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Es gewährt den hohen Datenschutz- und Jugendschutzstandard des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und schließt diekommerzielle Verwertung von Nutzerdaten aus

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Evangelische Frauen in Württemberg Postfach 10 12 52 70012 Stuttgart

Staatskanzlei Sachsen-Anhalt Hegelstraße 42

Referat Medienrecht und Medienpolitik 39104 Magdeburg

GESCHÄFTSFÜHRERIN DINA MARIA DIERSSEN

Postfach 10 13 52 70012 Stuttgart

Tel. (0711) 229363-224 Fax (0711) 229363-345 dina.maria.dierssen@elk-wue.de

29. Juli 2015

Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Württemberg (EFW) zum gemeinsamen On- line-Jugendangebot von ARD und ZDF

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Kriegsende übernehmen wir als Frauenverband Mitverantwortung im Rundfunkrat des SWR, beobachten und begleiten die medialen Entwicklungen des öffentlich-rechtlichen Rund- funks laufend. Insofern haben wir die Programmentwicklungen im Rahmen von SWR und ARD mit Interesse verfolgt und wollen uns nun an der Konsultation zum neuen Jungen Angebot von ARD und ZDF beteiligen.

Kritisch betrachten wir die bestehende Lücke, die Kinder/Jugendliche jenseits des KIKA-Alters trifft. Mit dem neuen öffentlich-rechtlichen Angebot für junge Menschen zwischen 14 und 29 wird diese Lücke im öffentlich-rechtlichen System geschlossen und der öffentlich-rechtliche Auf- trag (altersgemäße und werbefreie Vermittlung von Bildung, Information, Unterhaltung und all- gemeines Wissen über das politische, wirtschaftliche und soziale System der Bundesrepublik Deutschland und globale Zusammenhänge) auch für diese Zielgruppe erschlossen.

Das Angebot nimmt altersgemäß Lebenswirklichkeit, Interessen und Kommunikationserwartun- gen auf. Es gewährt den hohen Datenschutz- und Jugendschutzstandard des öffentlich- rechtlichen Rundfunks und schließt diekommerzielle Verwertung von Nutzerdaten aus.

Gesamtgesellschaftlich betrachtet bedeutet dies, dass dieser Zielgruppe erstmals ein nicht- kommerzielles Angebot zur Verfügung steht und damit ein wichtiges Medium zur Meinungsbil- dung, Demokratieförderung und Identitätsbildung junger Menschen geschaffen wird. Mit seinen Inhalten ermöglicht das Angebot eine Kommunikation über Milieus und Schichten hinweg und trägt so zu gesellschaftlichem Zusammenhalt bei.

Idealerweise findet die Verbreitung des Angebots im Netz statt, was insbesondere den Vorteil mit sich bringt, diese heterogene Zielgruppe differenziert und entsprechend ihrer Vielfalt bedie- nen zu können. Damit dies gelingt, braucht es nach unserer Meinung unabdingbar folgende Vo- raussetzungen, die in der Beauftragung berücksichtigt werden sollten und die insbesondere durch die sogenannte Negativliste verboten bzw. nur eingeschränkt möglich sein sollen.

1. Zulassung von Spielen ohne Einschränkung

Spiele gelten seit vielen Jahren als anerkannte Methode motivierender Wissensvermittlung in nahezu allen Fachdidaktiken. Gleichzeitig sind Spiele ein von der jungen Zielgruppe anerkann-

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tes und für sie attraktives Angebot. Ein junges Angebot muss sich diese Kenntnis zunutze ma- chen. Spiele sind also umfassend zu genehmigen und sollten auch selbständig als Angebots- form möglich sein.

2. Veranstaltungskalender und Netzwerke zur Förderung von Relevanz

Junge Menschen dieser Altersgruppe befinden sich auf der Suche nach oder in Ausbildung. Um in diesem Zusammenhang eine adäquate Netzkommunikation herzustellen, bedarf es auch der Interaktionsmöglichkeiten zwischen den Protagonisten, d.h. Betrieben und Einrichtungen, die Azubis suchen und umgekehrt. Eine reine Information über mögliche Ausbildungsberufe ohne Verweise auf entsprechende „Anbieter“ entspräche nicht dem Medium. Eine medienimmanente Konsistenz bedarf also auch der Zulassung von Netzwerken und Veranstaltungshinweisen, die von jungen Menschen in diesem Kontext erwartet wird.

3. Öffnung des jungen Angebots für Ratgeber und Beratungselemente

Der Wert des öffentlich-rechtlichen Angebots für junge Menschen ergibt sich u.a. aus seiner nicht-kommerziellen Aufstellung heraus. Genau diese Tatsache macht den Veranstalter zu ei- nem glaubwürdigen Partner in allen Beratungs- und Ratgeberthemen. Die offene Kommunikati- onsmöglichkeit mit Foren und Chats (z.B. mit Expert_innen und unter redaktioneller Beglei- tung), sollte deshalb Bestandteil des Angebots sein und nicht ausgeschlossen werden.

4. Großzügige Kalkulation für begleitete Foren

Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass Foren nicht sich selbst überlassen, sondern begleitet werden.

Der Personalaufwand hierfür ist nicht zu unterschätzen und sollte deshalb äußerst großzügig bemessen werden.

5. Gendersensiblen Journalismus als Wert integrieren

In einem Angebot, in dem Werte eine Rolle spielen, darf auch gendersensibler Journalismus als Wert nicht fehlen. Aus Sicht der Evangelischen Frauen in Württemberg sollte diese Dimension gerade auch in einem Angebot für junge Menschen zum Tragen kommen und jungen Menschen ermöglichen, Rollenklischees zu hinterfragen, sich mit Vielfalt auseinanderzusetzen und eine Bewusstheit für verschieden Lebensentwürfe zu schaffen.

6. Frauenquote für Regisseurinnen und Produzentinnen

Das Junge Angebot bietet eine Chance für die deutsche Produzent_innenlandschaft, eigene Formate zu entwickeln und einzuführen. Es wird entsprechend den Vorgaben von §6 Rundfunk- staatsvertrag einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen, Kaufproduktionen und Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthal- ten. Die Veranstalter sollten sich - wie vor kurzem die Degeto - dazu verpflichten, eine Frauen- quote für Regisseurinnen und Produzentinnen von Filmen umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Geschäftsführerin

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