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LEA Hessen. Förderung von LED-Straßenbeleuchtung in Hessen

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Academic year: 2022

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LEA Hessen

Förderung von

LED-Straßenbeleuchtung

in Hessen

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LED-Straßenbeleuchtung

Rechnet sich

deutlich mehr als 70 % Einsparung möglich

ca. 35 % des kommunalen Stromverbrauchs fallen für Straßenbeleuchtung an

Investitionskosten der LED- Straßenbeleuchtung sind stark gefallen

30.09.2021 | Wiesbaden Onlineinformationsveranstaltung Gemeinsam die Energiewende meistern

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Energieeinsparpotentiale

Der LED-Straßenbeleuchtung

70 % Energieeinsparung sind möglich, auch wenn die Straßenbeleuchtung bereits auf

Natriumdampflampen modernisiert wurde

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Förderung in Hessen

Hessen fördert on Top zum Bund

15% zusätzliche

hessische Förderung

bei besonders energieeffizienten Modernisierungen der

Straßenbeleuchtung auf LED-

Technik mit Energieeinsparung von mindestens 70%

aufbauend auf der Förderung des Bundes

30.09.2021 | Wiesbaden Onlineinformationsveranstaltung Gemeinsam die Energiewende meistern

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Antragsberechtigung

Im Vergleich

Bundesförderung Landesförderung

▪ Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und

Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind,

▪ Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung; für

kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune

antragsberechtigt

▪ Antragsberechtigt sind nach Teil I Nr.

3 der Richtlinie hessische Städte, Gemeinden und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und kommunale Zweckverbände für eigene und auch für kommunalersetzende

Maßnahmen.

▪ Den Antragsberechtigten können die Mittel zur Weiterleitung an Dritte

bewilligt werden, soweit deren Maßnahmen an die Stelle

kommunaler Vorhaben treten.

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Bundesförderung Landesförderung

>= 50 % Reduzierung von Treibhausgasemissionen Beleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängige Schaltung

20 %* Förderung

Beleuchtung mit Technik zur adaptiven Nutzung

25 %* Förderung

*finanzschwache Kommunen + 5% und vom 01.08.2020 – 31.12.2021 +10% für alle Antragsberechtigten

>= 70 % Energie- und Treibhausgas- einsparung

Einzellichtpunktbezogene Planung

15% Förderung

Mindestzuwendung: 5.000 Euro Mindestzuwendung: 10.000 Euro Zusammenschlüsse von Kommunen können gemeinsame Anträge stellen

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Förderquoten

Im Überblick

Mögliche Förderung insgesamt:

- Bis zu 55% Förderung

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Randbedingungen

Der Bundes- und Landesförderung

Zuwendungsfähige Kosten, insbesondere:

- Ausgaben für die Anschaffung der Anlagenkomponenten einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik

- Ausgaben für qualifiziertes externes Fachpersonal zur Installation der Anlagenkomponenten

- Ausgaben für die Demontage und fachgerechte Entsorgung durch externes Fachpersonal

- In Ausnahmefällen bei Beleuchtungsmissständen: neue Leuchten Nicht zuwendungsfähige Kosten, insbesondere:

- Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Lichtmasten und deren Verkabelung, Kabelübergangskästen

- Planungs- und Ingenieurdienstleistungen, Eigenleistungen

- Einsatz von Umrüstsätzen, der ausschließliche Ersatz von Leuchtmitteln

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Technische Anforderungen

Der Landesförderung

▪ mindestens 70% Energie- und Treibhausgaseinsparung

▪ Lichtpunktweise Planung

▪ Geringe Lichtverschmutzung: Der ULOR-Wert (Maß für den indirekt

abgestrahlten Lichtanteil) der LED-Leuchten darf maximal 1 % betragen.

▪ Qualitativ gute, reparierbare Leuchten:

▪ Austauschbares Modul und austauschbares Vorschaltgerät

▪ Mindestlebensdauer (L80) der Leuchte von 75.000 Betriebsstunden

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Kumulierbarkeit

Landes und Bundesförderung

Landesprogramm:

▪ Die Kumulierung mit Förderkrediten beziehungsweise zinsbegünstigten Darlehen aus Mitteln des Hessischen Investitionsfonds sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE zur Deckung von

verbleibenden Finanzierungsbedarfen ist möglich.

▪ Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Landes Hessen ausgeschlossen.

▪ Kumulierung mit Bundesförderprogrammen, auch KfW möglich Bundesprogramm:

▪ Kumulierung mit anderen Gebern (z.B. Land) ist möglich, Eigenmittel mindestens 15% des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen

Ausgaben (finanzschwache Kommunen 10%)

▪ Kumulierung mit Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen

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Unterstützung bei der Modernisierung

Kostenfreie Beratung, Planungshilfe

▪ Zielsetzung: qualitativ gute Modernisierung der Straßenbeleuchtung mit hoher Energie-Einsparung und hoher Akzeptanz

▪ Empfehlungen:

Lichtpunkt-spezifische lichttechnische Planung und Einsatz von Optiken ermöglicht die gezielte Ausleuchtung lediglich der Verkehrswege

Keine Überdimensionierung der Beleuchtung

Geringer ULOR-Wert (Vermeidung von Lichtemissionen in den oberen Halbraum)

Hohe Systemlichtausbeute

Nachtabsenkung

Lichtfarbtemperatur: kein kaltweißes Licht

Konventionelle Beleuchtung

LED-Beleuchtung

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LEA Hessen

Förderung von

Solarabsorberanlagen

für kommunale Freibäder

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Solarabsorberanlagen

auch Erweiterungen bestehender oder zu ersetzender Anlagen

sind möglich

Es werden sowohl neue Mono- oder bivalente Solarabsorberanlagen als auch der Ersatz alter (abgängiger) Anlagen gefördert

Planungsausgaben in Höhe von bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

30.09.2021 | Wiesbaden Onlineinformationsveranstaltung Gemeinsam die Energiewende meistern

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Schwimmbadabdeckungen

Systeme zur Aufnahme der Abdeckung während der

Öffnungszeit werden ebenfalls gefördert

Es werden Abdeckungen für Freibadbecken und auch für Außenbecken kommunaler Hallenbäder gefördert

Lieferung und Montage sind

Bestandteil der förderfähigen Kosten

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Konventionelle Wärmeerzeuger

Fläche der Solarabsorberanlage muss mindestens 50 % der

Beckenfläche betragen

Bei Beckenabdeckungen muss mindestens 70 % der

Beckenfläche bedeckt sein nur in Kombination mit einem Solarabsorber oder einer

Beckenabdeckung förderfähig*

*diese können entweder schon bestehen oder zusammen mit dem Wärmeerzeuger beantragt werden

30.09.2021 | Wiesbaden Onlineinformationsveranstaltung Gemeinsam die Energiewende meistern

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Förderquoten

Merkblatt zum Förderschwerpunkt Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in kommunalen Freibädern

Solarabsorberanlagen und Beckenabdeckungen:

▪ Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten

▪ Planungskosten in Höhe von bis zu 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind ebenfalls förderfähig

Konventionelle Wärmeerzeugungsanlagen:

▪ Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Kosten

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Referenzen

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