Starkes Handwerk.
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Erwartungen der
Handwerkskammer Hannover zur
Kommunalwahl 2021 in Niedersachsen
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Gemeinsam stark:
Handwerk und Kommunen
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Am 12. September 2021 sind die über 550.000 Beschäftigten und Inhaber*innen der über 84.000 niedersächsischen Handwerksbetriebe aufgerufen, ihre Vertreter*innen für mehr als 2.000 Kommunalvertretungen (Regionsversammlungen, Kreistage, Stadt- räte, Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Stadtbezirksräte und Ortsräte) zu wählen.
Einschließlich der Familienangehörigen ist das ein erhebliches Wählerpotenzial mit einer unmittelbaren Verbindung zum Handwerk, das an diesem Tag über die Zusam- mensetzung der Kommunalvertretungen entscheidet.
Für die Bewerber*innen um politische Mandate bedeutet dies: Ohne das Handwerk geht es nicht. Handwerk und Kommunen sind traditionell aufeinander angewiesen:
n Einerseits ist das Handwerk oft der wichtigste Arbeitgeber und Ausbilder in einer Kommune. Das Handwerk trägt maßgeblich zu einer positiven Wirtschaftsentwick- lung in der Region bei. Es ist eng verbunden mit dem eigenen Ort und stärkt das bürgerschaftliche Engagement in den Kommunen, ob nun im Vereinsleben, in den kirchlichen, sozialen und karitativen Einrichtungen oder in der Kommunalpolitik selbst.
n Andererseits sind die Kommunen wichtige Auftraggeber für das regionale Hand- werk und sie gestalten die Standortbedingungen vor Ort, wie z. B. die Rahmenbe- dingungen über Verwaltungsprozesse, Steuern und Abgaben, Bildung, Infrastruk- tur und Verkehr sowie Kultur- und Freizeitangebote maßgeblich mit.
Gerade jetzt bei der Bewältigung der coronabedingten Folgen kommt es noch viel- mehr auf die richtige Weichenstellung vor Ort an. Wir brauchen verlässliche und moti- vierende Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, die eine nachhaltige Entwicklung von Unternehmen ermöglichen, ein positives Konjunkturklima fördern und den Grün- dergeist stärken.
Die Handwerkskammer Hannover hat mit der vorliegenden Publikation eine zusam- menfassende Darstellung aktueller mittelstandspolitischer Positionen mit kommu- nalem Bezug formuliert. Eine zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Kom- munalpolitik sollte sich bei der Formulierung der eigenen Ziele und der konkreten Umsetzung nach der Wahl im gemeinsamen Interesse daran orientieren.
Karl-Wilhelm Steinmann Peter Karst
Präsident Hauptgeschäftsführer
Vorwort
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Das Handwerk garantiert eine kundennahe
Versorgung und stärkt die regionale Wirtschaft.
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Wirtschaftspolitik
Intensivierung der Wirtschaftsförderung und Entwicklung innovativer Projekte in Abstim- mung mit dem örtlichen Handwerk durch
n Sicherung von bestehenden Unternehmen und deren künftigen Erweiterungsmöglichkeiten n Förderung von Betriebsneuansiedlungen
n enge Abstimmung bei wirtschaftsfördernden Aktivitäten mit Handwerkskammern und Ver- bänden, Innungen und Kreishandwerkerschaften
n Stärkung der bestehenden und bewährten Wirtschaftsförderungsangebote und Verzicht auf den Ausbau von Doppelstrukturen
n bedarfsgerechte Unterstützung und Förderung von Existenzgründungen im Handwerk n Innovations- und Technologieförderung
n Förderung von Messen, Märkten und Ausstellungen
n Einbindung des Handwerks in den Ortszentren und gemeinsame Werbemaßnahmen mit dem Handwerk
n flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung sowie der Mobilfunkangebote nach 5G-Standard
Auftragsvergaben mittelstandsorientiert verstetigen durch
n Fach- und Teillosbildung sowie Verzicht auf Vergaben an Generalüber- sowie -unternehmer n die Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens, u. a. durch sachgerechte Anwendung der Vor-
schriften der VOB und VOL
n Verbesserung der Personalsituation bei den ausschreibenden Stellen der Kommunalverwal- tungen, um die Qualität der Ausschreibungen und die Abwicklung der Aufträge dauerhaft zu sichern
n im Bedarfsfall Zusammenlegung der in den kommunalen Baubehörden vorhandenen per- sonellen Planungs- und Vergaberessourcen im Sinne einer interkommunalen Zusammen- arbeit, um eine handwerksgerechte Vergabe zu ermöglichen
n Nutzung von Projekten in Öffentlich-Privater-Partnerschaft (ÖPP) nur in Ausnahmefällen n zeitliche Befristung der im Zuge der Corona-Pandemie erhöhten Wertgrenzen zur freihändigen
und beschränkten Vergabe von Bauaufträgen und Leistungen
n Beseitigung wettbewerbsverzerrender Sonderregelungen für kommunale Gesellschaften als Auftraggeber
n Vermeidung von Liquiditätsengpässen bei den Unternehmen durch Abschlagszahlungen und unverzügliche Begleichung der Schlussrechnungen
n Einführung von verpflichtenden Schlichtungsklauseln in Bauverträgen öffentlicher Auftrag- geber, um so langwierige kostentreibende Gerichtsverfahren zu vermeiden
n nachvollziehbare Berücksichtigung des Aspekts der Nachhaltigkeit, z. B. durch Auftragsvergabe an lokal tätige Betriebe, um schnellere Wartungs- und Reparaturzyklen zu gewährleisten Überprüfung der kommunalen Leistungserstellung und Effizienzsteigerung durch
n Übertragung von Aufgabenbereichen an privatwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Reparaturdienste, Gebäudeverwaltung, Schneeräumdienste etc.
n Vermeidung von Konkurrenz kommunaler Betriebe zur Privatwirtschaft Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen durch
n zügige Bearbeitung von Anträgen für gewerbliche Baumaßnahmen
n die optimierte Vernetzung kommunaler Informations- und Genehmigungsstellen für alle Standort-, Rechts- und Verfahrensfragen, z. B. für Bauvorhaben
n bedarfsgerechte Personalausstattung in den beteiligten Behörden
n konsequente Nutzung der Digitalisierungsvorteile zur Prozessbeschleunigung (E-Govern- ment)
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Das Handwerk schafft ortsnahe
Arbeits- und Ausbildungsplätze.
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Stärkung der beruflichen Bildung durch
n Erweiterung der Berufsorientierungsmöglichkeiten mit den erforderlichen Ressour- cen vor Ort in allen Schulformen einschließlich der Gymnasien und Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Berufsbildenden Schulen, z. B. über die Durchführung von Kontakt- und Kooperationsprojekten mit der Wirtschaft und den Sozialpartnern n Einrichtung von Vollzeit- oder Teilzeit-Berufsfachschulen nur im Einvernehmen mit der
örtlichen Wirtschaft und den Sozialpartnern
n Vorrang eines nachweislich intensiven Abgleichs mit dem lokalen Ausbildungsan- gebot vor der Aufnahme einzelner Schüler*innen in die Berufsfachschulen
n Unterstützung von Zuwander*innen und Geflüchteten beim Erwerb der erforderlichen Sprachkompetenz, sodass sie dem Unterricht wie auch den betrieblichen Anforde- rungen folgen und eine qualifizierte Berufsausbildung mit erfolgreichem Abschluss durchlaufen können
n Sicherstellung eines überzeugenden Gebäudemanagements für Berufsschulen mit dem Ziel eines Angebots an qualitativ hochwertigem Unterricht in zeitgemäßen For- maten sowie eines lernfördernden Umfeldes
n Gewährleistung eines von Betrieben, Schüler*innen und Eltern akzeptierten und aus- gewogenen berufsschulischen Bildungsangebots vor Ort über ein aktives Regionalma- nagement auch der Kommunen als Schulträger gemäß der Verordnung über Berufsbil- dende Schulen (BBS-VO)
n Unterstützung der Mobilität von Schüler*innen und gleichzeitig der Attraktivität der beruflichen Bildung mittels eines kostengünstigen Azubi-Tickets oder eines Mobili- tätszuschusses in Regionen ohne einen angemessenen ÖPNV zur Erreichbarkeit von Berufsschulen und Betriebsstätten
Stärkung des ersten Arbeitsmarktes durch
n Steigerung der Erwerbstätigkeit von Eltern über die Bereitstellung bedarfsgerechter kommunaler Kinderbetreuungsangebote und Ganztagsschulen, d. h. Betreuungsleis- tungen für unter Dreijährige, die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kin- dertagesstätten und die Gewährung von Ganztags- und Hausaufgabenbetreuung von Schulkindern in Unterrichts- und Ferienzeiten
n Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in enger Kooperation mit der gesamten Wirtschaft und den Sozialpartnern über eine Aufstockung der dafür erforderlichen Personalkapazitäten, gemeinsame Öffentlichkeitskampagnen, eine zügige Bearbeitung von Verdachtsfällen und die Ausschöpfung des geltenden Buß- geldrahmens
Bildungs- und
Arbeitsmarktpolitik
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Kommunen müssen ihre Investitionspolitik
wachstumsorientiert gestalten.
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Steuer-
und Finanzpolitik
Kommunale Steuern, Abgaben und Gebühren handwerksfreundlich ausgestalten durch
n mittelstandsorientierte Gewerbesteuerhebesätze
n Einfrieren der Gesamtbelastung für Gewerbebetriebe bei der erforderlichen Neuaus- richtung der Grundsteuer
n moderate Abgaben- und Gebührenbelastungen, wie z. B. für Energie, Wasser und Abwasser
n Verzicht auf Tourismusbeiträge oder sonstige zusätzliche Belastungen der ortsan- sässigen Wirtschaft
Sicherstellung solider Kommunalfinanzen durch
n konsequente Durchsetzung des Konnexitätsprinzips zwischen Land und Kommunen n stärkere Inanspruchnahme öffentlicher Projektfördermittel, z. B. der Europäischen Strukturfonds, zur Entlastung kommunaler Haushalte
n Stärkung der investiven Ausgaben mit dem Ziel einer wachstumsfördernden Politik
Orts- und
Stadtentwicklung
Wirtschaftliche Potenziale in den Kommunen ausschöpfen durch
n konsequente Berücksichtigung handwerklicher Belange in der Bauleitplanung für eine geordnete und verlässliche Orts- und Stadtentwicklung
n Steigerung der Attraktivität von Innenstädten, Stadtteilzentren sowie Ortskernen durch Erhalt der gewerblichen Vielfalt einschließlich des Handwerks unter Einbezug des jeweiligen Umlands und deren Wechselbeziehung
n planungsrechtliche Absicherung von bestehenden Handwerksbetrieben sowie deren betriebliche Erweiterungsmöglichkeiten
n ausreichende Verfügbarkeit für das Handwerk nutzbarer Gewerbeflächen
n Aufwertung bestehender Gewerbegebiete und Nachnutzungskonzepte von Brach- flächen und -gebäuden in Abstimmung mit der Wirtschaft
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Umwelt-, Energie-, und Verkehrspolitik
müssen schlüssig ineinandergreifen.
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Umwelt-
und Energiepolitik
Forcierung des kommunalen Umwelt- und Klimaschutzes durch
n beschleunigte Umsetzung der Programme zur energetischen Gebäudesanierung und der Nutzung regenerativer Energien bei öffentlichen Liegenschaften (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand)
n Ausbau von dezentralen Energieversorgungen unter Beteiligung des Handwerks, z. B. Photovoltaik, Geothermie oder Blockheizkraftwerke
n Förderung erneuerbarer Energien durch regionale Initiativen
n Entwicklung eines Prioritätenkatalogs für kommunale Maßnahmen zur Klimafolgen- anpassung (Fassaden- und Dachbegrünung, Extremwetter- und Hochwasserschutz etc.)
n Ausbau der erforderlichen Infrastruktur für eine technologieoffene Mobilitätswende, z. B. öffentliche und private Ladepunkte zum Ausbau der Elektromobilität, Wasserstoff- tankstellen
Verkehrspolitik
Kommunale Verkehrsinfrastruktur stärken durch
n die Einbeziehung der lokalen Wirtschaft in die Verkehrsplanung vor Ort (ÖPNV, Kfz, Zweirad, Fußgänger, Park- und Ladezonen, Infrastruktur für alternative Antriebs- formen)
n die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Verzicht auf Rückbau von funktionierender Verkehrsinfrastruktur und sicherer Ausbau für alle Verkehrsteilnehmer*innen
n die Weiterentwicklung von dynamischen Verkehrsleitsystemen
n bedarfsgerechte kostenlose Kurzzeitparkmöglichkeiten („Brötchentaste“, „Sanduhr“- Modell)
n Vermeidung von Verengungen oder anderen Behinderungen des fließenden Verkehrs n mittelstandsfreundliche Gestaltung von Ablösebeträgen für notwendige Einstell-
plätze bei Nachweis von Jobticket, Jobrad o. ä. für Mitarbeiter*innen
n Stärkung öffentlicher Infrastrukturleistungen im Rahmen öffentlicher Nahverkehrs- und Nahversorgungsangebote
n uneingeschränkte Erreichbarkeit von Kund*innen und Baustellen durch Service-, Liefer- und Montagefahrzeuge des Handwerks
n ein umsichtiges, transparentes und mit den betroffenen Betrieben abgestimmtes Bau- stellenmanagement
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Impressum
Herausgeberin
Handwerkskammer Hannover Berliner Allee 17
30175 Hannover Telefon: 0511 34859-0
E-Mail: info@hwk-hannover.de Internet: www.hwk-hannover.de Inhaltliche Entwicklung
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