventuelle Schäden, die Ihr Hund bei Personen oder Sachen anrichtet, müssen Sie als Halter*in eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro abschließen.

Leinenpflicht

Seit Januar 2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinen- pflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Hunde sind in öffentlich gekennzeichneten Grün- und Erho- lungsanlagen an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Außerdem gilt in Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Wohnhäusern Leinen- pflicht.

Maulkorbzwang

Als gefährlich eingestufte Hunde unterliegen dem Maulkorbzwang. Dieser gilt in Berlin überall außer- halb der Wohnung. Eine Befreiung der Maulkorb- pflicht ist durch einen Wesenstest möglich.

Seit dem 01.01.2010 gilt in den öffentlichen Ver- kehrsmitteln für alle Hunde Maulkorbpflicht. Kleine Genehmigung für Hunde

Bevor ein Hund bei Ihnen einzieht, brauchen Sie die Zustimmung der GESOBAU AG. Das ist im Mietvertrag so festgelegt. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre*n Kundenbetreuer*in – sie helfen Ihnen gerne weiter.

Keine Häufchen

Eigentlich selbstverständlich: Hundekot muss von den Hundehalter*innen beseitigt werden. Das gilt nicht nur in den Anlagen und auf den Grundstücken der GESOBAU AG. Nehmen Sie immer eine Plastiktüte oder einen Hundekot-Beutel mit. Noch einfacher: Die GESOBAU AG hat in einigen Wohnanlagen speziell gekennzeichnete Hundetoiletten eingerichtet, die regelmäßig gereinigt werden. Versuchen Sie, Ihren Hund daran zu gewöhnen.

Bellen ist normal

Hunde bellen – zur Begrüßung geliebter Personen, zur Verteidigung ihres Reviers, oder um auf sich auf- merksam zu machen. Es gibt allerdings auch Hunde, die schlecht erzogen oder vernachlässigt und einsam sind und deshalb den ganzen Tag kläffen. Für Nach- bar*innen kann das sehr belastend sein. Da sich mit ein bisschen gutem Willen sehr viele Angelegenhei- ten regeln lassen, möchten wir Sie als unsere Mie- ter*innen auch bei diesem Thema um gegenseitige Rücksichtnahme bitten.

Anschaffung eines Tieres

Wo Mensch und Tier eng beieinander leben, ist das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter*innen besonders gefordert. Die Anschaffung eines Haus- tiers sollte gut überlegt sein. Wenn Sie darüber nachdenken, sich ein Tier zuzulegen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

• Kann ich ihm ein artgerechtes Leben ermöglichen?

• Habe ich genügend Zeit und kann ich das Geld für Futter und Pflege, für Impfungen und Tierarzt- besuche und für eventuell notwendige Steuern (Hund) aufbringen?

• Wie steht es mit den Nachbar*innen? Werden sie durch das Tier eventuell belästigt oder gestört?

Hunde sind nur dann von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie für den Transport in geeigneten Behältnissen wie einer Tasche oder Box unterge- bracht sind.

In den Häusern und Wohnanlagen der GESOBAU AG besteht darüber hinaus auch für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern Maulkorb- zwang.

Hundeverbot

Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde gilt an bestimmten Orten wie Spielplätzen, Liegewiesen, Schwimmbädern oder öffentlichen Badestellen.

Gefährliche Hunde

Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Abstammung, der Ausbildung oder fehlerhafter Haltung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereit- schaft und Angriffslust auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde. Auch Hunde, die wieder- holt Menschen oder Tiere gehetzt oder gebissen haben, werden als gefährlich eingestuft. Solch ein Hund muss zum Wesenstest. Eine Liste von Sachverständigen, die solche Tests vornehmen, erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelauf- sichtsamt.

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Was Sie als Hundebesitzer-

*in wissen sollten

Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin verpflichtet Sie als Halter*in dazu, unter anderem folgende Vorschriften einzuhalten:

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund bei sich aufnehmen, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Dort bekommen Sie eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung immer am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Auch den Namen und die Anschrift des Halters oder der Halterin müssen Hunde am Halsband tragen.

Chippflicht

Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, müssen mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden.

Haftpflichtversicherung

Für eventuelle Schäden, die Ihr Hund bei Personen oder Sachen anrichtet, müssen Sie als Halter*in eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro abschließen.

Leinenpflicht

Seit Januar 2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinen- pflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Hunde sind in öffentlich gekennzeichneten Grün- und Erho- lungsanlagen an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Außerdem gilt in Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Wohnhäusern Leinen- pflicht.

Maulkorbzwang

Als gefährlich eingestufte Hunde unterliegen dem Maulkorbzwang. Dieser gilt in Berlin überall außer- halb der Wohnung. Eine Befreiung der Maulkorb- pflicht ist durch einen Wesenstest möglich.

Seit dem 01.01.2010 gilt in den öffentlichen Ver- kehrsmitteln für alle Hunde Maulkorbpflicht. Kleine Genehmigung für Hunde

Bevor ein Hund bei Ihnen einzieht, brauchen Sie die Zustimmung der GESOBAU AG. Das ist im Mietvertrag so festgelegt. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre*n Kundenbetreuer*in – sie helfen Ihnen gerne weiter.

Keine Häufchen

Eigentlich selbstverständlich: Hundekot muss von den Hundehalter*innen beseitigt werden. Das gilt nicht nur in den Anlagen und auf den Grundstücken der GESOBAU AG. Nehmen Sie immer eine Plastiktüte oder einen Hundekot-Beutel mit. Noch einfacher: Die GESOBAU AG hat in einigen Wohnanlagen speziell gekennzeichnete Hundetoiletten eingerichtet, die regelmäßig gereinigt werden. Versuchen Sie, Ihren Hund daran zu gewöhnen.

Bellen ist normal

Hunde bellen – zur Begrüßung geliebter Personen, zur Verteidigung ihres Reviers, oder um auf sich auf- merksam zu machen. Es gibt allerdings auch Hunde, die schlecht erzogen oder vernachlässigt und einsam sind und deshalb den ganzen Tag kläffen. Für Nach- bar*innen kann das sehr belastend sein. Da sich mit ein bisschen gutem Willen sehr viele Angelegenhei- ten regeln lassen, möchten wir Sie als unsere Mie- ter*innen auch bei diesem Thema um gegenseitige Rücksichtnahme bitten.

Anschaffung eines Tieres

Wo Mensch und Tier eng beieinander leben, ist das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter*innen besonders gefordert. Die Anschaffung eines Haus- tiers sollte gut überlegt sein. Wenn Sie darüber nachdenken, sich ein Tier zuzulegen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

• Kann ich ihm ein artgerechtes Leben ermöglichen?

• Habe ich genügend Zeit und kann ich das Geld für Futter und Pflege, für Impfungen und Tierarzt- besuche und für eventuell notwendige Steuern (Hund) aufbringen?

• Wie steht es mit den Nachbar*innen? Werden sie durch das Tier eventuell belästigt oder gestört?

Hunde sind nur dann von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie für den Transport in geeigneten Behältnissen wie einer Tasche oder Box unterge- bracht sind.

In den Häusern und Wohnanlagen der GESOBAU AG besteht darüber hinaus auch für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern Maulkorb- zwang.

Hundeverbot

Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde gilt an bestimmten Orten wie Spielplätzen, Liegewiesen, Schwimmbädern oder öffentlichen Badestellen.

Gefährliche Hunde

Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Abstammung, der Ausbildung oder fehlerhafter Haltung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereit- schaft und Angriffslust auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde. Auch Hunde, die wieder- holt Menschen oder Tiere gehetzt oder gebissen haben, werden als gefährlich eingestuft. Solch ein Hund muss zum Wesenstest. Eine Liste von Sachverständigen, die solche Tests vornehmen, erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelauf- sichtsamt.

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Was Sie als Hundebesitzer-

*in wissen sollten

Das Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin verpflichtet Sie als Halter*in dazu, unter anderem folgende Vorschriften einzuhalten:

Hundesteuer

Wenn Sie einen Hund bei sich aufnehmen, müssen Sie ihn innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden. Dort bekommen Sie eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung immer am Halsband des Hundes zu befestigen ist. Auch den Namen und die Anschrift des Halters oder der Halterin müssen Hunde am Halsband tragen.

Chippflicht

Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, müssen mit einem Chip gemäß ISO-Norm fälschungssicher gekennzeichnet werden.

Haftpflichtversicherung

Für eventuelle Schäden, die Ihr Hund bei Personen oder Sachen anrichtet, müssen Sie als Halter*in eine Hunde-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro abschließen.

Leinenpflicht

Seit Januar 2019 gilt in Berlin die allgemeine Leinen- pflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Hunde sind in öffentlich gekennzeichneten Grün- und Erho- lungsanlagen an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Außerdem gilt in Treppenhäusern und auf den Zuwegen von Wohnhäusern Leinen- pflicht.

Maulkorbzwang

Als gefährlich eingestufte Hunde unterliegen dem Maulkorbzwang. Dieser gilt in Berlin überall außer- halb der Wohnung. Eine Befreiung der Maulkorb- pflicht ist durch einen Wesenstest möglich.

Seit dem 01.01.2010 gilt in den öffentlichen Ver- kehrsmitteln für alle Hunde Maulkorbpflicht. Kleine Genehmigung für Hunde

Bevor ein Hund bei Ihnen einzieht, brauchen Sie die Zustimmung der GESOBAU AG. Das ist im Mietvertrag so festgelegt. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre*n Kundenbetreuer*in – sie helfen Ihnen gerne weiter.

Keine Häufchen

Eigentlich selbstverständlich: Hundekot muss von den Hundehalter*innen beseitigt werden. Das gilt nicht nur in den Anlagen und auf den Grundstücken der GESOBAU AG. Nehmen Sie immer eine Plastiktüte oder einen Hundekot-Beutel mit. Noch einfacher: Die GESOBAU AG hat in einigen Wohnanlagen speziell gekennzeichnete Hundetoiletten eingerichtet, die regelmäßig gereinigt werden. Versuchen Sie, Ihren Hund daran zu gewöhnen.

Bellen ist normal

Hunde bellen – zur Begrüßung geliebter Personen, zur Verteidigung ihres Reviers, oder um auf sich auf- merksam zu machen. Es gibt allerdings auch Hunde, die schlecht erzogen oder vernachlässigt und einsam sind und deshalb den ganzen Tag kläffen. Für Nach- bar*innen kann das sehr belastend sein. Da sich mit ein bisschen gutem Willen sehr viele Angelegenhei- ten regeln lassen, möchten wir Sie als unsere Mie- ter*innen auch bei diesem Thema um gegenseitige Rücksichtnahme bitten.

Anschaffung eines Tieres

Wo Mensch und Tier eng beieinander leben, ist das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter*innen besonders gefordert. Die Anschaffung eines Haus- tiers sollte gut überlegt sein. Wenn Sie darüber nachdenken, sich ein Tier zuzulegen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

• Kann ich ihm ein artgerechtes Leben ermöglichen?

• Habe ich genügend Zeit und kann ich das Geld für Futter und Pflege, für Impfungen und Tierarzt- besuche und für eventuell notwendige Steuern (Hund) aufbringen?

• Wie steht es mit den Nachbar*innen? Werden sie durch das Tier eventuell belästigt oder gestört?

Hunde sind nur dann von der Maulkorbpflicht befreit, wenn sie für den Transport in geeigneten Behältnissen wie einer Tasche oder Box unterge- bracht sind.

In den Häusern und Wohnanlagen der GESOBAU AG besteht darüber hinaus auch für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern Maulkorb- zwang.

Hundeverbot

Ein generelles Mitnahmeverbot für Hunde gilt an bestimmten Orten wie Spielplätzen, Liegewiesen, Schwimmbädern oder öffentlichen Badestellen.

Gefährliche Hunde

Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Abstammung, der Ausbildung oder fehlerhafter Haltung von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereit- schaft und Angriffslust auszugehen ist, gelten als gefährliche Hunde. Auch Hunde, die wieder- holt Menschen oder Tiere gehetzt oder gebissen haben, werden als gefährlich eingestuft. Solch ein Hund muss zum Wesenstest. Eine Liste von Sachverständigen, die solche Tests vornehmen, erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelauf- sichtsamt.

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Wichtige Kontakte

Tierheim und Tiersammelstelle Berlin:

Hausvaterweg 39

13057 Berlin-Hohenschönhausen Telefon Tierheim: (030) 76888-0

Telefon Tiersammelstelle: (030) 76888-201 www.tierschutz-berlin.de

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter:

Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg Fröbelstr. 17

10405 Berlin-Pankow Telefon: (030) 90295-5130 Reinickendorf

Lübener Weg 26 13407 Berlin

Telefon: (030) 90294-5112 Charlottenburg-Wilmersdorf Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

Telefon: (030) 90291-2044

Bildquellen: iStock.com, Pixabay, Pexels

Haustiere

Informationen zur verantwortungs- bewussten Tierhaltung

GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin

Telefon: (030) 4073-0 www.gesobau.de

Katzen, Kleintiere und Exoten

Die Haltung von Katzen und Kleintieren wie Meer- schweinchen, Goldhamstern, Streifenhörnchen, Hausmäusen, Hauskaninchen, Kanarienvögeln, Schildkröten oder Zierfischen ist für Mieter*innen der GESOBAU AG ohne Genehmigung erlaubt. Für Papageien und Exoten jeder Art bedarf es einer Genehmigung.

Haltung

Die Tiere sind so zu halten, dass weder das Eigen- tum der GESOBAU AG beschädigt wird noch Dritte durch Lärm, Geruch und Verschmutzung belästigt werden. Verunreinigungen in der Umgebung müs- sen von den Besitzer*innen unaufgefordert besei- tigt werden.

Wohin mit dem Streu?

Wenn Sie Katzen- oder Kleintierstreu entsorgen – bitte immer in den Hausmüll, niemals in die Toilette!

Leinenpflicht

In unseren Wohnanlagen sind Katzen grundsätzlich an der Leine zu führen.

Hunde bei der GESOBAU

Genehmigungen für Hunde

Für die Haltung von Hunden, die im Gesetz als gefährlich eingestuft sind, werden in Wohnungen der GESOBAU AG keine Genehmigungen mehr erteilt.

Für alle Hunde, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, gilt auf dem Gelände der GESOBAU AG ausnahmslos der Leinen- und Maul- korbzwang. Von den Besitzer*innen erwarten wir eine hohe Sachkenntnis und Zuverlässigkeit in Bezug auf die Hundehaltung. Andernfalls kann die Haltung auch nachträglich verboten werden.

Gefährliche Hunde ohne Genehmigung Alle Mieter*innen, die einen als gefährlich ein- gestuften Hund ohne Genehmigung halten, sind aufgefordert, die Tiere umgehend aus ihren Wohnungen zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung werden wir gerichtlich gegen die uneinsichtigen Hundehalter*innen vorgehen.

Verbotene Hunderassen

Die Haltung folgender Hunderassen und deren Mischlinge werden von der GESOBAU AG nicht erlaubt: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Miniatur Bullterrier, Old English Bulldog, Bullterrier, Tosa Inu, Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dober- mann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastín Español, Dogo Canario und Rottweiler.

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Tierheim und Tiersammelstelle Berlin:

Hausvaterweg 39

13057 Berlin-Hohenschönhausen Telefon Tierheim: (030) 76888-0

Telefon Tiersammelstelle: (030) 76888-201 www.tierschutz-berlin.de

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter:

Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg Fröbelstr. 17

10405 Berlin-Pankow Telefon: (030) 90295-5130 Reinickendorf

Lübener Weg 26 13407 Berlin

Telefon: (030) 90294-5112 Charlottenburg-Wilmersdorf Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

Telefon: (030) 90291-2044

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Haustiere

Informationen zur verantwortungs- bewussten Tierhaltung

GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin

Telefon: (030) 4073-0 www.gesobau.de

Katzen, Kleintiere und Exoten

Die Haltung von Katzen und Kleintieren wie Meer- schweinchen, Goldhamstern, Streifenhörnchen, Hausmäusen, Hauskaninchen, Kanarienvögeln, Schildkröten oder Zierfischen ist für Mieter*innen der GESOBAU AG ohne Genehmigung erlaubt. Für Papageien und Exoten jeder Art bedarf es einer Genehmigung.

Haltung

Die Tiere sind so zu halten, dass weder das Eigen- tum der GESOBAU AG beschädigt wird noch Dritte durch Lärm, Geruch und Verschmutzung belästigt werden. Verunreinigungen in der Umgebung müs- sen von den Besitzer*innen unaufgefordert besei- tigt werden.

Wohin mit dem Streu?

Wenn Sie Katzen- oder Kleintierstreu entsorgen – bitte immer in den Hausmüll, niemals in die Toilette!

Leinenpflicht

In unseren Wohnanlagen sind Katzen grundsätzlich an der Leine zu führen.

Hunde bei der GESOBAU

Genehmigungen für Hunde

Für die Haltung von Hunden, die im Gesetz als gefährlich eingestuft sind, werden in Wohnungen der GESOBAU AG keine Genehmigungen mehr erteilt.

Für alle Hunde, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, gilt auf dem Gelände der GESOBAU AG ausnahmslos der Leinen- und Maul- korbzwang. Von den Besitzer*innen erwarten wir eine hohe Sachkenntnis und Zuverlässigkeit in Bezug auf die Hundehaltung. Andernfalls kann die Haltung auch nachträglich verboten werden.

Gefährliche Hunde ohne Genehmigung Alle Mieter*innen, die einen als gefährlich ein- gestuften Hund ohne Genehmigung halten, sind aufgefordert, die Tiere umgehend aus ihren Wohnungen zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung werden wir gerichtlich gegen die uneinsichtigen Hundehalter*innen vorgehen.

Verbotene Hunderassen

Die Haltung folgender Hunderassen und deren Mischlinge werden von der GESOBAU AG nicht erlaubt: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Miniatur Bullterrier, Old English Bulldog, Bullterrier, Tosa Inu, Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dober- mann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastín Español, Dogo Canario und Rottweiler.

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Tierheim und Tiersammelstelle Berlin:

Hausvaterweg 39

13057 Berlin-Hohenschönhausen Telefon Tierheim: (030) 76888-0

Telefon Tiersammelstelle: (030) 76888-201 www.tierschutz-berlin.de

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter:

Pankow/Weißensee/Prenzlauer Berg Fröbelstr. 17

10405 Berlin-Pankow Telefon: (030) 90295-5130 Reinickendorf

Lübener Weg 26 13407 Berlin

Telefon: (030) 90294-5112 Charlottenburg-Wilmersdorf Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

Telefon: (030) 90291-2044

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Informationen zur verantwortungs- bewussten Tierhaltung

GESOBAU AG Stiftsweg 1 13187 Berlin

Telefon: (030) 4073-0 www.gesobau.de

Katzen, Kleintiere und Exoten

Die Haltung von Katzen und Kleintieren wie Meer- schweinchen, Goldhamstern, Streifenhörnchen, Hausmäusen, Hauskaninchen, Kanarienvögeln, Schildkröten oder Zierfischen ist für Mieter*innen der GESOBAU AG ohne Genehmigung erlaubt. Für Papageien und Exoten jeder Art bedarf es einer Genehmigung.

Haltung

Die Tiere sind so zu halten, dass weder das Eigen- tum der GESOBAU AG beschädigt wird noch Dritte durch Lärm, Geruch und Verschmutzung belästigt werden. Verunreinigungen in der Umgebung müs- sen von den Besitzer*innen unaufgefordert besei- tigt werden.

Wohin mit dem Streu?

Wenn Sie Katzen- oder Kleintierstreu entsorgen – bitte immer in den Hausmüll, niemals in die Toilette!

Leinenpflicht

In unseren Wohnanlagen sind Katzen grundsätzlich an der Leine zu führen.

Hunde bei der GESOBAU

Genehmigungen für Hunde

Für die Haltung von Hunden, die im Gesetz als gefährlich eingestuft sind, werden in Wohnungen der GESOBAU AG keine Genehmigungen mehr erteilt.

Für alle Hunde, die bereits eine Genehmigung erhalten haben, gilt auf dem Gelände der GESOBAU AG ausnahmslos der Leinen- und Maul- korbzwang. Von den Besitzer*innen erwarten wir eine hohe Sachkenntnis und Zuverlässigkeit in Bezug auf die Hundehaltung. Andernfalls kann die Haltung auch nachträglich verboten werden.

Gefährliche Hunde ohne Genehmigung Alle Mieter*innen, die einen als gefährlich ein- gestuften Hund ohne Genehmigung halten, sind aufgefordert, die Tiere umgehend aus ihren Wohnungen zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung werden wir gerichtlich gegen die uneinsichtigen Hundehalter*innen vorgehen.

Verbotene Hunderassen

Die Haltung folgender Hunderassen und deren Mischlinge werden von der GESOBAU AG nicht erlaubt: Pitbull, American Staffordshire Terrier, Miniatur Bullterrier, Old English Bulldog, Bullterrier, Tosa Inu, Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dober- mann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Mastín Español, Dogo Canario und Rottweiler.

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