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Hausarzt an erster Stelle für Hautkrebs-Screening

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8 Der Hausarzt 09/2015

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Fotos: Miriam Doerr - Fotolia, Aleksey Boldin - Fotolia

Hausärzte stehen beim Haut- krebs-Screening an erster Stelle. Während 15,3 % der Un- tersuchungen beim Hausarzt erfolgten, waren es nur 10,1 % bei Dermatologen. Das geht aus dem Bericht des BQS Ins- tituts für Qualität und Patien- tensicherheit hervor, das das Hautkrebsscreening für ge- setzlich Versicherte in 2009 und 2010 evaluiert hat. Bei beiden Fachgruppen ist die Zahl der Screenings von Jahr zu Jahr gewachsen: In 2009 nahmen Hausärzte noch 6,5 % der Screenings vor, in 2010 schon 8,8 %. Bei Dermatolo- gen stieg der Anteil von 4,6 auf 5,5 % – dabei sind aber auch Personen inbegriffen, die vom Hausarzt zur weite- ren Abklärung an den Derma- tologen überwiesen wurden.

2010 erhielten lediglich 1,1 % der Screening-Teilnehmer einen positiven Befund auf Hautkrebs. Das entspricht knapp 67.800 Personen. Bei

Hausarzt an erster Stelle für Hautkrebs-Screening

mehr als der Hälfte von ihnen stellten Ärzte ein Basaliom fest (rund 41.700 Personen), bei etwa einem Drittel (0,3 %, rund 20.600 Personen) han- delte es sich um Spinaliome und bei 0,1 % oder 7.415 Ge- screenten um ein Melanom.

Durch das Screening wür- den mehr maligne Hauttumo- re entdeckt, folgert das BQS.

Denn in den Krebsregistern würden deutlich mehr Fälle dokumentiert, als dies auf- grund der Vorjahrestrends zu erwarten gewesen wäre.

Jedoch ließen sich auch einige Fragen mit den vorliegenden Daten nicht beantworten, so das BQS. Nur teilweise erklä- ren lasse sich der hohe Anteil an Patienten, bei denen Der- matologen einen Verdacht auf Hautkrebs feststellten, aber keine Biopsie oder Exzi- sion dokumentierten. Einige davon seien sicherlich direkt in onkologische Behand- lung überwiesen worden, da-

mit seien aber nicht alle Fälle zu erklären. Auch lassen die Daten keine Aussage zu, ob das Screening die Mortalität durch Hautkrebs senkt oder wie es um die Gründlichkeit der Untersuchungen bestellt ist. Unklar erfasst wird eben- so der Übergang vom Haus- zum Hautarzt beim Haut- krebsscreening. Diese Lücken will der Gemeinsame Bun- desausschuss in seinen Bera- tungen über die Richtlinie zur Krebsfrüherkennung berück- sichtigen.

Insgesamt hat das BQS 6,5 Millionen Datensätze von Hausärzten und 4,2 Millionen von Hautärzten untersucht.

Ergänzend zog das Institut

Daten der Krebsregister des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie Abrechnungsdaten des Zentralinstituts für die Kas- senärztliche Versorgung (Zi) hinzu. Demnach verfügten 2010 rund 66 % der Hausärzte und 89 % der Dermatologen über die vorgeschriebene Weiterbildung.

Seit Juli 2008 haben gesetz- lich Versicherte ab 35 Jahren einen Anspruch, alle zwei Jahre an einem HautkrebsScreening teilzunehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- medizin und Familienmedizin (DEGAM) kritisiert dies. Bis- lang könne nicht belegt wer- den, dass das Screening mehr nutze als schade. So habe man sich selbst in Australien, wo Hautkrebs deutlich häufiger vorkommt als in Deutschland, mangels eines nachgewiese- nen Effekts auf die Sterblich- keit nicht zu einem Screening entschließen können.

(jvb)

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