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(51) Int Cl. 7 : A61F 2/44. (71) Anmelder: Ulrich GmbH & Co. KG Ulm (DE)

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European Patent Office Office européen des brevets (19)

1 247 503 A2

*EP001247503A2*

(11)

EP 1 247 503 A2

(12)

EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG

(43) Veröffentlichungstag:

09.10.2002 Patentblatt 2002/41 (21) Anmeldenummer:02005015.9 (22) Anmeldetag:06.03.2002

(51) Int Cl.7:

A61F 2/44

(84) Benannte Vertragsstaaten:

AT BE CH CY DE DK ES FI FR GB GR IE IT LI LU MC NL PT SE TR

Benannte Erstreckungsstaaten:

AL LT LV MK RO SI

(30) Priorität:02.04.2001 DE 10116412

(71) Anmelder:Ulrich GmbH & Co. KG 89081 Ulm (DE)

(72) Erfinder:Sutcliffe, John W1N 1 DL London (GB)

(74) Vertreter:Hentrich, Swen Dipl.-Phys. Dr. et al Postfach 17 67

89007 Ulm (DE) (54)

Implantat zum Einsetzen zwischen Wirbelkörper der Wirbelsäule

(57) Das Implantat dient zum Einsetzen zwischen

Wirbelkörper (2) der Wirbelsäule als Platzhalter für aus der Wirbelsäule entfernte Wirbel, Wirbelteile oder Band- scheiben und besteht aus zwei endständigen, zur Anla- ge an den angrenzenden Wirbel bestimmten Implantat- teilen (3, 4) und einem dazwischen befindlichen mittigen Implantatteil (5). Es weist einen einseitig offenen Ring (6) auf, der dem dem benachbarten Wirbel zugewand- ten Ende von einem der endständigen Implantatteile (3, 4) zugeordnet ist und dessen freien Ringenden (7) je- weils einen Durchgang (8) zur Aufnahme einer in die zum gegenüberliegenden Wirbel weisende Deckplatte (10) einzubringenden Knochenschraube (9) besitzen.

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Beschreibung

[0001] Die Erfindung betrifft ein Implantat zum Einset- zen zwischen Wirbelkörper der Wirbelsäule als Platz- halter für aus der Wirbelsäule entfernte Wirbel, Wirbel- teile oder Bandscheiben, bestehend aus zwei endstän- digen, zur Anlage an den angrenzenden Wirbel be- stimmten Implantatteilen und einem dazwischen befind- lichen mittigen Implantatteil.

[0002] Ein derartiges Implantat ist beispielsweise aus der DE 44 23 257 A1 bekannt, bei dem das mittige Im- plantatteil und die endständigen Implantteile hülsenför- mig gestaltet und über Gewindeverbindungen miteinan- der gekoppelt sind. Dieses Implantat hat sich in der Pra- xis gut bewährt, da es gut zwischen den einander be- nachbarten Wirbeln positioniert werden kann und dar- überhinaus aufgrund der Gewindeverbindungen eine einfache Distraktionsmöglichkeit während der Operati- on gegeben ist. Bei diesem Implantat hat es sich in der Praxis allerdings als wünschenswert gezeigt, eine stär- kere frühzeitige Verankerung des Implantats zu erzie- len, z.B. die Primär- und Rotationsstabilität zu erhöhen, ohne zusätzlich dorsale Stabilisierung oder ventrale Verplattung mit den bekannten Nachteilen wie hinsicht- lich der Bauhöhe durchführen zu müssen.

[0003] Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrun- de, ein Implantat der eingangs genannten Art so auszu- bilden, daß während der Operation eine sofort belast- bare und dauerhafte Verankerung des Implantats im Wirbelzwischenraum möglich ist.

[0004] Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch ein Implantat der eingangs genannten Art gelöst, das gekennzeichnet ist durch einen einseitig offenen Ring, der dem dem benachbarten Wirbel zugewandeten Ende von einem der endständigen Implantatteile zugeordnet ist und dessen Ringenden jeweils einen Durchgang zur Aufnahme einer in die zum gegenüberliegenden Wirbel weisende Deckplatte einzubringenden Knochenschrau- be aufweisen.

[0005] Dieses Implantat bietet den Vorteil, daß neben den aus dem Stand der Technik bekannten Verankerun- gen unter Verwendung beispielsweise von Verzahnun- gen an den Rändern der endständigen Implantatteile zusätzlich Knochenschrauben zum Einsatz kommen, die durch die Deckplatte in den Wirbel eingeschraubt werden, in den die Knochenschrauben tief eindringen können und so zu einer großräumigen Verteilung der Belastung führen.

[0006] Nach einer weiteren Ausführungsform der Er- findung ist vorgesehen, daß an dem anderen endstän- digen Implantatteil eine zu dessen benachbartem Wir- bel weisende und diesen zumindest teilweise außensei- tig überdeckende Fixierungsplatte mit mindestens einer Knochenschraubenaufnahme angeordnet ist. Diese Ausführungsform bietet dem Operateur weitere Gestal- tungsmöglichkeiten bei der Verwendung des erfin- dungsgemäßen Implantats, bei dem gezielt auf die vor- gegebenen knöchernen Strukturen eine Anpassung

des Implantats erfolgen kann mit der Möglichkeit, eine Verankerung sowohl durch die Deckplatte als auch durch die Außenseiten der Wirbel zu bewirken. Die mit diesem Implantat verbundenen Vorteile zeigen sich be- sonders deutlich, wenn das Implantat in den Zwischen- wirbelraum zwischen dem Lendenwirbel 5 und dem Os sacrum eingesetzt werden muß. Bei dem Lendenwirbel 5 kann ein endständiges Implantatteil verwendet wer- den, bei dem die einfachere Zugangsmöglichkeit für die Knochenschraube über die Fixierungsplatte ausgenutzt wird, während bei dem Os sacrum auf die Verwendung einer individuell anzupassenden Fixierungsplatte ver- zichtet ist, um die mit dem Ring verbundenen Vorteile auszunutzen, der ein tiefes, nicht oberflächennahes Eindringen der Knochenschraube ermöglicht.

[0007] Im Rahmen der Erfindung ist es allerdings auch möglich, daß an beiden endständigen Implantat- teilen der einseitig offene Ring angeordnet ist, um so eine tiefe Verankerung in beiden Wirbeln zu ermögli- chen und eine Behinderung der freien Sicht und der Zu- gänglichkeit zu der Kontaktstelle zwischen den end- ständigen Implantatteilen und den Deckplatten durch die Fixierungsplatte zu vermeiden.

[0008] Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die frei- en Ringenden zum gegenüberliegenden Wirbel abge- kröpft sind. Dies bietet den Vorteil, daß die Knochen- schraube geneigt in den Wirbelkörper hineingeschraubt werden kann und so besser sowohl axial als auch radial auftretende Belastungen aufnehmen kann.

[0009] Als günstig bei der Plazierung der Knochen- schrauben hat sich gezeigt, wenn die abgekröpften Rin- genden zur Bildung eines Schraubkanals verdickt sind.

Durch diesen Schraubkanal ist eine Führung der Kno- chenschraube gegeben, wobei die Verdickung auch ei- ne höhere Belastbarkeit der Ringenden bewirkt.

[0010] Als zweckmäßig hat sich erwiesen, wenn der Schraubenkanal mit dem Ring einen Winkel der Größe von 25° bis 65° einschließt, wobei vorzugsweise der Winkel 45° beträgt.

[0011] Zur Vereinfachung der Handhabung des Im- plantats während der Operation ist vorgesehen, daß der Ring einstückig mit dem endständigen Implantatteil aus- gebildet ist.

[0012] Ganz besonders bevorzugt ist eine Ausfüh- rungsform, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das mittige Implantatteil hülsenförmig gestaltet ist und an seinen beiden Enden ein Gewinde aufweist zum Eingriff in ein Gewinde, das an hülsenförmigen Abschnitten der endständigen Implantatteile ausgebildet ist. Diese Aus- führungsform bietet eine einfache Distraktionsmöglich- keit des Implantats, um so an die individuellen Gege- benheiten während der Operation eine Anpassung vor- nehmen zu können, die sich dann besonders einfach gestaltet, wenn eines der endständigen Implantatteile über ein Rechtsgewinde und das andere endständige Implantatteil über ein Linksgewinde mit dem mittigen Implantatteil verbunden ist, da so nur das mittige Im-

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plantatteil verdreht werden muß, um die Längenanpas- sung vorzunehmen.

[0013] Da die Wirbelsäule bei ihrem natürlichen Ver- lauf eine Lordose aufweist, liegen die Deckplatten be- nachbarter Wirbel nicht planparallel zueinander, son- dern schließen einen Winkel mit ein, so daß der Zwi- schenwirbelraum eine keilförmige Gestalt hat. Daher ist es günstig, wenn bei mindestens einem der endständi- gen Implantatteile der Ring geneigt zur Gewindeachse verläuft, um eine Stabilisierung der Wirbelsäule in der ihrem natürlichen Verlauf entsprechenden Konfigurati- on zu erreichen.

[0014] Für eine provisorische Fixierung des Implan- tats vor dem Einbringen der Knochenschrauben ist es hilfreich, wenn an den endständigen Implantatteilen an den der Grundplatte des benachbarten Wirbel zur An- lage kommenden Fläche Zähne ausgebildet sind. Gün- stig ist es auch, wenn das Implantatinnere über Öffnun- gen mit dem Außenraum verbunden ist, da so Knochen- zement und/oder autologes oder homologes Knochen- material oder ein anderes biokompatibles, bioresorbier- bares oder biologisches Material in das Implantatinnere verbracht werden kann und zudem das Einwachsen des Implantats gefördert ist, das zweckmäßigerweise aus Titan besteht, das leicht und hoch belastbar ist und dar- überhinaus eine Kontrolle der Lage des Implantats durch Röntgenuntersuchungen ermöglicht. Als alterna- tive Werkstoffe kommen ein biokompatibler Kunststoff, insbesondere Poly-Ether-Ether-Keton (PEEK) und/oder Biokeramik und/oder Knochen in Frage.

[0015] Im folgenden wird die Erfindung an in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert; es zeigen:

Fig. 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Implantats, teilweise geschnitten dargestellt, Fig. 2 eine Vorderansicht des den einseitig offenen

Ring aufweisenden Implantatteils,

Fig. 3 eine Draufsicht auf das in Fig. 2 gezeigte end- ständige Implantatteil, durch Knochenschrau- ben verankert auf der Deckplatte eines Wir- bels,

Fig. 4 eine Seitenansicht des im Zwischenwirbel- raum zwischen zwei Wirbeln verankerten Im- plantats aus Fig. 1,

Fig. 5 eine der Fig. 4 entsprechende Darstellung des im Zwischenwirbelraum zwischen dem Len- denwirbel 5 und dem Os sacrum angeordne- ten Implantats, und

Fig. 6 eine der Fig. 4 entsprechende Darstellung ei- nes Implantats mit den beiden jeweils einen einseitig offenen Ring aufweisenden endstän- digen Implantatteilen.

[0016] Das in der Zeichnung dargestellte Implantat 1 dient zum Einsetzen zwischen Wirbelkörper 2 der Wir- belsäule als Platzhalter für aus der Wirbelsäule entfern- te Wirbel, Wirbelteile oder Bandscheiben. Das Implantat 1 besteht aus zwei endständigen, zur Anlage an den an- grenzenden Wirbeln bestimmten Implantatteilen 3, 4 und einem dazwischen befindlichen mittigen Implantat- teil 5, wobei das mittige Implantatteil 5 hülsenförmig ge- staltet ist und an seinen beiden Enden ein Gewinde auf- weist zum Eingriff in ein Gewinde, das an koaxialen hül- senförmigen Abschnitten 15 der endständigen Implan- tatteile 3, 4 ausgebildet ist. Dabei ist eines der endstän- digen Implantatteile 3 über ein Rechtsgewinde und das andere endständige Implantatteil 4 über ein Linksgewin- de mit dem mittigen Implantatteil 5 verbunden. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Implantat 1 besitzt das untere endständige Implantatteil 3 einen einseitig offenen Ring 6, der dem dem benachbarten Wirbel zugewandten En- de des endständigen Implantatteils 3 zugeordnet ist.

Wie insbesondere aus den Fig. 2 und 3 erkenntlich, wei- sen die freien Ringenden 7 jeweils einen Durchgang 8 auf, durch die hindurch Knochenschrauben 9 in die Deckplatte 10 des Wirbels eingebracht werden können.

Das in Fig. 1 dargestellte Implantat 1 besitzt weiterhin an dem anderen oberen endständigen Implantatteil 4 ei- ne zu dessen benachbartem Wirbel weisende und die- sen zumindest teilweise außenseitig überdeckende Fi- xierungsplatte 11 mit zumindest einer Knochenschrau- benaufnahme 16, wobei es allerdings gemäß dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel gleichfalls möglich ist, das an beiden endständigen Implantatteilen 3, 4 der einseitig offene Ring 6 angeordnet ist.

[0017] Die freien Ringenden 7 des einseitig offenen Ringes 6 sind zum gegenüberliegenden Wirbel abge- kröpft und zur Bildung eines Schraubenkanals 12 ver- dickt, der mit dem Ring 6 einen Winkel der Größe von 25°bis 65°, in dem gezeigten Ausführungsbeispiel von 45° einschließt.

[0018] Der Ring 6 ist einstückig mit dem endständigen Implantatteil 3, 4 ausgebildet.

[0019] Aus den in der Zeichnung dargestellten Figu- renbeispielen ist weiterhin ersichtlich, daß der Ring 6 gegenüber den das Gewinde tragenden hülsenförmi- gen Abschnitten der endständigen Implantatteile 3, 4 geneigt zur Gewindeachse verläuft. Das Implantat 1, das aus biokompatiblen, biologischen oder bioresor- bierbaren Material besteht, wofür insbesondere chirur- gischer Stahl, Titan, Knochen, Biokeramik oder PEEK in Frage kommen, weist Öffnungen 13 auf, über die das Implantatinnere 14 mit dem Außenraum verbunden ist, so daß auch in das Implantat 1 Knochen hineinwachsen kann, wobei im übrigen durch den einseitig offenen Ring 6 ein sich von Wirbel zu Wirbel erstreckender, durchge- hender Zugang vorliegt, in dem sich eine vollständige Knochenstraße ausbilden kann und weiterhin eine gute Kontrollmöglichkeit auch mittels Röntgenaufnahmen besteht. Die endständigen Implantatteile 3, 4 weisen an den an der Grundplatte 10 zur Anlage kommenden Flä-

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chen Zähne 17 auf.

Patentansprüche

1. Implantat zum Einsetzen zwischen Wirbelkörper (2) der Wirbelsäule als Platzhalter für aus der Wirbel- säule entfernte Wirbel, Wirbelteile oder Bandschei- ben, bestehend aus zwei endständigen, zur Anlage an den angrenzenden Wirbel bestimmten Implan- tatteilen (3, 4) und einem dazwischen befindlichen mittigen Implantatteil (5),gekennzeichnet durch einen einseitig offenen Ring (6), der dem dem be- nachbarten Wirbel zugewandten Ende von einem der endständigen Implantatteile (3, 4) zugeordnet ist und dessen freien Ringenden (7) jeweils einen Durchgang (8) zur Aufnahme einer in die zum ge- genüberliegenden Wirbel weisende Deckplatte (10) einzubringenden Knochenschraube (9) aufweisen.

2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daßan dem anderen endständigen Im- plantatteil (3, 4) eine zu dessen benachbartem Wir- bel weisende und diesen zumindest teilweise au- ßenseitig überdeckende Fixierungsplatte (11) mit mindestens einer Knochenschraubenaufnahme (16) angeordnet ist.

3. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekenn- zeichnet, daßan beiden endständigen Implantat- teilen (3, 4) der einseitig offene Ring (6) angeordnet ist.

4. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3,da- durch gekennzeichnet, daßdie freien Ringenden (7) zum gegenüberliegenden Wirbel abgekröpft sind.

5. Implantat nach Anspruch 4, dadurch gekenn- zeichnet, daßdie abgekröpften Ringenden (7) zur Bildung eines Schraubenkanals (12) verdickt sind.

6. Implantat nach Anspruch 5, dadurch gekenn- zeichnet, daß der Schraubenkanal (12) mit dem Ring (6) einen Winkel der Größe von 25° bis 65°

einschließt.

7. Implantat nach Anspruch 6, dadurch gekenn- zeichnet, daß der Winkel 45° beträgt.

8. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7,da- durch gekennzeichnet, daßder Ring (6) einstük- kig mit dem endständigen Implantatteil (3, 4) aus- gebildet ist.

9. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8,da- durch gekennzeichnet, daßdas mittige Implantat- teil (5) hülsenförmig gestaltet ist und an seinen bei-

den Enden ein Gewinde aufweist zum Eingriff in ein Gewinde, das an hülsenförmigen Abschnitten (15) der endständigen Implantatteile (3, 4) ausgebildet ist.

10. Implantat nach Anspruch 9, dadurch gekenn- zeichnet, daßeines der endständigen Implantattei- le (3) über ein Rechtsgewinde und das andere end- ständige Implantatteil (4) über ein Linksgewinde mit dem mittigen Implantatteil (5) verbunden ist.

11. Implantat nach Anspruch 9 oder 10,dadurch ge- kennzeichnet, daßbei mindestens einem der end- ständigen Implantatteile (3, 4) der Ring (6) geneigt zur Gewindeachse verläuft.

12. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 11,da- durch gekennzeichnet, das an den endständigen Implantatteilen (3, 4) an den der Grundplatte (10) des benachbarten Wirbel zur Anlage kommenden Fläche Zähne (17) ausgebildet sind.

13. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12,da- durch gekennzeichnet, daßdas Implantatinnere (14) über Öffnungen (13) mit dem Außenraum ver- bunden ist.

14. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 13,da- durch gekennzeichnet, daßes aus Titan besteht.

15. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 14,da- durch gekennzeichnet, daßals Werkstoff ein bio- kompatibler Kunststoff, insbesondere Poly-Ether- Ether-Keton (PEEK) und/oder Biokeramik und/oder Knochen genutzt ist.

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Referenzen

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