Information über die
Steuerpraxis in Deutschland
Ausländische Personen, die in Deutschland leben und arbeiten sind in gleicher Weise der deutschen Steuerpraxis unterworfen wie deutsche Staatsbürger. Das bedeutet, dass jeden Monat ein Teil des Einkommens abgezogen (versteuert) wird. Es gibt die Begriffe „brutto“ und „netto“. Brutto bezieht sich auf die Einkommenssumme vor Abzug der Steuern, netto ist selbiges nach Abzug der Steuern.
Die Steuern, die vom Einkommen abgezogen werden, können grob in zwei Gruppen unterteilt werden:
Zum einen gibt es die Lohnsteuer, die zwischen 14% und 45% des Bruttoeinkommens liegt. Die genaue Prozentzahl hängt von der Höhe Ihres Einkommens sowie Ihrer Steuerklasse ab.
Des Weiteren gibt es die Sozialabgaben wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und den Solidaritätszuschlag. Sie liegen zusammen gerechnetbei etwa 25% des Bruttoeinkommens.
STEUERKLASSEN:
In Deutschland gibt es 6 verschiedene Steuerklassen, die vom Familienstatus abhängig sind:
Steuerklasse 1: ledige Personen Steuerklasse 2: alleinerziehende Eltern
Steuerklasse 3: Verheiratete (in Kombination mit 5): empfohlen, wenn ein Ehepartner nicht arbeitet oder die Ein kommen stark variieren
Steuerklasse 4: Verheiratete (beide Partner in 4): empfohlen, wenn Beide arbeiten und die Einkommen ähnlich
hoch sind
Steuerklasse 5: Verheiratete (in Kombination mit 3) Steuerklasse 6: Zweitarbeitsstelle
Verheiratete Paare können also die Kombinationen 4&4 sowie 3&5 wählen.
ACHTUNG:
Ihr Status als verheiratet zählt im deutschen Steuerrecht nur dann, wenn Ihr Partner ebenfalls in Deutschland lebt.
Falls dem nicht so ist, werden Sie automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet.
Wenn Sie momentan in Steuerklasse 1 sind und Ihr Ehepartner nach Deutschland zieht, können Sie einen Steuerklassenwechsel beantragen (3&4), um von den steuerlichen Vorteilen für Verheiratete zu profitieren. Der Antrag muss an das Finanzamt Magdeburg geschickt werden.
Die Adresse finden Sie hier: https://finanzamt.sachsen-anhalt.de/index.php?id=29561
und das Antragsformular hier: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=BD1D66EDEABB168 9B55
STEUERERKLÄRUNG:
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben, jeder DARF es aber:
Wenn Sie beispielsweise ledig und angestellt sind, müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie mehrere Jobs haben oder verheiratet sind (und Steuermodell 3&5 gewählt haben), müssen Sie hingegen eine Steuererklärung abgeben.
Aber selbst wenn Sie keine abgeben müssen, könnte es sich lohnen, denn Sie könnten eine Steuerrückerstattung (mehr dazu: siehe unten) bekommen. Wenn Sie zu der Gruppe gehören, die eine Steuererklärung abgeben müssen, dann erhalten Sie dazu auch eine Aufforderung vom Finanzamt.
In beiden Fällen empfehlen wir Ihnen, Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen, insbesondere, wenn Sie noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, denn das deutsche Steuersystem wird als eines der kompliziertesten der Welt angesehen.
Für den Fall, dass sie die Steuererklärung selbstständig abgeben, sollten Sie beachten, dass es unterschiedliche Fristen gibt, je nachdem ob die Erklärung freiwillig oder obligatorisch ist:
• Die verpflichtende Steuererklärung muss bis zum 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. (31. Dezember des Folgejahres, wenn Sie einen Steuerberater in Anspruch nehmen)
• Die freiwillige Steuererklärung kann bis 4 Jahre nach Ende des Steuerzeitraumes abgegeben werden.
STEUERRÜCKERSTATTUNG:
Bestimmte Sonderausgaben können steuerlich geltend gemacht werden, das heißt, dass diese in der Steuererklärung angegeben werden können. Es sind jedoch nur spezielle Ausgaben anrechenbar, die Folgenden können aber (meistens) genutzt werden:
• Spenden
• Berufsbedingte
• Umzugskosten in und nach Deutschland
• Bestimmte Versicherungen
• Kosten für Fort-und Weiterbildungen
Wenn Sie diese Kosten mit Ihrer Steuererklärung geltend machen wollen ist es wichtig, die Originalquittungen zu haben und beizufügen!
Für den Fall, dass Sie einen Steuerberater engagieren möchten, finden Sie in den Unterlagen eine Liste mit allen englischsprechenden Steuerberatern in Magdeburg.
Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. Es beinhaltet keine Rechtsauskunft, stellt keine Empfehlung dar und kann eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater
nicht ersetzen.
August 2017