Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen der Behindertenhilfe BL, 22. Sept. 2015
Qualitätsanforderungen
BHG und BHV
Struktur des BHG ab 2017 │
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Die Leistungserbringenden der Behindertenhilfe
• nicht-institutionelle Leistungserbringende (bis drei betreute Personen)
• nur im Bereich Wohnen
Allgemeine Anforderungen
• institutionelle Leistungserbringenden (mehr als drei betreute Personen)
• gemäss IFEG (Wohnheime, Werk- und Tagesstätten)
• ambulant
• Anerkennung Aufsicht
Struktur des BHG ab 2017 │
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Heime für Erwachsene für Urteilsunfähige ausserhalb
• der Anerkennung durch Behindertenhilfe und
• des Bereichs der Alters- und Pflegeheime
Aufsicht
Allgemeine Anforderungen 2017 │
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Auszug aus den Anforderungen an das Betreuungspersonal
• Anforderungen gemäss Schutzbedürfnis – Wahrung Persönlichkeitsrechte
• Besuch von Fachkursen (Umfang 5 Tage)
• Sonderprivatauszug und Strafregisterauszug
• Bezeichnung einer unabhängigen Anlaufstelle für Beanstandungen
Allgemeine Anforderungen 2017 │
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Anforderungen an Räumlichkeiten
• Die Räumlichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der betreuten Person mit Behinderung.
• Der Zugang zur Liegenschaft ist gewährleistet. Angemessene Hilfsmittel sind installiert.
• Für jede betreute Person mit Behinderung steht ein Einzelzimmer zur Verfügung; Ausnahmen werden konzeptionell begründet.
• Es besteht die Möglichkeit, die allgemeinen Räumlichkeiten (Küche, Wohnzimmer, Waschküche) mitzubenutzen und Gemeinschaft zu pflegen
Allgemeine Anforderungen 2017 │
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Verfahrensmerkmale
• Registrierung
• Persönliches Budget
Anerkennung 2017 │
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Anforderungen an die QuaIitätssicherung
• Referenzsystem für die Qualitätssicherung SODK Ost +
• Bestätigung durch externes Audtit
Themenbereiche
a. Themenbereich Grundlagen
1. Es besteht ein Leitbild.
2. Es bestehen Grundlagen, welche die strategische Führung und Organisation beschreiben.
Anerkennung 2017 │
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3. Es bestehen Grundlagen, welche die operative Führung und Organisation beschreiben, namentlich betreffend
- Aufbau- und Ablauforganisation - Vernetzung
- Qualitätssicherung und -entwicklung - Personalmanagement
- Lohnsystem
Anerkennung 2017 │
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4. Es bestehen Grundlagen, welche die Finanzierung beschreiben.
5 Es bestehen Grundlagen, welche die Leistungen beschreiben, namentlich betreffend
- Alle leistungsbezogenen Grundlagen - Betreuung und Begleitung
- Tagesstruktur
- Freiheitsbeschränkende Massnahmen - Sicherheit
- Ernährung
- Gesundheitsversorgung, Hygiene und Raumpflege
Anerkennung 2017 │
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b. Themenbereich Organisation und Infrastruktur
6 Bauten, Ausstattung inkl. Einrichtungen sind zweckmässig und klientengerecht.
c. Themenbereich Personal und Führung
7 Die Leitung ist fachlich und persönlich geeignet für die Führung der Einrichtung.
8 Das Personal ist fachlich und
persönlich geeignet für seine Tätigkeiten und entspricht in der Anzahl dem Betreuungsbedarf.
Anerkennung 2017 │
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d. Themenbereich Klient/innen und Fachlichkeit
9 Die Rechte und Pflichten der Klient/innen sind schriftlich festgehalten.
10 Die seelische, geistige und körperliche Integrität der Klient/innen ist geschützt.
11 Das Recht auf Selbstbestimmung sowie die
Privat- und Intimsphäre der Klient/innen sind gewahrt.
Anerkennung 2017 │
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12 Die Aufnahme-, Übertritts- und
Austrittsverfahren sind transparent und nachvollziehbar geregelt.
13 Es wird mit Klient/innen zielorientiert gearbeitet und die Zielorientierung ist schriftlich nachvollziehbar.
14 Die Angehörigen und/oder gesetzliche
Vertretung sind angemessen einbezogen und ihre Interessen ausreichend berücksichtigt
Anerkennung 2017 │
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weitere Anforderungen
• Unabhängige Anlaufstelle für Beanstandungen
• Reglemente
• Reglement zum Umgang mit FeM und BeM
• Reglement zur Gewaltprävention
• Reglement betreffend Personalanstellung
• Bedarfsplanung
• IVSE
Aufsicht 2017 │
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• Aufsicht über die anerkannten Leistungsanbietenden
• Jährliche Controllinggespräche durch AKJB/FBH
• Aufsichtsbesuche durch AKJB/FBH (alle 3 Jahre)
• Externe Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsrichtlinien (inkl.
Auditbericht) alle 3 Jahre
Weitere Elemente
• Leistungsvereinbarung (Musterleistungsvereinbarung (bis 2’2016)
• Themen Umsetzung Bedarfsplanung, Qualitätsentwicklung
Frage
Verzicht auf Leistungsbeschreibungen, Ziele, Indikatoren und Standards?
Aufsicht 2017 │
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• Aufsicht über nicht anerkannte Wohnheime für Urteilsunfähige
• externer Prüfbericht alle drei Jahre (Audit)
• Referenzsystem richtet sich nach IFEG Art. 5 und SODK Ost +
• unabhängige Anlaufstelle für Beanstandungen
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Zusatzinformation
Entwurf BHV
Zusatzinformation │
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Pensum im Bereich Arbeit gemäss Rentenstufe
• Momentaner Entwurf der Formulierung:
a) bei einer Viertelsrente und einer halben Rente der IV (40-59% IV- Grad): ein Arbeitspensum von maximal 50 Prozent;
b) bei einer Dreiviertels- oder ganzen Rente der IV (60-100% IV-Grad):
ein Arbeitspensum von maximal 100 Prozent.
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