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22—23, der Bericht von der Kultusreform des Königs Josia im Jahre 621

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(1)

(II. Rg. 22-23)').

Vor Friedrich Horst.

Es gibt wohl innerhalb des gesamten A. T. kaum eine

zweite Stelle, die sowohl für die literarkritische wie für die

religionshistorische Betrachtung der israelitisch - jüdischen reli¬

giösen Ideenentwicklung eine gleich große Bedeutung erlangt

hat, wie II. Rg. 22—23, der Bericht von der Kultusreform des

Königs Josia im Jahre 621. In diesen beiden Kapiteln wird

bekanntlich erzählt, daß im 18. Jahr des Königs Josia der

Staatssekretär Sapan dieses Königs sich auf allerhöchsten Be¬

fehl in den Tempel begeben habe, um zusammen mit dem

Priester Hilqia die Yerwendung bestimmter Gelder für eine

notwendige Reparatur am Tempel zu regeln. Bei dieser Ge¬

legenheit habe Hilqia dem Sapan ein von ihm „gefundenes"

Buch übergeben. Genauer wird dieses Buch ganz unvermittelt

kurzerhand „das Buch des Gesetzes", „das Torabuch" genannt,

gleichsam als sei es ein allgemein bekanntes oder etwa ein

irgendwo schon erwähntes Büch. Sapan liest dieses Buch uud

gibt es dann bei seiner Rückkehr dem König. Durch die

Lektüre (bzw. A'^orlesung) des Buches wird aber der König so

bewegt, daß er sich ein Jahveorakel von der Prophetin Hulda

einholen läßt. Dieses Orakel liegt uns gegenwärtig in einer

doppelten Gestalt vor. Darauf schließt der König im Tempel

einen Bund und macht sich an eine grundlegende Umgestaltung

des Kultus. Am Schluß steht noch ein Wort zum Preise des

Königs. Daran angefügt ist ein Bericht über den Tod des

Josia in der Schlacht von Megiddo.

1) Antrittsvorlesung, gehalten am 9. .luni 1923 an der üheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn.

(2)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 221

Man hat nun gesagt, ein Buch von solch gewaltiger Wir¬

kung könne unmöglich spurlos verschvranden sein, noch dazu

in einer Zeit, wo in Israel das reichste literarische Leben

herrschte. Wenn es sich aber erhalten hat, so kann es uns

auch nur im Pentateucb noch vorliegen. Seitdem nun im Jahre

1805 de Weites Dissertatio critica erschien, gilt es geradezu

allgemein für anerkannt, daß das Deuteronomium dieses Gesetz

gewesen ist, auf Grund dessen Josia seine einschneidende und

durchgreifende Reform durchgeführt hat. Zwar wurden schon

damals Einwendungen gegen diese Identifikation von einigen

Porschern der Straßburger und französischen Schule erhoben,

aber sie blieben wegen der Unrichtigkeit und Unzulänglichkeit

ihrer Beweisführung ohne Bedeutung. Es ist nun auch in der

Tat schwerlich zu leugnen, daß der Bericht über jene Reform,

so wie er in den beiden betr. Kapiteln der Königsbücher vor¬

liegt, eben die Gleichsetzung des in ihm erwähnten Gesetz¬

buches mit dem Deuteronomium unbedingt fordert. Zwei un¬

widerlegliche Gründe sind auch hierfür stets angeführt worden:

1. Beide Gesetzbücher heißen „(seper) hattora'"). ünd

wenn zwar auch das Gesetzbuch des Josia ein paarmal „seper

habberit" (Bundesbuch) genannt wird '*), so liegt das — wie man

ebenfalls ganz mit Recht geltend gemacht hat — allein darin

begründet, daß dieses Gesetz als Grundlage des damaligen

Bundesschlusses gedacht worden sei ; jedenfalls legt der gegen¬

wärtige Text diese Auffassung direkt nahe.

2. Die von Josia ausgeführten Reformen lassen sich sämt¬

lich und z.T. auch nur aus dem deuteronomischen Gesetz er¬

klären. Erwähnt sei die Beseitigung von Massebe und Äschere

aus dem Tempel (Dt. 16, 21 f.), des Kadeschenwesens (Dt. 23,

18f .), die Zerstörung der Kultstätten auf den Höhen des Landes

(Dt. 12), die Verunreinigung der Melechkultstätte im Hinnom¬

tal (Dt. 18, 10), die Aufhebung der Gestirnkulte (Dt. 17, 2 ff.),

vor allem die neuartige, auf Jerusalem konzentrierte Passah¬

feier (Dt. 16) usw. Wenn nun wirklich also die Reform des

Königs Josia auf Grund des Deuteronomium eingeführt worden

1) II. Rg. 22, 8. 11; 23, 24. 25 und Dt. 4, 44; 17, 18f.; 27, 3. 8; 28, 58. 61; 29, 20. 28; 80, 10; 31, 9. 11. 12.

2) II. Reg. 23, 2. (3). 21.

(3)

ist, so würde sie in der israelitisch-jüdischen Religionsgeschichte

einen außerordentlich einschneidenden "Wendepunkt bedeutet

haben: sie wäre die Brücke von der israelitischen Religion zum

Judentum bin gewesen. Mit der Vergangenheit wurde restlos

und gewaltsam gebrochen, äih ldkalen Opferstätten, wo die Vor¬

fahren bis zu den Erzvätern hinauf Jahve ihre Verehrung

dargebracht hatten, wurden zerstört oder geschändet, die

bäuerlichen Dankfeste, in denen sich das religiöse Empfinden

des Volkes am lebendigsten aussprach, verstummten hinfort in

der Heimat. Aber andererseits wurden auch alle fremden syn¬

kretistischen Auswüchse (meist assyrischer Herkunft) aus dem

Jahvedienst ausgemerzt. Wie nur an einem Ort, nämlich

Jerusalem, so sollte hinfort auch nur dem einen Gott, Jahve,

Verehrung erwiesen werden. Dazu lieh nun der Staat seinen

Arm: die Religion wurde aber damit aus einer Familien- und

Stammessache zu einer Angelegenheit des Staates. Er erkennt

das Statut der Religion als sein Gesetz an, erzwingt seine

Durchsetzung und wacht über seine Geltung. Die Grundlage

aller späteren Theokratie wäre also damals im Jahre 621 ent¬

standen. Und noch eins: durch die Erhebung des Deuterono¬

mium zum Reichsgesetz wäre zugleich eine kodifizierte Grund¬

lage zur Regulierung von Glauben und Sitte geschaffen worden,

eine heilige Schrift mit kanonischem Ansehen, in der Gottes

Wille ein für allemal schriftlich niedergelegt war. Damit wäre

also damals der Beginn der Umbildung der Religion des pro¬

phetischen Wortes zur Religion der priesterlichen Lehre eben¬

falls gegeben. Das Jahr 621 würde somit den festen terminus

bilden, nach dem allein man nach vorn und rückwärts die ge¬

samte religiöse Entwicklung Israels zu datieren habe.

So berechtigt nun die These von der deuteronomischen

Reform des Königs Josia ist, wenigstens nach dem Anschein

der vorliegenden Erzählung darüber, so bestehen doch eine

Reihe von Schwierigkeiten, die sich nicht restlos von ihr aus

lösen lassen. Ein vielumstrittener Punkt ergibt sich aus der

Behauptung Hilqias, er habe das Gesetzbuch, das durch Sapan

an den König gelangt, im Tempel gefunden. Auf der einen

Seite geht nämlich die Anschauung dahin, daß eine in den

Zeiten des Synkretismus unter den Königen Manasse und Amon

(4)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 223

entstandene Reformpartei ihr Programm als „mosaisches" Ge¬

setzbuch ausgearbeitet und durch Hilqia und Sapan dem König

als uraltes normierendes Buch in die Hände gespielt habe;

denn nur so habe sie hoffen können, daß die verlangte Kult¬

reform zur Einführung gebracht werde. Man beruft sich dabei

im wesentlichen auf die rätselhaften Fundumstände und auf den

verschiedenartigen psychologischen Eindruck, den das Bekannt¬

werden dieses Gesetzes einerseits auf den König, andrerseits

auf seinen Staatssekretär gemacht habe. Für die weiteren

hieraus gezogenen Folgerungen, ob Hilqia und Sapan allein,

ob noch weitere entweder „priesterliche" oder „prophetische"

Kreise odtr eine „priesterlich-prophetische" oder „prophetisch-

priesterliche" Kompromißpartei an der Abfassung und Ein¬

führung des Gesetzes und der im Zusammenhang damit stehen¬

den kultischen Reformen beteiligt sei, für alle diese weiteren

Fragen gehen dann die Meinungen sehr auseinander. — Auf

der anderen Seite hat man sich dagegen immer höchst empfind¬

lich verletzt gefühlt, daß eine innerhalb der israelitisch-jüdi¬

schen Religionsgeschicbte so außerordentlich einschneidende

Maßnahme schlechterdings nichts anderes sein soll als eine pia

fraus, wenn zwar auch beispielsweise ein solcher Fall an der

grandiosen Fälschung und Einschmuggelung der Pseudoisido-

rischen Dekretalien seine gute Parallele hat. Aber abgesehen

davon, daß die Hypothese von einem frommen Betrug durch

den Text selbst nicht genug gestützt wird, muß es viel merk¬

würdiger erscheinen, daß jene sogen. Reformpartei ausgerechnet

bis zum 18. Regierungsjahr des Königs gewartet habe, wo doch

der Regierungsanfang des Königs schon einen weit günstigeren

Zeitpunkt geboten hätte. Auf diese Kontroverse ist unendlich

viel Fleiß und Eifer verschwendet worden, ohne daß dabei aber

irgendein rechtes Ergebnis herausgesprungen ist. Wie mir

scheinen will, dürfte das wohl auch ganz unmöglich sein.

Immerhin geht aus der ganzen Erörterung dieser Streitfrage

das hervor, daß eben hier ein noch ungelöstes Problem steckt.

Aber es gibt eine noch viel größere Schwierigkeit. Es

gilt wohl heut zumeist als zugestanden, daß Jeremia, der an¬

gebliche Zeitgenosse des Königs Josia, von einem Deuterono¬

mium nichts weiß. Auch hier in II. Rg. 22 — 23 wird ja auf-

1 7

(5)

fallenderweise das Orakel nicht von diesem Propheten ein¬

geholt, sondern vielmehr von der sonst gänzlich unbekannten

Prophetin Hulda. Nun dürfte Jeremia aber überhaupt erst

nach der Schlacht von Megiddo, also um 608, aufgetreten sein

— wie sich mir das auf Grund einer Analyse der jeremia¬

nischen Traditionsquellen ergeben hat^). Dann könnte man

freilich das Problem seiner Stellung zum Deuteronomium dahin

zu lösen versucht sein, daß zu seiner Zeit, zumal eben unter

dem König Jojaqim, das Deuteronomium schon wieder ganz

außer Kurs gesetzt gewesen sei. Merkwürdig bliebe dabei

allerdings, daß Jeremia auf eine solche stattgehabte Reform

und die unverantwortliche Abkehr von ihr niemals irgendwie

auch nur anspielt. Vor allem, da sich feststellen läßt, daß er

in seinen Anschauungen vom Kult als solchem durchaus deni

Elohisten nahesteht, müßte man es füglich sogar erwarten, daß

er von solcher Stellung aus in eine bewußte Auseinander¬

setzung mit den deuteronomischen Ideen geradezu getrieben

worden wäre. Aber aus dem ganzen echten Jeremias ist nichts

von alledem zu ersehen.

Das Problem verschärft sich aber noch gerade von einer

Betrachtung des Jeremiabuches aus. Im Jeremiabuch lassen

sich nämlich im wesentlichen zwei größere Traditionsquellen

auf Grund von sprachlichen und sachlichen Argumenten her¬

ausstellen; denn das echte Jeremiabuch ist uns jetzt überhaupt

nur in dieser zusammengearbeiteten Kommentierung und Er¬

gänzung erhalten^). Die ältere und durchaus zuverlässigere

dieser beiden Quellen (A) verfolgt nun durchweg ganz be¬

stimmte, für ihre Zeit berechnete Ziele. Ihr Verfasser will

seinen Zeitgenossen eins einschärfen: wahre, d. h. bildlose,

geistige und alleinige Verehrung Jahves und rechter sittlicher

Wandel, das ist es, worauf alles ankommt, was Gott verlangt.

Wo die kleine nachexilische Stadtgemeinde Jerusalem diese

Gesinnung zum Ausdruck bringt, da braucht sie nichts von den

übermütigen Nachbarn zu fürchten. Jahves Zorn kommt dann

nicht mehr über sie, sondern Gott wird zu seiner Zeit auch den

1) Ich verweise dafür auf meine demnächst in der ZAW. erschei¬

nende Arbeit „Die AnfUnge des Propheten Jeremia".

2) Genaueres darüber in der unter Anm. 1 genannten Arbeit.

;i 7

(6)

Friedrich Herat, Die Kultusreform des Königs Josia.

Feinden all ihren Übermut heimzahlen. Es ist das exilische

Erbe der prophetischen Predigt, das sich hier ausspricht.

Jahves Gnade hängt an der Erfüllung seiner Forderungen, an

der aufrichtigen Bekehrung zu ihm. Ja sie hängt so gänzlich

nur allein daran, daß alle die damals gerade zu hörenden

Reden, man brauche einen Tempel und einen geordneten Kult,

um die Sicherheit des kleinen Gemeinwesens verbürgt zu haben,

nichts anderes sind als „Lügenworte". Diese Quelle, die da¬

nach ganz in die Zeit unmittelbar vor dem Auftreten der beiden

„Tempelpropheten" Haggai und Sacharja fallen dürfte, weiß

nun auffallenderweise von einem Deuteronomium nichts. Was

Jahve will, das ist ihr stets allgemein das „Hören auf seine

Stimme", die „Erfüllung seiner Gebote"; nie beruft sie sich auf

ein festumrissenes kodifiziertes Gesetz, in dem Jahves Wille

niedergelegt sei. Wo sie bisweilen bestimmte Einzelweisungen

gibt, da sind diese stets aus dem Willen Jahves für die kon¬

krete Situation erzeugt. Gerade das ist das wichtigste „pro¬

phetische" Erbe dieses Verfassers, der ja bezeichnenderweise

auch äußerlich schon seine Stücke stets mit der prophetischen

Einleitungsformel: „So spricht Jahve" eröffnet. Wie diese Quelle

nichts von einem Deuteronomium weiß, so weiß sie übrigens

ebensowenig etwas von einem Auftreten des Jeremia unter dem

Könige Josia. — Ganz anders nun die von dieser Quelle A ab¬

hängige zweite Quelle (B), die etwa um 500 entstanden sein

dürfte. Sie hat im Grunde nur eine einzige Tendenz, den In¬

halt der Quelle A in deuteronomischem Sinne umzubiegen.

Dabei verföhrt sie oft sehr plump, ja bisweilen geradezu ge¬

schmacklos. Gewiß will auch sie für ihre Zeit wirken, und

zwar eben, wie sich das ganz deutlich zeigen läßt, für die

Durchführung und Befolgung des Deuteronomium. Denn nur

daß die „sündigen Väter" dieses Gesetz nicht achteten, nicht

danach taten, nur das kann das namenlose Unglück des natio¬

nalen Untergangs verschuldet haben. Man soll sich doch end¬

lich hüten und aus der Geschichte lernen. Immer war es doch

der ewig gleiche Wechsel: Jahve sandte seine Knechte, die

Propheten, aber das Volk hörte nicht, war starrsinnig und mußte

dafür von Gott bittere Strafe erleiden. Einmal zwar war ein

verheißungsvoller Ansatz zum Besseren, damals als Josia lebte.

Znitsc hrift d. Deutsch. Morgenl. Ges. Bd. 77 (1983). 15

(7)

Damals wirkte auch, so wie es diese Quelle eben darstellt, der

große Prophet Jeremia, der „unaufhörlich" zum Volk geredet

habe und mutig für das Deuteronomium eingetreten sei. Aber

die erfolgte Bekehrung war nur Schein und Lüge, und daher

eben Jahves Strafe anch härter als je zuvor. Also nur diese

sekundäre, durchaus tendenziöse und gänzlich unhistorische

Quölle weiß etwas von einer deuteronomischen Reform des

Königs Josia und der Mitwirkung des Jeremia dabei. Dann

aber gestaltet sich die ganze Frage nach der josianischen

Reform noch sehr viel verwickelter, zumal da auch für das

Buch Hesekiel der Fall ähnlich zu liegen scheint.

Nun hat neuerdings Hölscher^) auf Grund von Unter¬

suchungen über das Deuteronomium selbst die These aus¬

gesprochen, das Deuteronomium sei erst um 500 entstanden,

ja praktisch habe es sogar überhaupt nie Geltung erlangt. Die

großen Vorteile dieser These für das Verständnis der Ausgänge

der israelitischen Religion und der Anfänge des Judentums sind

wohl nicht schwer einzusehen. Allein eine Schwierigkeit steht

dann der Hölscherschen These wieder im Wege: der Bericht

von II. Rg. 22—23 mit seiner angeblichen Auffindung des Deu¬

teronomium im Jahre 621. Hölschers eigene Lösung hierfür,

wie er sie bereits ebenfalls skizziertund demnächst noch ein¬

gehend darlegen will, dürfte schon aus seinen kurzen Angaben

als gänzlich unzulänglich erscheinen. Hölscher will nämlich bis

zum Schluß der Königsbücher - die elohistische Quelle nach¬

weisen, notwendigerweise könnte dann aber diese Schrift erst

im Exil entstanden sein. Dieser Quelle habe der Kern des in

den Kap. 22 — 23 des 2. Königsbuches Erzählten angehört, ein

Bericht über eine lokale Restauration des Jerusalemer Kultus

unter dem Könige Josia. Dieser Kern sei dann später deute-

ronomisch überarbeitet worden. Da nun gerade diese Analyse

nicht einwandfrei ist, hat eine erneute Untersuchung volle Be¬

rechtigung, hier einzusetzen.

Dafür ist aber zunächst noch auf die zweite Gruppe der

1) Komposition und Ursprung des Deuteronomiums, ZAW. 40 (1922),

S. 161 ff. ; vgl. auch schon Hölschers Bemerkungen hierüber in seiner Ge¬

schichte der israelitischen und jüdischen Religion 1922, § 58.

2) Gesch. d. isr.-jüd. Rel. § 42, 7; 43, 1.

(8)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 227

anfangs erwähnten Schwierigkeiten hinzuweisen ; sie sind sprach¬

licher Art; es ist allgemein zugestanden, daß die beiden Ka¬

pitel überarbeitet sind. In welchem Maße das der Fall ist,

wird je nach Geschmack verschieden beurteilt. Eine Unsicher¬

heit in der genauen Bestimmung dessen, was Überarbeitung ist

und was nicht, ist aber stets eine mißliche Sache, wenn Folge¬

rungen von so ungeheurer Tragweite davon abhängen. Daher

muß für jede Analyse der beiden Königsbücherkapitel die Frage

dahin lauten, ob es hierfüi- irgendeine feste und sichere Basis

gibt. Die bisherigen Textanalysen gingen, von den berichteten

Ereignissen überwältigt, allein darauf aus, durch soundso viele

Streichungen einen Urbericht herauszustellen, der das wirkliche

Ereignis objektiv widerspiegele, weil man als ganz selbstver¬

ständlich und keines weiteren Beweises bedürfend voraussetzte,

daß der Verfasser dieses Urberichts den Geschehnissen zeitlich

und geistig nahegestanden habe. Ein geistloser Ergänzer habe

dann später seine tendenziösen, ja bisweilen geradezu törichten

Meinungen in den Text nachgetragen, die wir heut mit mehr

oder weniger Geschick aus dem Text herauszustreichen uns be¬

mühen müssen. Solchem Reduzierungsverfahren hängen aber

naturgemäß viel zu viel Subjektivitäten an; und in unserm Falle

hat es nicht einmal die bestehenden Textschwierigkeiten ein¬

wandfrei zu beheben vermocht.

Das zeigt sich am deutlichsten an den beiden Orakeln der

Prophetin Hulda. Nach dem gegenwärtigen Text lauten sie

folgendermaßen :

1. Und sie (Hulda) sprach zu ihnen: So spricht Jahve der

Gott Israels: Sagt dem Manne, der euch zu mir gesandt hat:

So spricht Jahve: Siehe ich bringe Unheil über dieses Land

und seine Bewohner, alle Worte des Buches, das der König

von Juda gelesen hat, darum daß sie mich verlassen haben und

fremden Göttern geopfert haben, um mich zu erzürnen mit all

dem Tun ihrer Hände, und entbrannt ist mein Grimm unaus¬

löschlich (22, 15—17).

2. Und zum König von Juda, der euch gesandt hat, Jahve

zu befragen, so sollt ihr zu ihm sprechen: So spricht Jahve,

der Gott Israels: Die Worte, die du gehört hast. Dieweil dein

Herz weich geworden ist und du dich vor Jahve gedemütigt

(9)

hast, indem du hörtest, was ich wider dieses Land und seine

Bewohner redete, daß sie zum Grauen und zum Fluch werden

sollen, und hast deine Kleider zerrissen und vor mir geweint,

so habe auch ich gehört, Spruch Jahves. Darum siehe ich will

dich zu deinen Vätern versammeln und du sollst in deiner Grab¬

stätte in Frieden versammelt werden; nicht sollen deine Augen

all das Unheil sehen, das ich über dieses Land bringen will

(V. 18-20a).

Beide Orakel haben ziemlich die gleichen Einleitungen;

der kleine Unterschied ist der, daß da.s erste allgemein von dem

„Manne, der euch geschickt hat", redet, das zweite dagegen

ganz bestimmt als diesen den König nennt. Inhaltlich ist aber der

Unterschied zwischen beiden erheblich größer. Während näm¬

lich das erste ausführt, daß Jahve Unheil über das Land bringen

will, weil man ihn verlassen und fremden Göttern geopfert habe

und.^ sein Zorn darum entbrannt sei, ist das zweite weitaus

milder gehalten; es verheißt dem König als Lohn für seine

Buße und Bekehrung ein friedliches Ende. Man hat nun ge¬

sagt, das erste Orakel könne niemals das ursprüngliche sein,

weil nach seinem Inhalt der Eifer, mit dem der König an das

Werk der Kultusreform gehe, gänzlich unverständlich bleibe.

Es sei überhaupt nichts anderes als ein vaticinium ex eventu

und erst hinzugefügt worden, nachdem die nationale Katastrophe

eingetreten sei, nachdem Jahve „das Unheil über das Land ge¬

bracht habe". Vor allem aber sei der Anlaß zu seiner Ab¬

fassung der gewesen, das „friedliche Ende", das dem König in

dem zweiten und — wie man glaubt — älteren Orakel geweis¬

sagt werde, mit den tatsächlichen Ereignissen, mit seinem ge¬

waltsamen Tod in der Schlacht von Megiddo. in Einklang zu

bringen. Aber auch dieses zweite Orakel, das man dann als

das ältere und ursprüngliche ansehen müßte, will sich gar nicht

recht als solches erweisen lassen. Denn wenn auch nach diesem

Orakel das Unheil als unvermeidlich vorausgesagt wird und nur

Josia persönlich davon ausgenommen sein soll, so bleibt auch

danach die einschneidende Reform des Königs schlechterdings

ebenso unverständlich; denn: „was Josia mit seinem Befragen

Jahves will, ist nicht Verschonung auf ein paar Jahre, solange

er lebt, sondem ein Gottesspruch, der ihm den Weg zur

1 7 ★

(10)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Köuigs Josia. 229

Rettung überhaupt zeigt" Auf die sprachlichen Anstöße und

Schwierigkeiten will ich hier nicht einmal eingehen Man hat

ihnen vielfach durch Streichungen abhelfen wollen, ohne er¬

sichtlichen Grund und vor allem ohne irgendwelchen einwand¬

freien Erfolg.

Nun wird das Problem aber noch viel schwieriger. Es

zeigen sich nämlich sowohl in dem ersten wie in dem zweiten

Orakel geradezu auffallende sprachliche Berührungen mit den

beiden vorhin erwähnten jeremianischen Traditionsquellen').

Wenn das aber der Fall ist, dann können die beiden Orakel,

so wie sie jetzt vorliegen, überhaupt nicht mehr zueinander in

irgendeine Beziehung gesetzt werden. Man kann dann also

nicht mehr einen Querschnitt zwischen das erste und das zweite

Orakel legen, sondern muß durch beide hindurch einen Längs¬

schnitt machen. Wer nun jetzt den Versuch unternimmt, auf

Grund der sprachlichen Indizien der Jeremiaquellen die beiden

1) Benzinger im KHK. z. St. (S. 191).

2) Die Hauptschwierigkeit liegt in den drei unverständlichen Worten nsaa: laiK D^"na"in (die Worte, die du gehört hast), mit denen das zweite Orakel beginnt. und viele Exegeten haben sich bemüht, durch allerlei Zu-

und Nachsätze in dieses isolierte Stück einen Sinn hineinzulegen. Kein

einziger Versuch aber will recht befriedigen. Überladen wirkt v. 19, be¬

sonders das Mittelstück sprengt den eigeutlichen Zusammenhang (von

"is'aaja bis nbbpb). Höchst stilwidrig steht darin ein mrP ''SBa (3. Pers.), wo sonst durchgängig nur die 2. bzw. 1. Pers. verweudet ist. In v. 18 a ist die Satzstellung recht auffUUig u. a.

3) Der Ausdruck Dipa steht hier in v. 16. 17b. 19 a/8. 20 a ^ in der Bedeutung „Land, Stadtgebiet", ganz wie in der Quelle A bei Jer. (vgl.

dort z. B. 7, 7. 20; 16, 2). Inhaltlich vgl. lu v. 16: Jer. 25, 2H (A) 11, 11;

18, 11. Die Worte „Entbrannt ist mein Grimm wider dieses Land unaus¬

löschlich" in V. 17 b stimmen fast wörtlich mit Jer. 7, 20 (A) überein.

na)L' „Grauen" in v. 19 ist charakteristisch für die Quelle \ (Jer. 19, 8;

2'), 9. 11 u. a.). Auf der anderen Seite sind iU)K nnn v. 17 und ge¬

rade beliebte Wendungen bei B in Jer. (25, 8; 29, 19; 50, 7 usw.). Auch 'ivah , .damit" findet sich dort z. B. 7, 10. 18. 19. 23 b u. a. T|1 „weich" (vom Herzen gesagt) ist eine spezifisch deuteronomische Phrase und paßt daher

in deu Mund von B. Charakteristisch l'ür B ist besonders v. 17. Zu

p Pi. in der Bedeutung „opfern" vgl. Jer. 7, 9; 11, 13; 1, 16; 44, 15.

21. 28 u. a. ; zu C)Dit Nip. in der gleichen Verwendung Jer. 8, 2. Für

cn'iTi nm-Q vgl. Jer. 25,7, für DiSsnb mit Suff. Jer. 25, 7; 7, 18. 19. Eine

ganz genaue formale Analogie hat der Schluß von v. 19 „so habe auch

ich gehört" in dem „auch ich habe gesehen" bei dem Verf. B in Jer. 7,11.

(11)

Orakel so aufzulösen, der wird zu seiner Überraschung finden,

wie glatt die einzelnen Stücke aneinander anschließen, glatter

jedenfalls, däs darf man wohl behaupten, als bei den bisherigen

Lösungsversuchen. Diese sprachlichen Untersuchimgen will ich

nun hier nicht vorführen; ich bin ihren Einzelheiten nach¬

gegangen und dabei zu folgendem Resultat gekommen:

Nach dem sprachlichen Anteil der Jeremiaquelle A stellt

sich das erste Orakel nunmehr wie folgt dar:

(15) Und sie (Hulda) sprach zu ihnen: Saget dem

Manne, der euch zu mir gesandt hat: (16) So spricht Jahve:

Siehe, ich bringe Unheil über dieses Land und seine Bewohner,

alle Worte des Buches, das der König von Juda gelesen hat,

(17 b) denn (eigentl. und) entbrannt ist mein Grimm wider dieses

Land unauslöschlich. (19 a ß — y) Und es wird geschehen, wenn

du hörst auf das, was ich wider dieses Land und seine Be¬

wohner geredet habe, daß sie zum Grauen und zum Fluch

werden sollen, (20 a ß) so sollen deine Augen nicht sehen all

das Unheil, das ich über dieses Land bringen will.

Dieses Orakel verkündet also dem Josia den bevorstehen¬

den Untergang des Staates, ihm selbst verheißt es die Aussicht,

daß er das große Unheil nicht mehr erleben soll, aber das nur

für den Fall, daß er auf Jahves Wort hört. Inwiefern er das

tut, werden wir bald sehen. — Auch der Rest, wo die sprach¬

lichen Indizien auf die Quelle B des Jeremiabuches hinweisen,

stellt sich als ein selbständiges Orakel dar. Es lautet:

(18a) (Und sie sprach zu ihnen:) So sollt ihr sprechen zum

König von Juda, der euch entsandt hat, Jahve zu befragen:

(17 a) Darum daß sie mich verlassen haben und haben fremden

Göttern geopfert, um mich durch das Tun ihrer Hände zu er¬

zürnen, (18 b) . . . (siehe, so bringe ich über sie) die Worte, die

du gehört hast. (19) Weil aber dein Herz weich geworden

ist und du dich vor mir (eigentl. Jahve) gedemütigt hast ,

deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe

auch ich gehört, Spruch Jahves. (20 a a) Darum siehe, ich

will dich zu deinen Vätern versammeln, und du sollst in deiner

Grabstätte in Frieden versammelt werden.

Das Orakel ist dem Inhalte nach dem von A ziemlich ähn¬

lich. Das ungehorsame Volk wird bedroht, dem König aber.

(12)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 231

der hier im Gegensatz zu A seine Buße schon vollzogen hat,

ein friedliches Ende verheißen i).

1) Auf Grund jener sprachlichen Argumente gehören zu A: v. 15.16.

17 b. 19a/S—y. 20 a /J. Dabei ist nur eine einzige kleine Konjektur er¬

forderlich, mn"' 'iJEa in v. 19 stört, und 6'-' und L haben auch schon in gutem Sprachgefähl ^3Dp hier vorausgesetzt und geändert. Diese Ände¬

rung ist nun für das Orakel bei B notwendig. Zugleich gewinnt man

aber dadurch das verbleibende nim fttr A. Hier aber kann es natürlich

als solches unmöglich bleiben, man braucht jedoch jetzt nur die ganz

leichte und auch sonst öfters notwendige Änderung dieses Wortes mm

in ein n'ril vorzunehmen, um zusammen mit dem folgenden Wort ?lS»>a3 einen ausgezeichnet passenden Sinn zu erhalten. Zur äufieren Bestätigung

sei gesagt, daß dieser Ausdruck auch tatsächlich einmal sich bezeugt

findet: Dt. 29, 18. — ,So spricht Jahve, der Gott Israels" streicht man

wohl am besten als redaktionellen Zusatz aus v. 15 heraus, zumal da es

neben dem „So spricht Jahve", v. 16 Anf., störend steht. Vielleicht darf man auch statt der Kopula 1 vor nnsJ in v. 17 b ein "'S lesen. — Für B verbleiben dann v. 17 a. 18, 19 a a, S, b. 20 a a. Erforderlich ist eine Über¬

gangswendung ,und sie sprach zu ihnen", die der Redaktor wohl des¬

halb bloß einmal brachte, weil sie beiden Quellen gemeinsam war. In

v. 18 a hat er eine kleine Umstellung vorgenommen ; er wollte eben beide

Orakel nacheinander bringen. Die Art, wie er darum hier den König

von dem ungenannten Mann bei A zu unterscheiden sucht, ist sehr naiv.

Der ursprüngliche Sinn ist leicht zu gewinnen, wenn man den Satz mit

naNn ns beginnen läßt und statt des das an den Anfang gestellte

Objekt mit bit einsetzt. Es schließt dann an der v. 17 a als Vordersatz,

zu dem v. 18b den Nachsatz bildet. Unter der Voraussetzung, daß

hier zwei parallele Orakel aus zwei Quellen vorliegen, wird auch die

notwendige Ergänzung zu den drei dunklen Worten: „die Worte, die du

gehört hast" ersichtlich; nämlich ein onibs ifiaa ''33n entsprechend v. 16a

bei A. Die Notwendigkeit gerade dieser Konjektur wird aus dem Ganzen

noch deutlicher hervorgehen. Die „Worte des Buches, das der König ge¬

lesen hat" bei A sind jedenfalls den „Worten, die du gehört hast' bei B völlig parallel. Letztere bilden zugleich auch die gewollte Geistreich¬

heit im Hinblick auf das „so habe auch ich gehört", v. 19. Das Fehlen jener Ergänzung wird der Redaktor verschuldet haben. Er hatte an v. 15.

16 (A) aus der Quelle B schon den v. 17a angeschlossen und mit v. 17b

wieder ein Stück aus A gebracht. Wie er dann mit v. 18 das zweite

Orakel beginnen ließ, mag er bemerkt haben, daß er v. 17a bereits ge¬

bracht hatte. Er ließ diesen Vers darum aus und vergaß dabei auch die

jetzt einzusetzenden Worte : „siehe ich bringe über euch". Das aus v. 15 aufgenommene, hier überflüssige und zu streichende „So spricht Jahve, der Gott Israels" könnte mau vielleicht uoch als gewisse Bestätigung hierfür anführen.

(13)

Wenn sich nun in diesen beiden Orakeln zwei Quellen auf¬

weisen lassen, und zwar die beiden Traditionsquellen des Jere¬

miabuches, so muß man mit Recht jetzt weiter fragen, ob dieses

Verhältnis nur hier vorliegt oder ob nicht auch noch nach vorn

und rückwärts diese beiden Fäden weiter festzustellen sind.

Deutlich liegen nun auch im übrigen Text Doppelheiten vor,

die man eben bisher als Wucherungen des einen ursprüng¬

lichen Berichtes auffaßte. So wird uns im Anfang zweimal er¬

zählt, das im Tempel eingegangene Geld sei für die Hand¬

werker ausgegeben worden, die mit einer Reparatur am Tempel

beschäftigt worden waren (v. 5a und b). Zweimal wird erzählt

daß Sapan dem König Bericht über die Erledigung seines Auf¬

trages erstattet habe, einmal kurz, das andere Mal .ausgeführter

(v. 9a und b). Hilqia wird bald einfach „der Priester" ge¬

nannt (v. [8 b] 10. 12. 14), bald erscheint er unter der Amts¬

bezeichnung „Hoherpriester" (v. 4. 8 a. c. 23, 4). Ebenso wird

auch das Buch, das er im Tempel fand, bisweilen schlechthin

als „das Buch" v. 8 b. 10. 13. 16 bezeichnet, bisweilen aber als

ein Torabuch ausgegeben v. 8a. 11. c. 23, 2 (nnan o!). 24. 25.

Das eine Mal hat der König dieses Buch selbst gelesen (v. 16),

das andere Mal dagegen hat er seinen Inhalt nur gehört, Sapan

hat es ihm vorgelesen (v. 10 f. 18 b) usw.

Wenn man nun auch hier die sprachlichen Indizien der

beiden Jeremiaquellen anwendet^), so gewinnt man eine Schei-

1) Nach V. 16 enthielt das Buch, das der König geleseu hat, Worte,

die Jahve gegen daa Land und seine Bewohner gesprochen habe. Als zu¬

gehörig hierzu erweist sich dann v. 13 b, wonach Jahve „ausführen will gemäß allem, was wider uns geschrieben ist'. (Der Relativsatz in diesem Versteil dürfte wegen seiner auffälligen Konstruktion wohl sekundär sein.) Aus beiden Versen gewinnt man nur höchst gekünstelt deu Eindruck, daß es sich hier um ein Gesetzbuch handele, selbst wenn man die Drohungen

auf die Fluchworte des Deuteronomium beziehen würde. Eine Empfin¬

dung Ivir diese Künstlichkeit im Verständnis haben ü^' und 2 MSS ge¬

habt, wenn sie das anstößige U'^bs in libi' änderten. Beide Stelleu ge¬

hören also zu A, mithin andererseits die Stellen, an denen von einem

„Torabuch' die Rede ist, zu B: 8a. 11 usw. Aus v. 8a gewinnt man als

weiteres Kriterium für die Quelle B den „Hohenpriester yilqia", aus v. 11

das Verlesen des Torabuches vor dem Könige. V. IIb steht zudem noch

deutlich im Zusammenhang mit v. 19 a (B). Es gehören dann weiter v. 10 b zu B, V. 10a zu A {]nzn 'n und lEO!). V. 9a;S und b gehen inhaltlich ein-

(14)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 233

dung dieser beiden Kapitel in zwei nebeneinander laufende

Berichte, die ich hier in großen Zügen herausstellen will.

Nach dem Bericht A begab sich eines Tages — es war

das 18. Regierungsjahr des Königs Josia — der Staatssekretär

Sapan dieses Königs in den Tempel, um dort zusammen mit

dem Priester Hilqia die Verwendung dort eingegangener Gelder

für eine Tempelreparatur zu regeln. Bei dieser Gelegenheit

gibt Hilqia dem Sapan ein Buch, das er fand. Sapan nimmt

es zu sich, kehrt dann zurück und erstattet dem König Be¬

ander parallel; da an ersteres v. 10a gut anschließt, darf man 9a,ß wohl

mit zu A ziehen. Entsprechend würde dieser Quelle dann auch v. 20 b

angehören. Vor v. 9 b paßt ebenfalls gut v. 9aa, beides also B. Auf Grund von V. 9hß läßt sich dann weiter fih- B v. 5 a in Anspruch nehmen, der in V. 6. 7 seine Fortsetzung findet. 'r^X in der Bedeutung „jedoch" (so hier) findet sich im Jeremia nur bei B (vgl. z. B. 3, 13; 26, 1,5), während es bei A deu Sinn „vor allem, besonders" hat (vgl. Jer. 26, 24). Daß der Anfang (bis V. 4aa) zu ß gehört, bedarf kaum eines Beweises. Eine Schwierig¬

keit liegt uoch in v.i aß (v. 4b ist wohl am besten als redaktionelle

Glosse anzusprechen). Zu B kann dieser Versteil wegen v. 9ba schwer¬

lich genommen werden. Dabei stört zwar weniger die verschiedene Be¬

zeichnuug 1151 xsaan e)D3n bzw. i in »aian C|DDn, wohl aber, daß die

Aussage in v. 9 b pluralisch ist, in v.4 a/S dagegen singularisch. Als

Verbum ist ferner in v. 9ba is^nn gebraucht, v. 4 aß hat dagegen ein

unverständliches Hip. von oon. Die Lesung jjojvfuoarE der G^ ist wohl

nur erst nach v. 9 erschlossen und kommt daher für eine Konjektur,

zumal bei dem geringen textkritischen Wert dieser Version, nicht ernst¬

haft in Betracht, nnn, das verstanden hat, gibt zum Folgenden

keinen Sinn und läßt sich auch als griechisches Textmißverständnis er¬

weisen. Ich vermute, daß statt Dnii ein unai zu lesen ist, das mit v. 5 b

wieder aufgenommen wird. Ursprünglich mag zudem wohl v. 4 a/S statt

jetzigem inx 13ni-i in v. 5 b gestanden haben (A). — Es bleiben

noch innerhalb dieses Kapitels die vv. 12—14 übrig. Sie müssen

iuhaltlich beiden Quellen gemeinsam gewesen sein. Doch läßt sich

für A eine etwas kürzere Form nachweisen. In v. 12 nämlich, der

wegen der Amtsbezeichnung Japans A zuzuteilen 'ist, werden insgesamt

fünf Männer genannt, drei davon mit Namen uud Titel, die übrigen

beiden mit Namen und Vatersnamen. Aus Gründen, die ich hier nicht

weiter aufführen kann, dürften nur die drei ersteren ursprünglich von A genannt worden sein. Eine ähuliche Verkürzung, einschließlich des Adre߬

buchauszuges der yulda, ist für A auch in v. 14 geboten. Die Tautologie .Volk' und „ganz Juda" in v. 13 ist aus der Übereinanderschichtung der

beiden QueOen sehr wohl zu begreifen. nnni-b: nsai wird dann aus dem

parallelen Satz bei B stammen.

(15)

rieht. Dabei erzählt er dem König auch von dem Buch und hän¬

digt ea ihm aus. Der König liest nun dieses Buch und wird von

seinem Inhalt so bewegt, daß er zur Einholung eines Jahve-

orakels an die Prophetin Hulda sendet. Hulda teilt dem König

dann als Gottesspruch mit, daß Jahve Land und Volk dem¬

nächst vernichten werde, der König selbst zwar werde von dem

allgemeinen Unheil verschont bleiben, falls er den "Worten des

Buches gehorche. — Was ist nun das für ein merkwürdiges

Buch gewesen, das der König gelesen hat? Niemand wird von

dieser Rezension aus auf den Gedanken kommen, daß es ein

Gesetzbuch gewesen sei. Denn in dem Huldaorakel war davon

die Rede, daß Jahve „alle'Worte des Buches, das der König

gelesen hat", über das Land und seine Bewohner bringen will.

Und vorher heißt es einmal ebenfalls, der Zorn Jahves sei so

groß, „um alles auszuführen, was wider uns gesohrieben ist"_

Das „Buch" kann also nach dem Text schwerlich etwas

anderes enthalten haben, als Unheilsweissagungen über Volk

und Land. Dann aber wird man nach dem ganzen Charakter

des Prophetenbearbeiters A auch hier an nichts anderes zu

denken haben als an ein Prophetenbuch, das dem Könige zu

Händen kam und das so ungeheuren Eindruck auf ihn machte,

daß er von der Unheilsdrohung darin erschüttert zur Prophetin

Hulda sendet, um Jahve zu befragen. Welches Prophetenbuch

das nun etwa gewesen ist, vermögen wir nicht mehr zu sagen.

Daß der Priester Hilqia mit der Übergabe des Buches an

Sapan irgendwelche Absichten auf die Durchführung kultischer

Reformen gehabt habe, fällt dann natürlich für diesen Bericht

gänzlich weg; ebenso auch, daß der König mit einem für

„mosaisch" ausgegebenen Gesetzbuch getäuscht worden sei. Ja,

ob die Aushändigung des Buches an Sapan überhaupt darauf

berechnet gewesen war, es auch zur Kenntnis des Königs ge¬

langen zu lassen, könnte man füglich wohl sehr bezweifeln.

Wesentlich mehr als diese Veranlassung, wie sie uns in

c. 22 geschildert wird, interessieren uns aber die Konsequenzen,

das was Josia auf Grund des an ihn ergangenen Jahvespruches

tat. Nach dem Anfang von c. 23, soweit er sich eben als zu

A gehörig ausweist^), ging der König mit den Bewohnern

1) Für das Verständnis von c. 23 ist davon auszugehen, daß Bund-

(16)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 235

Judas und Jerusalems in den Tempel. Dort schloß er vor

Jahve einen Bund, Jahve nachzufolgen und seine Gebote zu

bewahren. Wir begegnen damit also auch hier der für den

Verfasser A so charakteristischen Idee der Bundschließung vor

Jahve. Wenn wir nun aus dem Anteil dieses Verfassers am

Jeremiabuch feststellen, was er sich dort als Inhalt solcher

Bundschließung denkt, so finden wir, daß den Inhalt bilden die

religiös-sittlichen Normen Gottes. Diesen Inhalt nennt er all¬

gemein das „Hören auf Gottes Stimme" Jer. II, 4. A 26, 13;

7, 23, die Erfüllung dessen, was Gott gebot 11, 4. 34, 15, oder

er greift auch irgendeine religiöse oder ethische Pflicht be¬

sonders heraus, wie etwa in c. 34 das Sklavenverbot, auf die

er — man möchte fast sagen — den Inhalt der ganzen bMt

konzentriert. Die Bundesverpflichtung ist jedenfalls bei ihm nie

ein Kodex gesetzlich fixierter Bestimmungen; sie hat nichts

fest Umrissenes, sondern läßt sich aus wenigen Grundanschau¬

ungen für alle konkreten Fälle stets neu erzeugen. Genau so

liegt es nun auch hier in II. Rg. 23 vor. Der Inhalt der von

Josia geschlossenen b'rit wird bezeichnet als „Jahve nach¬

folgen und seine Gebote bewahren". Wenn das der Inhalt

des Josiabundes war, dann überrascht es uns auch gar nicht

mehr, wenn wir in der im Text nun anschließenden Dar¬

stellung der eigentlichen „Kultusreformation" des Königs ge¬

radezu nichts mehr für A sprachlich einwandfrei feststellen

können. Nur eine ursprüngliche Fassung von v. 4 ') könnte ihm

Schließung (v. Iff.) uud Passahfeier (v. 21 ff.) den feierlichen Höhepunkt

darstellen sollen. Beide nebeneinander zu haben, wäre zu viel. Die

beiden Akte sind daher auf die beiden Quellen zu verteilen, wie oben

geschehen. Zu A gehörig erweist sich: v. 2a (bis inx), Sa (bis 11n'\x^)

und 3b; der Best fallt dann an B. Sprachlich spricht för B: qox Nip.

(s. o.), .Priester, Propheten, Volk" vgl. z. B. Jer. 26, 7. 8 b u. v. a. Xip 'ixa vgl. ähnlich Jer. 26, 15. 11 u. v. a. Zu bnrnsi ppab vgl. Jer. 6, 13 (B!); 8, 10; 42, 1. 8; 44, 12. Der Schluß von v. 8a muß wegen des nach¬

deuteronomischen Sprachgebrauches redaktioneller Zusatz sein.

1) IS^I wie 22, 12 (A). 'i bsTi nur bei A, vgl. Jer. 7, 4; 24, 1, nie bei

B, der stets mni n^a hat. nntrx bezeichnet bei den Deuteron, immer

den hl. Pfahl und steht nie wie hier parallel neben bsa, also zur Bezeich¬

nung einer Gottheit. Das geht besonders deutlich schou aus v. 6 hervor (B), der ja überhaupt eine genaue Parallele zu v. 4 ist. T\Qn iio'r-nxi betrachte ich, wie in 22, 4 b, als redaktionelle Glosse. Dadurch mag auch

(17)

zugesprochen werden: der König habe dera „Priester" (sic)

Hilqia und dem (!) zweiten Priester befohlen, die für den Ba'al

und die Astarte angefertigten Kultgeräte aus dem Tempel her¬

auszuschaffen und im Kidrontale zu verbrennen. Wer das nun

als Kultusreform des Königs Josia bezeicbnen will, kann das

tun. Mehr jedenfalls schildert uns diese ältere Quelle meiner

Ansicht nach darüber nicht. Sie erzählt vielmehr am Schluß

(v. 29. 30) nur noch von dem tragischen Ausgang dieses Königs

in der Schlacht von Megiddo, den sie aber, wie das aus deni

Huldaorakel hervorgeht, wohl mehr als ein gütiges Geschick

verstanden hat, das es dem Könige erspart habe, den gänz¬

lichen Untergang des Staates selbst noch miterleben zu müssen.

Dieses Ergebnis stellt sich noch deutlicher dar, wenn wir

jetzt die Umbildung dieses Berichtes uns vergegenwärtigen, die

der zweite Erzählungsfaden, die Traditionsquelle B des Jere¬

miabuches, hier vorgenommen hat. Sie ist dabei offensichtlich

ausgegangen von der Bundesidee und der kleinen Notiz über

eine gewisse Reinigung des Jahvekultes durch Josia. Nun

zeigt sich gerade in den erwähnten Kapiteln des Jeremia¬

buches, daß die Übernahme einer Bundesverpflichtung für diesen

Verfasser B stets identisch ist mit der Durchführung eines Ge¬

setzes. Und zwar handelt es sich dabei für ihn auch immer

nur um ein ganz bestimmtes Gesetz, das zur Durchführung ge¬

bracht wird. Das ist aber für ihn, wie sich das im Jeremia

deutlich genug aufweisen läßt, allein das Deuteronomium. Hier

liegt nun der Grund dafür, daß er jene kurze Notiz des Ver¬

fassers ausgebaut hat zu einer Erzählung über eine grund¬

legende Kultusreform des Königs Josia; dieser König hat eben

allen kultischen Bestimmungen des Deuteronomium Geltung

verschafft, oder besser B kann sich eine Kultusumgestaltung

gar nicht anders denken, als daß eben das Deuteronomium in

Kraft gesetzt wurde; denn das Deuteronomium ist eben für ihn

das maßgebliche Programm, auf das er schwört. Deshalb

der ursprüngliche nsffian ^ns in den Plural gesetzt wordeu sein, der

seinerseits bereits schon die Autfüllung des einfachen Titels „Priester"

für yilqia zum „ Hohenpriester" veranlaßt haben muß. V. 4 b /3 erweist sich als redaktioneller Zusatz schon durch die Fortführung des Verbums im Perf. mit einfachem IJaij cop. davor (später Sprachgebrauch !).

(18)

Friedrich Horst, Die Kultusreform des Königs Josia. 237

wurde ihm auch das Prophetenbuch, das nach A Hilqia dem

Sapan gibt, zu einem Torabuch, welches nun der König un¬

bedingt vorgelesen bekommen muß, um das Deuteronomium

einzuführen. Sonst geht seine Erzählung dem Bericht, den A

uns gibt, ziemlich parallel. Auch er erzählt von der Einholung

eines Jahveorakels von der Prophetin Hulda, von dem Er¬

schrecken des Königs, hier natürlich über die bisher außer

acht gelassenen Torabestimmungen. Der König versammelt

darauf den für B auch in Jeremia charakteristischen Stab von

„Priestern, Propheten und Volk" und liest denen das Gesetz¬

buch vor. Dieses Vorlesen des Torabuches steht nun bei ihm

an Stelle der bei A hier berichteten Bundschließung. Der

Grund, weshalb B nicht von einer solchen berichtet hat, ist

nicht schwer zu finden. In dem bisher noch verunreinigten

Tempel wollte er eine Bundschließung vor Jahve eben nicht

gern erfolgt sein lassen. Er hat zudem auch dafür später etwas

anderes, wenn zwar Ahnliches erzählt: nämlich die Feier eines

Passahfestes genau nach der Vorschrift des Deuteronomium.

Dieses Passah wird gefeiert, nachdem die Kultreform durch¬

geführt ist, als der Tempel wieder gereinigt war. Dieses

Passahfest bildet also bei ihm den eigentlichen Abschluß und

Höhepunkt in dem ganzen Unternehmen des Josia, so wie es bei

A eben die Bundschließung war. Auf die von B berichtete

Durchführung der kultischen Bestimmimgen im einzelnen braucht

natürlich jetzt nicht mehr notwendig eingegangen werden;

denn sie stellen sich nach der hier vorgetragenen Auffassung

als nichts anderes als eine sekundäre Tendenzlegende dar, der

keinerlei historischer Wert _beizumessen ist. Zudem hat sich

hier auch noch eine dritte Hand mit nachträglichen Erweite¬

rungen eingestellt, die aber schon sprachlich sich leicht als

solche erkennen läßt^). Verständlich wird jetzt ferner auch,

weshalb B am Schluß nichts von dem tragischen Tode des

Josia berichtet. Er läßt das einfach aus, denn ein so frommer

1) Gerade hierfür gibt neben anderem der Gebrauch des Perf. mit

vorgesetztem Uau cop. eine wertvolle Handhabe; bisweilen erscheint auch das Objekt vorangestellt und das Verbum im Perf. erst folgend. Auf eine

genaue Textaufteilung im einzelnen verzichte ich hier, da sie für das

historische Ergebnis ohne Belang ist.

(19)

König, der sich um die Einführung des Deuteronomium so

hochverdient gemacht hat, konnte natürlich sein Leben auch

äußerlich nur reich gesegnet beschlossen haben. So bringt er

als Abschluß nur ein Lob auf diesen König, der „vor ihm

seinesgleichen nicht gehabt habe" (v. 25). Entsprechend muß

dies auch der Grund für seine Abänderung' des Huldaorakels

gewesen sein: ein König, der so von ganzem Herzen Buße ge¬

tan hat, muß auch von Jahve seinen Lohn verheißen bekommen;

Jahve wird „ihn hören", er wird ihn in Frieden zu seinen

Tätern versammeln.

Diese Quellenzerlegung hat mancherlei Vorteile. Einmal

löst sie alle bisher bestehenden Schwierigkeiten textlich-sprach¬

licher Art glatt. Sodann fallen alle höchst unangenehmen Fol¬

gerungen der bisherigen Auffassung völlig weg. Vor allem aber

gelangt man hierdurch zu einer Übereinstimmung mit der sonst,

und zwar vornehmlich aus Jeremia sich bestätigenden These

von der nachexilischen Herkunft des Deuteronomium. Es er¬

gibt sich dann eben, daß von einer Einführung des Deutero¬

nomium unter Josia auch nach H. Rg. 22 f. überhaupt nicht

die Rede sein kann, ja daß man eigentlich nicht einmal recht

von einer Kultusreform unter diesem Könige mehr sprechen

kannWenn damit das Jahr 621 — die deuteronomische

Kultusreform des Königs Josia — aus der bisher beherrschen¬

den Stellung herausrückt, so tritt statt dessen ein anderes Er¬

eignis viel stärker jetzt in den Vordergrund, die Zertrümme¬

rung" des judäischen Nationalstaates, das Jahr 586, das Exil.

Hier dürfte viel mehr der „große Wendepunkt" in der israeli¬

tisch-jüdischen Religionsgeschicbte liegen. Dann aber ergibt

sich als Aufgabe, die schwere und schwerwiegende Prage zu

untersuchen, wie dieser gewaltige Umbildungsprozeß, den das

Exil in der israelitisch-jüdischen Religionsgescbichte bedingt

hat, im einzelnen verlaufen ist. Dazu aber dürfte unsere Zeit,

der nicht minder hartes nationales Geschick widerfahren ist,

vornehmlich befähigt sein.

1) Wichtige Polgerungen ergeben sich auch für die Komposition der Königsbücher überhaupt, auf die ich noch bei besonderer Gelegenheit ein¬

zugehen gedenke.

(20)

Zur tibetischen Vetalapancavimsatika (Siddhikür).

Von A. H. Francke.

Band 75 der ZDMG. enthielt einen Aufsatz von mir,

betitelt „Die Geschichten des toten No-rub-can". In ihm

berichtete ich, daß es mir gelungen sei, im Gebiet des alten

westtibetischen Königreiches Märchen zu entdecken, welche so¬

wohl an die berühmte indische Sammlung Vetälapancaviriisatikä

wie auch an den mongolischen Siddhikür erinnerten. Die

Handschrift, welche jene tibetischen Märchen enthielt, war

offenbar von Ye-shes-rig-ädsin, dem Lehrer an der Missions¬

schule von Kha-la-tse, nach dem Diktat eines bekannten Mär¬

chenerzählers angefertigt worden. Sie enthielt die Vorgeschichte

(den Rahmen) und drei Erzählungen. Prof. Dr. Joh. Hertel in

Leipzig hatte nach meiner Inhaltsangabe festgestellt, daß die

tibetische Porm der Märchen mehr an die durch Bergmann,

Jülg u. a. bekannt gewordenen mongolischen Versionen, als an

die indischen erinnere.

Ich konnte nun den Gedanken nicht loswerden, daß sich

im tibetischen Sprachgebiet solche Märchen nicht nur als Folk¬

lore, sondern auch als niedergeschriebene Literatur vorfinden

würden, und beauftragte deshalb den tibetischen Pastor Joseph-

dGe-rgan, z. Zt. in Kye-lan, sich nach tibetischer Literatur über

No ruh-can umzusehen. Vor einigen Monaten erhielt ich nun

von ihm die Nachricht, daß es ihm gelungen sei, im Besitz der

Familie der Bar-hog-¥üTs,ten von Lahoul ein tibetisches Manu¬

skript zu finden, das den Titel Nos-grub-can-gyi-sgruns trägt. Da

dieses Buch nicht verkäuflich war, ließ er es abschreiben und

schickte mir die Abschrift zu. Es handelt sich um 87 eng¬

beschriebene Oktavseiten. Das Werk enthält ebenso wie die

mongolische Version eine Rahmenerzählung, die mit der des

Siddhikür im gi-oßen und ganzen übereinstimmt, und 13 Märchen.

1 I

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