P R O D U K T I N F O RM AT I O N (S T AN D 04. 12 . 2 0 20 )
Messeförderung - Einzelstand Inland und Ausland
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder
Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung der NBank können Sie die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile
ausgleichen.
Ü B E R S I C H T
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler Zuschuss bis zu 4.000 Euro
W E R WI R D G E F Ö R D E R T?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
W AS W I R D G E F Ö R D E R T?
Teilnahme an Messen im Inland und Ausland
Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.
B E D I N G U N G E N
Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises
Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro
Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens
Ein Zuschuss der NBank
F R AG E N ? Wir beraten Sie gerne persönlich.
NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover
Tel.: 0511 300 31-333 E-Mail: beratung@nbank.de
Ausland:
2.000 Euro für Messen
innerhalb der E U und 4.000 Euro für Messen in den übrigen Ländern
Inland:
Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2.000 Euro
Begrenzung der Teilnahme Eine Förderung ist auf eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr begrenzt
Ein Aussteller/eine Ausstellerin darf insgesamt zwei Mal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungs- hilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von
Messeprogrammen des Bundes oder anderer Länder)
V O R AU S -S E T Z U N G E N Rechtzeitige Antragstellung
Der Antrag muss vor der verbindlichen Anmeldung bei uns eingegangen sein.
Rechtzeitige Antragstellung
Einhaltung KMU-Definition bei Unternehmen
Unternehmen gelten als KMU, wenn sie die Definition der Kleinstunter- nehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen der EU einhalten.
Diese kann im Anhang zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 06.05.2003 (ABl. EU Nr. L 124 S. 36) nachgelesen werden.
AUMA-Listung
Die beantragte Messe muss im Messekatalog des Ausstellungs- und Messeausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) verzeichnet sein. Sollte die Listung noch nicht erfolgt sein, muss diese vom Aussteller direkt bei der AUMA beauftragt werden.
AUMA-Listung
2
S C H R I T T F Ü R S C H RI T T Z U R F Ö R D E R U N G
Den Antrag auf Förderung Messeförderung Einzelaussteller Ausland stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank und reichen ihn zusätzlich im Original bei uns ein.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.
Schritt 1: Registrierung im Kundenportal
Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
Antrag Messeförderung Einzelaussteller Inland Antrag Messeförderung Einzelaussteller Ausland
Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung
nur bei Freiberufler: Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes
Schritt 3: Beantragen Sie Ihre Förderung
Senden Sie Ihren Antrag inklusive aller zusätzlichen Dokumente online ab und schicken Sie die vollständigen und unterschriebenen Unterlagen zusätzlich im Original unterschrieben an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Der Antrag gilt erst dann als gestellt und wird von uns bearbeitet, wenn er uns im Original in der von Ihnen unterschriebenen Fassung vorliegt. Das Hochla- den im Kundenportal reicht dazu nicht aus, da wir Ihre Unterschrift im Original benötigen. In Bezug auf etwaige Fristen gilt der Eingangsstempel der NBank.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zum Kundenportal der NBank.
Antragstellung online und postalisch
www.nbank.de
3
Zusätzliche Informationen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Messepräsentationen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger Freier Berufe
Klassifikation der Wirtschaftszweige (Branchenschlüssel) WZ 2008 (NACE)
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Auszug aus dem Strafgesetzbuch und Subventionsgesetz
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der
Antragsstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer
Beratungsstellen.
Beratung, Fragen, Termine Montag bis Freitag
von 8.00 bis 17.00 Uhr
Tel: 0511 300 31-333 Fax: 0511 300 31-11333 beratung@nbank.de www.nbank.de
4
PRODUKTINFORMATION ( STAND 04.12.2020)
Messeförderung - Gemeinschafts- stände Inland und Ausland
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberuf- ler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über internatio- nale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern.
Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände können Sie die Kos- ten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduzieren und so be- triebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.
ÜBERSICHT
Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen
Nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Messebeteiligung bis zu 9.500 Euro
WER WIRD GEFÖRDERT?
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nieder- sachsen
Freiberufler
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes Nieder- sachsen mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen
Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen anderer Anbieterinnen und Anbieter, soweit diese nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert werden.
Die Messen, auf denen ein Gemeinschaftsstand des Landes Niedersach- sen gefördert wird, werden vom Niedersächsischen Ministerium für Wirt- schaft, Arbeit und Verkehr bestimmt
Ein Zuschuss der NBank
FRAGEN?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover
Ansprechpartnerin Doris Sickau
Tel.: 0511 30031-379 Fax: 0511 30031-11379 doris.sickau@nbank.de
2 BEDINGUNGEN
Messebeteiligungen: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens 7.500 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 9.500 Euro
Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand betragen die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro
Für Organisatoren/Organisatorinnen:
Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes not- wendigen Ausgaben
Für Teilnehmende:
Für Messebeteiligungen im Ausland kann ein Teilnehmer/eine Teilnehme- rin die Förderung insgesamt nur zwei Mal in Anspruch nehmen
Bei der Teilnahme mit einem Einzelstand an Inlandsmessen ist die Förde- rung nur einmal möglich
VORAUSSETZUNGEN Für Organisatoren:
Beratung der Teilnehmer
Der Organisator ist verpflichtet, die Aussteller zu beraten und zu betreuen.
Dies gilt für die Dauer der Messe, als auch für Vor- und Nachbereitungs- phasen
Ausstellerbefragung
Nach Abschluss der Messe führt der Organisator eines Standes Ausstellerbefragungen durch. Die Berichte sind der NBank vorzulegen.
Für Teilnehmende:
Einhaltung KMU-Definition bei Unternehmen
Eine aktuelle Übersicht zu den aktuellen Messen, die entsprechenden Kontaktdaten zu den Organisatoren und weitere Informationen zur För- derung finden Sie im Downloadbereich der Förderprogrammseite unter www.nbank.de.
Messebeteiligungen Inland:
Maximal 80 %, höchstens je- doch 7.500 Euro.
Bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens je- doch 9.500 Euro
Beteiligung als Einzelstand:
2.000 Euro Festbetrag
Teilnahmebegrenzung:
Ausland: zweimalige Teil- nahme
Inland: einmalige Teilnahme
3 SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR FÖRDE RUNG
Den Antrag auf Messeförderung Gemeinschaftsstände können Teilneh- mer unter Verwendung der folgenden Vordrucke direkt bei den Organi- sierenden des jeweiligen Gemeinschaftsstandes stellen.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente finden Sie im Downloadbereich der Förderpro- grammseite unter www.nabnk.de.
Schritt 1 Teilnehmer: Antrag ausfüllen
Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.
Antrag auf Messeförderung Gemeinschaftsstand (Teilnehmer)
Schritt 2 Teilnehmer: Beantragen der Förderung
Reichen Sie Ihren Antrag beim jeweiligen Organisator des Messestandes ein.
Für die Beantragung als Einzelstand ist eine Antragstellung über das Kundenportal notwendig.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu unserem Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben posta- lisch zukommen.
Schritt 1: Registrierung im Kundenportal
Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Ab- rechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antrag- stellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.
Antrag Messeförderung Einzelstand Inland und Ausland
Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente HRA-Auszug oder Gewerbeanmeldung
nur bei Freiberufler: Steuernummer durch Nachweis des Finanzamtes
Schritt 3: Beantragen Sie Ihre Förderung
Senden Sie Ihren Antrag inklusive aller zusätzlichen Dokumente online ab und schicken Sie die vollständigen und unterschriebenen Unterlagen zusätz- lich im Original unterschrieben an:
4 Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16 30177 Hannover
Der Antrag gilt erst dann als gestellt und wird von uns bearbeitet, wenn er uns im Original in der von Ihnen unterschriebenen Fassung vorliegt. Das Hochladen im Kundenportal reicht dazu nicht aus, da wir Ihre Unterschrift im Original benötigen. In Bezug auf etwaige Fristen gilt der Eingangsstempel der NBank.
Weitere Informationen finden Sie in den FAQ zum Kundenportal der NBank.
Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstel- lung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
Ihre Ansprechpartner Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Doris Sickau
Tel.: 0511 30031-379 Fax: 0511 30031-11379 doris.sickau@nbank.de Frank Pape
Tel.: 0511 30031-717 Fax: 0511 30031-11717 frank.pape@nbank.de