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Kantone passen Verfahren zur hochspezialisierten Medizin an MEDIENMITTEILUNG

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94_23.01 / MM_Entscheide_BO_20140123_def_d.docx

Speichergasse 6 ♦ Haus der Kantone ♦ CH-3000 Bern 7 ♦ + 41 (0) 31 356 20 20 ♦ www.gdk-cds.ch ♦ office@gdk-cds.ch IVHSM-CIMHS

94_23.01/ BW

Sperrfrist: 27. Januar 2014, 15 Uhr

MEDIENMITTEILUNG

Kantone passen Verfahren zur hochspezialisierten Medizin an

Das interkantonale Beschlussorgan für die Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) wird zukünftig ein zweistufiges Verfahren durchführen. Damit werden die Entscheide für die Definition des HSM-Bereichs und für die konkrete Leistungszuteilung an ein Spital zeitlich gestaffelt. Die An- passung erfolgt aufgrund von Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, das die Beschwerden verschiedener Spitäler teilweise gutgeheissen hat. In Zukunft wird beim Zuteilungsverfahren auch die Wirtschaftlichkeit der Spitäler geprüft werden. Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts ha- ben zudem Auswirkungen auf die hängigen Beschwerden im Bereich der Bauchchirurgie und der Kinderonkologie. Das Beschlussorgan entschied, die angefochtenen Verfügungen einer Wiedererwägung zu unterziehen. Die bereits in formelle Rechtskraft erwachsenen Zuteilungen sind davon nicht tangiert.

In den letzten vier Jahren hat das Beschlussorgan in 39 Teilbereichen Zuteilungsentscheide ge- fällt. Ein Grossteil dieser Entscheide war unbestritten. Die Urteile der angefochtenen Entscheide liegen nun vor. Mit der teilweisen Gutheissung der Beschwerden klärt das Bundesverwaltungsge- richt die offenen Verfahrensfragen. Die Präsidentin des Beschlussorgans, Regierungsrätin Heidi Hanselmann, äussert sich dazu wie folgt: "Mit der Unterzeichnung der IVHSM haben die Kantone rechtliches Neuland betreten. Über die Ausgestaltung der Verfahrensschritte gab es Interpreta- tionsspielraum. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht über die zukünftige Ausgestaltung der Verfahren klare Leitplanken gesetzt. Künftig werden wir deshalb neu ein zweistufiges Vorgehen durchführen und damit die Verfahren gemäss den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts anpassen."

Dementsprechend wird in einem ersten Schritt jeweils festgelegt, welche Behandlungen und Eingriffe der hochspezialisierten Medizin zuzurechnen sind und in einem zweiten Schritt wird die eigentliche Leistungszuteilung vorgenommen. Mit dieser formellen Zweiteilung der Verfahren wird das rechtliche Gehör der Spitäler sichergestellt. Die vom Bundesverwaltungsgericht gefor- derten Anpassungen beinhalten auch die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Spitäler.

Die Urteile tangieren zudem die laufenden Beschwerden im Bereich der Bauchchirurgie und Kinderonkologie. Das Beschlussorgan entschied, die angefochtenen Verfügungen in Wiederer- wägung zu ziehen. Bis zum Vorliegen eines neuen Entscheides können die beschwerdeführen- den Spitäler die betroffenen Eingriffe weiterhin durchführen.

Die bereits in formelle Rechtskraft erwachsenen Verfügungen sind von dieser Neubeurteilung allerdings ausgenommen. Spitäler, welche nicht als HSM-Leistungserbringer zugelassen sind und keine Beschwerde eingereicht haben, dürfen somit die betroffenen HSM-Leistungen auch wei-

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Seite 2/3 terhin nicht anbieten. Die bereits vorgenommenen Leistungszuteilungen bleiben bestehen. Da- mit wird die Versorgungssicherheit im Rahmen der HSM gewährleistet. Zudem hat das Bundes- verwaltungsgericht entschieden, dass Kantone – wie vom Beschlussorgan vertreten – nicht be- schwerdelegitimiert sind.

Planung der hochspezialisierten Medizin

Mit der Unterzeichnung der Interkantonalen Vereinbarung zur Hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben sich alle Kantone der Schweiz verpflichtet, die Planung und Koordination der hochspezialisierten Medizin dem HSM-Beschlussorgan zu übertragen. Das von der GDK gewählte Beschlussorgan wird von Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Gesundheitsdirektorin Kanton St.Gallen präsidiert. Dem Beschlussorgan gehören die Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Tessin, Luzern, Waadt, St.Gallen und Zü- rich an. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird von einem 12-köpfigen Expertengremium vorgenommen, welches von Prof. Peter Suter präsidiert wird. Die Zuteilungsentscheide des Beschlussorgans haben einen schweizweit rechtsverbindlichen Charakter.

Auskünfte

Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Präsidentin des HSM-Beschlussorgans und Vorstandsmitglied der GDK; Telefon: 058 229 35 70.

Michael Jordi, Zentralsekrtetär GDK, 031 356 20 20 / 079 702 20 90

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