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Die Tarifrunde 2021 ist auch eine Besoldungsrunde!

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Die Tarifrunde 2021 ist auch eine Besoldungsrunde!

In Baden-Württemberg sind rund 74.500 Tarifbeschäftigte, davon ca. 12.000 Lehrkräfte, von der Tarifrunde der Länder betroffen.

Noch viel mehr Landesbeamt*innen, darunter 118.000 Lehr- kräfte, erwarten, dass das Tarifergebnis auf die Beamt*innen übertragen wird. Damit sind an Baden-Württembergs Schulen die Tarifbeschäftigten in der Minderheit. Das bedeutet: Jede tarifbe- schäftigte Lehrkraft streikt de facto für 10 verbeamtete Kollegin- nen und Kollegen. Deshalb setzt die GEW auch auf die Unterstüt- zung der Beamt*innen.

Die Entgelte des Tarifvertrags der Länder (TV-L) müssen nicht nur wegen der Inflation angehoben werden. Der Einsatz der Kolleg*innen während der Pandemie muss belohnt werden. Die Finanzkraft haben die Länder. Die Wirtschaft wächst und die Steuereinnahmen steigen wieder. Gleichzeitig stärkt eine gute Lohnerhöhung den Konsum und ist damit ein wichtiger Wachs- tumsimpuls für die Wirtschaft. Deshalb fordern die Gewerkschaf- ten in der Tarifrunde eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent, mindestens jedoch 150 Euro. Die GEW setzt sich zudem weiter für Verbesserungen der Eingruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte ein, die zu mehr Gehalt führen.

Für die Beamt*innen fordern wir, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung übertragen wird. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Karlsruhe entschieden, dass sich die Besoldung von Beamt*innen an den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst orientieren soll, doch letztlich liegt es im Ermessen der Länder, wie sie dies konkret umsetzen. Um für ihre Interessen zu kämpfen, dürfen laut BVerfG Beamt*innen – im Ge- gensatz zu den tarifbeschäftigten Kolleg*innen– nicht streiken.

Doch auch ohne aktive Streikteilnahme können sie die Streiken- den unterstützen:

Zur Streikkundgebung gehen

Jeder Warnstreik mündet in eine öffentliche Kundgebung. An die- ser können alle teilnehmen – auch beamtete Lehrkräfte, ebenso wie Pensionär*innen. Je mehr Menschen an Streikkundgebungen teilnehmen, desto größer ist das öffentliche Echo und desto mehr Druck kann die GEW bei den Tarifverhandlungen machen.

Vertretung verweigern

Wenn die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder zum Streik auf- ruft, fällt der Unterricht der streikenden Lehrkräfte aus. Damit der Streik wirksam wird, müssen Beamt*innen die Vertretung der Streikenden verweigern. Sprecht offen im Kollegium und gegen- über der Schulleitung an, dass Unterricht streikender Kolleg*in- nen nicht vertreten wird.

Beamteneinsatz für Streikbruch ist rechtswidrig

Der Einsatz von Beamt*innen zur Vertretung streikender Arbeit- nehmer*innen ist sogar verfassungswidrig, weil dadurch die Ta- rifautonomie ausgehöhlt wird. Das hat das BVerfG bereits 1993 entschieden. Ordnet die Schulleitung an, dass eine beamtete Lehrkraft Vertretungsunterricht für Streikende halten soll, ist dies nicht zulässig. Beamt*innen, denen eine entsprechende Ver- tretungstätigkeit zugewiesen wird, können ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Anordnung geltend machen. Das nennt man Remonstration. Gleiches gilt übrigens auch für Schulleiter*

innen, wenn sie eine entsprechende Anordnung der vorgesetzten Dienststelle bekommen.

Streikende Kolleg*innen verteidigen

Tarifbeschäftigte Lehrkräfte streiken, Unterricht fällt aus, die Schulkonferenz kann nicht tagen, Eltern bekommen keinen Ge- sprächstermin: Ein Streik kann im Schulalltag viele Konsequenzen haben. Da kommt es schnell zu Ärger und Vorwürfen. Lasst eure angestellten Kolleginnen und Kollegen nicht im Regen stehen, sondern solidarisiert euch mit ihnen, wenn Eltern, Öffentlichkeit oder Schulleitung ihnen das Leben schwer machen.

Infos zur Tarifrunde:

www.gew-bw.de/tarifrunde

Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Baden-Württemberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stuttgart Telefon 0711 2 10 30-0 · www.gew-bw.de · GEW-Publikationen: www.gew-shop-bw.de Oktober 2021

Also: Kommt zur Streikkundgebung und bringt viele Kolleg*innen mit!

GEMEINSAM

ERFOLGREICH

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Online Mitglied werden

www.gew.de/mitglied-werden

Antrag auf Mitgliedschaft

Bitte in Druckschrift ausfüllen

Persönliches

Nachname (Titel) Vorname

Straße, Nr.

Postleitzahl, Ort Telefon / Fax E-Mail

Geburtsdatum Staatsangehörigkeit

gewünschtes Eintrittsdatum

bisher gewerkschaftlich organisiert bei von bis (Monat/Jahr)

weiblich männlich weiteres

Berufliches

(bitte umseitige Erläuterungen beachten) Berufsbezeichnung (für Studierende: Berufsziel), Fachgruppe Diensteintritt / Berufsanfang

Tarif- / Besoldungsgebiet

Tarif- / Besoldungsgruppe Stufe seit monatliches Bruttoeinkommen (falls nicht öffentlicher Dienst) Betrieb / Dienststelle / Schule

Träger des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Straße, Nr. des Betriebs / der Dienststelle / der Schule Postleitzahl, Ort des Betriebs / der Dienststelle / der Schule

angestellt beamtet

teilzeitbeschäftigt mit Std./Woche teilzeitbeschäftigt mit Prozent Honorarkraft

beurlaubt ohne Bezüge bis in Rente/pensioniert

im Studium Altersteilzeit

in Elternzeit bis

befristet bis Referendariat/Berufspraktikum arbeitslos

Sonstiges

Beschäftigungsverhältnis:

Ort / Datum Unterschrift

Die uns von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Daten trägern gespeichert und entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geschützt.

Bitte senden Sie den aus gefüllten Antrag an den für Sie zuständigen Landesverband der GEW bzw. an den Hauptvorstand.

Vielen Dank – Ihre GEW

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a. M.

Gläubiger-Identifikationsnummer DE31ZZZ00000013864

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Zahlungen von meinem Konto mittels Last- schrift einzu ziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GEW auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis:

Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten. Mit meiner Unterschrift auf diesem Antrag erkenne ich die Satzung der GEW an.

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