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Qualitätsanforderungen BHG und BHV

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Academic year: 2022

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(1)

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015

Qualitätsanforderungen

BHG und BHV

(2)

Struktur des BHG ab 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 2

Die Leistungserbringenden der Behindertenhilfe

• nicht-institutionelle Leistungserbringende (bis drei betreute Personen)

• nur im Bereich Wohnen

Allgemeine Anforderungen

• institutionelle Leistungserbringenden (mehr als drei betreute Personen)

• gemäss IFEG (Wohnheime, Werk- und Tagesstätten)

• ambulant

Anerkennung Aufsicht

(3)

Struktur des BHG ab 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 3

Heime für Erwachsene für Urteilsunfähige ausserhalb

der Anerkennung durch Behindertenhilfe und

des Bereichs der Alters- und Pflegeheime

Aufsicht

(4)

Allgemeine Anforderungen 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 4

Auszug aus den Anforderungen an das Betreuungspersonal

• Anforderungen gemäss Schutzbedürfnis – Wahrung Persönlichkeitsrechte

• Besuch von Fachkursen (Umfang 5 Tage)

• Sonderprivatauszug und Strafregisterauszug

• Bezeichnung einer unabhängigen Anlaufstelle für Beanstandungen

(5)

Allgemeine Anforderungen 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 5

Anforderungen an Räumlichkeiten

• Die Räumlichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der betreuten Person mit Behinderung.

• Der Zugang zur Liegenschaft ist gewährleistet. Angemessene Hilfsmittel sind installiert.

• Für jede betreute Person mit Behinderung steht ein Einzelzimmer zur Verfügung; Ausnahmen werden konzeptionell begründet.

• Es besteht die Möglichkeit, die allgemeinen Räumlichkeiten (Küche, Wohnzimmer, Waschküche) mitzubenutzen und Gemeinschaft zu pflegen

(6)

Allgemeine Anforderungen 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 6

Verfahrensmerkmale

• Registrierung

• Persönliches Budget

(7)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 7

Anforderungen an die QuaIitätssicherung

• Referenzsystem für die Qualitätssicherung SODK Ost +

• Bestätigung durch externes Audtit

Themenbereiche

a. Themenbereich Grundlagen

1. Es besteht ein Leitbild.

2. Es bestehen Grundlagen, welche die strategische Führung und Organisation beschreiben.

(8)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 8

3. Es bestehen Grundlagen, welche die operative Führung und Organisation beschreiben, namentlich betreffend

- Aufbau- und Ablauforganisation - Vernetzung

- Qualitätssicherung und -entwicklung - Personalmanagement

- Lohnsystem

(9)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 9

4. Es bestehen Grundlagen, welche die Finanzierung beschreiben.

5 Es bestehen Grundlagen, welche die Leistungen beschreiben, namentlich betreffend

- Alle leistungsbezogenen Grundlagen - Betreuung und Begleitung

- Tagesstruktur

- Freiheitsbeschränkende Massnahmen - Sicherheit

- Ernährung

- Gesundheitsversorgung, Hygiene und Raumpflege

(10)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 10

b. Themenbereich Organisation und Infrastruktur

6 Bauten, Ausstattung inkl. Einrichtungen sind zweckmässig und klientengerecht.

c. Themenbereich Personal und Führung

7 Die Leitung ist fachlich und persönlich geeignet für die Führung der Einrichtung.

8 Das Personal ist fachlich und

persönlich geeignet für seine Tätigkeiten und entspricht in der Anzahl dem Betreuungsbedarf.

(11)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 11

d. Themenbereich Klient/innen und Fachlichkeit

9 Die Rechte und Pflichten der Klient/innen sind schriftlich festgehalten.

10 Die seelische, geistige und körperliche Integrität der Klient/innen ist geschützt.

11 Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die

Privat- und Intimsphäre der Klient/innen sind gewahrt.

(12)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 12

12 Die Aufnahme-, Übertritts- und

Austrittsverfahren sind transparent und nachvollziehbar geregelt.

13 Es wird mit Klient/innen zielorientiert gearbeitet und die Zielorientierung ist schriftlich nachvollziehbar.

14 Die Angehörigen und/oder gesetzliche

Vertretung sind angemessen einbezogen und ihre Interessen ausreichend berücksichtigt

(13)

Anerkennung 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 13

weitere Anforderungen

• Unabhängige Anlaufstelle für Beanstandungen

• Reglemente

• Reglement zum Umgang mit FeM und BeM

• Reglement zur Gewaltprävention

• Reglement betreffend Personalanstellung

• Bedarfsplanung

• IVSE

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Aufsicht 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 14

Aufsicht über die anerkannten Leistungsanbietenden

• Jährliche Controllinggespräche durch AKJB/FBH

• Aufsichtsbesuche durch AKJB/FBH (alle 3 Jahre)

• Externe Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsrichtlinien (inkl.

Auditbericht) alle 3 Jahre

Weitere Elemente

• Leistungsvereinbarung (Musterleistungsvereinbarung (bis 2’2016)

• Themen Umsetzung Bedarfsplanung, Qualitätsentwicklung

Frage

Verzicht auf Leistungsbeschreibungen, Ziele, Indikatoren und Standards?

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Aufsicht 2017

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 15

Aufsicht über nicht anerkannte Wohnheime für Urteilsunfähige

• externer Prüfbericht alle drei Jahre (Audit)

• Referenzsystem richtet sich nach IFEG Art. 5 und SODK Ost +

• unabhängige Anlaufstelle für Beanstandungen

.

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Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015

Zusatzinformation

Entwurf BHV

(17)

Zusatzinformation

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015 17

Pensum im Bereich Arbeit gemäss Rentenstufe

• Momentaner Entwurf der Formulierung:

a) bei einer Viertelsrente und einer halben Rente der IV (40-59% IV- Grad): ein Arbeitspensum von maximal 50 Prozent;

b) bei einer Dreiviertels- oder ganzen Rente der IV (60-100% IV-Grad):

ein Arbeitspensum von maximal 100 Prozent.

.

Referenzen

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