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BRANDSCHUTZ pocket

WARTUNG UND INSTANDHALTUNG

VON RWA-ANLAGEN

(2)

Alle Rechte vorbehalten

Sonderproduktion für Colt International GmbH

Das Werk einschließlich seiner Bestandteile ist urheberrechtlich geschützt.

Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.

Autoren:

Kap. 1: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Quenzel/ FeuerTrutz Network GmbH Kap. 2: Roland Gratzl, RA Joris Ernst, Cleverum Rechtsanwälte Kap. 3: Roland Gratzl, RA Joris Ernst, Cleverum Rechtsanwälte Kap. 4: Roland Gratzl, Colt International GmbH

Kap. 5: Roland Gratzl, Colt International GmbH

Fotos und Abbildungen: © Colt International Licencing Limited Haftung: Das vorliegende Werk wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Verlag und Autoren können dennoch für die inhaltliche und technische Fehlerfrei- heit, Aktualität und Vollständigkeit des Werkes keine Haftung übernehmen.

FeuerTrutz Network GmbH Stolberger Straße 84 50933 Köln

Telefon +49 221 5497-500 Telefax +49 221 5497-140 info@feuertrutz.de www.feuertrutz.de

Colt International GmbH Briener Straße 186 47533 Kleve Telefon: +49 2821 9900 Telefax: + 49 2821 990204 info@de.coltgroup.com www.colt-info.de

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3

1 Einleitung

Natürlich wirkende oder maschinell betriebene Einrichtungen zur Rauch- und Wärmeableitung sowie Rauchschutzdruckanlagen sind unverzichtbar.

Um die ständige Betriebssicherheit dieser Einrichtungen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Wartung und Überprüfung notwendig.

Die Funktionstüchtigkeit der Einrichtungen für den Rauch- und Wärmeabzug hängt nicht nur von ihrer Bemessung ab. Auch die Langzeitbeständigkeit im Sinne des Funktionserhalts muss gewährleistet sein. Dies erfolgt durch zeitlich festgelegte Wartungen und Überprüfungen. Man muss sich der Notwendig- keit bewusst sein, dass mit den Einrichtungen der hier angesprochenen Art Sicherheitsbelange im Sinne des vorbeugenden, betrieblichen und organisa- torischen Brandschutzes verbunden sind.

Insofern unterliegen sie zunächst, entsprechend den Musterprüfgrundsät- zen der ARGEBAU [1], nach dem betriebsfertigen Einbau den Abnahme- prüfungen durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige. Darüber hinaus sind in festen Zeitabständen regelmäßige Wartungen, ggf. Instand- setzungen und Überprüfungen, notwendig, um die Betriebssicherheit bzw.

den Erhalt dieser Einrichtungen auf Dauer zu gewährleisten. Bei Unterlassung dieser notwendigen Maßnahmen gehen die an sie gestellten Schutzziele ver- loren, wie:

]

]Begrenzung der Brandausbreitung ]

]Sicherung der Rettung von Menschen und Tieren ]

]Sicherstellung des Löschangriffes.

Bei einem Versagen im Brandfall stehen unter Umständen Menschenleben auf dem Spiel, zumindest jedoch werden Flucht bzw. Rettung von Menschen erschwert und die Brandbekämpfung behindert.

Dem Betreiber dieser Einrichtungen obliegt die Sorgfaltspflicht. Wird diese nicht erfüllt, so ergeben sich daraus Ordnungswidrigkeiten, die das Haftungs- risiko des Betreibers erhöhen. Sollte es zu einem Brandereignis kommen und sollten vermeidbare Schäden oder Gefährdungen von Menschenleben [1] Muster-Richtlinie der Fachkommission „Bauaufsicht“ über bauaufsichtliche An -

forderungen, ARGEBAU

Einleitung

(4)

durch ein Versagen der Einrichtungen entstehen, sind strafrechtliche Ver- antwortungen nicht auszuschließen.

Instandhaltung setzt periodische Wartung voraus

Die Musterbauordnung schreibt unter § 3 (1) diesbezüglich in allgemein gehaltener Form vor: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, ins- besondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die hier angesprochenen Ein- richtungen in regelmäßigen Zeitabständen zu warten und Funktions- prüfungen zu unterziehen. Was die zeitlichen Abstände anbetrifft, so sind hierbei zunächst die Angaben der Gerätehersteller zu berücksichtigen. Diese schreiben teilweise eine Funktionskontrolle in vierteljährlichen Abständen

Eine ständige Betriebsbereitschaft von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen setzt eine regelmäßige und qualifizierte Wartung aller technischen Bauteile voraus.

(5)

5

vor. Unabhängig davon müssen diese Einrichtungen im Regelfall mindes- tens jährlich gewartet werden [2], [3].

Es bedarf in diesem Zusammenhang keiner besonderen Vorstellungskraft, dass die hier angesprochenen Einrichtungen Umwelteinflüssen jeglicher Art wie Verschmutzungen, Korrosionen, Erschütterungen und ggf. Beschädigungen oder mutwilligen Zerstörungen, ausgesetzt sind. Die in diesem Zusammen- hang stehenden Funktionsbeeinträchtigungen lassen sich nur durch regel- mäßige Wartungen, Instandhaltungen sowie wiederkehrende Prüfungen ausschließen.

Wenn man bei ausgeführten Einrichtungen bzw. Anlagen die durchgeführten Wartungsarbeiten kritisch nachvollzieht, sind häufig Unzulänglichkeiten und Versäumnisse festzustellen. Deshalb stellt sich die Frage: Was versteht man unter Wartung bzw. Instandhaltung?

Nach DIN 31051 [4] bzw. DIN EN 13306 [5] ist die Wartung eine Maßnahme der vorbeugenden Instandhaltung. Unter Instandhaltung fallen alle Maß- nahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes von technischen Ein- richtungen. Insofern sind unter dem Oberbegriff Wartung alle erforderlichen Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes der Einrichtungen zu ver- stehen.

Diese werden in den folgenden Kapiteln näher erläutert.

[2] DIN 18232-2: 2007-11 „Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 2: Natürliche Rauch- abzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau“

[3] DIN 18232-5: 2012-11 „Rauch- und Wärmefreihaltung Teil 5: Maschinelle Rauch- abzugsanlagen (MRA); Anforderungen, Bemessung“

[4] DIN 31051: 2012-09 „Grundlagen der Instandhaltung“

[5] DIN EN 13306: 2015-09 „Instandhaltung – Begriffe der Instandhaltung“

Einleitung

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2 Überwachungs- und Wartungspflichten

Qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie unqualifizierte Rauch- abzüge sind bauordnungsrechtlich vorgeschriebene anlagentechnische Sicher- heitseinrichtungen. Es muss daher eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit sichergestellt und gewährleistet werden.

Die regelmäßige sowie fachgerechte Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen ist eine wesentliche Sorgfaltspflicht seitens des Bauherrn oder des Betreibers. Diese Sorgfaltspflicht und deren Umsetzung ist in unterschied- lichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Normen und sonstigen Doku- menten festgehalten.

Vorschriften zur Wartung und Instandhaltung

Die Vorschriften und Vorgaben kann man in zwei Kategorien unterteilen, nämlich nach „Gesetzlichen Grundlagen“ und nach „Technische Vorgaben und sonstige Regelwerke“.

In der TRBS 1112 [6] findet man nachfolgende Definitionen mit Bezug auf Instandhaltungsarbeiten, nämlich:

Begriff „Inspektion“

Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes eines Arbeits- mittels, einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung oder Schädigung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künf- tige Nutzung.

Begriff „Wartung“

Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes eines Arbeitsmittels. Hierbei kann der Sollzustand, z. B. durch Reinigung und Schmierung des Arbeits- mittels, sowie Ergänzung oder Austausch von Arbeitsstoffen aufrecht erhalten werden.

[6] TRBS 1112: Oktober 2010 „Technische Regeln für Betriebssicherheit, Instandhaltung“

(7)

7

Begriff „Instandsetzung“

Maßnahmen zur Rückführung eines Arbeitsmittels in den Sollzustand, z. B.

Austausch von abgenutzten oder defekten Teilen gegen vorgegebene Ersatz- teile. Vorgegebene Ersatzteile sind insbesondere diejenigen, die den Hersteller- spezifikationen entsprechen.

Begriff „Erprobung“

Jedes Ingangsetzen eines Arbeitsmittels nach einer Instandsetzung zum Zweck der Funktionsprüfung, der Feststellung und Überprüfung von sicherheits- technisch relevanten Betriebsdaten (z. B. Testläufe) sowie der Vornahme von Einstellungsarbeiten an Arbeitsmitteln und deren Ausrüstungsteilen.

Begriff „Instandhaltung“

Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Arbeits- mittels (technischen Einheit einer Anlage) zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass es die geforderte Funk- tion erfüllen kann.

Die Begriffe Wartung, Inspektion und Instandsetzung sind Bestandteil des Oberbegriffes Instandhaltung.

Nachfolgend einige Quellen (= gesetzliche Grundlagen) aus denen hervor- geht, dass es eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers ist, RWA-Anlagen regelmäßig zu kontrollieren, zu warten und dauerhaft funktionstüchtig zu halten.

Zum Beispiel nach:

]

]Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland GG, Artikel 2, Absatz (2)

]

] Strafgesetzbuch

StGB, § 319 Baugefährdung, Absatz (2) ]

]Musterbauordnung

MBO, §14 Brandschutz | §17 Bauprodukte, Absatz (1) |

§3 Allgemeine Anforderungen, Absatz (2)

Überwachungs- und Wartungspflichten

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]

] Arbeitsstättenverordnung

ArbStättV, §4 Besondere Anforderung, Absatz (3) ]

] Muster-Prüfverordnungen

zum Beispiel nach PrüfVO NRW, §1 Anwendungsbereich in Verbindung mit §2 Prüfungen sowie mit Anhang Teil B und C.

In den oben angeführten Bauordnungen, den Bautechnikgesetzen und den dazugehörigen Verordnungen findet man die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen.

Die technischen Anforderungen sowie die zu berücksichtigenden Intervalle sind den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entnehmen. Dies sind unter anderem Normen, Richtlinien und technische Merkblätter sowie die Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller.

Zusammengefasst findet man darin folgende wesentliche Vorgaben und Anforderungen in Bezug auf die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen:

]

] Wartungen sind mindestens 1x jährlich durchzuführen ]

]Es dürfen als Verbrauchs- und Ersatzteile nur Originalteile verwendet werden.

Nachfolgend einige technische Regelwerke aus denen detaillierte Vorgaben und Anforderungen hervorgehen. Wenn man die darin enthaltenen Vorgaben berücksichtigt, erfüllt man als Bauherr/Betreiber einer bauordnungsrecht- lich geforderten RWA-Anlagen die sogenannte wesentliche Sorgfaltspflicht.

Zum Beispiel nach:

]

] DIN 18232-2

Rauch- und Wärmefreihaltung – Natürliche Rauchabzugsanlagen Kapitel 10.2 Wartung

] ] VdS 2098

Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Planung und Einbau Kapitel 11.2 Wartung und Instandsetzung

] ] VdS 2221

Entrauchungsanlagen in Treppenräumen – Planung und Einbau Kapitel 7 Betrieb und Instandhaltung

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9 ]

]DIN EN 12101-6

Rauch- und Wärmefreihaltung – Differenzdrucksysteme Kapitel 13 Wartung:

]

]VDMA 24188

Rauchschutzmaßnahmen in Treppenräumen Kapitel 14 Instandhaltung

]

]VDMA 24177

Ventilatoren zur Rauch- und Wärmefreihaltung von Gebäuden im Brand- fall – Kapitel 8.2 Wartung und Funktionskontrolle

Neben den technischen Vorgaben und Anforderungen in Bezug auf die Über- wachungs- und Wartungsverpflichtungen bei Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen sind auch noch allfällige versicherungsrechtliche Vorgaben und Vereinbarungen zu berücksichtigen.

Wesentlicher Vertragsbestandteil bei Versicherungsverträgen sind im Regel- fall die

]

] AFB – Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen AFB 2010, Version 01.04.2014.

Darin wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Zudem wird der Versicherungsnehmer verpflichtet, seinen Kontroll- und Überwachungspflichten, also seinen wesentlichen Sorg- faltspflichten, nachzukommen.

Liegt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers vor, so ist der Versicherer berechtigt seine Leistungsverpflichtung zu kürzen oder kom- plett frei zu stellen.

Bauherrn/Betreiber von einer bauordnungsrechtlich geforderten RWA- Anlagen müssen daher diese sicherheitstechnischen Anlagen regelmäßig warten lassen. Sowohl die Wartungen als auch die regelmäßigen Funktions- kontrollen sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren. Wird dies nicht gemacht so wird der Verlust des Versicherungsschutzes riskiert!

Überwachungs- und Wartungspflichten

(10)

3 Wartung an Entrauchungsanlagen

Die wesentlichen Faktoren für das Funktionieren einer Entrauchungs anlage sind

]

]die Funktionstüchtigkeit der Anlage und deren einzelnen Komponenten sowie

]

]das Funktionieren als ganzheitliches Zusammenspiel.

Alle Komponenten einer qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlage oder eines unqualifizierten Rauchabzugs müssen aufeinander abgestimmt sein.

Eine RWA-Anlage besteht im Regelfall aus folgenden Komponenten:

Die Systemkomponenten

Wie wird gewartet? – Das Leistungsprogramm für Wartungen

Um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit von RWA-Anlagen gewährleisten zu können ist eine regelmäßige und sachgerechte Pflege und Wartung dieser sicherheitstechnischen Anlagen notwendig. Wie bereits im vorherigen Kapi- tel angeführt ist dies eine gesetzlich vorgeschriebene wesentliche Sorgfalts- pflicht seitens des Bauherrn oder des Betreibers.

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11

1. Sichtkontrollen

Um die Funktionstüchtigkeit von installierten RWA-Anlagen kontrollieren und überprüfen zu können, sind regelmäßige Sichtkontrollen vorgeschrieben.

Je nach Anlagentyp sind diese Sichtkontrollen mehrmals jährlich durchzu- führen. Folgende Zeitintervalle zwischen zwei Sichtkontrollen dürfen/soll- ten nicht überschritten werden:

]

]Natürliche Rauchabzugsanlagen, pneumatisch: 6 Monate ]

]Natürliche Rauchabzugsanlagen, elektrisch: 3 Monate also alle NRA mit Akkumulatoren oder USV-Anlagen ]

]Maschinelle Rauchabzugsanlagen: 3 Monate

insbesondere MRA mit Akkumulatoren, USV-Anlagen oder Notstrom- Generatoren

]

]Rauchschutz-Druckanlagen / Druckbelüftungsanlagen:

Je nach Anlagentyp sind wöchentliche und/oder monatliche Sichtkontrollen notwendig.

Sichtkontrollen beinhalten mindestens nachfolgende Leistungen:

]

]Sichtung aller zur RWA-Anlage gehörenden Komponenten einschließlich Kontrolle der Zugänglichkeit sowie offensichtlicher Verschmutzungen, Beschädigungen und Defekte,

]

]Kontrolle der Betriebs- und Störungsanzeigen auf Funktionsbereitschaft, ]

]Durchführung einer Funktionsprüfung:

Bei Natürlichen Rauchabzugsanlagen optional, da dies in Deutschland leider noch keine normative oder bauordnungsrechtliche Vorgabe ist.

]

]Dokumentieren der durchgeführten Sichtkontrollen und der gegebenenfalls durchgeführten Funktionsprüfung im Betriebsbuch/Prüfbuch/Kontroll- buch der RWA-Anlage.

Wartung an Entrauchungsanlagen

(12)

2. Wartung

Die jährlich wiederkehrenden Wartungen umfassen die Pflege und Über- prüfung aller Einzelkomponenten einschließlich einer abschließenden Funktionsprüfung als Gesamtanlage auf dessen ganzheitlichen ordnungs- gemäßen Zusammenspiel.

Dies bedeutet, eine reine Sichtkontrolle oder eine Öffnungsmaßnahme ohne vollständiges Öffnen in die Brandfallstellung oder ohne der korrekten Energie- quelle stellt keine fachgerechte Funktionskontrolle dar und ist nicht aus- reichend.

Der notwendige Wartungsumfang ist vom installierten Anlagentyp (NRA – Natürlicher Rauchabzug, MRA – Maschineller Rauchabzug oder DBA – Druckbelüftungsanlage) abhängig.

Die Wartung selbst hat nach den jeweiligen Herstellervorschriften der Komponentenlieferanten und den Vorgaben des Errichters der RWA-An- lage zu erfolgen. Der Umfang der notwendigen Wartungsarbeiten ergibt sich aus der jeweiligen hersteller- und anlagenspezifischen Montage- und Betriebsanleitung.

Wartungen beinhalten mindestens nachfolgende Leistungen:

]

]Alle Wartungsarbeiten gemäß der hersteller- und anlagenspezifischen Mon- tage- und Betriebsanleitung,

]

]Funktionsprüfung der Gesamtanlage auf dessen ganzheitlichen ordnungs- gemäßen Zusammenspiel,

]

]Dokumentieren der durchgeführten War- tungsarbeiten im Betriebsbuch/Prüfbuch/

Kontrollbuch der RWA-Anlage.

Montage- und Betriebsanleitung

(13)

13

Checkliste Wartung von NRA

Nachfolgend eine Übersicht über notwendige Tätigkeiten im Zuge der Wartungsarbeiten an NRA-Anlagen:

]

] Funktionsprüfung der Gesamtanlage auf dessen ganzheitliches ordnungs- gemäßes Zusammenspiel einschließlich Auslösung und Aktivierung aller dazugehörigen Zuluft-Nachströmöffnungen und aller Rauchschürzen.

Die Funktionsprüfung des NRWG muss in die zertifizierte Brandfall- stellung erfolgen. Das Öffnen muss zudem über den für den Ernstfall vorgesehenen Auslösemechanismus und der dazugehörigen Energie- quelle erfolgen.

]

] Sichtprüfung des NRWG einschließlich aller Befestigungsscharniere, Öffnungsbeschlages und der Windleibleche/Eckleitbleche. Über- prüfung auf Verschmutzungen, Beschädigungen, Korrosion und kor- rekte Befestigung einschließlich funktionserhaltendes Reinigen.

]

] Alle bewegliche Teile des NRWG auf Gangbarkeit und Funktion prüfen und gegebenenfalls Reinigen und Schmieren.

Wartung an Entrauchungsanlagen

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]

] Überprüfung der Öffnungsmechanik (Pneumatikzylinder oder Elektro- motor) des NRWG einschließlich aller elektrischen oder pneumati- schen Anschlüsse und Kontrolle der integrierten Energieversorgung (Druckgasflaschen, Thermoauslöseelement und/oder Notstrom- akkumulatoren).

]

] Kontrolle aller pneumatischen und/oder elektrischen Steuerein- richtungen (Zentralschaltkasten, Notauslösestationen, Handauslöse- taster, ...) welche zur manuellen Auslösung, zur automatischen Auslösung oder zur Signalweitergabe ein Bestandteil der jeweiligen NRA-Anlage sind. Im Zuge dieser Kontrolle sind auch alle Übertragungsleitungen auf Beschädigung, korrekte Befestigung und zusätzlich bei pneumati- schen Systemen auf Dichtigkeit zu überprüfen.

]

] Überprüfung der Zuluft-Nachströmöffnungen auf Verschmutzungen, Beschädigungen, Korrosion und korrekte Befestigung einschließlich funktionserhaltendes Reinigen. Im Zuge dieser Kontrolle ist auch zu überprüfen, ob die Zuluftöffnungen freigehalten sind.

]

] Überprüfung der Rauchschürzen auf Verschmutzungen, Beschä- digungen, Korrosion und korrekte Befestigung einschließlich funktions- erhaltendes Reinigen. Im Zuge dieser Kontrolle ist auch zu überprüfen, ob die Rauchschürzen frei abrollen können und der Bereich unterhalb freigehalten ist.

]

] Überprüfen der Anlagenkennzeichnungen wie Beschilderung, Typen- schilder, Zertifizierungszeichen ob vorhanden und richtig.

Zum Abschluss sind alle durchgeführten Wartungsarbeiten in das Betriebs- buch/Prüfbuch/Kontrollbuch der RWA-Anlage einzutragen.

(15)

15 Wartung an Entrauchungsanlagen

Checkliste Wartung von MRA

Bei MRA-Anlagen liegt der Schwerpunkt der Tätigkeiten neben der Über- prüfung der Brandgasventilatoren bei der Überprüfung der elektrischen Steuereinrichtungen, der Entrauchungskanalstücke und der Entrauchungs- klappen. Nachfolgend eine Übersicht über notwendige Tätigkeiten im Zuge der Wartungsarbeiten an MRA-Anlagen:

]

] Funktionsprüfung der Gesamtanlage auf dessen ganzheitliches ordnungsgemäßes Zusammenspiel einschließlich Auslösung und Akti- vierung aller dazugehörigen Zuluft-Nachströmöffnungen und aller Rauchschürzen.

]

] Sichtprüfung des Brandgasventilators einschließlich aller produkt- integrierten Verschlusseinrichtungen, Stellkappen und des Gehäuse.

Überprüfung auf Verschmutzungen, Beschädigungen, Korrosion und korrekte Befestigung einschließlich funktionserhaltendes Rei- nigen.

(16)

]

] Alle bewegliche Teile des Ventilator auf Gangbarkeit und Funktion prüfen und gegebenenfalls Reinigen und Schmieren. Ebenso ist die Laufruhe des Ventilatorlaufrades zu überprüfen.

]

] Kontrolle aller elektrischen Steuereinrichtungen (Zentralschaltkasten, Handauslösetaster, ...) welche zur manuellen Auslösung, zur auto- matischen Auslösung oder zur Signalweitergabe ein Bestandteil der jeweiligen MRA-Anlage sind. Im Zuge dieser Kontrolle sind auch alle Übertragungsleitungen auf Beschädigung und korrekte Befestigung zu überprüfen.

]

] Überprüfung der Entrauchungsleitungen einschließlich integrierter Ent- rauchungsklappen auf Verschmutzungen, Beschädigungen, Korrosion und korrekte Befestigung einschließlich funktionserhaltendes Reini- gen. Im Zuge dieser Kontrolle ist auch zu überprüfen, ob die Zugäng- lichkeit zu der Verstellmechanik (Elektromotor) der Entrauchungs- klappe gewährleistet ist.

]

] Überprüfung der Zuluft-Nachströmöffnungen und der Rauchschürzen analog der vorherigen Checkliste „Wartung von NRA“.

]

] Überprüfen der Anlagenkennzeichnungen wie Beschilderung, Typen - schilder, Zertifizierungszeichen, ob vorhanden und richtig.

Zum Abschluss sind alle durchgeführten Wartungsarbeiten in das Betriebs- buch/Prüfbuch/Kontrollbuch der RWA-Anlage einzutragen.

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17 Wartung an Entrauchungsanlagen

3. Instandsetzung

Wenn im Zuge der monatlichen oder quartalsmäßigen Sichtkontrollen und Funktionsprüfung oder im Zuge der jährlichen Wartung Mängel oder Funk- tions- und Betriebsstörungen festgestellt wurden, so sind diese unverzüglich instand zu setzen.

Folgendes ist dabei zu berücksichtigen:

]

]Es dürfen nur Original-Verbrauchs- oder Ersatzteile des Herstellers des NRWG verwendet werden.

]

]Bei Verwendung von nicht zertifizierten Originalteilen erlischt die CE- Zulassung im Sinne der EU-Bauproduktenverordnung und der Normen- reihe DIN EN 12101. Diese Situation ist bauordnungsrechtlich dem Nicht- vorhandensein einer funktionsfähigen Rauch- und Wärmeabzugsanlage gleichgestellt und unbedingt zu vermeiden. Dem Bauherrn/Betreiber droht die Gefahr von Bußgeldern oder die Gefahr der Betriebsschließung durch die Behörden. Im Brandfall können sich bei Versagen einer bauordnungs- rechtlich vorgeschriebenen Rauch- und Wärmeabzugsanlage auch noch strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen ergeben.

]

]Funktionsprüfung der Gesamtanlage nach Instandsetzung auf Wieder- herstellung des ganzheitlichen Zusammenspiels.

]

]Dokumentieren der durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und der durchgeführten Funktionsprüfung im Betriebsbuch/ Prüfbuch/Kontroll- buch der RWA-Anlage.

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Wer darf warten? – Die Qualifikationsvoraussetzungen

1. Qualifikationsvoraussetzung für Sichtkontrollen und Funktionskontrollen

Um die Funktionstüchtigkeit von installierten Rauch- und Wärmeabzugs- anlagen kontrollieren und überprüfen zu können sind, wie bereits im vor- herigen Kapitel angeführt, regelmäßige Sichtkontrollen durchzuführen.

Diese periodisch wiederkehrenden Kontrollen werden im Regelfall von einer namentlich benannten fachkundigen Person seitens des Bauherrn/Betreibers oder einer Drittfirma durchgeführt.

Derjenige, der diese Leistungen durchführt benötigt den Nachweis der Fach- kunde und muss folgende Qualifikation aufweisen:

]

] Befähigte Person „Kontrolle/Überwachung von RWA-Anlagen“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV 2015.

Diese „befähigte Person“ ist jemand, den ein Arbeitgeber gemäß der Betriebs- sicherheitsverordnung (BetrSichV) nachweisen muss.

Die Voraussetzungen für die erforderlichen Fachkenntnisse einer befähigten Person sind in der TRBS 1203 (TRBS = Technische Regeln für die Betriebs- sicherheit) konkretisiert.

Die Voraussetzungen für den Nachweis „Befähigte Person zur Kontrolle/

Überprüfung von RWA-Anlagen“ sind das Vorliegen von ]

]Personenbezogenen Nachweisen in Bezug auf Berufsausbildung, Berufs- erfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten

]

]Allgemeinen Schulungs- und Praxisnachweisen in Bezug auf Arbeitssicher- heit, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung

]

]Fachkunde-Nachweis „Rauch- und Wärmeabzugsanlagen“ insbesondere Grundlagenkenntnisse in Bezug auf:

• Brandschutz & Bauordnungsrecht

• Prinzip, Sinn und Zweck von RWA-Anlagen

• Typen von RWAs (zum Beispiele NRA, MRA und DBA) samt deren Aufbau, deren Systemkomponenten sowie die dazugehörigen Steuer- und Auslösesysteme.

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19 Wartung an Entrauchungsanlagen

2. Qualifikationsvoraussetzung

für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten

Diese Arbeiten sind durch befähigte Personen seitens des Bauherrn/Betreibers oder durch befähigte Personen einer Drittfirma (seitens des Herstellers oder eines Wartungsunternehmen) durchzuführen.

Derjenige, der diese Leistungen durchführt benötigt den Nachweis der Fach- kunde und muss folgende Qualifikation aufweisen:

]

] Befähigte Person „Wartung von RWA-Anlagen“

Die Voraussetzungen für den Nachweis „Befähigte Person zur Wartung von RWA-Anlagen“ sind wieder das Vorliegen von

]

]Personenbezogenen Nachweisen, Allgemeine Schulungs- und Praxisnach- weisen und der Fachkundenachweis, sowie von

]

]Produktspezifischen Schulungsnachweisen für die zu wartenden System- komponenten der Rauch- und Wärmeabzugsanlage durch die jeweiligen Systemhersteller und Komponentenlieferanten.

]

]Also die produktspezifischen Kompetenznachweise in Bezug auf Über- prüfung, Wartung, Austausch und Instandsetzung sind notwendig. Und zwar hersteller- und produktspezifisch für alle Einzelkomponenten, wie

• Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

mit pneumatischen, elektrischen und/oder pyrotechnischen Öffnungs- mechaniken

• Maschinelle Brandgasventilatoren

• Rauchschürzen

ausgeführt als starre oder abrollbare Anlage

• Entrauchungskanäle (bei maschinellen Rauchabzugsanlagen)

• Entrauchungsklappen (bei maschinellen Rauchabzugsanlagen)

• Steuerungskomponenten – pneumatisch oder elektrisch wie Steuer- zentralen, Feuernotschaltkästen, Druckknopf-melder, Rauchmelder, thermische Auslöseelemente, etc.

• Leitungssysteme – pneumatisch oder elektrisch samt Kenntnisse über Befestigungsarten, Feuerwiderstandsklassen bei elektrischen Kabeln, Wand- und Deckendurchführungen, etc.

(20)

Zusätzlich sollte man als Bauherr/Betreiber darauf achten, dass das Wartungs- fachunternehmen, falls es sich nicht um den Systemhersteller oder dessen Werkskundendienst handelt, neben dem geschulten und befähigten Fach- personal, noch folgendes nachweisen kann:

]

]Nachweis des Fachunternehmens, dass dieser auf die Original-Austausch- und Zubehörteile seitens des System- und Produktherstellers zurückgreifen kann.

]

]Nachweis des Fachunternehmens, dass dieses für Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen zertifiziert und autorisiert ist. Zum Beispiel nach VdS 2133 (Errichterfirma für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA)) oder VdS 2222 (Errichterfirma für Entrauchungs anlagen in Treppen- räumen)

]

]Nachweis des Fachunternehmens, dass für einen eventuellen Versagensfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung vorhanden ist.

(21)

21 Allgemeine Infos zu Entrauchungsanlagen

4 Allgemeine Infos zu Entrauchungsanlagen

Qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind ein wesentlicher Bestand- teil des vorbeugenden Brandschutzes. Sie führen im Brandfall Hitze, Wärme sowie die toxischen Brandgase aus dem Gebäude ins Freie ab.

Das primäre Ziel dieser Anlagen ist die gezielte Abführung der Rauch- und Brandgase, um eine raucharme Schicht in Bodennähe sowie eine Rauchschicht oberhalb davon mit einer definierten maximalen Rauchschichttemperatur zu gewährleisten.

Typisierung

Entrauchungsanlagen werden in zwei Kategorien unterteilt, nämlich in Rauch- verdünnungsanlagen und in Rauchfreihaltungsanlagen. Die beiden Anlagen- typen unterscheiden sich wesentlich in der Berechnungsmethode und decken zudem unterschiedliche Schutzziele ab:

Rauchverdünnungsanlage (Unqualifizierter Rauchabzug)

Bei diesen Entrauchungsanlagen kann keine Aussage gemacht werden in Bezug auf

]

]definierte raucharme Zone (freie Sicht) oder ]

]definierte Rauchschichttemperatur.

Es wird lediglich ein definierter Luftwechsel gewährleistet.

Es handelt sich daher immer nur um eine Verdünnung der Brand- und Rauch- gase. Bei natürlichen Rauchabzugsanlagen wird die Größe der Abluftfläche im Regelfall über einen Prozentsatz abhängig von der Grundfläche definiert. Bei maschinellen Rauchabzugsanlagen wird zur Festlegung des Abluftvolumen- stroms im Regelfall eine Luftwechselrate definiert.

(22)

Rauchfreihaltungsanlage (Qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugs- anlage)

Bei diesen Entrauchungsanlagen, egal ob als Natürlicher Rauchabzug (NRA) oder als Maschineller Rauchabzug (MRA) ausgeführt, gibt es immer defi- nierte Auslegungskriterien.

Die Ermittlung der notwendigen Öffnungsflächen oder der notwendigen Abluftvolumenströme erfolgt unter Berücksichtigung

]

]der Brandlasten (abhängig von der Nutzung des Objektes), ]

]der Gebäudegeometrie und ]

]der Brandabschnittsflächen / Rauchabschnittsgrößen.

Zudem gibt es folgende weitere Auslegungskriterien, welche die Ergebnisse wesentlich beeinflussen, nämlich:

]

]die definierende Höhe der raucharmen Schicht sowie ]

]die Rauchschichtdicke und deren max. zulässige Temperatur.

Als Orientierungshilfe zur Bestimmung des Anlagentyps einer Entrauchungs- anlage bei Projekten in Deutschland kann nachfolgendes Ablaufdiagramm genutzt werden:

Ablaufdiagramm zur Bestimmung des Anlagentyps einer Entrauchungsanlage

(23)

23 Allgemeine Infos zu Entrauchungsanlagen

Nachfolgend eine graphische Übersichtsdarstellung um die Unterscheidung in die beiden Anlagentypen zu verdeutlichen:

Übersichtsdarstellung der Typen von Entrauchungsanlagen

Die Installation von qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen ist im Interesse der Bauherren und der Betreiber von Objekten aller Art und aller Nutzungen.

(24)

Man sollte nicht nur die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen in Bezug auf Entrauchungsanlagen betrachten, sondern auch weitere nicht unwesentliche Aspekte sollten berücksichtigt werden, nämlich der Sach- werteschutz, also der Schutz von Gebäuden, Gebäudeteilen, Maschinen und Anlagen sowie der Schutz von gelagerten Materialien und/oder Fertig- produkten sowie die Begrenzung von möglichen Brandfolgeschäden, wie Betriebsunterbrechungen, Verlust der Lieferfähigkeit sowie Totalverlust des Gebäudes, der Anlagentechnik oder gelagerter Materialen und Produkten.

Natürlicher vs. Maschineller Rauchabzug

Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede in der Wirkungsweise der beiden Systeme in Kürze angeführt.

Natürlicher Rauchabzug (NRA)

Natürliche Rauchabzugsanlagen wirken durch den thermischen Auftrieb der Brandgase. Die Brandgase werden durch automatisch oder manuell öffnende Abzugssysteme ins Freie abgeleitet.

Im Brandfall wird durch das Feuer die Raumluft erwärmt. Hierdurch ent- steht der thermische Auftrieb, wobei ein Druckunterschied innerhalb des Raumes erzeugt wird, so dass sich am Boden ein Unterdruck und unter dem Dach ein Überdruck einstellt.

Dieser Druckunterschied bewirkt, dass im unteren Bereich einer Halle Außen- luft durch die Zuluft-Nachströmöffnungen einströmt und im oberen Dach- bereich Luft durch NRGW (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) abströmt.

Funktionsprinzip des Natürlichen Rauchabzuges

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25

Der Natürliche Rauchabzug hat, gegenüber dem Maschinellen, den Vorteil, dass sich bei steigender Rauchgastemperatur der mögliche abzuführende Volumenstrom durch die Abzugsöffnungen erhöht. Der NRA ist daher opti- mal für großflächige Gebäudeteile mit hohen Brandlasten geeignet. Bei fort- schreitender Brandentwicklung kann sich durch einen automatischen Nach- regelungseffekt eine höhere Wirksamkeit ergeben.

Lichtband, mit integrierten NRWGs zur Rauch- und Wärmefreihaltung und zur täglichen natür- lichen Lüftung.

Die optimalen Anwendungsbereiche von Natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA) liegen bei folgenden Gebäudetypen:

]

] eingeschossige Gebäude ]

] das oberste Geschoss mehrgeschossiger Gebäude

Typische Einsatzbereiche NRA:

]

] Industriebauten für die Produktion (Herstellung, Behandlung, Ver- wertung, …) oder die Lagerung (Produkte, Güter, …)

]

] Verkaufsstätten (Verkaufsflächen, Ladenstraßen, Lager, …) ]

] Versammlungsstätten (Versammlungsräume, Ausstellungsräume, Sport- stätten, …)

] ] Atrien

Allgemeine Infos zu Entrauchungsanlagen

(26)

Maschineller Rauchabzug (MRA)

Maschinelle Rauchabzugsanlagen bewirken die Rauchableitung mit Hilfe von Ventilatoren. Es handelt sich hierbei um eine Zwangslüftung durch den Einsatz von Brandgasventilatoren und Zubehörkomponenten wie Kanal- anlagen und Stellklappen.

Maschineller Rauchabzug mit Zentralventilator und Kanalanlage beziehungsweise dezentrale Ventilatoren in Dach und Wand.

Der Maschinelle Rauchabzug hat, gegenüber dem Natürlichen, den Vorteil, dass unabhängig der gerade herrschenden Brandlast nach der Aktivierung der volle Volumenstrom zur Absaugung der Brand- und Rauchgase vorhanden ist und zur Verfügung steht.

Dies bedeutet daher Folgendes:

]

]Volumenstarke Entrauchung bereits in der Brandanfangsphase, also in der Flucht- und Evakuierungsphase sowie,

]

]hohe Wirksamkeit auch bei Schwelbränden und Bränden in großflächigen oder hohen Gebäudeteilen mit geringen Brandlasten.

Die optimalen Anwendungsbereiche von Maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA) liegen bei folgenden Gebäudetypen:

]

]ein- und mehrgeschossige Gebäude, ]

]Untergeschosse und innenliegende Räumlichkeiten ohne direkte Außen- wände,

]

]baulich zusammenhängende Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Verkaufs- flächen über mehrere Stockwerke.

(27)

27

Typische Einsatzbereiche MRA:

]

] Industriebauten für die Produktion oder Lagerung ]

] Verkaufsstätten (Verkaufsflächen, Ladenstraßen, Lager, …) ]

] Versammlungsstätten (Versammlungsräume, Ausstellungsräume, Sport- stätten, …)

] ] Atrien

]

] Tiefgaragen und Kfz-Stellplätze ]

] Schleusen, Fluchttunnel und Treppenhäuser ]

] unterirdische Räumlichkeiten wie Tunnelbauten, U-Bahn-Stationen etc.

Der Maschinelle Rauchabzug kann immer eingesetzt werden, insbesondere auch wenn die Einsatzgrenzen des natürlichen Rauchabzuges erreicht oder überschritten sind, z. B. bei:

]

]ungünstigen äußeren Windverhältnissen, ]

]fensterlosen Räumen oder Gebäudeteilen ohne Möglichkeit zur Entrau- chung über Dach,

]

]niedrigen Räumen mit Außenwänden und/oder Fenstern jedoch mit großen Raumtiefen,

]

]Gebäudeteilen mit geringen Brandlasten, ]

]hohen Räume mit „kalten“ Umfassungswänden, wenn sich dadurch die Brandgastemperaturen zu stark abkühlen könnten,

]

]Gebäuden mit besonderen Anforderungen hinsichtlich Luftdichtheit (zum Beispiel aufgrund Vorhandensein einer Sauerstoff-Reduktionsanlage).

Brandgasventilatoren mit zertifizierter Verschlussklappe für Wandeinbau

Allgemeine Infos zu Entrauchungsanlagen

(28)

Colt Liberatoren

die Brandgasventilatoren für Maschinelle Entrauchungsanlagen

“People feel safer in Colt conditions.” | www.colt-info.de

Typ FCO Typ FLAP

Referenzen

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