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Pressemitteilung der LPK/LÄK zum 3. Versorgungsbericht Traumatisierte Geflüchtete

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Academic year: 2022

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Ärzte- und Psychotherapeutenkammer legen neuen Versorgungsbericht vor

Traumatisierten Geflüchteten wird in Baden-Württemberg zu wenig geholfen

Viele Flüchtlinge, die nach Baden-Württemberg kommen, sind psychisch schwer traumatisiert. Die psychotherapeutische Versorgungslage ist hierzulande aber meist unzureichend, vielen kann nicht effektiv geholfen werden. Dies sind zentrale Erkenntnisse des neuen Berichts zur Versorgung traumatisierter Geflüchteter, den die Landesärztekammer und die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg am Tag der Menschenrechte am 10. Dezember vorgestellt haben. Beide Organisationen appellieren an die Landespolitik, die psychotherapeutische Versorgungslage zu verbessern.

„Die schwierige Situation, in der sich traumatisierte Geflüchtete befinden, wird zu wenig wahrgenommen“, sagt Dr. Robin Maitra, Menschenrechtsbeauftragter der Landesärztekammer. „Mit dem Versorgungsbericht wollen wir aufzeigen, dass das Leid dieser Menschen nicht ausgeblendet werden darf.“ Birgitt Lackus-Reitter, die Menschenrechtsbeauftragte der Landespsychotherapeutenkammer, ergänzt: „Uns geht es nicht nur darum, Mängel aufzuzeigen. Wir benennen auch Lösungsansätze, um Menschen, die dringend Hilfe brauchen, effektiv in Therapie zu bringen.“

Wodurch werden Menschen in der Heimat und auf der Flucht psychisch belastet? Was sind die Hürden, die effektive psychotherapeutische Hilfe in der Praxis oder in der psychiatrischen Klinik erschweren – und wie sind sie zu überwinden? Wie können die Psychosozialen Zentren (PSZ) in Baden-Württemberg, bei denen vorrangig traumatisierte Geflüchtete Hilfe finden, gestärkt werden? Zu diesen Themen liefert der Versorgungsbericht Antworten und Analysen.

Zu den großen Hürden, die insbesondere den Zugang zur Psychotherapie, aber auch deren effektive Durchführung erschweren, zählen unter anderem sehr lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz, großer bürokratischer Aufwand bis zur Kostenübernahme von Therapien, das gänzliche Fehlen psychotherapeutischer Angebote im ambulanten Sektor sowie Personalmangel in psychiatrischen Einrichtungen.

Zentrale Probleme bei der Behandlung traumatisierter Geflüchteter sind vor allem Sprach- und Kulturbarrieren zwischen Therapeut und Patient sowie die Tatsache, dass professionelle und geschulte Dolmetscher im Rahmen der Therapie allzu oft nicht finanziert werden. In der Folge müssen viele Therapeuten selbst für Dolmetscher-Kosten aufkommen, auf ehrenamtliche Angebote ausweichen oder können gar nicht mit Behandlungen beginnen.

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Der Versorgungsbericht beschäftigt sich auch eingehend mit den neun Psychosozialen Zentren in Baden-Württemberg. 2019 konnten die Zentren mehr als 2.500 traumatisierten Geflüchteten helfen. Auch ohne Berücksichtigung der sehr hohen Dunkelziffer ist der Versorgungsbedarf allerdings viel höher: Die Zentren stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen und können in vielen Fällen nicht im eigentlich benötigten Umfang helfen.

Der im Bericht enthaltene Maßnahmenkatalog listet auf, wie sich die Situation grundlegend verbessern lässt. So fordern die Kammern unter anderem Politik und Verwaltung auf, den Einsatz von professionellen und geschulten Dolmetschern zu finanzieren, um Behandlungen effektiver durchführen zu können. Darüber hinaus wird gefordert, die Psychosozialen Zentren durch regelmäßige öffentliche Zuwendungen stabil und langfristig abzusichern – damit sich die Zentren langfristig um die Geflüchteten-Versorgung kümmern können. Aktuell bestehen bei den Zentren zu viele Abhängigkeiten von Förder- und Spendengeldern, zudem müssen öffentliche Gelder unter hohem Aufwand stets neu beantragt werden.

Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer verweisen darauf, dass sich die Landespolitik vor Jahren bindend verpflichtet hatte, die Situation zu ändern: Bereits 2014 hatte das Land Baden-Württemberg mit der Verabschiedung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes die EU-Aufnahmerichtlinie für besonders Schutzbedürftige 2013/33/EU in Landesrecht überführt und sich damit zur notwendigen medizinisch-psychotherapeutischen Versorgung Geflüchteter bekannt. Auch im 2016 geschlossenen Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung findet sich eine Passage, die eine Verbesserung der Lage thematisiert. „Wir hoffen, dass diese Verlautbarungen kein Lippenbekenntnis sind“, betonen die Menschenrechtsbeauftragten der Kammern. „Wir appellieren auch vor dem Hintergrund der Landtagswahlen im kommenden Jahr an aktuelle und zukünftig politisch Verantwortliche, mit Entschlossenheit an der Umsetzung zu arbeiten. Gerade vor dem Hintergrund der Versorgung und Integration Geflüchteter darf das Thema nicht vernachlässigt werden.“

Als zusätzliches Hindernis sehen die Menschenrechtsbeauftragten die Corona-Pandemie, die die öffentliche Wahrnehmung dominiert. Es sei zu befürchten, dass die Nöte traumatisierter Geflohener weiterhin kaum wahrgenommen werden, sagt Dr. Maitra. „Dabei sind es gerade Geflüchtete, die oft durch problematische Lebensverhältnisse Hygieneregeln nicht einhalten können und besonders gefährdet sind, sich zu infizieren und die Infektion weiterzutragen.“

Lackus-Reitter ergänzt: „Sie sind es auch, denen coronabedingte Kontaktreduktion und soziale Isolation wegen ihrer belasteten Psyche besonders stark zusetzen.“ – Corona sei damit ein weiterer gewichtiger Anlass, Versorgungsverbesserungen schnell in die Wege zu leiten.

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Ergänzende Informationen für die Redaktionen: Der gemeinsam von der Landesärztekammer und der Landespsychotherapeutenkammer herausgegebene Versorgungsbericht zum Thema traumatisierte Geflüchtete kann online eingesehen werden. Der Bericht ist nun zum dritten Mal erschienen – der erste Versorgungsbericht erschien im Jahr 2011, der zweite im Jahr 2015.

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