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November 2014 die Vereinbarung zur Finan- zierung der ärztlichen Weiterbildung mit 24 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen angenommen

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S:\8_\87\87_2\87_23\87.233\20141122_plenar_round_3\DA_WFV_chancellerie_ratification_1.3_20141124-d.docx

Speichergasse 6 ♦ Haus der Kantone ♦ CH-3000 Bern 7 ♦ + 41 (0) 31 356 20 20 ♦ www.gdk-cds.ch ♦ office@gdk-cds.ch

Versand per E-Mail

An die kantonalen Regierungen ______________________________

Bern, 3. Dezember 2014

87.233 LU/MJ

Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung:

Eröffnung des Beitrittsverfahrens

Sehr geehrte Frau Regierungsrätin Sehr geehrter Herr Regierungsrat Sehr geehrte Damen und Herren

Die Vereinbarung zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung trägt dazu bei, dass in der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden, die Ausbildungsstätten für ihre Leistungen abgegolten und die unterschiedliche finanzielle Belastung gleichmässig auf die Kantone verteilt wird.

Die Vereinbarung wurde in den vergangenen zwei Jahren innerhalb der GDK erarbeitet und diskutiert. Sie basiert auf einer einfachen und zweckmässigen Lösung mit Pauschalbeiträgen (Modell «PEP», pragmatisch, einfach und pauschal), die zum Ziel hat, einen interkantonalen Ausgleich für die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zu schaffen. Festgelegt wurde ein pauschaler Mindestbeitrag (CHF 15’000 pro Ärztin/Arzt in Weiterbildung und pro Jahr), mit dem die Einrichtungen entschädigt werden, die im Bereich der ärztlichen Lehre und der medizinischen Forschung tätig sind (intrakantonaler Ansatz) sowie die Methode, mit der die Verteilung der mit der ärztlichen Lehre verbundenen finanziellen Belastungen auf alle Kan- tone berechnet werden kann (interkantonaler Finanzausgleich).

Die Plenarversammlung der GDK hat am 20. November 2014 die Vereinbarung zur Finan- zierung der ärztlichen Weiterbildung mit 24 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen angenommen.

Sie wird nun den Kantonen zur Ratifizierung vorgelegt.

Zu diesem Zweck finden Sie im Anhang den Vereinbarungstext sowie den erläuternden Be- richt. Wir bitten Sie, das Ratifikationsverfahren auf kantonaler Ebene zügig einzuleiten. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie den diesbezüglichen Entscheid Ihres Kantons dem GDK- Zentralsekretariat unter Angabe der Referendumsfristen so schnell wie möglich mitteilen.

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S:\8_\87\87_2\87_23\87.233\20141122_plenar_round_3\DA_WFV_chancellerie_ratification_1.3_20141124-d.docx 2 Wir stehen Ihnen unter folgender Adresse für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Haus der Kantone, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7 oder per E-Mail an: stepha- ne.luyet@gdk-cds.ch.

Freundliche Grüsse

SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND –DIREKTOREN

Der Präsident Der Zentralsekretär

Dr. Philippe Perrenoud Michael Jordi

Regierungsrat

Beilage:

- Text der interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kanto- nen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV)

- Erläuternder Bericht Kopie:

- Kantonale Gesundheitsdepartemente

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