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Schutzkonzept für das Zentrum Franziskus im Rahmen der Corona-Pandemie

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Academic year: 2022

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Katholische Landeskirche des Kantons Thurgau

Franziskus-Weg 3 CH-8570 Weinfelden

Tel. 071 626 11 11 kirchenrat@kath-tg.ch www.kath-tg.ch

Schutzkonzept für das Zentrum Franziskus im Rahmen der Corona-Pandemie vom 12. Januar 2022 (Version 7)

1 Rechtsrahmen und Geltung

Das Schutzkonzept basiert auf der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (kurz: Covid-19-Verordnung besondere Lage) vom 23.

Juni 2021, Stand am 26. Juni 2021 (SR 818.101.26). Die nachfolgend zitierten Bestimmun- gen beziehen sich auf diese Verordnung.

Das Schutzkonzept berücksichtigt die Beschlüsse des Bundesrats vom 12. Januar 2022, die ab 13. Januar 2022 in Kraft treten.

Das Schutzkonzept gilt für alle Mitarbeiter*innen der Kath. Landeskirche Thurgau und der Caritas Thurgau sowie für Besucher*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen.

2 Maskentragpflicht

Für das Zentrum Franziskus gilt eine generelle Maskentragpflicht.

2.1 Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen

Diese Pflicht besteht ohne Einschränkungen für alle Räume, die öffentlich zugänglich sind:

Der Kursraum «Assisi», sämtliche Sitzungszimmer und die Mediothek. Auch im Flur gilt die Maskentragpflicht.

In der Mediothek besteht generell eine Maskentragpflicht.

In den Beratungsräumen der Caritas gilt beim Zusammentreffen mit Klient*innen die Mas- kentragpflicht. Zusätzlich dient eine Plexiglasscheibe als Schutz. Im Wartebereich der Caritas müssen Passant*innen ebenfalls eine Maske tragen.

Bei allen Veranstaltungen haben die Teilnehmer*innen, die Referent*innen und Kurslei- ter*innen eine Schutzmaske zu tragen. Die Maskentragpflicht gilt ebenfalls bei sämtlichen Sitzungen und Besprechungen.

Wenn mehrere Personen im Aussenbereich zusammenstehen, so tragen sie Masken.

Von der Maskentragpflicht ausgenommen sind Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen, insbesondere medizinischen Gründen keine Gesichtsmasken tragen können (Art. 3b Abs. 2 lit. e).

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2.2 Büros

In den Büros ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten.

Das Tragen von Hygienemasken dispensiert nicht davon, die Grundregeln der Handhygiene und des Distanzhaltens zu beachten.

2.3 Bezug von Schutzmasken

Mitarbeiter*innen können Einweg-Hygienemasken für ihre berufliche Tätigkeit via Stellenlei- tung beziehen. Das Generalsekretariat gibt die Schutzmasken in die einzelnen Abteilungen.

Pro Arbeitstag und Person werden zwei Masken abgegeben.

3 Veranstaltungen

Veranstaltungen, Arbeitssitzungen und Besprechungen sollen wenn immer möglich digital durchgeführt werden. Bei sämtlichen Veranstaltungen im Haus gelten weiterhin die Platzbe- grenzung auf zwei Drittel der Raumkapazität und der Mindestabstand von 1,5 m.

3.1 Öffentliche Veranstaltungen (mit Covid-Zertifikat)

Für öffentliche Veranstaltungen der Landeskirche Thurgau und deren Fachstellen gelten fol- gende Richtlinien:

 Öffentliche Veranstaltungen, bei denen sich Personen frei anmelden können, werden mit einer Zugangsbeschränkung (2G) durchgeführt. Personen ohne gültiges Covid- Zertifikat dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

 Die Teilnehmer*innen müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen: Die Teilneh- mer*innen müssen geimpft oder genesen sein (Gültigkeit: Vorgaben des BAG).

 Die Zertifikate werden vor dem Einlass durch die Organisatoren in Verbindung mit ei- nem dazu passenden Ausweisdokument mit Foto (Identitätskarte oder Pass) geprüft.

Die Teilnehmer*innen werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung und bei der Anmel- debestätigung auf diese Regelung hingewiesen.

3.2 Veranstaltungen auf Einladung (ohne Zertifikat)

Für Veranstaltungen, bei denen eine geschlossene Personengruppe eingeladen wird (z. B.

Fachgruppen, Kommissionen, Ausbildungen, u.ä.), ist ein Covid-Zertifikat nicht zwingend er- forderlich.

4 Räume

4.1 Aufenthaltsraum «Cafe Concilium»

maximal 3 Personen

Bis auf Weiteres ist der Aufenthaltsraum für jegliche Konsumation grundsätzlich geschlossen.

Die Mitarbeiter*innen benutzen die Küche zur Zubereitung, trinken und essen dann aber in den eigenen Büroräumlichkeiten. Für die Verpflegung können sie auch auf Sitzungszimmer ausweichen.

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4.2 Mediothek

maximal 4 Personen

In der Mediothek dürfen sich zeitgleich maximal drei Besucher*innen sowie eine Mitarbeiterin aufhalten. Der Abstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden. Die Besucher*innen müs- sen auch bei der Ausleihtheke Abstand halten.

Die Mitarbeiter*innen bitten die Besucher*innen beim Eintreten, die Hände mit einem Des- infektionsmittel zu desinfizieren, sofern sie dies nicht kurz zuvor beim Eintreten in das Zent- rum getan haben.

4.3 Kursraum «Assisi»

maximal 15 Personen

Die verantwortliche Person bereitet den Raum so vor, dass die Stühle einen Abstand von min- destens 1,5 Metern aufweisen. Werden Tische eingesetzt, so kann nur noch eine Person pro Tisch platziert werden. Bei mehr als elf Personen ist es nicht möglich, jeder Person einen Tisch anzubieten, da lediglich elf Tische zur Verfügung stehen.

4.4 Sitzungszimmer «Bruder Klaus»

maximal 8 Personen

Im Tischkreis ist die Zahl der Stühle auf 8 reduziert. Die einzelnen Teilnehmer*innen können mittig an ihrem Tisch sitzen, um einen gleichmässigen Abstand zueinander zu halten. Bei ei- ner Belegung mit mehr als fünf Personen kann der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden. Somit müssen die Kontaktdaten der Anwesenden erhoben werden.

4.5 Besprechungszimmer «Fischingen» und «Buenos Aires»

maximal 4 Personen

Die Personen sitzen an den vier Tischecken und richten sich gegen die Mitte hin aus.

5 Hygiene

5.1 Desinfektionsspender

Beim Eingang zum Zentrum Franziskus (im Windfang) und vor dem Aufenthaltsraum «Cafe Concilium» stehen kontaktlose Desinfektionsspender. Vor der Mediothek und dem Kursraum

«Assisi» steht Desinfektionsmittel bereit. Das Generalsekretariat besorgt das Nachfüllen der Spender mit einem viruziden Desinfektionsmittel.

5.2 Mitarbeiter*innen

Die Mitarbeiter*innen waschen sich die Hände mit reichlich Wasser und Seife oder desinfi- zieren ihre Hände bei:

 der Ankunft am Arbeitsplatz

 einem Wechsel vom Arbeitsplatz in einen öffentlichen Raum (Kursraum, Sitzungszim- mer, Besprechungszimmer, Aufenthaltsraum) und beim Wechsel zurück.

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Die Mitarbeiter*innen können beim Generalsekretariat für ihren Arbeitsplatz und berufliche Reisen Desinfektionsmittel in kleinen Behältnissen beziehen.

Die Mitarbeiter*innen schütteln während der Pandemie keine Hände. Sie üben sich darin, den intuitiven Kontakt ihrer Hände zu Augen, Mund und Nase zu reduzieren.

5.3 Besucher*innen

Die Besucher*innen desinfizieren ihre Hände im Eingangsbereich zum Zentrum. Alternativ zur Desinfektion haben die Besucher*innen die Möglichkeit, in einer der Toiletten ihre Hände mit Wasser und Seife zu waschen.

Die Türen zu Sitzungs- und Kursräumen sind vor und nach den Anlässen offen zu lassen, damit die Besucher*innen sie nicht über die Türklinke öffnen müssen. Dasselbe gilt für die Mediothek während der Öffnungszeit.

6 Weitere Bestimmungen für Mitarbeiter*innen

6.1 Stellvertretung

Die Stellenleiter*innen bereiten mit den Mitarbeiter*innen die Stellvertretung vor, für den Fall, dass Mitarbeiter*innen infolge Krankheit oder Quarantäne ausfallen. Dazu gehören auch Informationen über Kursteilnehmer*innen, die zu informieren wären, Zugang zu aktuellen In- formationen, mögliche auswärtige Ersatzpersonen u.a.m.

6.2 Symptome

Personen, die Symptome einer Covid-19-Erkrankung haben oder sich anderweitig krank füh- len, müssen zu Hause bleiben und einen PCR-Test durchführen lassen. Erst wenn der PCR- Test negativ ausfällt, dürfen sie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Sie können im Rah- men ihrer Möglichkeiten im Home-Office arbeiten.

6.3 Quarantäne / Isolation

Personen, die seitens der Behörde in Quarantäne oder Isolation gehen müssen, melden dies unverzüglich der vorgesetzten Person und ebenfalls dem Generalsekretariat. Bei Quarantäne haben sie das ärztliche Attest oder die behördliche Anordnung dem Generalsekretariat einzu- reichen.

Anschliessend wird geklärt, ob und in welchem Umfang Home-Office möglich ist. Ist Home- Office nicht möglich, wird die Lohnzahlung sistiert. Der/die Mitarbeiter*in kann bei der AHV Lohnersatz geltend machen (80% des versicherten Lohns). Genauere Informationen sind im Informationsschreiben vom 4. September 2020 zu finden.

6.4 Home-Office

Es gilt eine Homeoffice-Pflicht. Stellenleiter*innen können und sollen ihren Mitarbeiter*innen auf Anfrage im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten Home-Office gestatten (ohne finanzi- elle Entschädigung für die Nutzung der heimischen Infrastruktur). Um den Austausch und In- formationsfluss sicherzustellen, soll aber ein Teil der Arbeitsleistung am ordentlichen Arbeits- ort erbracht werden.

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In den Büros ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten.

6.5 Empfehlungen

Den Mitarbeiter*innen wird während einer Zeit mit hoher Infektiosität empfohlen:

 Sitzungen soweit möglich digital durchzuführen: Videokonferenzen, eLearning.

 Im Rahmen von offiziellen Anlässen auf den Besuch von Restaurants zu verzichten.

Das Schutzkonzept wird in Abstimmung mit den Leiter*innen der einzelnen Dienststellen er- lassen, der jeweiligen Rechtslage angepasst und aufgrund der Erfahrung optimiert. Das Ge- neralsekretariat stellt dieses Dokument und seine Änderungen allen Mitarbeiter*innen zu.

Die Stellenleiter*innen besprechen und erläutern es mit ihren Mitarbeiter*innen.

7 Checkliste Veranstaltungen

7.1 Vor der Veranstaltung

Die Tische und Stühle sind so zu platzieren, dass die Stühle in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern voneinander entfernt stehen.

Die Teilnehmer*innen reinigen sich beim Eingang ins Zentrum Franziskus die Hände mit ei- nem viruziden Desinfektionsmittel oder waschen sich die Hände (vgl. Kap. 5.3).

Die Leitungsperson achtet auf Personen, die Symptome für eine Covid-19-Erkrankung zeigen, versucht in kritischen Fällen die Situation zu klären und weist Personen mit Erkrankungen der Atemwegsorgane generell von der Veranstaltung weg.

Für öffentliche Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat: Die Teilnehmer*innen werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung und bei der Anmeldebestätigung auf die Regelung der Zu- gangsbeschränkung hingewiesen. Die Zertifikate werden vor dem Einlass durch die Organisa- toren in Verbindung mit einem dazu passenden Ausweisdokument mit Foto (z.B. Identitäts- karte oder Pass) auf 2G geprüft.

7.2 Während der Veranstaltung

Für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat: Es gilt die Maskentragpflicht und 2G.

Für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat: Es gilt die Maskentragpflicht. Die Organisatoren sind verantwortlich, die Kontaktdaten zu erheben, sofern die Platzbegrenzung auf zwei Drittel der Raumkapazität und der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Die Liste ist anschliessend im Generalsekretariat abzugeben, wo die Listen für 14 Tage aufbewahrt werden.

Der Kursraum und die Sitzungszimmer sind vor, während und nach dem Aufenthalt einer grös- seren Personengruppe zu lüften.

Bei Veranstaltungen ausserhalb des Zentrums Franziskus in Räumen, die nicht automatisch belüftet werden, hat die Leitungsperson alle 45 Minuten, mindestens aber alle 60 Minuten eine intensive Querlüftung von 3-5 Minuten vorzunehmen, um die Belastung mit Aerosolen zu reduzieren.

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7.3 Pause / Verpflegung

Die Leitungsperson achtet auch beim informellen Teil einer Veranstaltung auf die richtige Um- setzung der Massnahmen.

Die Cafeteria steht Mitarbeiter*innen und Teilnehmer*innen von Veranstaltungen nur zur Zu- bereitung zur Verfügung. Die Verpflegung ist im Innenbereich nur mit Zertifikatspflicht (2G) und sitzend möglich.

Für Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat:

Bei Veranstaltungen im Kursraum Assisi werden die Teilnehmer*innen aufgefordert, die Pau- sen auf der Aussenterrasse vor dem Kursraum und vor dem Hauseingang zu verbringen; bei Bedarf ist die Gruppe aufzuteilen, damit nicht alle am selben Ort stehen. Das Office (Küche) ist als Pausenort zu klein.

Bei Veranstaltungen im Sitzungszimmer «Bruder Klaus» werden die Teilnehmer*innen aufge- fordert, die Pause auf der Dachterrasse (3. OG) zu verbringen; dazu muss die Leitungsperson die Türe im 3. OG öffnen und nach der Pause wieder mit dem Schlüssel (!) schliessen.

7.4 Nach der Veranstaltung

Die Teilnehmer*innen verlassen das Zentrum Franziskus unter Einhaltung der Abstandsre- geln. Sie unterlassen Ansammlungen im Flur oder vor dem Zentrum. Die Leitungsperson be- obachtet das Verhalten und weist Teilnehmer*innen bei mangelhaftem Verhalten daraufhin.

Der Kursraum «Assisi» ist aufgeräumt zurückzulassen. Die übliche Grundstellung muss wäh- rend der Pandemieschutzzeit nicht wiederhergestellt werden, da diese den Distanzvorschrif- ten nicht genügt.

Weinfelden, 13. Januar 2022

Urs Brosi Manuel Bilgeri

Generalsekretär Kommunikation

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