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Mietvertrag für die Anmietung eines Ferienhauses

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Academic year: 2022

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(1)

Mietvertrag für die Anmietung eines Ferienhauses

zwischen: Sabine Stürmer, Eichenort 2 B, 21227 Bendestorf - nachfolgend Vermieter - und __________________________________________________________________________

_________________________________________________________-nachfolgend Mieter -

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

(1) Der Vermieter vermietet an den Mieter die folgende Unterkunft („Mietobjekt“):

Doppelhaushälfte Eichenort 2c, 21227 Bendestorf

□ Erdgeschoß

□ Erdgeschoß und Obergeschoß

für insgesamt _____ Personen inkl. Kinder und _____ Hund/e. Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

(2) Mietgrund:

□Urlaub/touristische Gründe

□ Unbewohnbarkeit des Hauptwohnsitzes (z. B. Renovierung, Wasserschaden o.ä.)

□ familiäre Gründe (Familienzusammenkünfte wie Feste, Beerdigungen o.ä.)

□ berufliche Gründe (Handwerker, Geschäftsreisende o.ä.) (3) Bezüglich Covid-19 („Corona“):

Ab 01.01.2022 gilt im Ferienhaus Bendestorf die 2-G-Regel. Der Mieter verpflichtet sich, vor seiner Anreise die Impf- bzw. Genesenen-Nachweise aller mitreisenden Personen an

info@Ferienhaus-Bendestorf.de zu senden. Vor Ort müssen sich alle mitreisenden Personen per Personalausweis ausweisen. Ohne Vorlage der geforderten Nachweise darf der Gast im Ferienhaus Bendestorf nicht übernachten. Es liegt dann ein Fall der Nichtanreise vor. Es gelten die üblichen Stornobedingungen. Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht nicht.

(4) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert. Es wird mit folgender Ausstattung vermietet:

□ Erdgeschoß (Flur, Duschbad mit Waschmaschine, Hauswirtschaftsraum, Wohnküche mit Schlafsofa und SMART-TV sowie Küchengeräten, Doppelschlafzimmer mit TV sowie Gartenmöbel in den Sommermonaten)

□ Obergeschoss (Flur, Wohnküche mit Schlafsofa und TV sowie Pantryküche mit Küchengeräten, Doppelschlafzimmer, Duschbad)

Bett- und Badwäsche (pro Person 2 Handtücher, 1 Duschtuch) sind im Preis enthalten.

(2)

(5) Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer einen KFZ-Stellplatz, die Terrasse und den hinteren Gartenteil zu nutzen.

(6) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit ____Gartentor- und Hausschlüssel.

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

(1) Das Mietobjekt wird für die Zeit vom _________________________________(Anreisetag) bis zum _____________________________________(Abreisetag) an den Mieter vermietet.

(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15 Uhr.

Die Abreise erfolgt am Abreisetag spätestens um 10 Uhr.

(3) Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

(1) Der Mietpreis beträgt bei der Belegung von _____ Personen und _____Hund/e pro

Übernachtung € __________, für die Dauer der Mietzeit also €___________zzgl. der Kosten einer einmaligen Endreinigung in Höhe von € ________, insgesamt also

€______________ .

Die Kosten für Strom, Wasser, WLAN und Heizung sind inklusive.

Bei Buchung über ein Portal wie Fewo-direkt, Airbnb o.ä. entstehen in der Regel zusätzliche Servicegebühren.

(2) Der Betrag - Mietvorauszahlung und Restbetrag, siehe (3) - ist per Überweisung zu entrichten auf das Konto:

Kontoinhaber: Sabine Stürmer

IBAN: DE37 2075 0000 0090 9581 66

BIC: NOLADE21HAM (Sparkasse Harburg-Buxtehude)

Die Kaution in Höhe von € 100,- bei maximal 14 Übernachtungen ist bar bei Anreise zu zahlen und wird bei Abreise bar erstattet. Bei mehr als 14 Übernachtungen beträgt die Kaution € 200,-.

(3) Die Mietvorauszahlung beträgt 20% (= ____________) des Mietpreises. Sie ist nach Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig und muss innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Reservierungsbestätigung beim Vermieter eingehen. Die Restzahlung erfolgt bis 4 Wochen vor Mietbeginn. Liegen zwischen Reservierungsbestätigung und dem Tag des Mietbeginns

(3)

weniger als 4 Wochen, ist der gesamte Betrag sofort nach Reservierungsbestätigung zu überweisen.

Sollte die Mietvorauszahlung nicht innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto eingehen, verfällt die Reservierung und der gewählte Zeitraum steht wieder zur Verfügung. Erfolgt die Restzahlung nicht vertragsgemäß, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend §4 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

(1) Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht. Storniert der Mieter den Vertrag, sind entsprechend § 651j BGB für den Vermieter als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Stornierung

bis 7 Wochen vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises bis 5 Wochen vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises bis 3 Wochen vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100% des Mietpreises (2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

(4) Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen – per Brief, Fax oder E-Mail. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.

(5) Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

(6) Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird er versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet.

Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

(7) Regelungen bzgl. Covid-19 („Corona“):

Wenn ein Gebiet gesperrt wurde oder ein Verbot der touristischen Vermietung gilt (nach Landesverordnung oder Bundesgesetz), dürfen Gäste, die aus touristischen Gründen gebucht haben, kostenlos stornieren. Der Vermieter erstattet die bis dahin an ihn geleisteten

Zahlungen. Der Vermieter ist aber darüber hinaus nicht zur Erstattung von Schäden (zum Beispiel Kosten für vergebliche Anreise oder vorzeitige Rückreisekosten) verpflichtet.

(4)

Wenn nur die touristische Vermietung verboten ist, ist die Vermietung zu anderen Zwecken wie längerfristiges Wohnen aufgrund von Wasserschäden/Renovierung des Hauptwohnsitzes, familiäre Gründe, Geschäftsreisen etc. grundsätzlich erlaubt. Der Mietgrund wird deshalb im Mietvertrag erfasst.

Wenn das Verbot der touristischen Nutzung von Unterkünften in Kraft tritt, nachdem der Mieter bereits angereist ist, verpflichtet sich der Mieter, die sofortige Heimreise anzutreten.

Es ist jedoch möglich, dass die Länderverordnung eine Übergangsregelung für bereits angereiste Mieter vorsieht. Nicht in Anspruch genommene Übernachtungen werden vom Vermieter erstattet. Bei Buchung über ein Portal betrifft dieses die Zahlungen, die der

Vermieter erhält. Ob das Portal Servicegebühren o.ä. erstattet, ist vom Mieter direkt mit dem Portal zu klären. Mieter müssen eventuelle Zusatzkosten für sinnlos gewordene Abreisekosten für die vorzeitige Abreise (z.B. Zugticket) oder bereits bezahlte Eintritts-/Konzertkarten o. ä.

selbst tragen.

Die Möglichkeiten der kostenfreien Stornierung bestehen nicht im Krankheitsfall des Mieters.

Wenn Mieter vor der Anreise aufgrund eines positiven Corona-Tests oder einer

Ausreisesperre ihres Bundeslandes/ihres Kreises oder ihres Heimatorts nicht anreisen können, sind sie dazu verpflichtet, den Mietpreis bzw. die Stornokosten zu bezahlen. Der Vermieter muss sich ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Mietsache von seinem Anspruch auf die Miete abziehen lassen.

Wenn Mieter während des Aufenthalts im Bendestorfer Ferienhaus positiv auf Covid-19 getestet werden (egal ob Selbsttest, Antigentest oder PCR-Test), müssen sie sich unverzüglich in häusliche Isolation (Quarantäne) begeben. Es ist unverzüglich die Ärzte-Hotline unter 116 117 zu kontaktieren. Es ist den Anweisungen des informierten Gesundheitsamtes zu folgen.

Der Vermieter muss unverzüglich informiert werden. Nachweise (Testergebnis, Quarantäne- Anordnung) sind dem Vermieter vorzulegen.

Die anfallenden Kosten für eine vorzeitige Heimreise oder eventuelle Quarantäne im Ferienhaus Bendestorf sind vom Mieter zu tragen. Ob Mieter in ihre eigene Häuslichkeit zurückfahren und sich dort in Quarantäne begeben können, entscheidet in der Regel das Gesundheitsamt. Zusätzliche Kosten für eine aufwendigere Reinigung müssen vom Mieter übernommen werden. Wenn die Quarantäne länger dauert als der gemietete Zeitraum, fallen zudem Kosten für die längere Beherbergung und andere eventuelle Folgekosten an, die vom Mieter zu tragen sind. Dazu zählen auch Kosten, die nachfolgenden Mietern entstehen, wenn diese aufgrund einer Quarantäne und eines somit verlängerten Aufenthalts das Ferienhaus nicht zum gebuchten Zeitpunkt beziehen können.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt und im hinteren Gartenanteil durch ihn oder ihn begleitende/besuchende Personen.

(5)

(2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

(3) Die Haltung von Hunden in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter und Genehmigung in diesem Vertrag gestattet. Die „Hinweise für Gäste mit Hund“

sind zu beachten. Diese befinden sich ggf. im Anhang und liegen im Mietobjekt aus.

(4) Hausordnung: Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese befindet sich im Anhang und liegt im Mietobjekt aus.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die

Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

(3) Für den Fall, dass der Mieter mit einer Person, die nicht in Deutschland wohnt, den Vertrag schließt: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

___________________, den______________ _______________________________

Ort Datum Unterschrift Mieter

___________________, den______________ _______________________________

Ort Datum Unterschrift Vermieter

Anlage/n: Hausordnung sowie ggf. Hinweise für Gäste mit Hund

Referenzen

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