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Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

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Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg»

Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV

274-05 6. Juli 2020

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Impressum

Auftrag Teilnutzungsplan «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg»

Auftraggeber Hochbauamt Kanton Schwyz Postfach 1252

6431 Schwyz Auftragnehmer Remund + Kuster

Büro für Raumplanung AG Poststrasse 4

8808 Pfäffikon SZ 055 415 00 15 info@rkplaner.ch www.rkplaner.ch

Bearbeitung Marcel Rust, Christoph Lanker, Daniel Hauser Titelbild aus Höfner Volksblatt vom 29.11.2018 Qualitätsmanagement

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 5

1.1 Ausbauabsichten ... 5

1.1.1 Bestehender Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg ... 5

1.1.2 Beabsichtigter Ausbau / Wettbewerb ... 5

1.2 Verfahren ... 6

1.2.1 Allgemein ... 6

1.2.2 Bisheriger Verlauf ... 6

2. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen... 7

2.1 Grundlagen Bund ... 7

2.1.1 Sachpläne ... 7

2.1.2 Inventare... 7

2.2 Grundlagen Kanton ... 8

2.2.1 Kantonaler Richtplan ... 8

2.2.2 Kantonale Naturgefahrenkarte ... 9

2.2.3 Wald und Gewässer ... 10

2.2.4 Erschliessung ... 10

2.2.5 Kataster der belasteten Standorte ... 12

2.2.6 Lärm ... 12

2.3 Grundlagen Gemeinde ... 14

2.3.1 Kommunaler Richtplan ... 14

2.3.2 Bestehende Nutzungsplanung und Baureglement ... 14

3. Teilnutzungsplan ... 15

3.1 Rechtskräftiger Zonenplan ... 15

3.2 Anpassung des Zonenplans ... 15

3.3 Zonenplan mit Änderungen ... 17

3.4 Anpassung des Baureglements ... 17

3.5 Rodungsverfahren ... 18

4. Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der Raumplanung .. ... 19

4.1 Ziele der Raumplanung gemäss Art. 1 RPG ... 19

4.1.1 Haushälterische Bodennutzung und Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ... 19

4.1.2 Es ist eine kompakte Siedlung zu schaffen ... 19

4.1.3 Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten ... 19

4.2 Planungsgrundsätze der Raumplanung gemäss Art. 3 RPG ... 19

4.2.1 Wohn- und Arbeitsgebiete sollen einander zweckmässig zugeordnet sein und schwergewichtig an Orten geplant werden, die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind ... 19

(4)

4.2.2 Es sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in

Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der

Siedlungsfläche ... 20 4.2.3 Siedlungen, Bauten und Anlagen haben sich in die Landschaft

einzuordnen... 20 4.2.4 Für die öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden

Bauten und Anlagen sind sachgerechte Standorte zu bestimmen.

Es sollen regionale Bedürfnisse berücksichtigt und störende Ungleichheiten abgebaut werden. ... 20 4.2.5 Es sollen nachteilige Auswirkungen von öffentlichen Bauten auf

die natürlichen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die Wirtschaft vermieden oder gesamthaft gering gehalten werden...

... 20 Beilagen ... 21

(5)

1. Einleitung

1.1 Ausbauabsichten

1.1.1 Bestehender Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg

Beschrieb Im bestehenden Sicherheitsstützpunkt in Biberbrugg (SSB) befinden sich die Amtsstelle der kantonalen Staatsanwaltschaft, Teile der Kantonspolizei so- wie das Amt für Justizvollzug mit dem Kantonsgefängnis. Im Sicherheitsstütz- punkt arbeiten rund 70 Mitarbeiter des Kantons.

Lage Sicherheits- stützpunkt Biberbrugg Hauptstrasse H8 SOB-Bahnlinie

Lage des bestehenden Sicherheitsstützpunkts Biberbrugg, Quelle: R+K/ Hintergrund:

webgis.sz.ch

1.1.2 Beabsichtigter Ausbau / Wettbewerb Ausbau Absichten

in Biberbrugg Der Regierungsrat hat im Jahre 2015 das Baudepartement beauftragt, die Immobilienstrategie des Kantons Schwyz zu überarbeiten. Die überarbeitete Immobilienstrategie sieht eine Reduktion der Mietobjekte vor. In Zukunft soll die Verwaltung vermehrt in eigenen Gebäuden untergebracht werden.

Eine Machbarkeitsstudie für den Standort Biberbrugg zeigte ein erhebliches Ausbaupotenzial. Durch den Ausbau in Biberbrugg soll ein Polizei- und Ver- waltungszentrum entstehen. Das Hochbauamt rechnet mit zusätzlich ca.

300 bis 330 neuen Arbeitsplätzen in Biberbrugg.

Um- und Einzonung in die Zone für öffentli- che Bauten und Anla- gen und Rodung

Um den geplanten Ausbau des Verwaltungszentrums Biberbrugg zu ermög- lichen, ist eine Umzonung der Parzellen KTN 1111 und KTN 1291 von der Wohn- und Gewerbezone (WG3) in die Zone für öffentliche Bauten und An- lagen (Oe) nötig. Für eine optimale Nutzung des Standorts soll zudem das kleine Waldareal, welches auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 liegt, gerodet und in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe) eingezont werden.

(6)

Projektwettbewerb Das Hochbauamt des Kantons Schwyz beabsichtigt, einen Projektwettbe- werb für Generalplanerteams durchzuführen.

1.2 Verfahren

1.2.1 Allgemein

Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz des Kantons Schwyz (§ 25 ff. PBG) hat die Teilnutzungsplanung folgendes Verfahren zu durchlau- fen:

1. Verabschiedung Entwurf Teilnutzungsplan durch den Gemeinderat zuhanden des Informations- und Mitwirkungsverfahrens sowie der kantonalen Vorprüfung;

2. Prüfung der Eingaben des Mitwirkungsverfahrens und der Inhalte des Vorprüfungsberichtes, Bereinigung der Teilnutzungsplanänderung;

Bericht über Mitwirkung;

3. Öffentliche Auflage während 30 Tagen;

4. Evtl. Einsprache- und Beschwerdebehandlung;

5. Beschlussfassung durch Gemeindeversammlung/Urnenabstimmung;

6. Genehmigung durch den Regierungsrat.

1.2.2 Bisheriger Verlauf Vorprüfung

Informations- und Mitwirkungsverfahren

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2. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen

2.1 Grundlagen Bund

2.1.1 Sachpläne Sachplan Infrastruktur

Schiene Im Sachplan Infrastruktur Schiene ist ein Doppelspurausbau zwischen Bi- berbrugg und Schindellegi-Feusisberg als Vororientierung vermerkt. Die Standortfestlegung ist in unmittelbarer Umgebung des Planungsperimeters.

Die bestehende Gleisinfrastruktur ist durch die Hauptstrasse H8 vom Pla- nungsgebiet getrennt. Von einer Beanspruchung des Landes für den Dop- pelspurausbau ist nicht auszugehen.

2.1.2 Inventare

BLN Das Planungsgebiet liegt im Bundesinventar der Landschaften und Natur- denkmäler (BLN) im Gebiet Nummer 1307, Glaziallandschaft Lorze – Sihl mit Höhronenkette und Schwantenau.

BLN-Gebiet, map.geo.sz, abgerufen am 25.03.2020 Schutzziele Die Schutzziele des BLN-Gebiets umfassen:

• Die Moränenlandschaft mit ihrem reichen Formenschatz erhalten;

• Die natürliche Dynamik der Flusslandschaften von Lorze und Sihl sowie die Urtümlichkeit der nicht erschlossenen Flussabschnitte erhalten;

• Die Tropfsteinhöhlen und Quelltuffkomplexe in den Höllgrotten erhalten;

• Die weitgehend intakte Silhouette des Höhronen mit den zusammen- hängenden, teilweise abgeschiedenen und ungestörten Waldgebieten erhalten;

Bereich der Um-/ Einzonung

(8)

• Die Hoch- und Flachmoore sowie die Trockenbiotope in ihrer Qualität, Vernetzung sowie ökologischen Funktion und mit ihren charakteristi- schen Pflanzen- und Tierarten erhalten;

• Die standortangepasste landwirtschaftliche Nutzung erhalten und ihre Entwicklung zulassen;

• Die Kulturlandschaft mit ihrer charakteristischen Siedlungsstruktur, den landschaftsprägenden und kulturhistorisch bedeutenden Elementen, namentlich auch den landschaftsprägenden historischen Brücken im Lorzentobel, in ihrer Substanz erhalten.

Das Planungsgebiet liegt am Rande des BLN-Gebiets. Der Gewässerraum der Alp ist eigentümerverbindlich gesichert. Mit der Durchführung des Pro- jektwettbewerbs kann dem Ziel einer angemessenen Einordnung ins BLN- Gebiet am besten entsprochen werden.

2.2 Grundlagen Kanton

2.2.1 Kantonaler Richtplan Siedlungsgebiet

gemäss kantonalem Richtplan Schwyz1

Der Richtplan des Kantons Schwyz wurde am 24. Mai 2017 vom Bundesrat genehmigt. Im Richtplan des Kantons Schwyz ist das Siedlungsgebiet der Gemeinden für den Bedarf bis 2040 festgelegt. Die Parzellen KTN 1110, KTN 1111, KTN 1290 sowie KTN 1291 sind Teil des Siedlungsgebiets.

Richtplanfestlegungen

Planungsgebiet Auf dem Planungsperimeter befinden sich Bauten und Anlagen des Kan- tons. Im Rahmen des Teilnutzungsplans «Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg»

soll ein Ausbau ebendieser Bauten und Anlagen des Kantons ermöglicht werden.

1 Kanton Schwyz, Amt für Raumentwicklung: Richtplan des Kantons Schwyz – Richtplantext und Karten Teile Nord und Süd, 24. Mai 2017.

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Ausschnitt Richtplankarte

2.2.2 Kantonale Naturgefahrenkarte

Auf den Parzellen im Planungsperimeter ist keine Gefährdung vorhanden.

Angrenzend an das Planungsgebiet ist ein Gefahrenhinweis auf Hochwasser aufgrund des Flusses Alp verzeichnet.

Naturgefahrenkarte, map.geo.sz, abgerufen am 25.03.2020 Bereich der Um- /Einzonung

Bereich der Um- /Einzonung

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2.2.3 Wald und Gewässer

Wald Das zu rodende Waldareal auf dem Planungsgebiet besitzt keine spezielle Funktion oder Qualität. Gleichzeitig mit diesem Nutzungsplanverfahren wird das Rodungsverfahren durchgeführt.

Grundwasserschutz Das Planungsgebiet liegt im Gewässerschutzbereich AO.

Gewässerschutzbereiche AO werden zum Schutz der Wasserqualität oberir- discher Gewässer ausgeschieden, wenn diese zur Trinkwasserversorgung genutzt werden oder wenn diese indirekt eine Grundwasserfassungen spei- sen.2

Grundwasserschutzzone AO im Bereich der Teilnutzungsplanung, map.geo.sz, abgerufen am 25.03.2020

Gemäss Art. 32 Gewässerschutzverordnung sind in den Gewässerschutzbe- reichen kantonale Bewilligungen erforderlich.

Die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Gewässerschutzbestimmun- gen ist im Baubewilligungsverfahren zu belegen.

2.2.4 Erschliessung

Öffentlicher Verkehr Durch die bedeutsame Lage des Bahnhofs Biberbrugg und die guten Zug- verbindungen ist ein grosses Umfeld des Bahnhofs sehr gut erschlossen und befindet sich in der höchsten Güteklasse (A) des öffentlichen Verkehrs. Der Standort Biberbrugg ist damit für einen Schwerpunkt der kantonalen Verwal- tung sehr gut geeignet.

2Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: Wegleitung Grundwasserschutz, S. 33, 2004 Bereich der

Um- /Einzonung

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ÖV-Güteklassen gemäss dem Amt für Raumentwicklung (map.geo.admin.ch, abgerufen:

27.03.2020)

Motorisierter Verkehr Auch für den motorisierten Individualverkehr ist der Standort Biberbrugg mit einem direkten Anschluss an die Hauptstrasse 8 sehr gut erschlossen.

Hauptsrassennetz (gemäss map.geo.admin.ch, abgerufen: 27.03.2020)

Der geplante Ausbau des Verwaltungszentrums in Biberbrugg zieht auch ei- nen erhöhten Parkplatzbedarf nach sich. Im Verkehrsgutachten «Erweite- rung SSP Biberbrugg, Verkehrliche Randbedingungen Wettbewerb» der Firma AKP Verkehrsingenieur AG vom 22. April 2020 (Beilage 2) wird ein Park- platzbedarf von 224 Parkfeldern ausgewiesen. Zudem wird die Leistungsfä- higkeit der Zufahrt zum Parkplatz nachgewiesen und als ausreichend beur- teilt.

Bereich der Um- /Einzonung

Bereich der Um- /Einzonung

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2.2.5 Kataster der belasteten Standorte

Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte im Kanton Schwyz (KbS) liegt auf der Parzelle KTN 1111 ein belasteter Standort vor. Gemäss dem Ver- zeichnis handelt es sich dabei um einen Betrieb, bei welchem flüssige Brenn- und Treibstoffe sowie Mineralölerzeugnisse anfielen, wobei keine schädli- chen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind.3

Der Umgang mit dem belasteten Standort wird im Baubewilligungsverfahren geregelt.

Auszug aus dem Kataster der belasteten Standorte des Kantons Schwyz, abgerufen via https://map.geo.sz.ch/ am 30.03.2020

2.2.6 Lärm

Strasse Das Planungsgebiet liegt in Bezug auf Lärm im Einflussgebiet der Haupt- strasse H8 sowie der Einsiedlerstrasse. Im Bereich des heutigen Waldareals auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 müssen gemäss Lärmschutzverord- nung die Planungswerte eingehalten werden können.

Dazu wurde vom Büro Remund + Kuster Büro für Raumplanung AG aus Pfäf- fikon ein Lärmgutachten erstellt (Beilage 1). Im «Lärmgutachten betreffend Aussenlärm, Teilnutzungsplan Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg» wurde einer- seits der Nachweis erbracht, dass die Planungswerte auf dem heutigen Waldareal eingehalten werden können. Andererseits wurde anhand von 3 verschiedenen Bebauungstypologien die Bebaubarkeit der Parzellen aus lärmrechtlicher Sicht nachgewiesen.

Es wurde festgestellt, dass die massgebenden Grenzwerte überall eingehal- ten werden können. Es wird jedoch empfohlen, die lärmempfindlichen Räumlichkeiten möglichst von der Strasse abgewandt anzuordnen.

3Amt für Umweltschutz: Kataster der belasteten Standorte im Kanton Schwyz (KbS) – Katasterauszug Standortnummer 30_B513 vom 13.04.2017, bezogen via WebGIS SZ am 31.01.2020

Bereich der Um- /Einzonung

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Eisenbahn Die nahegelegene Eisenbahnline weist gemäss den festgelegten Emissio- nen im Emissionsplan 2015 am Tag eine Belastung von 66.8 dB(A) und in der Nacht eine Belastung von 55.0 dB(A) auf. Die Grenzwerte für Betriebsräume liegen am Tag bei 70 dB(A), respektive bei 65 dB(A) auf dem heutigen Wald- areal. Aufgrund der Distanz von mindestens 35 Meter zur Bahnlinie werden die Grenzwerte in Bezug auf Eisenbahnlärm deutlich eingehalten. Deswe- gen wurde der Eisenbahnlärm im detaillierten Lärmgutachten von R+K nicht weiter untersucht.

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2.3 Grundlagen Gemeinde

2.3.1 Kommunaler Richtplan

Im kommunalen Richtplan vom 17. April 2018 der Gemeinde Feusisberg gibt es keine Festlegungen im Planungsgebiet.

Ausschnitt rechtskräftiger Zonenplan der Gemeinde Feusisberg

2.3.2 Bestehende Nutzungsplanung und Baureglement

Gemäss rechtskräftigem Zonenplan vom 11. April 2006 befinden sich die Par- zelle KTN 1111 und KTN 1291 in der Wohn- und Gewerbezone (WG3). In der Wohn- und Gewerbezone sind gemäss dem Baureglement der Gemeinde Feusisberg folgende Nutzung erlaubt:

Wohn- und Gewerbe- zone gemäss Baureg- lement

Art. 43 BauR: Wohn- und Gewerbezone WG2 und WG3

1 Die Wohn- und Gewerbezonen sind gemischte Zonen und dienen dem Wohnen sowie höchstens mässig störenden Gewerbe- und Geschäftsbetrieben.

Die Parzellen KTN 1110 und 1290 befinden sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe. Das Baureglement schreibt zur Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Folgendes vor:

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Biberbrugg gemäss Baureglement

Art. 47 BauR: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe

2 Die Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Biberbrugg ist für die Realisierung eines kantonalen Sicherheitsstützpunktes bestimmt und wird der Empfindlichkeitsstufe III zu- geordnet. Die Baulinien gegenüber Wald und Gewässer sind im Zonenplan festge- setzt. Im Übrigen gelten die kantonalen Abstandsvorschriften (Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände). Der Hochwasserschutz ist im Rahmen des Baubewilligungs- verfahrens nachzuweisen.

Bereich der Um- /Einzonung

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3. Teilnutzungsplan

3.1 Rechtskräftiger Zonenplan

Gemäss rechtskräftigem Zonenplan vom 11. April 2006 befinden sich die Par- zellen KTN 1111 und KTN 1291 in der Wohn- und Gewerbezone (WG3). Die Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 befinden sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Oe). Auf diesen beiden Parzellen befindet sich zudem Waldareal.

Ausschnitt rechtskräftiger Zonenplan der Gemeinde Feusisberg

3.2 Anpassung des Zonenplans

Wie in Kap. 2.3.2 ersichtlich, bildet die Wohn- und Gewerbezone (WG3) keine rechtliche Grundlage für den beabsichtigten Bau des Verwaltungs- zentrums in Biberbrugg. Da diese Zonenzuordnung nicht mehr zweckmässig ist, soll eine Umzonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Bi- berbrugg erfolgen. Damit wird die rechtliche Voraussetzung für den Bau des Verwaltungszentrums Biberbrugg geschaffen.

Um den Standort optimal zu nutzen, muss das kleine Waldareal auf den Par- zellen KTN 1110 und KTN 1290 gerodet und ebenfalls in die Zone für öffentli- che Bauten und Anlagen eingezont werden. Zudem werden die

Nichtbauzonen

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Waldabstandslinien des zu rodenden Waldareals aufgehoben. Die Waldab- standslinie entlang des Ufergehölzes entlang der Alp bleibt unverändert be- stehen.

Änderung des Zonenplans

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3.3 Zonenplan mit Änderungen

Durch die Zonenplanänderung kommt das gesamte Gebiet östlich der Hauptstrasse in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zu liegen. Da- mit sind die nötigen Flächen für den Bau des Verwaltungszentrums in Bi- berbrugg gegeben.

Ausschnitt Zonenplan mit Änderungen

3.4 Anpassung des Baureglements

Für den geplanten Bau eines kantonalen Verwaltungszentrums am Standort des bestehenden Sicherheitsstützpunkts Biberbrugg (SSB) ist das Bauregle- ment der Gemeinde Feusisberg wie folgt anzupassen (Änderungen rot):

Art. 47 BauR: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe

2 Die Zone öffentlicher Bauten und Anlagen Biberbrugg ist für die Realisierung eines kantonalen Sicherheitsstützpunktes und Verwaltungszentrums bestimmt und wird der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Die Baulinien gegenüber dem Wald und Gewäs- ser sind im Zonenplan festgesetzt. Im Übrigen gelten die kantonalen Abstandsvor- schriften (Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände). Der Hochwasserschutz ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens nachzuweisen.

Für den Ausbau des Verwaltungszentrums Biberbrugg ist die Änderung des Artikels 47 Abs. 2 BauR notwendig. Da neben dem bestehenden

Nichtbauzonen

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Sicherheitsstützpunkt insbesondere auch ein kantonales Verwaltungszent- rum erstellt werden soll, ist der Artikel allgemeiner zu formulieren.

3.5 Rodungsverfahren

Waldflächen Für die Rodung und Einzonung des Waldareales auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 ist ein Rodungsverfahren durchzuführen. Das Rodungsverfah- ren wird mit dem Nutzungsplanverfahren koordiniert.

Die zu rodende Waldfläche umfasst ca. 842 m2.

Realersatz Für die Rodung wird flächengleicher Realersatz geschaffen. Insgesamt wer- den rund 842 m2 Waldflächen aufgeforstet. Diese Aufforstungsflächen stel- len den Realersatz für die geplante Rodung auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 dar.

Rodungen /

Aufforstungen Die Details zur Rodung sind dem separaten Rodungsgesuch zu entnehmen (Beilage 3).

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4. Berücksichtigung von Zielen und Grundsätzen der Raumplanung

Die Ziele und Grundsätze der Raumplanung sind in Art. 1 und Art. 3 RPG ent- halten. Im Folgenden wird aufgezeigt, inwiefern die Teilnutzungsplanung den verschiedenen Zielen und Grundsätzen der Raumplanung Rechnung trägt. Die Erläuterungen beschränken sich auf eine Auswahl der Ziele und Grundsätze und sind nicht abschliessend.

4.1 Ziele der Raumplanung gemäss Art. 1 RPG

4.1.1 Haushälterische Bodennutzung und Trennung von Baugebiet und Nichtbau- gebiet

Bei der vorliegenden Teilnutzungsplanung «Sicherheitsstützpunkt Bi- berbrugg» handelt es sich um eine Umzonung von einer Wohn- und Gewer- bezone in eine Zone für öffentliche Bauten. Zudem wird ein kleines Walda- real, welches von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgeben wird, gerodet und ebenfalls in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen eingezont. Dadurch wird das Areal besser bebaubar und der Boden haus- hälterisch genutzt.

4.1.2 Es ist eine kompakte Siedlung zu schaffen

Durch die Umzonung der Wohn- und Gewerbezone wird eine Wohnnutzung an diesem stark von Lärm belasteten Gebiet verhindert. Mit der Rodung und Einzonung des kleinen Waldareales auf den Parzellen KTN 1110 und KTN 1290 wird zudem ein grossräumiges Gebiet derselben Nutzung zugewiesen und kann besser genutzt werden.

4.1.3 Es sind die räumlichen Voraussetzungen für die Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten

Mit dem Ausbau des Verwaltungsstandorts Biberbrugg werden in Bi- berbrugg rund 300 Arbeitsplätze geschaffen. Dadurch können Synergien der Verwaltung optimal genutzt werden.

4.2 Planungsgrundsätze der Raumplanung gemäss Art. 3 RPG

4.2.1 Wohn- und Arbeitsgebiete sollen einander zweckmässig zugeordnet sein und schwergewichtig an Orten geplant werden, die auch mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sind

Das Planungsgebiet befindet sich in der obersten Güteklasse bezüglich der Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Damit sind die besten Voraus- setzungen für ein kantonales Verwaltungszentrum in Biberbrugg gegeben.

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4.2.2 Es sollen Massnahmen getroffen werden zur besseren Nutzung der brachlie- genden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglich- keiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche

Momentan wird das Planungsgebiet nur zu Teilen genutzt. Durch eine Um- zonung in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie durch die Ro- dung und Einzonung des Waldareals kann das gesamte Gebiet östlich der Einsiedlerstrasse für die kantonale Verwaltung genutzt werden.

4.2.3 Siedlungen, Bauten und Anlagen haben sich in die Landschaft einzuordnen Mit dem Projektwettbewerb für die Überbauung des Areals wird eine ange- messene Einordung der geplanten Erweiterung in die Landschaft ange- strebt.

4.2.4 Für die öffentlichen oder im öffentlichen Interesse liegenden Bauten und An- lagen sind sachgerechte Standorte zu bestimmen. Es sollen regionale Bedürf- nisse berücksichtigt und störende Ungleichheiten abgebaut werden.

Wie in der Immobilienstrategie des Kantons festgestellt, ist der Standort Bi- berbrugg für den Ausbau eines Kantonalen Verwaltungszentrums im Bereich Justiz optimal. Die Arbeitsplätze der kantonalen Verwaltung werden dadurch auf zwei Hauptstandorte verteilt. Damit wird den regionalen Be- dürfnissen besser entsprochen.

4.2.5 Es sollen nachteilige Auswirkungen von öffentlichen Bauten auf die natürli- chen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die Wirtschaft vermieden oder gesamthaft geringgehalten werden.

Der Ausbau eines kantonalen Verwaltungszentrums in Biberbrugg führt zu keinen nachteiligen Auswirkungen der natürlichen Lebensgrundlagen oder der Bevölkerung. Die bessere Nutzung des bestehenden Sicherheitsstütz- punktes sowie die Zentralisierung der kantonalen Verwaltung im Bereich Jus- tiz auf den Standort Biberbrugg hat gemäss dem Schlussbericht zur Standor- tevaluation der Verwaltung des Kantons Schwyz aus dem Jahre 2017 einen positiven Einfluss auf die Wirtschaft.

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Beilagen

Beilage 1:

• Lärmgutachten betreffend Aussenlärm, Teilnutzungsplan «Sicherheits- stützpunkt Biberbrugg» der Firma Remund + Kuster Büro für Raumplanung AG, Poststrasse 4, 8808 Pfäffikon, vom 6. Juli 2020

Beilage 2:

• Erweiterung SSP Biberbrugg Verkehrliche Randbedingungen Wettbe- werb, Dokumentation Verkehrsgrundlagen der Firma AKP Verkehrsinge- nieur AG, Eichstrasse 25, 8045 Zürich, vom 22. April 2020

Beilage 3:

• Rodungsgesuch, Rodungsvorhaben: Teilnutzungsplan Sicherheitsstütz- punkt Biberbrugg

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