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Jahresbericht Aus- und Weiterbildung Gefahrgut

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Academic year: 2022

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Aus- und Weiterbildung Gefahrgut

Jahresbericht 2020

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Seit 01.01.2020 haben alle ADR/SDR-Kursanbieter auch die überarbeiteten Prüfungsfragen Klasse 7 und SDR im Einsatz. Im Rahmen eines Pilotprojekts konnte die asa im Berichtsjahr zum ersten Mal seit fünf Jahren einen Kursveranstalter als ADR-Weiterbildungsstätte prüfen und anerkennen. Auf- grund der Corona-Pandemie hat die Schweiz zwei multilaterale Vereinbarungen (M 324 / M 330) unter- zeichnet, die das Gefahrgutrecht betreffen. Diese Vereinbarungen haben es ermöglicht, dass Fahr- zeugführer mit ADR-Bescheinigung und Gefahrgutbeauftragte mit Schulungsnachweis, deren Do- ku mente in der Zeit vom 01.03.2020 bis 01.02.2021 abgelaufen wären, weiterarbeiten konnten. An die Verlängerung gekoppelt wurde die Verpflichtung bis zum 28.02.2021 Schulungen und Prüfungen nach- zuholen.

Die wichtigsten Kennzahlen

Im Berichtsjahr konnten weiterhin keine Gesuche von Weiterbildungsstätten im Bereich ADR/SDR zur Prüfung und Anerkennung angenommen werden, da die neuen einheitlichen Anforderungen an die Qualitätssicherungs- systeme der Kursveranstalter eingeführt wurden. Per Ende 2020 ist dieser Stopp für die Einreichung von Gesu- chen aufgehoben worden.

Die QS-Fachstelle hat zusammen mit externen Experten im Bereich ADR nach Zufallsprinzip einen Pilot-Kursver- anstalter für die Prüfung und Anerkennung ausgewählt. In einem ersten Schritt wurden die eingereichten Unter- lagen eingehend kontrolliert. Die Dokumente dienten der Geschäftsstelle der asa sowie den QS-Experten als Basis, um die Rahmenbedingungen für zukünftige Anträge zu definieren. Zukünftig werden auch Audits ein wich- tiger Teil der Zertifizierung und Re-Zertifizierung der eigenen Qualitätssicherungssysteme der Kursveranstalter sein. Deshalb wurde in einem zweiten Schritt vor Ort ein Pilot-Audit durchgeführt. Mit dem Pilot-Audit und der Präsentation der Ergebnisse endete die Pilotphase. Dem Pilot-Kursveranstalter konnte die Anerkennung als ADR-Weiterbildungsstätte erteilt werden. Somit haben 13 Kursveranstalter diese Anerkennung.

Inzwischen gibt es für 49 Kurstypen die Freigabe der asa, das sind 5 Kurstypen mehr als im Vorjahr. Ein Anstieg ist auch bei der Zahl der bewilligten Lehrkräfte zu verzeichnen: 2020 wurden insgesamt 38 Lehrkräfte neu be- willigt.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt 613 Kurse durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies nur 10 Kurse we- niger, obwohl bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie von März bis Mitte Juni 2020 keine Kurse durchgeführt werden konnten. In die Statistik aufgenommen werden Kurse mit mindestens einer ausgedruckten Kursbestätigung, die mindestens einem ADR-Kursteilnehmer entspricht. Diese Art der Erhebung wurde 2019 mit der Publikation der SARI-Version 4 eingeführt.

Der Favorit im Kursangebot ist und bleibt – wie in den vergangenen 5 Jahren – der Auffrischungskurs. Grund da- für ist, dass die meisten ADR-Bescheinigungen im letzten Jahr vor Ablauf der Bescheinigung mit dem Auf- frischungskurs verlängert werden.

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8.2 Aufbaukurs Tanks

4

105

115

252

102

40

85

0 50 100 150 200 300 250

3330

8.1 Basiskurs

8.3 Aufbaukurs Klasse 1 8.4 Aufbaukurs Klasse 7 8.5 Auffrischungskurs8.7 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs

Klasse 1

8.10 Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs

Klasse 1 und Aufbaukurs Tanks

8.12 SDR Klasse 7 (nur CH) 48 47

21 158 281233 134126 106122 55

2020

2018 2019

Abb. 4: Total durchgeführte ADR/SDR-Kurse pro Kurstyp im 2018, 2019 und 2020 (Quelle: SARI, Stand: 31.12.2020)

Deutlich stärker nachgefragt und besucht war im Vergleich zum Vorjahr der Basiskurs. Die Aufbaukurse der Klasse 1 und Klasse 7 sowie der Kurs zur Beförderung gefährlicher Güter SDR Klasse 7 hielten sich auf tiefem Niveau, wie in den letzten beiden Jahren (vgl. Abb. 4).

Weiterbildungsstätten anerkannt 13

Lehrkräfte bewilligt 202

Kurstypen bewilligt 49

Abb. 1: Anzahl anerkannte Weiterbildungsstätten, Kurstypen und Lehrkräfte (Quelle: SARI, Stand: 31.12.2020)

Kurse durchgeführt 613

Abb. 2: Total durchgeführte Kurse im 2020 (Quelle: SARI, Stand: 31.12.2020)

SDR-Bescheinigungen 45

ADR-Bescheinigungen 6837

Abb. 3: Total gedruckte Bescheinigungen im 2020 (Quelle: SARI, Stand: 31.12.2020)

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ADR-Bescheinigungen 2020

Kursteilnehmer mit FAK*

(Schweizer und Ausländer mit Arbeits- oder Wohnort Schweiz) Kursteilnehmer ohne FAK*

(Ausländer mit Arbeits- und Wohnort im Ausland)

*FAK = Führerausweis im Kreditkartenformat 1126

1126

5711

SDR-Bescheinigungen 2020

Kursteilnehmer mit FAK*

(Schweizer und Ausländer mit Arbeits- oder Wohnort Schweiz) Kursteilnehmer ohne FAK*

(Ausländer mit Arbeits- und Wohnort im Ausland)

*FAK = Führerausweis im Kreditkartenformat 8

37

Abb. 5: Gedruckte ADR-Bescheinigungen im Jahr 2020 (Quelle: SARI, Stand: 31.12.2020), Total 6837

Abb. 6: Gedruckte SDR-Bescheinigungen im 2020 (Quelle: SARI, Stand: 31.12.2020), Total 45

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ADR-Prüfungen

Mit dem Versand der Prüfungsfragen Klasse 7 und SDR im Oktober 2019 an die Kursveranstalter, wurde das Projekt «Überarbeitung der Prüfungsfragen» von der Arbeitsgruppe ADR/SDR abgeschlossen. Die Prüfungsfra- gen der Klasse 7 mit je 15 Fragen und SDR mit je 23 Fragen werden seit dem 01.01.2020 einheitlich von allen ADR/SDR-Kursanbietern für die Prüfungen eingesetzt.

Die im ersten Halbjahr eingegangenen Hinweise zu notwendigen Anpassungen der Prüfungsfragen, wurden von der ADR/SDR-Arbeitsgruppe sowie vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) eingehend geprüft und genehmigt.

Weitere Anpassungen der Prüfungsfragen sind möglich.

Das Merkblatt zur Anwendung der Prüfungsfragen ist auf www.adr-kurse.ch zu finden und zwar im Kapitel

«Kursan bieter» unter «Prüfungen».

Als nächstes Projekt im Bereich ADR wird sich die asa im Jahr 2021 mit der Erweiterung der Prüfungsfragen auf die Software «CUTnew» befassen und sich für die Einführung bei den ADR/SDR-Kursanbietern vorbereiten. Die- se Lösung ermöglicht die elektronische Erstellung, Verteilung, Durchführung, Auswertung und Archivierung der Prüfungen.

Qualitätssicherung

Die QS-Experten führten im Berichtsjahr sechs Tagesaudits bei Gefahrgutkursen durch. Dabei stellten sie keine Mängel fest.

Zudem fanden 15 Kurzaudits bei Weiterbildungskursen im Bereich Gefahrgut statt. Hier gab es zwei Nachaudits.

Informationsveranstaltung «Obligatorische Weiterbildung»

Die Informationsveranstaltung von asa und VSR für Kursveranstalter und Weiterbildungsstätten der obligatori- schen Weiterbildung hätte am 10. November 2020 als ganztägiger Anlass im Volkshaus Biel-Bienne stattfinden sollen. Angesichts der angespannten Corona-Situation zu diesem Zeitpunkt war jedoch klar, dass eine Präsenz- veranstaltung problematisch wäre.

Um Interessierte dennoch über wichtige Neuerungen orientieren zu können, entschieden sich asa und VSR, die Informationsveranstaltung auf einen halben Tag zu reduzieren und virtuell via Live-Stream durchzuführen. The- menschwerpunkte waren die bis Ende Jahr gesammelten Erfahrungen mit dem eintägigen WAB-Kurs und die Vorbereitungsarbeiten für die Zertifizierung der Qualitätssicherungssysteme (QSS) von Kursveranstaltern. Diese Zertifizierung muss ab dem 1. Januar 2022 vorgewiesen werden.

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Um die Informationsveranstaltung via Live-Stream verfolgen zu können, hatten sich potenzielle Gäste mit 172 Mail-Adressen registriert. Die Teilnehmenden loggten sich schliesslich mit 120 Mail-Adressen ein, um den Live- Stream der Informationsveranstaltung am 10. November 2020 zu nutzen. Es ist davon auszugehen, dass meh- rere Personen des gleichen Unternehmens dieselbe Registrierung benutzt haben.

Die Nutzerzahlen der online durchgeführten Informationsveranstaltung liegen zwar deutlich unter der Rekordbe- sucherzahl von 2019 – damals waren 260 Gäste vor Ort im Verkehrshaus Luzern – aber wer 2020 dabei war, war zufrieden. Die Online-Gäste gaben der besonderen Informationsveranstaltung gute Noten: Sie zeigten sich bei der Beurteilung sowohl mit der Durchführung der Veranstaltung zufrieden, als auch mit der Zusammenarbeit mit asa und VSR. Zudem bestätigten die Teilnehmenden, dass sie die Beweggründe für den Live-Stream nachvoll- ziehen konnten, hielten aber gleichzeitig fest, dass ein Live-Stream keine Präsenzveranstaltung ersetze.

asa – März 2021

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