MBl. LSA Nr. 33/2017 vom 28.8.2017
Anlage
(zu Nummer 1.5 Satz 1, Nummer 1.6, Nummer 2.1 Abs. 2 Satz 2
Wasserbehörde:
Betreiber Mischsystem:
Name des Gesamtentwässerungssystems:
Sofern sich der Nachweis und die Überprüfung auf ein paralleles Teilsystem beziehen - Name des parallelen Teilsystems:
Name der Kläranlage, in welcher das Mischwasser behandelt oder mitbehandelt wird:
Bezugsjahr für den Schmutzfrachtnachweis:
Drosselabfluss des letzten Mischwasserbauwerkes vor der Kläranlage aus der Schmutzfrachtsimulation [l/s]
Summe aller Bemessungs- und Drosselabflüsse der parallelen Teilsysteme im Zulauf der Kläranlage [l/s]
Mischwasserzufluss QM der Kläranlage gemäß klärtechnischer Berechnung/wasserrechtlicher Erlaubnis [l/s]
jährliche ins Gewässer entlastete CSB-Schmutzfracht des Gesamtsystems oder parallelen Teilsystems [kg/(haA,b *a)]:
ja nein
--- Ort, Datum
Anmerkungen:
Bearbeiter
--- ---
Ergebnis der ÜberprüfungUnterschrift vom:
vom:
Grunddaten des Gesamtsystems
Die Anlagen zur Regenwasserrückhaltung und -behandlung (Entlastungsverhalten) entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Der für das Mischsystem vorgelegte Nachweis repräsentiert den Ist-Zustand.
Das Gesamtentwässerungssystem oder Teilsystem entspricht den Vorgaben des RdErl. des MLU über Gewässerbenutzungen durch das Einleiten von Niederschlagswasser aus einem
Regenwasser- oder Mischwasserkanal vom 23.5.2013 (MBl LSA S. 312).
Überprüfung der Wasserbehörde:
mit (Modell):
Nachweis des Antragstellers/Erlaubnisinhabers:
mit (Modell):