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Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 04 vom 23. Januar 2020 1

Politische Rechte

Finanzreferendum – Frist 19. März 2020

Der Landrat hat am 16. Januar 2020 beschlossen:

– Umsetzung EDK-Beschluss: Einführung Obligatorisches Fach Informatik (Gymnasien); Ausgabenbewilligung; (2019-686)

Für das Obligatorische Fach Informatik (OFI) wird ab dem Jahr 2021 eine neue, wiederkehrende Ausgabe in der Höhe von CHF 0,95 Mio. bewilligt.

Dieser Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 19. März 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Gesetzesreferendum – Frist 19. März 2020

Der Landrat hat am 16. Januar 2020 beschlossen:

– Teilrevision Gerichtsorganisationsgesetz (Erstinstanzliche Gerichtspräsidien) (2. Lesung); (2019-545)

Die Gesetzestexte können unter http://www.bl.ch/referenden auf dem Internet eingesehen oder bei der Landeskanzlei, Tel. 061 552 50 08, bestellt werden.

Dieser Beschluss untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft dem Referendum. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 19. März 2020 der Landeskanzlei einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Fakultatives Staatsvertragsreferendum – Frist 19. März 2020 Der Landrat hat am 16. Januar 2020 beschlossen:

– Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) (Partnerschaftliches Geschäft) sowie Konzept für die zeitgenössische Kunst- und Kulturförderung des Kantons Basel-Landschaft; (2019-531)

Dieser Beschluss obliegt der obligatorischen Volksabstimmung gemäss § 30 Buchstabe b oder der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung. Allfällige Begehren um Vornahme der Volksabstimmung sind innert 8 Wochen, d. h. bis 19. März 2020 der Landeskanzlei

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2 Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft Nr. 04 vom 23. Januar 2020

einzureichen. Das Referendum ist zustande gekommen, wenn es von 1500 Stimmberechtigten unterschriftlich gestellt ist.

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Landratsbeschlüsse, rechtskräftig

Nachdem innert der verfassungsmässigen Frist keine Abstimmungsbegehren eingereicht worden sind, hat die Landeskanzlei am 20. Januar 2020 folgende im Amtsblatt vom 21. November 2019 publizierten Landratsbeschlüsse als rechtskräftig erklärt:

– Binningen, BLT Linien 10/17, Doppelspurausbau Spiesshöfli und Instandsetzung Bottmingerstrasse, Ausgabenbewilligung für die Realisierung (2019-441)

– Ausgabenbewilligung für die Entrichtung von Betriebskostenbeiträgen an den Verein BaselArea.swiss für die Periode 2020 bis 2023 (Partnerschaftliches Geschäft) (2019-455)

Landeskanzlei Basel-Landschaft

Referenzen

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